Infotext (TOP 2 Nr. 02 2022 ZV - JA 2020)
31. März 2022
31. März 2022
°p Beschlussvorlage Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ — Verbandsversammlung— Verbandsverwaltung E öffentlich Datum nichtöffentlich 07.02.2022 Offenlegung Drucksache Nummer02/2022 Sitzungstag: 31 .03.2022 Jahresabschluss 2020 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Ortenaukreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Zweckverbandes „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ Beschlussvorschlag: 1. 2. Die Zweckverbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von € 35.518.160,09 und einem Jahresgewinn von € 8.293.054,64 nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. Der Jahresüberschuss zum 31 .12.2020 in Höhe von € 8.293.054,64 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. 4. 5. Eine Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2020 wird nicht festgesetzt. Die Verbandsverwaltung wird gemäß 5 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 wird gemäß 5 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. @ 15 der Verbandssatzung durch Bereitstellung im Internet unter www.startklahr.biz, Rubrik Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ veröffentlicht. Anlagen: 1. Angaben zu den Beschlüssen (Anlage 9 zu 512 EigBVO) 2. Jahresabschluss per 31 .12.2020 3. Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Ortenaukreises BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Mit Stimmen Mehrheit It. Sitzungstag: 31 .03.2022 Beschlussvorschlag Ja-Stimmen abweichender Beschluss Nein-Stimmen (s. Anlage) Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Begründung: In der Zweckverbandsversammlung vom 29.11.2001 wurde die Prüfungstätigkeit für den Zweckverband IGP ab dem 01.01 .2002 auf das Landratsamt Ortenaukreis übertragen. Die Bilanz und GuV des Jahresabschlusses 2020 wurden nach Eigenbetriebsrecht und der Verbandssatzung vom 18.1 1 .1997 in der Fassung vom 21 .04.2021 aufgestellt. Für die bewertungsrechtliche Fortführung der Vermögensgegenstände wurden der Prüfbericht 2001 des städtischen Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr sowie die Prüfberichte für die Zeiträume 2002 bis 2019 des Rechnungsprüfungsamtes des Ortenaukreises sowie die Prüfberichte für die Jahre 1998 — 2011 der Gemeindeprüfungsanstalt Baden - Württemberg (GPA) beachtet. Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Rechnungsjahr 2020 konnte abgeschlossen werden. Das Ergebnis der Prüfung ist im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nun- mehr gegeben, der Bestätigungsvermerk konnte 1. erteilt werden. Geschäftsverlaqu-ergebnis Die laufenden Aufwendungen konnten wiederum von den laufenden Erträgen gedeckt werden. Folgende Entwicklungen und Faktoren haben zum Jahresergebnis in Höhe von € 8.293.054‚64 im Wesentlichen beigetragen: 2020 2019 +/- T€ T€ T€ Nr. 1 Umsatzerlöse 5.149 davon: Mieten Grundstücksverkaufe 295 4.597 2.826 258 241 9 38 -29 749 1.100 —351 4.880 1.933 2 947 Sonsüges 4 Bestandsveränderungen fertige Erzeugnisse Sonstige betr1ebliche Erträge davon' Einnahmen aus Grundsteuer Einnahmen aus Gewerbesteuer 5 Materialaufwand 5 Personalaufwand -10 1. 771 1 7 450 479 -29 4.375 1.364 3.01 1 615 .990 -375 -91 -92 -1 7 Abschreibungen -221 -202 19 g Sonstige betriebliche Aufwendungen -528 -2.826 42 43 _1 -20 8 -28 -3 —4 -1 8.341 1.339 7.002 -48 -59 10 -1 Erträge aus anderen Wertpapieren ur3_d Auslelhungen des Fmanzanlagevermogens 11 Zinsen und ähnhche Erträge 13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 21 Sonstige Steuern g 780 1 285 Erträge aus Auflösung Beitrage 2 3.369 22 Jäh@süßgfrséhgs;s* “ ' ‘ ' ‘ ‘ —1 ” ‘ 8293 ' 298 —1 1 ‘ 122.810 ; -2 7.0‘13j war Innerhalb der Umsatzerlöse bei den Grundstücksverkäufen ein deutliches Plus zu verzeichnen. Nach Verrechnung der erlösschmälemden Straßenerschließungsbeiträge bzw. Kostenerstattungsbeträgen für naturschutzrechtlichen Ausgleich verbleibt beim Zweckverband € 4,60 Mio. gegenüber € 2,83 Mio. im Vorjahr. Auch der Nettosteuerzufluss erhöhte sich abermals deutlich. Nach Abzug FAG nahm der Zweckverband insgesamt € 4,82 ein Erlös i.H.v. Mio. an Grund- und Gewerbesteuer ein, was einem Zuwachs um € 2,98 Mio. gegenüber dem Vorjahr entspricht. Abweichend von der Darstellung in den vorhergehenden Jahren werden die Nettosteuerzuflüsse unter sonstigen betrieblichen Erträgen verbucht. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde hier die gleiche Darstellung auch für das Jahr 2019 gewählt. Im eigentlichen Jahresabschluss 2019 sind die Nettosteuerzuflüsse noch unter Umsatzerlösen gebucht. Diese Anderung geschah auf Veranlassung der Gemeindeprüfanstalt (GPA). Der Aufwand Die für Bezogene Leistungen liegt T€ 375 unter dem Vorjahr. Höhe der sonstigen niedrigeren betrieblichen Aufwendungen im Jahr 2020 hat sich wieder auf einem Niveau eingependelt, da im Jahresabschluss 2019 zwei Sondereffekte zum Tragen kamen, die nicht mehr auftreten. Grundstücksverkäufe wurden im Geschäftsjahr im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr |“, 2. Anderung (IGP l) realisiert und entsprechend im Jahresabschluss per 31.12.2020 berücksichtigt. Innerhalb des Bebauungsplanes IGP standen dem Zweckverband insgesamt 761.801 m2 veräußerbare Flächen zur Verfügung. Davon wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 716.177 m2 verkauft, wobei alleine im Berichtsjahr 57.393 m2 verkauft wurden. Somit stehen im Bereich IGP noch 45.624 m2 Nettobaufläche zur Veräußerung zur Verfügung. | l Die jährliche Neubewertung der zukünftigen Herrichtungskosten in allen Bebauungsplanbereichen hat ergeben, dass für die bereits veräußerten Grundstücke irn IGP per 31.12.2020 keine weiteren Kosten zu erwarten sind. Die bisherigen Rückstellungen wurden daher erfolgswirksam aufgelöst. l Um den Ausweis eines nicht periodengerechten Gewinnes aus der Veräußerung der Grundstücke zu vermeiden, wird bzw. wurde für die zukünftig noch zu erwartenden Herrichtungskosten im IGP und IGP ||| für die bereits veräußerten Grundstücke eine Rückstellung gebildet. Detaillierte Erläuterungen hierzu finden sich im Erstellungsbericht des Jahresabschlusses per 31 .12.2020 in Anlage 6/12. || Mit dern „Industrie- seit 12.09.2015 rechtsverbindlichen und Gewerbepark Raum Lahr ||“ Verkaufsfläche geschaffen. Hiervon wurden bis Berichtsjahr wurden keine Verkäufe im IGP || Nettobaufläche zur Verfügung. Geltungsbereich des Bebauungsplanes (IGP II) wurden insgesamt 372.320 m2 zum 31.12.2019 184.591 m2 verkauft. lm getätigt. Somit stehen noch 187.729 m2 Bei der Berechnung der Rückstellung für die zukünftigen Herrichtungskosten bereits veräußerter Grundstücke wird derzeit von voraussichtlichen Herrichtungskosten im IGP in || Höhe von 12,93 €lm2 ausgegangen (Herstellungsaufwand ohne Anschaffungskosten Grund und Boden). ca. 2. Ergebnisverwendung Für die Ergebnisverwendung gelten die im Jahr 2011 mit der Änderung der Verbandssatzung Wie ausgeführt konnte ein positives Jahresergebnis erzielt werden. eröffneten Möglichkeiten entsprechend der Anlage 9 zu 5 12 EigBVO. ist zum Bilanzstichtag schuldenfrei. Die zuletzt durch Verkäufe erlangte durch verstetigte Steuereinnahmen zusätzlich gestärkt. Der Zweckverband Liquidität wird Nach wie vor werden Finanzmittel für weitere Investitionen in die Infrastruktur sowie die aus dern Bund—Kaufvertrag benötigt. Gleichzeitig bietet der noch zu überplanende Bereich IGP Ill weitere Möglichkeiten für eine zukunftsweisende Flächenentwicklung. Mit den Vorplanungen hierzu wurden begonnen. Erfüllung der Abbruchverpflichtung vieler vorzuflnanzierender Aufgaben sind die finanziellen Möglichkeiten des Zweckverbandes in der Gesamtbetrachtung sehr positiv. Infrastruktur kann mittlerweile auch in größerem Umfang aus Eigenmitteln und ohne eine zwischengelagerte Fremdfinanzierung Trotz bewerkstelligt werden. Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2020 € 8.293.054,64 auf neue Rechnung vorzutragen. Im Berichtsjahr sind keine Zinskosten somit nicht erforderlich. 3. Jahresabschlussprüfung I in in Höhe von bedeutender Höhe angefallen, eine Zinsumlage ist Entlastung Im Übrigen wird auf den beigefügten Prüfbericht des RPA Ortenaukreises über die Jahresabschlussprüfung 2020 verwiesen. Hierin wurde testiert, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Der Verbandsversammlung wird die Feststellung des Jahresabschlusses empfohlen. / OB Markus Ib% -Zweckverbandsvorsitzender- Daniel Halter -Verbandsdirektor-