Beschlussvorlage (Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2022: a) Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2021 bis 2025 b) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr c) Wirtschaftspläne der städtische…
21. Februar 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Herzog Drucksache Nr.: 10/2022 Az.: 902.41/2022 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 09.02.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Gemeinderat 21.02.2022 beschließend öffentlich Betreff: Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2022: a) Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2021 bis 2025 b) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr c) Wirtschaftspläne der städtische Eigenbetriebe Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2022 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2022 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“. 2. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 (Kernhaushalt). 3. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die im Haushaltsplan 2022 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden dürfen. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. 4. Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach den §§ 6, 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung analog auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt. Drucksache 10/2022 Seite 2 Sachdarstellung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Drucksache 10/2022 Begründung: I. Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 (Kernhaushalt) Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2022 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden in die Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2022 eingebracht. Die Vorberatung erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 07.02.2022. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde nur eine Änderung im Finanzhaushalt – die zusätzliche Aufnahme der Maßnahme „Neubau Flutlichtanlage Sportplatz Lahr-West“ mit Auszahlungen i.H.v. 40.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 – beschlossen. Der Haupt- und Personalausschuss hat dem Gemeinderat am 07.02.2022 mit großer Stimmenmehrheit empfohlen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 unter Einbeziehung der Änderung im Finanzhaushalt zu beschließen. Ergebnishaushalt 2022 Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2022 im Haupt- und Personalausschuss am 07.02.2022 weist der Ergebnishaushalt als ordentliches Ergebnis unverändert einen Fehlbetrag von -15.561.950 Euro aus. Dieses ordentliche Ergebnis ist unter den besonderen und außergewöhnlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu betrachten und zu bewerten. Der gesetzliche Haushaltsausgleich ist nach den Planzahlen für 2022 nicht erreicht. Kann ein Ausgleich der ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge nicht erlangt werden, so gilt der Haushaltsausgleich dennoch als erreicht, wenn zu Beginn des Haushaltsjahres in ausreichender Höhe Rücklagen aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse aus Vorjahren zur Verfügung stehen. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses steht somit kraft Gesetzes zur Abdeckung von entsprechenden Fehlbeträgen im Ergebnishaushalt zur Verfügung und soll in diesem Fall auch zwingend eingesetzt werden. Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 weist die vorläufige Ergebnisrechnung deutliche Überschüsse aus. Nach entsprechender Bereinigung um die voraussichtliche Summe der Übertragung von Aufwandsermächtigungen vom Jahr 2021 ins Jahr 2022 (= finanzielle Vorbelegungen) verbleibt zum 01.01.2022 eine voraussichtlich einsetzbare Ergebnisrücklage i.H.v. rd. 24 Mio. Euro. Demnach kann der für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von -15.561.950 Euro ausgewiesene Fehlbetrag durch eine betragsidentische Entnahme aus dieser einsetzbaren Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Der Haushaltsausgleich für das Haushaltsplanjahr 2022 gilt insofern als erreicht. Seite 3 Drucksache 10/2022 Die im Haushaltsplan 2022 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die ab dem Jahr 2020 in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. Finanzhaushalt 2022 Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit i.H.v. rd. 8,6 Mio. Euro, Investitionen von rd. 25,1 Mio. Euro und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. rd. 10,9 Mio. Euro aus. Für Kreditaufnahmen ist im Vergleich zur Haushaltseinbringung unverändert ein Betrag von 12 Mio. Euro vorgesehen. Abzüglich der vorgesehenen ordentlichen Tilgungen i.H.v. 2,08 Mio. Euro ergibt sich hieraus eine planerische Netto-Neuverschuldung zum Jahresende 2022 von 9,92 Mio. Euro. Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2022 weist nach dem aktuellen Entwurfsstand eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von rd. -13,48 Mio. Euro aus. Der Bestand an liquiden Eigenmitteln beläuft sich zum 31.12.2021 auf rd. 25,00 Mio. Euro (Kassenbestand). Ausgehend hiervon würde sich der Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresende 2022 bei einer planmäßigen Umsetzung der Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes auf voraussichtlich rd. 11,5 Mio. Euro reduzieren. Finanzplanung bis 2025 Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Vorberatung am 07.02.2022 mit großer Stimmenmehrheit der Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 (Kernhaushalt) -unter Einbeziehung der in der Sitzung beschlossenen Änderung- zugestimmt und dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen. Die aus der Ausschussvorberatung resultierenden Änderung ist in die aktuelle Fassung der Finanzplanung mit Investitionsprogramm (Anlage B) eingepflegt worden. Die geplanten Kreditaufnahmen zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen sind im Jahreszeitraum 2022 bis 2025 in Höhe von 29 Mio. Euro ausgewiesen, bei gleichzeitigen Tilgungsleistungen in Summe vom 8,91 Mio. Euro. Hieraus ergibt sich für den Betrachtungszeitraum eine planerische Netto-Neuverschuldung i.H.v. 20,09 Mio. Euro. Ausgehend vom Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2021 i.H.v. rd. 14,87 Mio. Euro würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2025 auf rd. 34,96 Mio. Euro erhöhen. Seite 4 Drucksache 10/2022 Seite 5 Damit wird die von der Verwaltung vorgeschlagene Einführung einer planerischen Schuldenobergrenze i.H.v. max. 35 Mio. Euro zum Ende des jeweiligen Finanzplanungszeitraumes, somit erstmals zum 31.12.2025 eingehalten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 die Einführung der Schuldenobergrenze beschlossen. Entgegen dem bestehenden Entschuldungskonzept, wonach ab dem Jahr 2020 jährliche Sondertilgungen i.H.v. mindestens 2 Mio. Euro erfolgen sollen, sehen die Planentwürfe für die Jahre 2021 ff. angesichts der angespannten finanziellen Rahmenbedingungen keine entsprechenden Sondertilgungen vor. Die Aussetzung der Sondertilgungen für die Jahre 2021 und 2022 wurde ebenfalls in der Gemeinderatssitzung am 17.05.2021 beschlossen. II. Planentwürfe für das Wirtschaftsjahr 2022 der städtischen Eigenbetriebe Die Wirtschaftsplanentwürfe 2022 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden dem Gemeinderat vom Haupt- und Personalausschuss am 07.02.2022 zur Beschlussfassung empfohlen. Zahlenmäßige Veränderungen für die Wirtschaftsplanentwürfe haben sich aus der Ausschussvorberatung nicht ergeben. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Anlage 0 A) Entwurf Haushaltssatzung 2022 B.1) Finanzplanung bis 2025 B.2) Investitionsprogramm C) Kennzahlenübersicht 2022 D) Liquiditätsentwicklung 2022 E) Säulendiagramm THH 1 - 9 F) Stellenplan der Stadt Lahr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.