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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 4/2019
Öffentliche Sitzung des Umweltausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Donnerstag, 05.12.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 18:50 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung:

Bürgermeister Petters

Freie Wähler:

Stadtrat

Schmieder

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin

Waldmann
Bohnert
Rehm

SPD:

Stadträtin

Kremling-Deinert

CDU:

Stadtrat
Stadtrat

Wille
Günther

AfD:

Stadtrat

Haller

FDP:

Stadträtin

Dr. Sittler

Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei:

Stadtrat

Durke

Sachkundige Einwohner:

Herr
Herr
Herr
Herr
Frau

Bahr
Burzlaff
Hockenjos
Huppert
Mangei

Sachkundige Einwohner
ohne Stimmrecht:

Herr

Baumann

entschuldigt fehlen:

Frau
Herr

Ducksch
Lang

Protokollführung:

Herr

Pieper

Zuhörende/Presse:

3

-2Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Umweltausschuss beschlussfähig und
die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
Zu Beginn der Sitzung weist der Vorsitzende darauf hin, dass unter II. Information der
Punkt Nr. 2 „Aufwertung Gereutertalbach – Zwischenstand“ von der Tagesordnung gestrichen wird. Dieses Thema wird nach Abstimmung mit der OV Reichenbach zuerst im Ortschaftsrat vorgestellt. Im März 2020 soll dieser Punkt dann im Umweltausschuss vorgestellt
werden.
I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
312/2019

1.

Ergänzung der Beschaffungsregelungen der Stadt Lahr

Die Stabsstelle Umwelt stellt die Vorlage vor.
Nach einer Diskussion möchten die Mitglieder des Umweltauschusses zwei
weitere Punkte hinzufügen bzw. abstimmen lassen.
Der Vorsitzende bringt die neuen Vorschläge zur Abstimmung:
Neuer Beschluss Nr. 3:
„Bei der Beschaffung von Nahrungsmitteln für Kantinen und Mensen soll
auch eine vegane Option ausgeschrieben werden.“
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
Neuer Beschluss Nr. 4:
„Regionale Produkte sollen bei der Beschaffung bevorzugt werden.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Der Vorsitzende bringt Beschluss 1 und 2 zur Abstimmung:
1. Zur Erreichung der nachhaltigen und sozialen Ziele der Stadt Lahr werden weiterhin bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen nachhaltige und
soziale Beschaffungsziele besonders berücksichtigt.
2. Das Gremium beschließt, dass die Beschaffung folgender Produkte oder Produktbestandteile und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen unter Verwendung folgender Produkte oder Produktbestandteile (auch bei Direktaufträgen)
unzulässig ist:
• Geräte zur Zubereitung von Heißgetränken, in denen Portionsverpackungen
zum Einsatz kommen.
• Getränkeautomaten ohne Mehrwegbecher-Funktion.
• Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen (mit
Ausnahme von Kartonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen und

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Folien-Standbeutel) – dies gilt auch für mit Pflichtpfand belegte
Einwegverpackungen.
Einweggeschirr und Einwegbesteck in Kantinen und Mensen sowie bei
Veranstaltungen.
Chlorabspaltende Reiniger sowie Spülkastenzusätze.
Mikroplastik in Wasch- und Reinigungsmitteln.
Geräte zur Beheizung (ausgenommen notwendige Beheizung für
Winterbaumaßnahmen) und zur Kühlung des Luftraums außerhalb von
umschlossenen Räumen (z. B. „Gas-Heizpilze“, vergleichbare Elektrostrahler,
Klimageräte).
Haushaltsgeräte mit EU-Energielabel, soweit sie nicht mindestens mit der
zweithöchsten verfügbaren EU-Energieeffizienzklasse ausgezeichnet sind.
Leuchtmittel mit EU-Energielabel zur Innenbeleuchtung, soweit sie nicht
mindestens mit der zweithöchsten verfügbaren EU-Energieeffizienzklasse
ausgezeichnet sind.
Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger
Waldbewirtschaftung stammen. Holz und Holzprodukte müssen nach FSC
oder PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang V der Biozid-Verordnung
(EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen
worden sind.
Farbe auf Schwermetallbasis (Blei, Cadmium, Chrom VI und deren
Verbindungen).
Baustoffe, die teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und
teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter Verwendung
dieser Stoffe hergestellt wurden.
Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen,
Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC
(volatile organic compounds/ flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über
drei Prozent des eingebauten Produkts nach Decopaint-Richtlinie 2004/42/EG
aufweisen.
Unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren
Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum
überschreitet.
Pestizide für öffentliche Grün- und Freiflächen (mit Ausnahme für
Sonderkulturen wie Rosengarten und Chrysanthemen).
Mutter- /Oberboden und Blumenerde / Kultursubstrate mit torfhaltigen
Bestandteilen.
Ölheizungen

