Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)
5. Dezember 2019
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 4/2019 Öffentliche Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Donnerstag, 05.12.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 18:50 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung: Bürgermeister Petters Freie Wähler: Stadtrat Schmieder Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadträtin Waldmann Bohnert Rehm SPD: Stadträtin Kremling-Deinert CDU: Stadtrat Stadtrat Wille Günther AfD: Stadtrat Haller FDP: Stadträtin Dr. Sittler Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei: Stadtrat Durke Sachkundige Einwohner: Herr Herr Herr Herr Frau Bahr Burzlaff Hockenjos Huppert Mangei Sachkundige Einwohner ohne Stimmrecht: Herr Baumann entschuldigt fehlen: Frau Herr Ducksch Lang Protokollführung: Herr Pieper Zuhörende/Presse: 3 -2Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Umweltausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG Zu Beginn der Sitzung weist der Vorsitzende darauf hin, dass unter II. Information der Punkt Nr. 2 „Aufwertung Gereutertalbach – Zwischenstand“ von der Tagesordnung gestrichen wird. Dieses Thema wird nach Abstimmung mit der OV Reichenbach zuerst im Ortschaftsrat vorgestellt. Im März 2020 soll dieser Punkt dann im Umweltausschuss vorgestellt werden. I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 312/2019 1. Ergänzung der Beschaffungsregelungen der Stadt Lahr Die Stabsstelle Umwelt stellt die Vorlage vor. Nach einer Diskussion möchten die Mitglieder des Umweltauschusses zwei weitere Punkte hinzufügen bzw. abstimmen lassen. Der Vorsitzende bringt die neuen Vorschläge zur Abstimmung: Neuer Beschluss Nr. 3: „Bei der Beschaffung von Nahrungsmitteln für Kantinen und Mensen soll auch eine vegane Option ausgeschrieben werden.“ Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen Neuer Beschluss Nr. 4: „Regionale Produkte sollen bei der Beschaffung bevorzugt werden.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Vorsitzende bringt Beschluss 1 und 2 zur Abstimmung: 1. Zur Erreichung der nachhaltigen und sozialen Ziele der Stadt Lahr werden weiterhin bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen nachhaltige und soziale Beschaffungsziele besonders berücksichtigt. 2. Das Gremium beschließt, dass die Beschaffung folgender Produkte oder Produktbestandteile und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen unter Verwendung folgender Produkte oder Produktbestandteile (auch bei Direktaufträgen) unzulässig ist: • Geräte zur Zubereitung von Heißgetränken, in denen Portionsverpackungen zum Einsatz kommen. • Getränkeautomaten ohne Mehrwegbecher-Funktion. • Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen (mit Ausnahme von Kartonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen und -3- • • • • • • • • • • • • • • • Folien-Standbeutel) – dies gilt auch für mit Pflichtpfand belegte Einwegverpackungen. Einweggeschirr und Einwegbesteck in Kantinen und Mensen sowie bei Veranstaltungen. Chlorabspaltende Reiniger sowie Spülkastenzusätze. Mikroplastik in Wasch- und Reinigungsmitteln. Geräte zur Beheizung (ausgenommen notwendige Beheizung für Winterbaumaßnahmen) und zur Kühlung des Luftraums außerhalb von umschlossenen Räumen (z. B. „Gas-Heizpilze“, vergleichbare Elektrostrahler, Klimageräte). Haushaltsgeräte mit EU-Energielabel, soweit sie nicht mindestens mit der zweithöchsten verfügbaren EU-Energieeffizienzklasse ausgezeichnet sind. Leuchtmittel mit EU-Energielabel zur Innenbeleuchtung, soweit sie nicht mindestens mit der zweithöchsten verfügbaren EU-Energieeffizienzklasse ausgezeichnet sind. Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Holz und Holzprodukte müssen nach FSC oder PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang V der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind. Farbe auf Schwermetallbasis (Blei, Cadmium, Chrom VI und deren Verbindungen). Baustoffe, die teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden. Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über drei Prozent des eingebauten Produkts nach Decopaint-Richtlinie 2004/42/EG aufweisen. Unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet. Pestizide für öffentliche Grün- und Freiflächen (mit Ausnahme für Sonderkulturen wie Rosengarten und Chrysanthemen). Mutter- /Oberboden und Blumenerde / Kultursubstrate mit torfhaltigen Bestandteilen. Ölheizungen Abstimmungsergebnis: einstimmig -4II. INFORMATION 321/2019 1. Umsetzung der Leitlinien für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit bei der Landesgartenschau 2018 in Lahr Frau Karl, Amtsleiterin des Amt 15 und Geschäftsführerin der LGS 2018 Lahr GmbH stellt die Vorlage vor. Herr Bahr weisst darauf hin, dass auf dem LGS-Gelände Nistkästen hängen, die nicht alle vom NABU Lahr installiert wurden. Er möchte wissen, wer diese Nistkästen in Zukunft pflegt. Die Abt. Öffentliches Grün und Umwelt sagt zu, dies zu prüfen. Voraussichtlich wird hier der Bau- und Gartenbetrieb Lahr in Zukunft tätig. Der Umweltausschuss nimmt den Bericht „Umsetzung der Leitlinien für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit bei der Landesgartenschau in Lahr“ zur Kenntnis. 2. Aufwertung Gereutertalbach – Zwischenstand Von der Tagesordnung gestrichen (siehe oben). 3. Verschiedenes a. Antrag der Fraktion Linke Liste Lahr/Tierschutzpartei zur Ausrufung des Klimanotstandes Der Vorsitzende weisst darauf hin, dass der Oberbürgermeister diesen Antrag im nächsten Gemeinderat, am 16.12.2019 behandeln lassen möchte. In diesem Punkt solle – laut Interpretation des Vorsitzenden - die Selbstverpflichtung des Rates zum Thema Klimawandel erwirkt und entsprechende Handlungsmöglichkeiten besprochen werden. Der Vorsitzende fügt hinzu, dass die Stadt Lahr zu diesem Thema schon seit geraumer Zeit mit Hilfe des European Energy Awards, des Klimaschutzkonzeptes und des Energie- und Klima- Arbeitsprogramms Maßnahmen umgesetzt hat. Nächstes Jahr soll zudem ein Klimafolgenanpassungskonzept von Seiten der Stadt Lahr beauftragt werden. Zum Abschluss weisst der Vorsitzende darauf hin, dass im Gemeinderat am 16.12.2019 eine Vorlage in den Rat eingebracht wird, dass die Stadt Lahr zukünftig ein Vorstandsmandat bei Klimapartner Oberrhein erhält. Damit hat die Stadt Lahr mehr Einflussmögllichkeiten mit Partnern der Region. b. Informationsveranstaltung zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ Der Vorsitzende weist auf eine geplante Veranstaltung der Stadt Lahr hin. Am Donnerstag, 23.01.2020 wird in der Max-Planck-Aula eine Infoveranstaltung zum Thema Bienen und Landwirtschaft durchgeführt werden. Geplant ist eine Debatte mit Vertretern des Landes, der Landwirte und der Initiative selbst. Die Organisation läuft derzeit. Weitere Infos folgen, sobald die Eckdaten fixiert wurden. -5- Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Umweltausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 05.12.2019 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin