Navigation überspringen

Infotext (TOP 2 Nr. 02 2022 ZV - JA 2020)

31. März 2022
                                    
                                        °p

Beschlussvorlage

Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
— Verbandsversammlung—
Verbandsverwaltung

E

öffentlich

Datum

nichtöffentlich

07.02.2022
Offenlegung

Drucksache Nummer02/2022
Sitzungstag: 31 .03.2022

Jahresabschluss 2020
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Ortenaukreises über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2020 des Zweckverbandes „lndustrie- und Gewerbepark Raum Lahr“

Beschlussvorschlag:
1.

2.

Die Zweckverbandsversammlung

stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer
Bilanzsumme von € 35.518.160,09 und einem Jahresgewinn von € 8.293.054,64 nach
Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises auf der Grundlage der in den
beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest.
Der Jahresüberschuss zum 31 .12.2020 in Höhe von € 8.293.054,64 wird auf neue Rechnung

vorgetragen.
3.
4.
5.

Eine Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2020 wird nicht festgesetzt.
Die Verbandsverwaltung wird gemäß 5 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 wird gemäß 5 16 Abs. 4
Eigenbetriebsgesetz i.V.m. @ 15 der Verbandssatzung durch Bereitstellung im Internet unter
www.startklahr.biz, Rubrik Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
veröffentlicht.

Anlagen:
1.

Angaben zu den Beschlüssen (Anlage 9 zu 512 EigBVO)

2.

Jahresabschluss per 31 .12.2020

3.

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Ortenaukreises

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Mit

Stimmen

Mehrheit

It.

Sitzungstag: 31 .03.2022

Beschlussvorschlag

Ja-Stimmen

abweichender Beschluss
Nein-Stimmen

(s.

Anlage)

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen

Begründung:
In der Zweckverbandsversammlung vom 29.11.2001 wurde die Prüfungstätigkeit für den
Zweckverband IGP ab dem 01.01 .2002 auf das Landratsamt Ortenaukreis übertragen.
Die Bilanz und GuV des Jahresabschlusses 2020 wurden nach Eigenbetriebsrecht und der
Verbandssatzung vom 18.1 1 .1997 in der Fassung vom 21 .04.2021 aufgestellt.
Für die bewertungsrechtliche Fortführung der Vermögensgegenstände wurden der Prüfbericht
2001 des städtischen Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr sowie die Prüfberichte für die
Zeiträume 2002 bis 2019 des Rechnungsprüfungsamtes des Ortenaukreises sowie die
Prüfberichte für die Jahre 1998 — 2011 der Gemeindeprüfungsanstalt Baden - Württemberg
(GPA) beachtet.

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Rechnungsjahr 2020 konnte abgeschlossen werden. Das Ergebnis der Prüfung ist im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nun-

mehr gegeben, der Bestätigungsvermerk konnte

1.

erteilt

werden.

Geschäftsverlaqu-ergebnis

Die laufenden Aufwendungen konnten wiederum von den laufenden Erträgen gedeckt werden.
Folgende Entwicklungen und Faktoren haben zum Jahresergebnis in Höhe von € 8.293.054‚64
im Wesentlichen beigetragen:

2020

2019

+/-

T€

T€

T€

Nr.

1

Umsatzerlöse

5.149

davon:
Mieten

Grundstücksverkaufe

295

4.597

2.826

258

241

9

38

-29

749

1.100

—351

4.880

1.933

2 947

Sonsüges

4

Bestandsveränderungen

fertige

Erzeugnisse

Sonstige betr1ebliche Erträge
davon'

Einnahmen aus Grundsteuer
Einnahmen aus Gewerbesteuer

5

Materialaufwand

5

Personalaufwand

-10
1.

771
1

7

450

479

-29

4.375

1.364

3.01 1

615

.990

-375

-91

-92

-1

7 Abschreibungen

-221

-202

19

g Sonstige betriebliche Aufwendungen

-528

-2.826

42

43

_1

-20

8

-28

-3

—4

-1

8.341

1.339

7.002

-48

-59

10

-1

Erträge aus anderen Wertpapieren ur3_d
Auslelhungen des Fmanzanlagevermogens

11 Zinsen und ähnhche Erträge
13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

14 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

21 Sonstige Steuern
g

780

1

285

Erträge aus Auflösung Beitrage

2

3.369

22 Jäh@süßgfrséhgs;s*

“

'

‘

'

‘

‘

—1

”

‘

8293

'

298

—1 1
‘

122.810
;

-2

7.0‘13j

war

Innerhalb der Umsatzerlöse

bei den Grundstücksverkäufen ein deutliches Plus zu
verzeichnen. Nach Verrechnung der erlösschmälemden Straßenerschließungsbeiträge bzw.
Kostenerstattungsbeträgen für naturschutzrechtlichen Ausgleich verbleibt beim Zweckverband

€ 4,60 Mio. gegenüber € 2,83 Mio. im Vorjahr. Auch der Nettosteuerzufluss
erhöhte sich abermals deutlich. Nach Abzug FAG nahm der Zweckverband insgesamt € 4,82
ein Erlös i.H.v.

Mio. an Grund- und Gewerbesteuer ein, was einem Zuwachs um € 2,98 Mio. gegenüber dem
Vorjahr entspricht. Abweichend von der Darstellung in den vorhergehenden Jahren werden
die Nettosteuerzuflüsse unter sonstigen betrieblichen Erträgen verbucht. Zur besseren
Vergleichbarkeit wurde hier die gleiche Darstellung auch für das Jahr 2019 gewählt. Im
eigentlichen Jahresabschluss 2019 sind die Nettosteuerzuflüsse noch unter Umsatzerlösen
gebucht. Diese Anderung geschah auf Veranlassung der Gemeindeprüfanstalt (GPA).

Der Aufwand
Die

für

Bezogene Leistungen

liegt

T€ 375

unter

dem

Vorjahr.

Höhe der sonstigen

niedrigeren

betrieblichen Aufwendungen im Jahr 2020 hat sich wieder auf einem
Niveau eingependelt, da im Jahresabschluss 2019 zwei Sondereffekte zum

Tragen kamen, die

nicht

mehr

auftreten.

Grundstücksverkäufe wurden im Geschäftsjahr im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr |“, 2. Anderung (IGP l) realisiert und entsprechend
im Jahresabschluss per 31.12.2020 berücksichtigt. Innerhalb des Bebauungsplanes IGP
standen dem Zweckverband insgesamt 761.801 m2 veräußerbare Flächen zur Verfügung.
Davon wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 716.177 m2 verkauft, wobei alleine im
Berichtsjahr 57.393 m2 verkauft wurden. Somit stehen im Bereich IGP
noch 45.624 m2
Nettobaufläche zur Veräußerung zur Verfügung.
|

l

Die jährliche Neubewertung der zukünftigen Herrichtungskosten in allen Bebauungsplanbereichen hat ergeben, dass für die bereits veräußerten Grundstücke irn IGP
per
31.12.2020 keine weiteren Kosten zu erwarten sind. Die bisherigen Rückstellungen wurden
daher erfolgswirksam aufgelöst.
l

Um den Ausweis eines nicht periodengerechten Gewinnes aus der Veräußerung der
Grundstücke zu vermeiden, wird bzw. wurde für die zukünftig noch zu erwartenden
Herrichtungskosten im IGP
und IGP ||| für die bereits veräußerten Grundstücke eine
Rückstellung gebildet. Detaillierte Erläuterungen hierzu finden sich im Erstellungsbericht des
Jahresabschlusses per 31 .12.2020 in Anlage 6/12.
||

Mit

dern

„Industrie-

seit

12.09.2015

rechtsverbindlichen

und Gewerbepark

Raum

Lahr

||“

Verkaufsfläche geschaffen. Hiervon wurden bis
Berichtsjahr wurden keine Verkäufe im IGP ||
Nettobaufläche zur Verfügung.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes
(IGP II) wurden insgesamt 372.320 m2
zum 31.12.2019 184.591 m2 verkauft. lm
getätigt. Somit stehen noch 187.729 m2

Bei der Berechnung der Rückstellung für die zukünftigen Herrichtungskosten bereits
veräußerter Grundstücke wird derzeit von voraussichtlichen Herrichtungskosten im IGP
in
||

Höhe von

12,93 €lm2 ausgegangen (Herstellungsaufwand ohne Anschaffungskosten
Grund und Boden).
ca.

2.

Ergebnisverwendung

Für die Ergebnisverwendung gelten die im Jahr 2011 mit der Änderung der Verbandssatzung
Wie ausgeführt konnte
ein positives Jahresergebnis erzielt werden.
eröffneten Möglichkeiten entsprechend der Anlage 9 zu 5 12 EigBVO.

ist zum Bilanzstichtag schuldenfrei. Die zuletzt durch Verkäufe erlangte
durch verstetigte Steuereinnahmen zusätzlich gestärkt.

Der Zweckverband
Liquidität wird

Nach wie vor werden Finanzmittel

für weitere Investitionen in die Infrastruktur sowie die
aus dern Bund—Kaufvertrag benötigt. Gleichzeitig bietet der
noch zu überplanende Bereich IGP Ill weitere Möglichkeiten für eine zukunftsweisende
Flächenentwicklung. Mit den Vorplanungen hierzu wurden begonnen.

Erfüllung der Abbruchverpflichtung

vieler
vorzuflnanzierender Aufgaben sind die finanziellen Möglichkeiten des
Zweckverbandes in der Gesamtbetrachtung sehr positiv. Infrastruktur kann mittlerweile auch
in größerem Umfang aus Eigenmitteln und ohne eine zwischengelagerte Fremdfinanzierung

Trotz

bewerkstelligt werden.

Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2020
€ 8.293.054,64 auf neue Rechnung vorzutragen.
Im Berichtsjahr sind keine Zinskosten
somit nicht erforderlich.

3.

Jahresabschlussprüfung

I

in

in

Höhe von

bedeutender Höhe angefallen, eine Zinsumlage

ist

Entlastung

Im Übrigen wird auf den beigefügten Prüfbericht des RPA Ortenaukreises über die Jahresabschlussprüfung 2020 verwiesen. Hierin wurde testiert, dass der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht.

Der Verbandsversammlung wird die Feststellung des Jahresabschlusses empfohlen.

/ OB

Markus

Ib%

-Zweckverbandsvorsitzender-

Daniel Halter

-Verbandsdirektor-