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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2021) - Digitalpakt I – Grundpaket - Schulen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 501
Sachbearbeitung: Kammerer

Drucksache Nr.: 7/2022
Az.: Digitalpakt I

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Vorlagenkonferenz

19.01.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

07.02.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

21.02.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Einstimmig

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2021)
- Digitalpakt I – Grundpaket - Schulen

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) für das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt
Euro 410.700,- Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Umschichtung bei der Vorkostenstelle Abt. 501- 21101500 (Sachkonto: 42221010) in Höhe von Euro 410.700-,.
2. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zum Digitalpakt Schulen zur Kenntnis.

Zusammenfassende Begründung:

Bei verschiedenen Sachkonten (Digitalpakt) liegen 2021 Mittelüberschreitungen vor. Ein Ausgleich
hat über die Mittel auf der entsprechenden Vorkostenstelle zu erfolgen
Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Siehe oben.

Zielsetzung:
Umschichtung der Mittel der Vorkostenstelle und korrekte Verbuchung der Mittel im Haushalt.

Maßnahmen:
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ist aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 7/2022

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1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Im Haushaltsplan 2021 sind für den Digitalpakt I – Grundpaket – Schulen insgesamt 1.244.500,- Euro
auf der Vorkostenstelle 21101500 (Sachkonto 42221010 – Digitalpakt Grundpaket) als Sammelposten
veranschlagt.
Im Jahr 2021 sind bislang 410.700,- Euro gebucht worden. Die Kosten müssen sachlich auf die jeweiligen Kostenstellen der Schulen übertragen werden. Hierfür sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe
von 410.700,- zu bewilligen. Das restliche Budget aus dem Digitalpakt I in Höhe von 1.663.000,- Euro.
wird in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 auf den jeweiligen Kostenstellen der betroffenen Schulen
direkt veranschlagt.
Vom Land BW erhält die Stadt Lahr für ein Ausgabebudget in Höhe von 2.073.000,- Euro einen Zuschuss in Höhe von 80 % (1.692.200,- Euro) Den Eigenanteil in Höhe von 20 % muss die Stadt Lahr
tragen.
Es handelt sich um folgende überplanmäßige Ausgaben:
Eichrodtschule

I21100010002
I21100100001
KST: 21105001

17.700,- Euro
19.950,- Euro
1.750,- Euro

Geroldseckerschule

I21100011000

4.700,- Euro

GS Kippenheimweiler

I21104100002
KST: 21105400

12.500,- Euro
4.000,- Euro

Friedrichschule

I21100100502

20.500,- Euro

Verbundschule Lahr

I21100010702
I21100100702
KST: 21105070
KST: 11243061

91.000,- Euro
35.000,- Euro
60.500,- Euro
55.000,- Euro

Scheffel-Gymnasium

I21100100802
KST: 21105050

20.100,- Euro
12.000,- Euro

Max-Planck-Gymnasium

KST: 21105051

32.000,- Euro

Gutenbergschule

I21200010003

24.000,- Euro

SUMME:

410.700,- Euro

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Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Umschichtung bei der Vorkostenstelle Abt. 50121101500 (Sachkonto: 42221010) in Höhe von Euro 410.700-,.

Aktueller Sachstand Digitalpakt:
Die Stadt Lahr hat für den Förderzeitraum 2019 – 2023 aus verschiedenen Fördertöpfen des Digitalpakts für die Digitalisierung der Schulen Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2.300.000,- Euro erhalten.

Digitalpakt I:
Bezogen auf das vom Land auf der Grundlage der Schülerzahlen festgelegte Ausgabenbudget in Höhe
von 2.073.000,- Euro wird die Stadt Lahr Zuschüsse bis einschließlich 2023 in Höhe von insgesamt
1.663.000,- Euro erhalten. Beim Digitalpakt I handelt es sich um ein Paket zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Schulen. Vorrangig stehen die Mittel für die Gebäudeverkabelung, Vernetzung
und Einrichtung von flächendeckendem W-Lan zur Verfügung. Als weiterer Förderschwerpunkt werden
mit diesen Mitteln die Klassen-, Lern- und Fachräume mit einer zeitgemäßen Medienausstattung (Präsentationseinrichtungen, interaktive Displays) eingerichtet. Aus diesem Zuschusspaket wird die Stadt
Lahr weiterhin Zuschüsse für den Ausbau des „Schulnetzes Lahr“ erhalten. Über das Schulnetz Lahr
werden in den Jahren 2023/2024 die städtischen Schulen an ein Glasfasernetz angebunden. Auf die
Anlage wird verwiesen.

Auf der Grundlage der Medienentwicklungspläne der Schulen und der vorliegenden Fachplanungen
sind für die Digitalisierung der Lahrer Schulen insgesamt Mittel in Höhe von 2.736.000,- Euro erforderlich. Die voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten liegen mit Blick auf den überdurchschnittlich hohen
Sanierungsstau im Bereich der Gebäudetechnik (Elektro- und Netzwerktechnik) über dem vom Bund
bzw. Land zugewiesenen „Ausgabebudget“. Wie bereits ausgeführt wurde das vom Land bzw. Bund
festgelegte Ausgaben-Budget ausschließlich auf der Grundlage der Schülerzahlen ermittelt, ohne Berücksichtigung des individuellen Verhältnisses der jeweiligen Schulen vor Ort. Darüber hinaus ist das
Projekt „Lahrer Schulnetz“ als schulübergreifendes Projekt neu in das Programm mitaufgenommen worden. Die Stadt Lahr muss daher aus dem städtischen Haushalt in den Jahren 2022/2023 einen Betrag
in Höhe von 663.000,- Euro zusätzlich (ohne Fördermittel des Digitalpakts) aufbringen. Sollten landesweit von den Schulträgern bis April 2022 nicht alle Förderbudgets abgerufen werden besteht die Möglichkeit für das „bestehende Defizit“ zusätzliche Fördermittel zu erhalten. Aus fördertechnischen Gründen wurde der gesamtstädtische Mehraufwand beim Digitalpakt auf das Objekt der früheren TheodorHeuss-Werkrealschule konzentriert. Sobald vom Land eine abschließende Aussage zur möglichen Förderung getroffen wird, soll über den voraussichtlichen Mehraufwand endgültig entschieden werden.

Digitalpakt II Sofortausstattungsprogramm – Leihgeräte für Schüler/innen
Mit dieser zusätzlichen Förderung im Rahmen des Digitalpakts sollen die Rahmenbedingungen für
den digitalen Fernunterricht infolge der besonderen Situation der Corona-Pandemie dadurch verbessert werden, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern mobile Endgeräte leihweise zur Verfügung stellen können, die zu Hause nicht auf entsprechende Geräte zurückgreifen können. Die
Schulen können somit auf diesen besonderen Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte entsprechend reagieren. Insgesamt stehen den städtischen Schulen 762 Leihgeräte (647 I-Pads und 88
Notebooks) zur Verfügung. Die Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 300.000,- Euro sind voll-

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ständig über den Landeszuschuss abgedeckt. Die Einrichtung und Administration erfolgt über ein zentrales Fernwartungssystem.

Digitalpakt III Leihgeräte für Lehrkräfte
Das Förderprogramm Leihgeräte für Lehrkräfte ergänzt das „Sofortausstattungsprogramm“. Mit diesem Ausstattungsprogramm werden die Schulen in die Lage versetzt, ihren Lehrkräften schulgebundene mobile digitale Endgeräte für den Unterricht in der Schule oder beim Distanzlernen, sowie zur
allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung leihweise zur Verfügung zu stellen. Über dieses Programm, das 100 % der Investitionskosten abdeckt hat die Stadt Lahr für die städtischen Schulen 333
I-Pads und 105 Notebooks angeschafft. Insgesamt wurden in diesen Bereich bislang 317.000,- Euro
investiert.

Digitalpakt IV Administratorenprogramm
Die Mittel dienen der Förderung zur Qualifizierung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und
Administratoren. Die Aufgabenerledigung muss in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen des
Digitalpakt Schule einschließlich Zusatzprogramme stehen. Der Stadt Lahr steht ein Förderbudget in
Höhe von insgesamt 100.000,- Euro einmalig noch für 2022 zu.

Folgekostenbetrachtung mobile Endgeräte
Der Betrieb / Administration der mobilen Endgeräte liegt bei den aktuell beschafften rund 1.200 Einheiten bei ca. 18.000,- Euro (rund 15,- Euro je Einheit) jährlich. Ab dem Jahr 2025 wären bedingt durch
die geringe Nutzungsdauer und damit zusammenhängend kurzen Intervalle bei der Beschaffung für die
laufende Ersatzbeschaffung des jetzigen Gerätebestands Kosten in Höhe von 150.000,- jährlich im
Haushalt einzustellen. Aus Sicht der Fördermittelgeber (Bund und Land) handelt es sich bei den Programmen zum Digitalpakt um bis 2024 abgeschlossene Pakete. Verpflichtungen für ausschließlich
kommunalgetragene Folgeinvestitionen bestehen keine. Insoweit ist zu erhoffen, dass zur Wahrung des
Konnexitätsprinzips ab 2025 entweder Folgeprogramme vom Bund/Land aufgelegt werden oder über
eine erhöhte laufende Finanzierung des Landes (Sachkostenbeiträge) ein entsprechender Ausgleich
für die Mehraufwendungen der Digitalisierung der Schulen erfolgt.

Guido Schöneboom

Senja Töpfer

Markus Wurth

Erster Bürgermeister

Amtsleiterin

Amtsleiter

Anlage(n):
Anlage 1: DigitalPakt I Schulen - Kostenübersicht
Anlage 0
Hinweis:

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Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.