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

-4II. INFORMATION
321/2019

1.

Umsetzung der Leitlinien für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit bei der
Landesgartenschau 2018 in Lahr

Frau Karl, Amtsleiterin des Amt 15 und Geschäftsführerin der LGS 2018 Lahr
GmbH stellt die Vorlage vor.
Herr Bahr weisst darauf hin, dass auf dem LGS-Gelände Nistkästen hängen,
die nicht alle vom NABU Lahr installiert wurden. Er möchte wissen, wer diese
Nistkästen in Zukunft pflegt. Die Abt. Öffentliches Grün und Umwelt sagt zu,
dies zu prüfen. Voraussichtlich wird hier der Bau- und Gartenbetrieb Lahr in
Zukunft tätig.
Der Umweltausschuss nimmt den Bericht „Umsetzung der Leitlinien für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit bei der Landesgartenschau in Lahr“ zur
Kenntnis.
2.

Aufwertung Gereutertalbach – Zwischenstand

Von der Tagesordnung gestrichen (siehe oben).
3.

Verschiedenes

a. Antrag der Fraktion Linke Liste Lahr/Tierschutzpartei zur Ausrufung
des Klimanotstandes
Der Vorsitzende weisst darauf hin, dass der Oberbürgermeister diesen
Antrag im nächsten Gemeinderat, am 16.12.2019 behandeln lassen
möchte. In diesem Punkt solle – laut Interpretation des Vorsitzenden - die
Selbstverpflichtung des Rates zum Thema Klimawandel erwirkt und entsprechende Handlungsmöglichkeiten besprochen werden.
Der Vorsitzende fügt hinzu, dass die Stadt Lahr zu diesem Thema schon
seit geraumer Zeit mit Hilfe des European Energy Awards, des Klimaschutzkonzeptes und des Energie- und Klima- Arbeitsprogramms Maßnahmen umgesetzt hat. Nächstes Jahr soll zudem ein Klimafolgenanpassungskonzept von Seiten der Stadt Lahr beauftragt werden.
Zum Abschluss weisst der Vorsitzende darauf hin, dass im Gemeinderat
am 16.12.2019 eine Vorlage in den Rat eingebracht wird, dass die Stadt
Lahr zukünftig ein Vorstandsmandat bei Klimapartner Oberrhein erhält.
Damit hat die Stadt Lahr mehr Einflussmögllichkeiten mit Partnern der
Region.
b. Informationsveranstaltung zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“
Der Vorsitzende weist auf eine geplante Veranstaltung der Stadt Lahr hin.
Am Donnerstag, 23.01.2020 wird in der Max-Planck-Aula eine Infoveranstaltung zum Thema Bienen und Landwirtschaft durchgeführt werden. Geplant ist eine Debatte mit Vertretern des Landes, der Landwirte
und der Initiative selbst. Die Organisation läuft derzeit. Weitere Infos folgen, sobald die Eckdaten fixiert wurden.

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Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Umweltausschusses während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 05.12.2019

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin