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Beschlussvorlage (Anlage 3: Vergleich der vorgeschlagenen Gebührensätze mit den Sondernutzungsgebühren anderer Kommunen)

                                    
                                        Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Lahr/Schwarzwald
(Sondernutzungsgebührensatzung)

Anlage 3

Vergleich der vorgeschlagenen Gebührensätze mit den Sondernutzungsgebühren anderer Kommunen

vorgeschlagener Gebührensatz Stadt Lahr ab 01.05.2013
Sondernutzungsgebühren in Euro

Lfd.
Nr.

Zone I
Dreieckständer und Plakatständer am Ort der
Leistung, auch wenn für die Aufstellfläche bereits
eine andere Nutzungsart genehmigt ist

300,00

Zone II
200,00

Bemessungszeitraum

Stadt Offenburg

Stadt Oberkirch

Stadt Kehl

Sondernutzungsgebühr Sondernutzungsgebühr Sondernutzungsgebühr

Zone III
80,00

jährlich

153 € / qm / Jahr

5 - 25 € Wöchentlich

- Fußgängerzone:
50 - 400 € / Jahr
- übrige Bereiche:
25 - 250 € / Jahr

Verkaufsstände und Verkaufswagen pro
angefangenem qm

1,50

1,00

0,50

täglich

keine Angabe

2,50 - 50 € / Woche
pauschal

Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten für
einen Gaststättenbetrieb u. ä. je angefangene 10
qm beanspruchter Verkehrsfläche

30,00

20,00

10,00

(3 € / qm)

(2 € / qm)

(1 € / qm)

monatlich

Zone 1: € 30 / qm / Jahr
Zone 2: € 26 / qm / Jahr

3 - 50 € / qm / Jahr

- Fußgängerzone:
100 - 500 € / qm / Monat
- übrige Bereiche:
50 - 200 € / qm / Monat
- Fußgängerzone:
17 € / qm / Jahr
- übrige Gebiete:
8,50 € / qm / Jahr

Zone 3: € 21 / qm / Jahr
Baustelleneinrichtungen, Bauzäune, Bauhütten,
Arbeitswagen, Container, Baumaschinen und
Baugeräte einschl. Hilfseinrichtungen,
Baugrubenumschließungen und Ähnliches je
angefangene 10 qm beanspruchter
Verkehrsfläche

5,00
3,00
25,00
15,00
Mindestgebühr: € 10,00

1,00
5,00

täglich
wöchentlich
10 € / Tag pauschal

0,03 - 0,08 € / qm / Tag

5 - 25 € / Tag (mind. 10 €)