Stadt Lahr L
Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 502
Sachbearbeitung: Rottenecker-Zerrer
Drucksache Nr.: 40/2022
Az.: 460.15
An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen
201
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Vorlagenkonferenz
23.02.2022
beschließend
nichtöffentlich
Haupt- und Personalausschuss
07.03.2022
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
21.03.2022
beschließend
öffentlich
Abstimm<ta
7?
Betreff:
Einnahmepolitik der Stadt Lahr in der Corona-Pandemie
- Erstattung von Kinderbetreuungsgebühren
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Benutzungsgebühren für vollständige Betreuungsausfälle, die in der Summe im
Kindergartenjahr 2021/2022 mindestens 11 ganze Betreuungstage erreichen, wer
den den betroffenen Familien einmalig in Höhe einer halben Monatsgebühr und im
Falle einer regelmäßigen Essensversorgung in Höhe von einmalig 30 Euro aus der
Mittagessenpauschale erstattet.
2. Der Beschluss ist für die Betreuungsangebote der Kindertageseinrichtungen in
kirchlicher und freier Trägerschaft entsprechend anwendbar.
Zusammenfassende Begründung:
Die Verwaltung strebt eine verbindliche Regelung an, um die Erhebung der Kita-Gebühren
auch unter den pandemiebedingt schwierigen Betriebsbedingungen gerecht zu gestalten.
Immer wieder auftretenden Ausfälle bei den Kita-Betriebstagen, auch wiederkehrend, füh
ren zu großer Unzufriedenheit bei den betroffenen Familien und werden als ungerecht er
lebt. Eine einmalige Erstattung wird zur Zielerreichung als ausreichend eingeschätzt. Zu
künftig wird eine dauerhafte Regelung im Rahmen der Kinderbetreuungssatzung der Stadt
Lahr angestrebt.
Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: