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Infotext (Anlage 2_Jahresabschluss per 31.12.2020)

31. März 2022
                                    
                                        Anlage 2

Bericht
über die Erstellung
des Jahresabschlusses nach § 16 EigBG zum 31. Dezember 2020
des
Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
Lahr/Schw.

Seite 1

Inhaltsverzeichnis
Seite

Anlagenverzeichnis

2

Abkürzungsverzeichnis

3

1.

Auftrag und Auftragsdurchführung

4

1.1

Auftraggeber und Auftragsabgrenzung

4

1.2

Auftragsdurchführung

5

2.

Grundlagen des Jahresabschlusses

7

2.1

Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte

7

2.2

Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten

8

2.3

Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses

8

3.

Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

9

3.1

Rechtliche Verhältnisse

9

3.2

Steuerliche Verhältnisse

10

3.3

Wirtschaftliche Verhältnisse

10

3.3.1 Allgemeines

10

3.3.2 Vermögenslage

12

3.3.2 Finanzlage (Kapitalflussrechnung)

15

3.3.3 Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung)

16

4.

Art und Umfang der Erstellungsarbeiten

17

5.

Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Büchern und
Bestandsnachweisen

17

Bescheinigung

18

6.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 2

Anlagenverzeichnis
Anlage 1

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Anlage 2

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Anlage 3

Anhang zum 31. Dezember 2020

Anlage 4

Lagebericht zum 31. Dezember 2020

Anlage 5

Debitoren- und Kreditorenlisten zum 31. Dezember 2020

Anlage 6

Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2020
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

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Abkürzungsverzeichnis
AfA

Absetzung für Abnutzung

BauGB

Baugesetzbuch

DRS

Deutsche Rechnungslegungsstandards

EigBG

Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden

GemO

Gemeindeordnung

HFA

Hauptfachausschuss des IDW

HGB

Handelsgesetzbuch

HR

Handelsregister

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf

i.V.

im Vorjahr

KuF

Kosten- und Finanzierungsplan

RAP

Rechnungsabgrenzungsposten

TEUR

Tausend Euro

ZV IGP

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 4

1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung
Der Verbandsdirektor des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Herr
Daniel Halter, beauftragte uns, den Jahresabschluss nach § 16 EigBG zum 31. Dezember
2020 des
Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Lahr/Schw.,
aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie erteilten Auskünften nach
gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen
des Auftragsgebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln und dabei die uns
vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische
Beurteilungen auf Plausibilität hin zu beurteilen, um mit einer gewissen Sicherheit
auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.
Diesen Auftrag zur Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen haben wir in den Monaten Juli
2021 bis März 2022 (mit Unterbrechungen) in unseren Geschäftsräumen in Lahr
durchgeführt.
Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste keine über die Auftragsart
hinausgehenden Tätigkeiten und damit auch keine erweiternden Verantwortlichkeiten als
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses oblag der uns mit dessen Erstellung
beauftragenden gesetzlichen Vertretung des Zweckverbandes, die über die Ausübung aller
mit der Aufstellung verbundener Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsakte zu entscheiden
hatte.
Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in
Kenntnis gesetzt und von ihm Entscheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und
formellen Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten)
sowie Ermessensentscheidungen eingeholt.
Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die
erforderlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung sowie der eingeholten
Auskünfte zur Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den
anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der
Abschlussbuchungen den vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht (§ 10 a der Verbandssatzung in
Verbindung mit § 16 (1) EigBG) zu erstellen.
Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu
Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht
ausdrücklich getroffen wurden, berichten wir in berufsüblicher Form im Sinne des IDWStandards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7), vom
Hauptfachausschuss (HFA) verabschiedet am 27. November 2009, über Umfang und
Ergebnis unserer Tätigkeit.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 5

Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor, dass eine Bezugnahme auf die Erstellung durch
uns nur in Verbindung mit dem vollständigen von uns erstellten Jahresabschluss erfolgen
darf.
Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem Auftraggeber ausbedungen, dass uns die
für die Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig
übergeben wurden.
Allgemeine Auftragsbedingungen
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis
zu Dritten, die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeinen
Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom
1. Januar 2017“ maßgebend.
1.2 Auftragsdurchführung
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei unserer Berichterstattung
hierüber haben wir die einschlägigen Normen der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und
unsere Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der Unabhängigkeit,
Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Eigenverantwortlichkeit und Unparteilichkeit (§ 43
Abs. 1 WPO).
Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die
Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars
sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich
vorgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und weitere
Abschlussbestandteile zu erstellen.
Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über
die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungsund Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben der
gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Wir haben in unserer Kanzlei Regelungen eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit
gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur Erstellung eines Jahresabschlusses
einschließlich der Berichterstattung die gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln
beachtet werden.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit
und Wesentlichkeit beachtet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von uns die Kenntnis und Beachtung der
hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung, einschlägiger Bestimmungen der Verbandssatzung sowie
der einschlägigen fachlichen Verlautbarungen.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 6

Zur Durchführung des Auftrags hatten wir uns die für die vorliegende Auftragsart
erforderlichen Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die Geschäftstätigkeit
des Unternehmens unseres Auftraggebers anzueignen.
An erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss dürfen
wir nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen verlangt oder
erforderliche Korrekturen verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter Weise in
unserer Bescheinigung sowie in unserem Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren
Auftrag niederzulegen. Dies gilt insbesondere, wenn Vermögensgegenstände oder
Schulden unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bewertet wären,
obwohl dem tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten offensichtlich entgegenstünden.
Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären.
Falls sich diese bestätigten und die Mängel nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus
ergebende Einwendungen, soweit sie wesentlich für den Jahresabschluss wären, in unserer
Bescheinigung zum Ausdruck. Würden Aufklärungen oder die Vorlage von Unterlagen, die
zur Klärung erforderlich sind, oder die Durchführung entsprechender Beurteilungen
verweigert, hätten wir unseren Auftrag niederzulegen.
Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht abgrenzbaren Mängeln in der
Buchführung, den Inventuren oder anderen, nicht in den Auftrag eingeschlossenen
Teilbereichen des Rechnungswesens, die unser Auftraggeber nicht beheben wollte oder
könnte, darf eine Bescheinigung von uns nicht erteilt werden. Wir hätten unserem
Auftraggeber in Fällen dieser Art die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu entscheiden, ob
eine Kündigung des Auftrags angezeigt wäre.
Unzulässige Wertansätze und Darstellungen im Jahresabschluss haben wir im Zuge der
Erstellung nicht festgestellt. Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten
Unterlagen haben sich nicht ergeben. Ebenso haben wir keine schwerwiegenden Mängel
der Buchführung, in den Inventuren oder in anderen Teilbereichen des Rechnungswesens
festgestellt.
Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die gesetzlichen Vorschriften für die
Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und
Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener
Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Als Erstellungsunterlagen dienten die Buchhaltungsunterlagen, die vollständigen Belege,
Kontoauszüge der Kreditinstitute sowie das gesamte Akten- und Schriftgut des
Auftraggebers.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 7

Vollständigkeitserklärung
Der Verbandsdirektor hat uns die angeforderte berufsübliche Vollständigkeitserklärung
bezüglich der Buchführung, Belege und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten
Auskünfte schriftlich erteilt, die wir zu unseren Unterlagen genommen haben.
Ergänzend hat der Verbandsdirektor in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung, die
keinen Ersatz für Erstellungshandlungen und für auftragsabhängig durchzuführende
Beurteilungen der Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde gelegten Unterlagen darstellt, uns
am 29. November 2021 schriftlich bestätigt, dass in Buchführung und Jahresabschluss alle
bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen
berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen
Angaben gemacht und alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden
sind.
Die Einholung der Vollständigkeitserklärung im Zusammenhang mit der Erstellung eines
Jahresabschlusses erfolgte in der Weise, dass wir dem zuständigen Organ des
Unternehmens als Grundlage seiner Erklärung den Entwurf des Jahresabschlusses, die
Abschlussunterlagen und einen Entwurf dieses Erstellungsberichts vorgelegt haben.

2.

Grundlagen des Jahresabschlusses

2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte
Für den Zweckverband besteht nach der Verbandssatzung in Verbindung mit § 6 EigBVO
nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die dabei
eingesetzte Software Rechnungswesen der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der
Ernst & Young GmbH vom 28. Februar 2018 die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße
Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses.
Die Anlagenbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte
Software Anlagenbuchführung der DATEV eG erfüllt im Zusammenhang mit einer
Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28. Februar 2018 zur Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Programms Kanzlei-Rechnungswesen die Voraussetzungen für
eine ordnungsgemäße Anlagenbuchführung.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen
Änderungen erfahren.
Auskünfte erteilten der Verbandsdirektor Herr Daniel Halter, Herr Max Bechtold,
Bereichsleiter Finanzen, Personal & Organisation, sowie Frau Sabine Jäger, Buchhaltung.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung
und von dem zur Auskunft benannten Mitarbeiter bereitwillig erbracht.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 8

2.2 Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Wir haben
unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres
Auftraggebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den
Vorgaben des gesetzlichen Vertreters ausgeübt.

2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das
Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung
und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die Buchführung des Auftraggebers ist ordnungsgemäß und beweiskräftig, das Belegwesen
ist geordnet. Die Salden des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sind
ordnungsgemäß vorgetragen worden.
Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte
Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürnberg erfüllt nach einer
Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28. Februar 2018 die Voraussetzungen für
eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses.
Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir
diese mit der Geschäftsführung unseres Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen.
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Im Berichtsjahr wurden die bisher unter der GuV-Position 1. Umsatzerlöse ausgewiesenen
Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer erstmals unter der GuV-Position 4. Sonstige
betriebliche Erträge ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
Die Veränderung der Herrichtungskosten wurde im Berichtsjahr unter der GuV-Position
2. Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen ausgewiesen. Die
Aufwendungen für die bezogenen Leistungen wurden in der GuV-Position
5. Materialaufwand erfasst. Auch hier wurden die Vorjahreszahlen an den geänderten
Ausweis angepasst.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im
Erläuterungsteil ausführlich dargestellt.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 9

3.

Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

3.1 Rechtliche Verhältnisse
Firma:

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Rechtsform:

Körperschaft des öffentlichen
Rechtspersönlichkeit

Gründung am:

20. Juli 1998 (konstituierende Sitzung)

Sitz:

Lahr

Anschrift:

Europastraße 1, 77933 Lahr

Satzung:

gültig in der Fassung vom 22. April 2021

Geschäftsjahr:

1. Januar bis 31. Dezember

Aufgaben des
Zweckverbandes:

Organe des Zweckverbandes:

Rechts

mit

eigener

Erwerb, Beplanung, Erschließung und Veräußerung der
Grundstücke im Verbandsgebiet, Übernahme der Aufgaben
eines Planungsverbandes im Sinne von § 205 BauGB
die Verbandsversammlung
der/die Verbandsvorsitzende

Verbandsvorsitzende:

Markus Ibert, Oberbürgermeister der Stadt Lahr
Erik Weide, Bürgermeister der Gemeinde Friesenheim als
Stellvertreter

Verbandsdirektor:

Daniel Halter

Mitglieder:

Lahr
Friesenheim
Ettenheim
Kippenheim
Mahlberg
Meißenheim
Ringsheim
Rust
Seelbach
Schuttertal
Schwanau
Landkreis Ortenau

Anzahl der Beschäftigten:

3 Arbeitnehmer zum 31. Dezember 2020
davon 1 Verbandsdirektor

Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

45 %
15 %
4%
5%
3%
3%
3%
3%
5%
4%
5%
5%

Seite 10

3.2 Steuerliche Verhältnisse
Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr ist ein nicht wirtschaftliches
Unternehmen. Er handelt hoheitlich und nicht im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art.
3.3 Wirtschaftliche Verhältnisse
3.3.1 Allgemeines
Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr hat die öffentliche Aufgabe des
Erwerbs, Beplanung, Erschließung und Veräußerung der Grundstücke im Verbandsgebiet.
Die im Eigentum des Zweckverbandes befindlichen Grundstücke wurden im Jahr 1997
durch die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim vom Bund erworben und im Jahr 2001
durch Urkunde vom 21. Februar 2001 auf den Zweckverband übertragen.
Als Gegenleistung für die Übertragung der Grundstücke trat der Zweckverband in die
Verpflichtungen der übertragenden Gemeinden aus dem Kaufvertrag mit dem Bund und
aus der Finanzierung des Grundstückserwerbs und der bereits erfolgten
Erschließungsmaßnahmen ein.
Obwohl der Zweckverband erst im Jahr 2001 Eigentümer der Grundstücke wurde, erfolgte
die Finanzierung der mit diesen Grundstücken zusammenhängenden Aufwendungen
bereits in den Jahren 1997 bis 2000 über ein auf den Zweckverband geführtes und diesem
auch zuzuordnendes Rahmenkonto. Entsprechend eines Gutachtens der Badischen
Treuhand Gesellschaft mbH in Lahr, in dem diese zum Zeitpunkt der Bilanzierung von
Grundstücken und Rahmenkonto beim Zweckverband Stellung genommen hat, wurde
unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Eigentums und der
Praktikabilität die erstmalige Bilanzierung des Rahmenkontos, der Grundstücke und der zu
aktivierenden Herrichtungskosten für die Grundstücke zum 1. Januar 2001 vorgeschlagen.
Die wesentlichen Aussagen dieser gutachterlichen Stellungnahme fanden bereits im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2000 ihren entsprechenden Niederschlag und werden
nunmehr, wie in den Vorjahren, im Rahmen dieses Jahresabschlusses fortgesetzt.
Die Verkaufsflächen im Bereich der Bebauungspläne, die Flächen außerhalb sowie die
Gebäude sind entsprechend dem Zweck des Zweckverbandes zur Veräußerung bestimmt
und deshalb im Rahmen des Jahresabschlusses als Umlaufvermögen zu Anschaffungskosten zu bilanzieren.
Eine niedrigere Bewertung zum Bilanzstichtag unterbleibt sowohl für die Grundstücke als
auch für die Bestandsgebäude, da diese Wirtschaftsgüter dem Erwerber zum Zeitpunkt des
Erwerbes zumindest subjektiv in Höhe der Anschaffungskosten werthaltig erschienen. Eine
Wertminderung seit dem Zeitpunkt des Erwerbes als Grundlage für eine mögliche AfA ist
nicht ersichtlich. Auch aus der Tatsache, dass die derzeit vermieteten Bestandsgebäude im
Hinblick auf eine sinnvolle Vermarktung ggf. zum Abbruch anstehen können, rechtfertigt
aus derzeitiger Sicht keine andere Bewertung.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 11

Für die bewertungsrechtliche Fortführung der Vermögensgegenstände wurden
verschiedene
Prüfberichte,
insbesondere
der
Prüfbericht
des
städtischen
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr für das Jahr 2001, der Prüfbericht der
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg für die Jahre 2012 bis 2018 vom 14. Juli
2021 sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Ortenaukreises für die
Wirtschaftsjahre 2013 bis 2019, letzterer vom 17. Februar 2021, beachtet.
Nach § 1a des BauGB (ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) wurden bei der
Aufstellung der Bebauungspläne die Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt
und entsprechende Ausgleichsflächen geschaffen. Die nach § 135a BauGB dem
Vorhabenträger zustehende Kostenerstattung (§ 135a Abs. 3 BauGB) steht nach § 2 Abs. 3b
der Verbandssatzung dem Zweckverband zu. Hierfür wurden Ertragsabgrenzungen
durchgeführt.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 12

3.3.2

Vermögenslage

Die aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 abgeleitete Darstellung der Vermögenslage des
Auftraggebers lässt sich im Vergleich zum vorherigen Bilanzstichtag folgendermaßen
darstellen:
2020
TEUR

%

(1)

10.765,4
1.920,4
12.685,8

30,3
5,4
35,7

9.936,3
1.920,5
11.856,8

36,3
7,0
43,3

829,1
-0,1
829,0

8,3
0,0
7,0

(2)

7.148,9

20,1

6.399,7

23,4

749,2

11,7

(3)

3.927,3

11,1

1.417,6

5,2

2.509,7

177,0

(4)
(5)
(6)

480,5
10.098,6
1.177,0
22.832,3

1,4
28,4
3,3
64,3

763,5
5.740,1
1.193,5
15.514,4

2,8
21,0
4,3
56,7

-283,0
4.358,5
-16,5
7.317,9

-37,1
75,9
-1,4
47,2

35.518,1

100,0

27.371,2

100,0

8.146,9

29,8

(7)

24.113,7

67,9

15.820,7

57,8

8.293,0

52,4

(8)

6.607,7
4.796,7
11.404,4

18,6
13,5
32,1

10.947,2
603,3
11.550,5

40,0
2,2
42,2

-4.339,5
4.193,4
-146,1

-39,6
695,1
-1,3

35.518,1

100,0

27.371,2

100,0

8.146,9

29,8

Anm.

2019
TEUR

%

Veränderung
TEUR
%

Aktiva
Anlagevermögen
Sachanlagen
Finanzanlagen

Umlaufvermögen
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten

Bilanzsumme

Passiva
Eigenkapital
Fremdkapital
Langfristiges Fremdkapital
Kurzfristiges Fremdkapital

Bilanzsumme

1)

_________
1)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und Sonderposten
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 13

(1) Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist vollständig durch Eigenkapital gedeckt.
Im Berichtsjahr entwickelte sich das Sachanlagevermögen wie folgt:
TEUR
Stand 01.01.2020
Zugänge
Abgänge
Abschreibungen
Stand 31.12.2020

9.936,3
1.052,5
2,5
10.986,3
220,9
10.765,4

Das Finanzanlagevermögen hat sich in 2020 nicht verändert.
(2) Vorräte
Die Vorräte entfallen auf zum Verkauf bestimmte Grundstücke. Im Berichtsjahr wurden
Teilflächen von 57.393 m2 verkauft. Herrichtungskosten sind in 2020 in Höhe von
EUR 1.592.484,30 aktiviert worden.
(3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen haben um TEUR 2.509,7 (+177,0 %) zugenommen. Von den Forderungen
entfallen TEUR 3.916,7 auf Verbandsmitglieder.
(4) Sonstige Vermögensgegenstände
Die Sonstigen Vermögensgegenstände haben sich insbesondere durch den Rückgang der
Forderungen gegen den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von TEUR 283,5 um
insgesamt TEUR 283,0 reduziert. Vom Gesamtbetrag mit TEUR 480,5 entfallen TEUR 397,9
auf Forderungen gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und TEUR 81,3 auf den
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.
(5) Flüssige Mittel
Die Flüssigen Mittel entfallen auf ein Flexgeldkonto bei der Deutschen Bank AG mit
TEUR 1.497,0, auf ein Hypo-Vereinsbank Sparkonto mit TEUR 3.708,7 sowie auf
Kontokorrentkonten bei der Volksbank Lahr eG mit TEUR 38,0 und bei der HypoVereinsbank mit TEUR 4.854,9.
Die liquiden Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4.358,5 erhöht.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 14

(6) Rechnungsabgrenzungsposten
Unter dieser Position wird insbesondere die Kostenbeteiligung des Zweckverbands für die
Anpassung der Verkehrswege ausgewiesen. Nach Schlussrechnung der Maßnahme erfolgt
die Auflösung entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagegutes beim
Zuwendungsempfänger.
Bedingt durch den Beginn der Abschreibung beim Zuwendungsempfänger zum
1. Januar 2019 erfolgte auch beim Zweckverband in 2019 die erstmalige ratierliche
Auflösung.
(7) Eigenkapital
Das Eigenkapital hat sich im Berichtsjahr um den Jahresüberschuss in Höhe von
TEUR 8.293,1 auf TEUR 24.113,7 erhöht. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020
beträgt 67,9 % (i.V. 57,8 %).
(8) Langfristiges Fremdkapital
Das langfristige Fremdkapital, das sich aus den Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr und den als Sonderposten Empfangene Ertragszuschüsse erfassten
Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen
zusammensetzt, hat sich in 2020 um TEUR 4.339,5 (39,6 %) verringert. Grund hierfür ist die
noch nicht genehmigte Verlängerung der Abbruchfrist, was zu einer Einstufung als
kurzfristige Verbindlichkeit geführt hat.
Die Empfangenen Ertragszuschüsse wurden in Höhe von TEUR 258,0 planmäßig aufgelöst.
Die Deckungsverhältnisse stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

Eigenkapital
Anlagevermögen
Überdeckung (+) / Unterdeckung (-)
Langfristiges Fremdkapital
Überdeckung (+) / Unterdeckung (-)

2020
TEUR

2019
TEUR

24.113,7
12.685,8
+11.427,9
6.607,7
+18.035,6

15.820,7
11.856,8
+3.963,9
10.947,2
+14.911,1

Das Eigenkapital und das langfristige Fremdkapital überdecken zum 31. Dezember 2020
und zum 31. Dezember 2019 das Anlagevermögen deutlich.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 15

3.3.2 Finanzlage (Kapitalflussrechnung)
Einen Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel des
Zweckverbandes gibt die nachstehende Kapitalflussrechnung, welche die Zahlungsmittelflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode darstellt
und den Grundsätzen des vom Deutschen Standardisierungsrat DSR erarbeiteten
Deutschen Rechnungsstandard Nr. 21 (DRS 21) entspricht.
2020
EUR
Periodenergebnis
+/- Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
+/- Sonstige zahlungswirksame Aufwendungen / Erträge 1)
+/- Zinsaufwendungen / Zinserträge
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva
soweit nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva
(soweit nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen
des Sachanlagevermögens
=
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
+
+
+
=
+
+
+
=

Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Finanzanlagevermögens
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
Auszahlung für Investitionen in das Sachanlagevermögen
Erhaltene Zinsen
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von
Gesellschaftern
Einzahlungen aus der Gewährung von Zuschüssen
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an
Gesellschafter
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und
(Finanz-)Krediten
Gezahlte Zinsen
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit

+/- Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
+
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode
=
Finanzmittelbestand am Ende der Periode

2019
EUR

8.293.054,64
220.861,06
-24.626,89

1.237.305,26
202.284,44
21.605,89

0,00
-41.650,84

1.653.634,00
-43.354,12

-2.959.262,27

-1.519.428,55

-121.532,72

726.927,92

-8,37
5.366.834,61

1,00
2.278.975,84

0,00

-1.000.000,00

0,00

60.000,00

418,29
-1.050.388,39
41.650,84
-1.008.319,26

-364.504,73
43.396,93
-1.261.107,80

0,00
0,00
0,00

0,00
0,00
0,00

0,00

-1.625.000,00

0,00
0,00
0,00

0,00
0,00
-1.625.000,00

4.358.515,35
5.740.103,64
10.098.618,99

-607.131,96
6.347.235,60
5.740.103,64

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 16

3.3.3 Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung)
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der
Geschäftsjahre 2020 und 2019 zeigt nachstehendes Bild der Ertragslage:
Berichtsjahr

Vorjahr

TEUR

%

TEUR

%

Ergebnisveränderung
TEUR
%

Umsatzerlöse
Erhöhung des Bestandes an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebsleistung

5.148,6

47,8

3.399,8

53,1

1.748,8

51,4

749,2
4.879,7
10.777,5

6,9
45,3
100,0

1.100,2
1.902,0
6.402,0

17,2
29,7
100,0

-351,0
2.977,7
4.375,5

31,9
156,6
68,3

Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen auf Anlagevermögen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Aufwendungen für die Betriebsleistung

1.614,7
90,8
220,9
528,3
47,8
2.502,5

15,0
0,8
2,0
4,9
0,4
23,1

1.989,8
91,7
202,3
2.826,0
59,6
5.169,4

31,1
1,4
3,2
44,1
0,9
80,7

-375,1
-0,9
18,6
-2.297,7
-11,8
-2.666,9

-18,9
-1,0
9,2
-81,3
-19,8
-51,6

Betriebsergebnis
Zinsergebnis
Jahresergebnis

8.275,0
18,0
8.293,0

76,9
0,2
77,1

1.232,6
46,9
1.279,5

19,3
0,7
20,0

7.042,4
-28,9
7.013,5

571,3
-61,6
548,1

1)

___________
1)

Enthält die Rückzahlung der Verbandsumlage in Höhe von TEUR 1.625

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 17

4.

Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen
vorgenommenen Erstellungs- und Plausibilitätsbeurteilungshandlungen haben wir, soweit
sie nicht in diesem Erstellungsbericht dokumentiert sind, in unseren Arbeitspapieren
festgehalten.
Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses mit Beurteilungen der Plausibilität der
vorgelegten Unterlagen erforderte neben den eigentlichen Erstellungstätigkeiten die
Durchführung von Befragungen und analytischen Beurteilungen, die mit einer gewissen
Sicherheit die Feststellung ermöglichen, dass keine Umstände bekannt wurden, die gegen
die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise in allen für
den Jahresabschluss wesentlichen Belangen sprachen.
Weitergehende Beurteilungen von erhaltenen Auskünften und sonstigen Unterlagen
wären nur dann erforderlich gewesen, wenn Grund zur Annahme bestanden hätte, dass
diese Informationen wesentliche Fehler enthalten oder Hinweise auf falsche Auskünfte
vorliegen.
Zur Beurteilung der Plausibilität der für die Erstellung des Jahresabschlusses vorgelegten
Unterlagen bedurfte es folgender Maßnahmen:
- Befragung nach den angewandten Verfahren zur Erfassung und Verarbeitung von
Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen
- Befragung zu allen wesentlichen Abschlussaussagen
- analytische Beurteilungen der einzelnen
Vorjahreszahlen, Kennzahlenvergleiche)

Abschlussaussagen

(Vergleiche

mit

- Befragung nach Gesellschafterbeschlüssen mit Bedeutung für den Jahresabschluss
- Abgleichung des Gesamteindrucks des Jahresabschlusses mit den im Verlauf der
Erstellung erlangten Informationen
Der Umfang der vorgenommenen Plausibilitätsbeurteilungen wurde vom Grad der
Wesentlichkeit und vom Fehlerrisiko der betreffenden Abschlussaussage bestimmt.
Die Befragungen waren im Wesentlichen darauf ausgerichtet, die für die
Auftragsdurchführung erforderlichen rechnungslegungsbezogenen internen Prozesse zu
verstehen. Eigenständige Aufbau- und Funktionsbeurteilungen wurden dabei jedoch nicht
vorgenommen.

5.

Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen
Ausführungen zu den Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen sind nach Beurteilung der
Plausibilität nicht erforderlich, weil keine Besonderheiten festgestellt wurden.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Seite 18

6. Bescheinigung
Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
An den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr:
Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz;
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Zweckverband Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden
Bestimmungen der Verbandssatzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren das von
uns geführte Anlagenverzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege, Bücher
und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität
beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung
des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die
Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung
der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungsund Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege,
Bücher und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben,
haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer
gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns
keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten
Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.
Die Erstellung des Lageberichts und dessen Beurteilung war nicht Gegenstand des
Erstellungsauftrages.
Lahr/Schw., den 4. März 2022
BTG
Badische Treuhand Gesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Barbara Henninger
(Wirtschaftsprüferin)

ppa. Manfred Schlenk
(vereidigter Buchprüfer)

9 ms-kb
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 1 / 1
Bilanz zum 31. Dezember 2020
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

AKTIVA
31.12.2020

31.12.2019

EUR

EUR

A. Anlagevermögen
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und
anderen Bauten
7. Erschließungsanlagen

5.300.537,08
5.464.881,41

5.092.226,08
4.844.075,00
10.765.418,49

III. Finanzanlagen
3. Beteiligungen
6. Sonstige Ausleihungen

10.450,00
1.910.000,00

9.936.301,08
10.450,00
1.910.000,00

1.920.450,00

1.920.450,00

B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige
Leistungen
3. Fertige Erzeugnisse und Waren

85.297,48
7.063.625,30

0,00
6.399.727,78
7.148.922,78

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen

6.399.727,78

10.630,19

34.733,46

3.916.674,26

1.383.724,49

480.484,25

762.688,40

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)

4. Forderungen an die Gemeinden
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)

5. Sonstige Vermögensgegenstände

4.407.788,70

2.181.146,35

IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten

10.098.618,99

5.740.103,64

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.176.961,09

1.193.528,21

35.518.160,05

27.371.257,06

Anlage 1 / 2

PASSIVA
31.12.2020

31.12.2019

EUR

EUR

A. Eigenkapital
II. Rücklagen
Gewinnrücklagen
III. Gewinn/Verlust
Gewinnvortrag
Jahresgewinn/Jahresverlust

11.642.984,37

11.642.984,37

4.177.685,89
8.293.054,64

2.898.165,60
1.279.520,29

C. Empfangene Ertragszuschüsse

24.113.724,90

15.820.670,26

6.607.654,87

6.281.390,84

232.477,63

257.104,52

D. Rückstellungen
3. Sonstige Rückstellungen

E. Verbindlichkeiten
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen

252.754,45

325.228,17

13.676,69

25.676,06

4.286.986,86

4.661.187,21

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 252.754,45 (i.V. TEUR 325)

8. Verbindlichkeiten gegenüber
Gemeinden
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 13.676,69 (i.V. TEUR 26)

9. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem

4.553.418,00

5.012.091,44

10.884,65

0,00

35.518.160,05

27.371.257,06

Jahr: EUR 4.286.986,86 (i.V. TEUR 0)
- davon aus Steuern: EUR 1.214,73 (i.V. TEUR 1)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)

F. Rechnungsabgrenzungsposten

Lahr, den 4. März 2022
……………………….…………………………
Markus Ibert
Verbandsvorsitzender

Anlage 2 / 1
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020

EUR
1. Umsatzerlöse
2. Erhöhung des Bestands an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen
4. Sonstige betriebliche Erträge
5. Materialaufwand
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
b) - davon für Altersversorgung: EUR 5.641,35

2019

EUR

EUR

5.148.600,48

3.369.352,80

749.195,00

1.100.173,70

4.879.710,87
10.777.506,35

1.932.515,56
6.402.042,06

1.614.741,48

1.989.767,10

70.497,83

73.657,39

20.336,49
90.834,32

18.065,66
(91.723,05)

7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen

220.861,06

202.284,44

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

528.251,84

2.825.997,63

41.650,84

42.885,16

-20.202,08

8.327,41

3.436,65

4.321,87

8.340.829,76

1.339.160,54

47.775,12

59.640,25

8.293.054,64

1.279.520,29

(i.V. EUR 4.851,83)

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- davon Zinserträge aus der Abzinsung
von Rückstellungen: EUR 0,00 (i.V. TEUR 8)

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung
von Rückstellungen: EUR 3.436,65
(i.V. EUR 4.279,06)

14. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
21. Sonstige Steuern
22. Jahresgewinn/-verlust

Anlage 2 / 2

Nachrichtlich:
Verwendung des Jahresergebnisses
a) zur Tilgung des Verlustvortrages

0,00

b) zur Einstellung der Rücklagen

0,00

c) zur Abführung an den Haushalt der
Verbandsmitglieder

0,00

d) auf neue Rechnung vorzutragen

8.293.054,64

Lahr, den 4. März 2022
………………………………………..
Markus Ibert
Verbandsvorsitzender

Anlage 3 / 1

Anhang für das Geschäftsjahr 2020
des
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
A. Allgemeine Angaben
Der Zweckverband wendet seit dem 1. Januar 2000 Eigenbetriebsrecht an. Der Jahresabschluss
ist in sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
HGB aufgestellt. Es wurden hierbei für die Buchführung, Inventar und die Aufbewahrung die
handelsrechtlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches, somit
§§ 238 – 241a und 257 HGB, ergänzt um die eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften, angewendet.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 8 Abs. 1 EigBVO i.V. mit Anlage 1 EigBVO (Formblatt 1),
die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung § 9 Abs. 1 EigBVO i.V. mit Anlage 4 EigBVO
(Formblatt 4).
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze grundsätzlich beibehalten.
Abweichend von den Vorjahren wurden die Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuern nicht
mehr den Umsatzerlösen, sondern den Sonstigen betrieblichen Erträgen zugeordnet. Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
Auch die Verbuchung des Materialaufwands und der Bestandsveränderung an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen wurde geändert und die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst.
Weiterhin wurden bisher unter der Position Materialaufwand ausgewiesene Aufwandsposten, die
den sonstigen betrieblichen Erträgen zuzuordnen sind, abweichend vom Vorjahresausweis unter
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden
entsprechend angepasst.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Über die angewandten Bewertungsmethoden sei wie folgt berichtet:
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, ggf.
vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Es kam nur die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagengegenstände
wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Umlaufvermögen
Die Vorräte (fertige Erzeugnisse und Waren) sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht enthalten.
Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Zahlungsmittel sind mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Der Ausweis einer
Pauschalwertberichtigung zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditausfallrisikos war nicht
notwendig.

Anlage 3 / 2

Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Beträge gegenüber der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind noch nicht eingegangen.
Rechnungsabgrenzungsposten
In dieser Position werden neben einer abgegrenzten Vorauszahlung für das Jahr 2021 die vom
Zweckverband getragenen anteiligen Kosten der Herstellung der verkehrstechnischen Anbindung
ausgewiesen. Mit Beginn des Jahres 2019 erfolgte eine Auflösung entsprechend der Abschreibung
beim Zuwendungsempfänger.
Empfangene Ertragszuschüsse
Ertragszuschüsse werden passiviert und mit 3 % p.a. (Erschließungsbeiträge) bzw. 2 % p.a.
(Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich) aufgelöst.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden grundsätzlich in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Für die ausstehenden Herrichtungskosten auf die noch vorhandenen Grundstücke darf keine
Rückstellung gebildet werden, da diese Maßnahmen als Anschaffungs-/Herstellungskosten der im
Umlaufvermögen befindlichen Grundstücke bis zur Veräußerung erfolgsneutral zu behandeln sind.
Nach Einschätzung der Verbandsverwaltung werden im Rahmen der allgemeinen
Erschließungsmaßnahmen, deren geschätzte Gesamthöhe der vorliegenden Kosten- und
Finanzierungsplanung IGP I und IGP II entnommen werden kann, insbesondere noch folgende
Aufwendungen auf den Zweckverband fallen:
-

Aufwendungen für Herrichtung Verkaufsgrundstücke IGP I
Aufwendungen für Herrichtung Verkaufsgrundstücke IGP II

ca. EUR
ca. EUR

115.000,00
3.256.000,00

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz
Anlagennachweis
Der Anlagennachweis nach Formblatt 2 der EigBVO als Bestandteil ist nachstehend
wiedergegeben:
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr in Klammer) wie folgt
entwickelt:
Anschaffungs-/
Herstellungskosten
EUR
11.574.762,28
(11.225.453,55)

Zugänge

Abgänge

EUR

EUR

1.052.517,98
(364.504,73)

kummulierte
Abschreibungen
Stand 01.01.2020
EUR

2.547,88

1.638.461,20

(15.196,00)

(1.451.371,76)

Abgänge

EUR
8,37
(15.195,00)

Geschäftsjahres
abschreibungen
EUR

Restbuchwert
zum
31.12.2020
EUR

220.861,06

10.765.418,49

(202.284,44)

(9.936.301,08)

Anlage 3 / 3

Anlagennachweis

nach EigBVO zum 31.12.2020

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Anfangsbestand
01.01.2020

EUR

1

2

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen

Endstand
31.12.2020

Anfangsstand
01.01.2020

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

3

4

5

6

7

Abschreibungen
Abschreibungen
angesammelte
im WirtschaftsAbschreibungen
Jahr
auf die in Spalte 4
ausgewiesenen
Abgänge
EUR
EUR

8

9

Endstand
31.12.2020

Restbuchwerte am
Ende des
Wirtschaftsjahres
31.12.2020

Restbuchwerte am
Ende des
vergangenen
Wirtschaftsjahres

EUR

EUR

EUR

10

11

12

Kennzahlen
durchdurchschnittl.
schnittl.
AbchreiRestbuchbungssatz
wert
%
%

13

14

II. Sachanlagevermögen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und
anderen Bauten
0210

Grundstücke (Bund) I
GP I

953.442,10

953.442,10

953.442,10

953.442,10

0,0

100,0

0211

Grundstücke (Stadt L
ahr) IGP I

227.190,56

227.190,56

227.190,56

227.190,56

0,0

100,0

0212

Ökologische Ausgleic
hsflächen IGP I

1.278.868,98

1.278.868,98

1.278.868,98

1.278.868,98

0,0

100,0

0213

Maßnahmen in Grün-/A
usgleichsfl. IGP II

400.572,07

0214

Maßnahmen Aufbaupfle
ge IGP I

0217

220.905,25

621.477,32

11.600,07

10.223,25

21.823,32

599.654,00

388.972,00

1,6

96,5

41.176,79

41.176,79

8.236,79

824,00

9.060,79

32.116,00

32.940,00

2,0

78,0

Gemeinschaftsgrün BP
lan I (alt)

502.069,54

502.069,54

502.069,54

502.069,54

0,0

100,0

0218

Grün-/Erschließungsf
lächen BPlan I (Erw)

98.796,77

98.796,77

98.796,77

98.796,77

0,0

100,0

0220

Verkehrsflächen im
IGP II

82.829,43

82.829,43

82.829,43

82.829,43

0,0

100,0

0222

Ökolog. Ausgleichsfl
ächen IGP II

1.251.910,45

1.251.910,45

1.251.910,45

1.251.910,45

0,0

100,0

0228

Grünflächen im IGP II

267.476,25

267.476,25

267.476,25

267.476,25

0,0

100,0

0311

Maßnahmen in Grün-/A
usgleichsfl. IGP I

23.200,00
5.127.532,94

220.905,25

23.200,00
5.348.438,19

15.470,00
35.306,86

1.547,00
12.594,25

17.017,00
47.901,11

6.183,00
5.300.537,08

7.730,00
5.092.226,08

6,7
0,2

26,7
99,1

1.724.533,12

4.468.000,41

4.232.763,00

2,9

72,2

71.019,76

893.805,00

502.289,00

2,4

92,6

15.859,90

103.076,00

109.023,00

5,0

86,7

7. Erschließungsanlagen
0402

Straßen IGP I

5.777.703,54

416.959,58

2.129,59

6.192.533,53

1.544.940,54

179.592,58

0403

Straßen IGP II

550.589,90

414.653,15

418,29

964.824,76

48.300,90

22.727,23

0405

Bushaltestelle Zalando

118.935,90

0,00

118.935,90

9.912,90

5.947,00

6.447.229,34

831.612,73

2547,88

0,00

7.276.294,19

1.603.154,34

208.266,81

8,37

1.811.412,78

5.464.881,41

4.844.075,00

2,9

75,1

11.574.762,28

1.052.517,98

2.547,88

0,00

12.624.732,38

1.638.461,20

220.861,06

8,37

1.859.313,89

10.765.418,49

9.936.301,08

1,7

85,3

8,37

Anlage 3 / 4

Anfangsbestand
01.01.2020

EUR

1

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen

EUR

2

EUR

3

EUR

4

5

Endstand
31.12.2020

Anfangsstand
01.01.2020

EUR

EUR

6

Abschreibungen
Abschreibungen
angesammelte
im WirtschaftsAbschreibungen
Jahr
auf die in Spalte 4
ausgewiesenen
Abgänge
EUR
EUR

7

8

9

Endstand
31.12.2020

Restbuchwerte am
Ende des
Wirtschaftsjahres
31.12.2019

Restbuchwerte am
Ende des
vergangenen
Wirtschaftsjahres

EUR

EUR

EUR

10

Kennzahlen
durchdurchschnittl.
schnittl.
AbchreiRestbuchbungssatz
wert
%
%

11

12

13

14

10.450,00

10.450,00

10.450,00

0,0

100,0

III. Finanzanlagevermögen
3. Beteiligungen
0820

Beteiligungen

10.450,00

6. Sonstige Ausleihungen
0880

Ausleihungen

1.910.000,00

0,00

0,00

1.910.000,00

1.910.000,00

1.910.000,00

0,0

100,0

1.920.450,00

0,00

0,00

1.920.450,00

1.920.450,00

1.920.450,00

0,0

100,0

1.052.517,98

2.547,88

12.685.868,49

11.856.751,08

1,5

87,2

13.495.212,28

0,00

14.545.182,38

1.638.461,20

220.861,06

8,37

1.859.313,89

Anlage 3 / 5

Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen:
TEUR
- Übernahmeverpflichtung Niederschlagswassergebühren
- Herrichtungskosten IGP II und IGP Nord
- Abschluss- und Prüfungskosten
- Mögliche Rückzahlungsverpflichtung
Niederschlagswassergebühren

109
65
30
28

Verbindlichkeiten
Fristigkeiten der Verbindlichkeiten zum 31.12.2020

Verbindlichkeiten
Vorjahr in ()

Insgesamt
EUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen

Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden

Sonstige Verbindlichkeiten

d a v o n R e s t l a u f z e it
unter 1 Jahr
über 1 Jahr
EUR

EUR

über
5 Jahre
EUR

252.754,45
(325.228,17)

252.754,45
(320.270,24)

0,00
(4.957,93)

0,00
(0,00)

13.676,69
(25.676,06)

13.676,69
(25.676,06)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

4.286.986,86
(4.661.187,21)

4.286.986,86
(369,24)

0,00
(4.660.817,97)

0,00
(0,00)

4.553.418,00
(5.012.091,44)

4.553.418,00
(346.315,54)

0,00
(4.665.775,90)

0,00
(0,00)

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Formblatt 4 zur EigBVO aufgestellt.
Die aus den bereits veräußerten Grundstücksflächen resultierenden Grundsteuern,
Gewerbesteuern und sonstigen Abgaben (Jagdpachten, Grünflächenpflege, etc.) stehen laut § 11
der Zweckverbandssatzung dem Zweckverband zur Deckung seiner Verwaltungs- und
Betriebskosten zu.
Soweit entsprechende Abrechnungen zum Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden diese
Forderungen ertragswirksam eingestellt.
Aufgrund eines begrenzten eigenen Personalstamms nahm der Zweckverband auch im Jahr 2020
Leistungen der IGZ Raum Lahr GmbH in Anspruch.
Die IGZ Raum Lahr GmbH hat in 2020 EUR 293.750,00 (VJ.: EUR 297.500,00 brutto) in Rechnung
gestellt.

Anlage 3 / 6

E. Sonstige Angaben
Verbandsvorsitzender im Berichtsjahr 2020 war Herr Markus Ibert, Oberbürgermeister der Stadt
Lahr. Stellvertretender Verbandsvorsitzender war der Bürgermeister der Gemeinde Friesenheim,
Herr Erik Weide.
Verbandsdirektor im Berichtsjahr 2020 war Herr Daniel Halter. Die Gesamtbezüge des
Verbandsdirektors wurden in Anwendung der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht
angegeben.
Mitglieder der Verbandsversammlung waren im Jahr 2020:

Name

Beruf

Kommune

Markus Ibert

Oberbürgermeister

Lahr

Erik Weide

Bürgermeister

Friesenheim

Frank Scherer

Landrat

Ortenaukreis

Bruno Metz

Bürgermeister

Ettenheim

Dietmar Benz

Bürgermeister

Mahlberg

Matthias Gutbrod

Bürgermeister

Kippenheim

Alexander Schröder

Bürgermeister

Meißenheim

Pascal Weber

Bürgermeister

Ringsheim

Kai Achim Klare

Bürgermeister

Rust

Matthias Litterst/Carsten Gabbert

Bürgermeister

Schuttertal

Wolfgang Brucker

Bürgermeister

Schwanau

Thomas Schäfer

Bürgermeister

Seelbach

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren ohne Geschäftsführer 2 Arbeitnehmer beschäftigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres waren nicht zu
verzeichnen.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres auf neue
Rechnung vorzutragen.

Lahr/Schw., den 4. März 2022

…………………………………………..
Markus Ibert
(Verbandsvorsitzender)

Anlage 4 / 1

Lagebericht des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
für das Jahr 2020

1. Wahrnehmung der Verwaltungsarbeit und Organisation
Neben
eigenem
Personal
ist
per
Geschäftsbesorgung
(Dienstleistungsvertrag/
Bewirtschaftungsvertrag) die IGZ Raum Lahr GmbH als aktive Entwicklungsgesellschaft auf dem
startkLahr-Areal für den Zweckverband IGP Raum Lahr tätig.

2. Aufstellung des Jahresabschlusses
Gemäß § 10a der Verbandsatzung vom 18.11.1997 in der Fassung vom 25.05.2011/05.09.2015
wendet der Zweckverband Eigenbetriebsrecht an. Er macht hierbei von der Übergangsregelung
Gebrauch, wonach die bisherige Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 bis zum 31.12.2022 ihre
Gültigkeit behält und der Jahresabschluss auf dieser Basis aufzustellen ist. Hiermit wurde die
Badische Treuhand Gesellschaft mbH / Lahr beauftragt.
Die örtliche Prüfung erfolgt durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Ortenaukreis.

3. Finanzierung des Zweckverbandes
Nach § 10 Abs. 1 der Verbandssatzung werden die Aufwendungen / Ausgaben des Zweckverbands,
soweit sie nicht durch sonstige Erträge / Einnahmen gedeckt werden können, durch Umlagen
finanziert. Es wurde keine Zinsumlage angefordert. Die Verbandsverwaltung schlägt vor, den
Jahresüberschuss des Jahres 2020 in Höhe von € 8.293.054,64 neben dem bisherigen Gewinnvortrag
in Höhe von € 4.177.685,89 auf neue Rechnung vorzutragen. Danach ergibt sich ein Eigenkapital zum
31.12.2020 in Höhe von € 24.113,724,90.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hatte im Hinblick auf die komplexen Entwicklungsrahmenbedingungen am Standort eine Verlängerung der Konversionsförderung mit Schreiben vom
27.12.2007 zugesagt. Zum 31.12.2016 war das zinslose Landesdarlehen vollständig zurückgezahlt.
Eine Fremdfinanzierung ist auch für die laufenden Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere
Straßenbau) und Abbruch- und Entsiegelungen nicht erforderlich.
Eine erste Rückzahlung von 50% der bisher von den Verbandsmitgliedern eingebrachten
Zweckverbandsumlage wurde 2019 vorgenommen. Nach der in 2019 ausgezahlten 1. Rate i.H.v. €
1.625.000,00 verbleibt noch eine Restsumme der eingebrachten Umlage i.H.v. € 1.625.444,45,
dessen Rückzahlung am 02.01.2021 erfolgte und damit im Wirtschaftsjahr 2021 ergebnisbelastend
sein wird.

4. Erläuterungen zum aktuellen Geschäftsablauf / Vermarktung
Seit Beginn der Grundstücksverkäufe hat der Zweckverband aus dem Baugebiet IGP I bis Ende 2020
Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 716.177 m² (inklusive Miteigentumsanteile mit 10.186 m²)
verkauft. Im Baugebiet IGP II wurden bisher insgesamt 184.591 m² und im nichtüberplanten Bereich
IGP Nord 22.564 m² bzw. im südöstlichen Randbereich 52.217 m² veräußert.
Im Jahr 2020 wurden im IGP I Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 57.393 m² veräußert.
Die Umsatzerlöse konnten mit insgesamt € 5,149 Mio. gegenüber dem Vorjahr (€ 3,37 Mio.) deutlich
gesteigert werden. Ein Großteil des Umsatzwachstums entfällt auf die Erlöse aus
Grundstücksverkäufen mit € 4,60 Mio. gegenüber € 2,83 Mio. im Vorjahr.
Auch die beim Zweckverband verbleibenden Steuereinnahmen (Grundsteuer und Gewerbesteuer), die
seit 2020 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen geführt werden, lagen mit € 4,82 Mio. nochmals
deutlich über dem Vorjahresniveau (€ 1,84 Mio.). Die Erhöhung ist in voller Höhe der Gewerbesteuer
zuzurechnen. Die Grundsteuer hat um T€ 29 abgenommen.

Anlage 4 / 2

Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem hohen Gewinn, zu dem u.a. auch ein Grundstückverkauf im
IGP I beigetragen hat. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass zum Zeitpunkt der Berichtsfertigstellung die
Rückabwicklung zweier Verkäufe aus dem Jahr 2018 und 2020 zu erwarten ist und dieser Rückerwerb
das laufende Ergebnis 2022 mit netto voraussichtlich € 2,41 Mio. belasten wird. 51.313 m² zusätzliche
Verkaufsfläche werden danach wieder zur Verfügung stehen.
Abbruch- und Entsiegelungskosten
Im Sektor C wurden im Jahr 2015/2016 Teilflächen entsiegelt und Gebäudeabbrüche vorgenommen.
Mit Schreiben vom 30.05.2018 wurde der BImA eine Abrechnung vorgelegt, aus der sich ein
Mindesterstattungsanspruch in Höhe von € 662.200,35 ergibt. Mit Schreiben vom 14.10.2019 erfolgte
eine teilweise Anerkennung der Kosten. Damit verbunden war eine teilweise Erstattung in Form von
einer Abschlagszahlung in Höhe von 360.000,00 €. Das abschließende Prüfergebnis nach Vorlage
weiterer Kostennachweise sowie die Anerkennung des abgerechneten Restbetrages in Höhe von €
302.200,35 steht weiterhin aus.
Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde im April 2018 für die noch aufstehenden
Gebäude eine Verlängerung der Abbruchfristen verhandelt. Gemäß dieser Vereinbarung verlängern
sich die Abbruch-, und Entsiegelungsfristen um weitere 5 Jahre (beginnend am 01.01.2017). Es gilt
nunmehr sektorenunabhängig eine Abbruchfrist bis zum 31.12.2021 mit daran anschließender
Überziehungsfrist.
Eine nochmalige Verlängerung wurde mit Schreiben vom 03.07.2020 beantragt. Nach weiteren
Schreiben und einem Gespräch teilte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ihre Auffassung mit,
wonach die finale Abbruchfrist inkl. eines 4-jährigen Verlängerungszeitraumes am 31.12.2023 beendet
sei. Als Begründung führt die Bundesanstalt aus, dass bereits in der Vergangenheit in Anspruch
genommene Überziehungszeiträume anzurechnen seien. Der Zweckverband teilt diese Auffassung
nicht und geht weiterhin von einer vertraglichen Abbruchfrist inkl. Verlängerungszeitraum bis zum
31.12.2025 aus. Die Position des Zweckverbandes wird durch zwei rechtliche Gutachten gestützt. In
einem entsprechenden Schreiben wurde dies der BImA mitgeteilt.

Altlastensanierungen
Die Altlastensanierung im Umfeld des Gebäudes C 50 ist mittlerweile abgeschlossen, der
beanspruchte Erstattungsbetrag von € 95.755,81 war zum Erstellungszeitpunkt des Berichtes
vollständig von der BImA beglichen. Es gibt aktuell weder weitere laufenden Sanierungsmaßnahmen
noch abgeschlossene Maßnahmen, bei denen eine Anspruchsgrundlage strittig wäre.

Erschließungsmaßnahmen
Der Bau der Stichstraße zur Erschließung der restlichen Grundstücke im nördlichen IGP I konnte
abgeschlossen werden. Ebenso wurde die Verlängerung der Bertha-Benz-Str. nach Osten
fertiggestellt. Darüber hinaus wurde mit der Verlängerung des Radweges bis auf die Höhe des IGP II
nach Norden begonnen.

5. Entwicklung des Personalaufwandes
Der Personalstamm der ständigen Belegschaft des Zweckverbandes blieb im Wirtschaftsjahr
unverändert. Bei einem vollzeitbeschäftigtem Verwaltungsmitarbeiter, dem teilzeitbeschäftigten
Verbandsdirektor sowie einer geringfügig entlohnten Arbeitskraft ergibt sich folgende Entwicklung des
Personalaufwandes:

Löhne und Gehälter
Soziale Aufwendungen
Summe

Wirtschaftsjahr
2020

Vorjahr
2019

€ 70.497,83
€ 20.336,49
€ 90.834,32

€ 73.657,39
€ 18.065,66
€ 91.723,05

Anlage 4 / 3

Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter der gesamten Belegschaft sanken im Berichtsjahr um
€ 3.159,56 auf € 70.497,83, während sich die sozialen Aufwendungen um € 2.270,83 auf insgesamt €
20.336,49 erhöht haben. Die Erhöhung ist bedingt durch eine geänderte Struktur der gesetzlichen und
betrieblichen Altersversorgung. Den Beiträgen für die ZVK-Umlage in Höhe € 5.641,35 stehen
Aufwendungen für Versorgungskassen und Altersversorgung von € 4.851,53 im Vorjahr gegenüber.

6. Entwicklung des Eigenkapitals
Das Eigenkapital entwickelte sich im Wirtschaftsjahr wie folgt:
EUR
Stand zum 01.01.2020
15.820.670,26
zzgl. Jahresgewinn 2020
8.293.054,64
Stand zum 31.12.2020
24.113.724,90

Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital um den Jahresüberschuss in Höhe von € 8.293.054,64 auf
€ 24.113.724,90 erhöht. Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2020 stieg damit deutlich um weitere 10
Prozentpunkte und beträgt 67,9% (gegenüber 57,8% im Vorjahr).
7. Entwicklung der Rückstellungen
Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr wie folgt:

Stand zum 01.01.2020
zzgl. Zuführungen/Umbuchungen
abzgl. Auflösungen
abzgl. Verbrauch/Umbuchungen
Abzinsung
Aufzinsung
Stand zum 31.12.2020

EUR
257.104,52
35.411,41
22.278,09
41.196,86
0,00
3.436,65
232.477,63

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Rückstellungsspiegel auf nachfolgender Seite.

Anlage 4 / 4

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2020

Stand am
01.01.2020
EUR

Zuführung/
Umbuchung
EUR

Auflösung
EUR

Verbrauch/
Umbuchung
EUR

Abzinsung

Aufzinsung

EUR

EUR

Stand am
31.12.2020
EUR

Sonstige Rückstellungen
3070 Sonstige Rückstellungen
3072 Zukünftige Herrichtungskosten IGP II
3073 Rückzahlung möglicher Niederschlagsgebühren
3074 Zukünftige Herrichtungskosten IGP III
3095 Abschluss und Prüfung

113.470,08
44.300,00

0,00
0,00

0,00
0,00

7.846,41
0,00

0,00
0,00

3.436,65
0,00

109.060,32
44.300,00

33.799,92
20.984,52
44.550,00

7.846,41
0,00
27.565,00

13.278,54
0,00
8.999,55

0,00
0,00
33.350,45

0,00
0,00
0,00

0,00
0,00
0,00

28.367,79
20.984,52
29.765,00

257.104,52

35.411,41

22.278,09

41.196,86

0,00

3.436,65

232.477,63

Anlage 4 / 5

8. Wesentliche Chancen und Risiken
Ein finanzielles Risiko kann dem Grunde nach durch einen Rückgang der Steuereinnahmen bei
gleichzeitigem Ausbleiben von Grundstücksverkäufen und zeitlich vorgelagerten Erschließungs- und
Infrastrukturmaßnahmen entstehen. Dieses Risiko ist aufgrund des Entwicklungsauftrages an den
Zweckverband unter dem normalen Geschäftsgang als gering einzuschätzen. Die
Erschließungsmaßnahmen erfolgen in der Regel weitestgehend parallel zu dem Verkauf der
betroffenen Grundstücke.
Die nach vorläufigem Stand bis mindestens 31.12.2023 geltende Abbruchfrist könnte verstärkt
Liquidität binden, ohne dass zur gleichen Zeit Verkaufserlöse gegenüberstehen. Für die Erfüllung
gesamten Abbruch- und Entsiegelungsverpflichtung sind per 31.12.2020 Kosten i.H. von € 4,28 Mio.
veranschlagt. Demgegenüber verfügt der Zweckverband über aktuelle Bankguthaben in Höhe von
€ 10,10 Mio. Ein Liquiditätsproblem ergibt sich somit daraus nicht unmittelbar.
Unverändert werden für Infrastruktur und - wie oben dargestellt - für Abbrüche und Entsiegelung
größere Finanzmittel im IGP II ff. erforderlich sein. Nach aktuellem Planungsstand werden gemäß der
Kosten- und Finanzierungsübersicht 2021 für die Jahre 2021-2032 noch Investitionen in Höhe von ca.
€ 26,93 Mio. erforderlich sein. Demgegenüber steht ein großes Potenzial an verbleibenden NettoVerkaufsflächen von insgesamt 80,47 ha (nach den bereits in 2020 realisierten Verkäufen und
vorgesehenem Rückerwerb).

Lahr, 4. März 2022

…………………………………………..
Markus Ibert
Verbandsvorsitzender

Anlage 5 / 1

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
______________________________________________________________________________________

Debitoren-/Kreditorenaufstellung für das Geschäftsjahr 2020
DEBITORENAUFSTELLUNG
Debitoren mit Soll-Saldo

Konto Bezeichnung
11520
11830
11910
12280
12410

Eierhof R. & M. Heitzmann
Hausacher Grundbesitzverwaltung
IGZ Raum Lahr GmbH
LOG. IQ Lahr GmbH
Niehüser, Klaus

EUR
80,00
897,35
6.817,95
1.678,63
1.156,26

Geschäftsjahr
EUR

Vorjahr
EUR

10.630,19

0,00
480,00
34.253,46
0,00
0,00

10.630,19

34.733,46

Anlage 5 / 2

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
______________________________________________________________________________________

KREDITORENAUFSTELLUNG
Kreditoren mit Haben-Saldo

Konto Bezeichnung
71140 ARGE Kreisverkehr Günther,
Joos/VogelBau
71225 Badische Treuhand Gesellschaft mbH
71260 Badischer Verlag GmbH & Co. KG
71540 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Zweckve
71560 eldatax GmbH
71620 Durth Ross Consulting GmbH
71730 Gemeindeprüfungsanstalt
71750 Geiger, Baubüro-Baumanagement GmbH
71755 Gebr. Förster GmbH Entsorgung
71810 Heitz Theo, Langenwinkel
71820 Heer Georg
72030 Jakober GmbH
72050 Jürgenmeyer & Partner
72130 Klipfel & Lenhardt Consult GmbH
72210 Lahrer Zeitung GmbH
72240 Laufer – Büro für Landschaftsökologie
73070 SIMON Garten- und Landschaftsbau
GmbH
73110 Südwestdeutsche VerkehrsAktiengesellschaft
73150 Klaus Stulz
73290 TÜV Süd Industrieservice GmbH
73410 Vogel Bau GmbH, Lahr
73505 Weber GmbH.
73580 Wörner Tanktechnik GmbH
73810 Zing Ingenieure GmbH, Lauf

Geschäftsjahr
EUR

EUR

Vorjahr
EUR

0,00

97.261,61

10.883,68
133,35

4.884,00
136,67

97.505,34
21,84
14.593,18
26.144,00
0,00
4.336,02
0,00
1.749,73
0,00
3.349,50
3.091,40
296,20
0,00
4.571,92

101.538,70
0,00
0,00
0,00
1.547,00
0,00
7.755,23
0,00
21.366,33
3.436,13
0,00
290,38
15.433,84
68.857,93

1.790,60

1.656,92

0,00
522,94
45.000,00
943,84
12.535,46
25.285,45

95,20
0,00
0,00
968,23
0,00
0,00

252.754,45

325.228,17

Anlage 6 / 1

Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2020
1. Bilanz
AKTIVA

A. Anlagevermögen
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
i.V.

EUR

5.300.537,08

EUR

5.092.226,08

Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte:
Stand am
01.01.2020
EUR
Grundstücke (Bund) IGP I
Grundstücke (Stadt Lahr) IGP I
Ökologische Ausgleichsflächen IGP I
Ökologische Ausgleichsflächen IGP II
Herrichtungskosten Grün-/
Erschließungsflächen Bplan I
Maßnahmen in Grün- und
Ausgleichsflächen IGP II
Maßnahmen Aufbaupflege
IGP I
Grün-/Erschließungsflächen
Bplan I
Grünflächen im IGP I
Gemeinschaftsgrün Bplan I
Verkehrsflächen im IGP II

Zugang
EUR

Abschreibung
EUR

Stand am
31.12.2020
EUR

953.442,10
227.190,56

0,00
0,00

0,00
0,00

953.442,10
227.190,56

1.278.868,98

0,00

0,00

1.278.868,98

1.251.910,45

0,00

0,00

1.251.910,45

7.730,00

0,00

1.547,00

6.183,00

388.972,00

220.905,25

10.223,25

599.654,00

32.940,00

0,00

824,00

32.116,00

98.796,77
267.476,25
502.069,54
82.829,43
5.092.226,08

0,00
0,00
0,00
0,00
220.905,25

0,00
0,00
0,00
0,00
12.594,25

98.796,77
267.476,25
502.069,54
82.829,43
5.300.537,08

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 2

Die Grundstücke Bund und Stadt Lahr im Anlagevermögen sind im Vergleich zum
Vorjahr unverändert.
Die ökologischen Ausgleichs- und Grünflächen IGP I und IGP II sowie die
Verkehrsflächen im IGP II sind gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändert.
Maßnahmen in Ökologische Ausgleichsflächen im IGP I und II werden über eine
Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Im IGP II gab es im Berichtsjahr
weitere Investitionen, die aktiviert und ab 2020 abgeschrieben wurden.
Maßnahmen in Grünflächen im IGP I werden über die Dauer von 15 Jahren
abgeschrieben.
Die Maßnahmen für die Aufbaupflege IGP I reduzierten sich planmäßig um die
Absetzung für Abnutzung.

7. Erschließungsanlagen

EUR

5.464.881,41

EUR

4.844.075,00

Abschreibung
EUR

Stand am
31.12.2020
EUR

179.592,58

4.468.000,41

22.727,23

893.805,00

5.947,00
208.266,81

103.076,00
5.464.881,41

i.V.
Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte:
Stand am
01.01.2020
EUR
Straßen IGP I

4.232.763,00

Straßen IGP II

502.289,00

Bushaltestelle Zalando

109.023,00
4.844.075,00

Zugang
Abgang*
EUR
416.959,58
2.129,59 *
414.653,15
409,92 *
0,00
831.612,73
2.539,51 *

Die weiteren Kosten der Herstellung der Straßen im IGP I und IGP II wurden aktiviert
und planmäßig mit 3 % abgeschrieben.
Die Bushaltestelle Zalando wird über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren planmäßig
abgeschrieben.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 3

III. Finanzanlagen
3. Beteiligungen
i.V.

EUR

10.450,00

EUR

10.450,00

Der Ausweis betrifft insbesondere die Beteiligung an der Industrie- und
Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH in Höhe von 20 % des Stammkapitals von
EUR 52.000,00. Die Anschaffungskosten von EUR 10.400,00 entsprechen dem
anteiligen nominellen Stammkapital.
Außerdem wird unter dieser Position der vom Zweckverband gehaltene Anteil an
der Badischen Gemeinde-Versicherungs-AG mit EUR 50,00 ausgewiesen.

6. Sonstige Ausleihungen
i.V.

EUR

1.910.000,00

EUR

1.910.000,00

Zusammensetzung:
EUR
Darlehen I
Darlehen II

Der Ausweis betrifft zwei
Abwasserbeseitigung IGP.

940.000,00
970.000,00
1.910.000,00
Kommunal-Darlehen

an

den

Eigenbetrieb

Mit Vertrag vom 22./26. März 2018 hat der Zweckverband ein Darlehen in Höhe
von EUR 1.000.000,00 gewährt.
Die Auszahlung erfolgte am 19. April 2018 bzw. 20. April 2018 in voller Höhe. Zum
28. Dezember 2018 erfolgte eine erste Tilgung in Höhe von 3 % der
Darlehenssumme mit EUR 30.000,00. Zum 30. Dezember 2019 wurde eine weitere
Tilgung in Höhe von EUR 30.000,00 vorgenommen. An Zinsen sind für 2020 EUR
22.753,77 entstanden. Sie berechnen sich auf Basis des 12-MonatsInterbankenzinssatzes des Vorjahres der Darlehensgewährung (hier 30. Juni 2017)
mit -0,187 % zuzüglich 2,5 %.
Mit Vertrag vom 11. März 2019 wurde ein weiteres Kommunal-Darlehen an den
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung IGP gewährt. Der Darlehensbetrag von
EUR 1.000.000,00 wurde in zwei Tranchen von jeweils EUR 500.000,00 am
27. Februar und 28. Februar 2019 gewährt. Auch hier erfolgte am 30. Dezember
2019 eine erste Tilgung in Höhe von 3 % der Darlehenssumme mit EUR 30.000,00.
An Zinsen sind für 2020 EUR 22.555,93 entstanden. Sie berechnen sich auf Basis des
12-Monats-Interbankenzinssatzes (EUR - LIBOR) des Vorjahres der Darlehensgewährung (hier 30. Juni 2018) mit -0,231 % zuzüglich 2,5 %.
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 4

B. Umlaufvermögen
I.

Vorräte

2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
i.V.

EUR

85.297,48

EUR

0,00

Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte:
Stand am
01.01.2020
EUR
Unfertige Leistungen
(Druckwasserleitung E-Werk
Rechenzentren GmbH)

0,00

Abgang

Zugang

EUR

EUR

0,00

Stand am
31.12.2020
EUR

85.297,48

85.297,48

EUR

7.063.625,30

EUR

6.399.727,78

3. Fertige Erzeugnisse und Waren
i.V.
Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte:

Verkaufsflächen (Bund) im IGP I
Verkaufsflächen (Stadt Lahr)
im IGP I
Verkaufsflächen IGP II
Verkaufsflächen im IGP Nord
Bestandsgebäude
Herrichtungskosten im IGP I
Herrichtungskosten im IGP Nord
Herrichtungskosten im IGP II
Hausanschlüsse zur Weiterberechnung
Straßen zum Verkauf

Stand am
01.01.2020
EUR

Abgang

Zugang

EUR

EUR

207.237,60

140.581,29

0,00

66.656,31

294.482,16
467.794,39
2.460.197,88
1.304.775,00
1.260.736,09
4.120,93
363.330,85

0,00
0,00
0,00
0,00
702.383,35
0,00
0,00

0,00
0,00
0,00
0,00
24.727,61
2.071,03
1.417.782,41

294.482,16
467.794,39
2.460.197,88
1.304.775,00
583.080,35
6.191,96
1.781.113,26

18.606,37
18.446,51
6.399.727,78

324,66
0,00
843.289,30

62.605,77
0,00
1.507.186,82

80.887,48
18.446,51
7.063.625,30

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Stand am
31.12.2020
EUR

Anlage 6 / 5

Die Verkaufsflächen (Bund) im IGP I haben sich im Berichtsjahr durch Verkäufe von
2
2
57.393 m auf einen Restbestand von 26.301 m verringert.
2

Die Verkaufsflächen (Stadt Lahr) im IGP I mit einer Fläche von 19.323 m sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Verkaufsflächen im IGP Nord haben sich nicht verändert.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
i.V.

EUR

10.630,19

EUR

34.733,46

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)

Die Forderungen sind in einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen, deren Saldo mit
dem ausgewiesenen Betrag übereinstimmt.
Die Zusammensetzung ist aus der Debitorenaufstellung in Anlage 5 ersichtlich.
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen waren nicht zu bilden.

4. Forderungen an die Gemeinden
i.V.

EUR

3.916.674,26

EUR

1.383.724,49

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)

Die Forderungen sind ebenfalls in einer offenen Posten-Liste nachgewiesen, deren
Saldo mit dem ausgewiesenen Betrag übereinstimmt.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 6

5. Sonstige Vermögensgegenstände
i.V.

EUR

480.484,25

EUR

762.688,40

Zusammensetzung:
EUR
Pachtforderungen 11.11.2020-31.12.2020
Erstattungsanspruch ant. Ingenieurhonorare
Guenther Einfahrt
Erstattungsanspruch Altlastensanierung (BlmA)
Forderungen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Forderungen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA)
Kreditoren-Sollposten

466,21
782,39
95.755,81
81.271,53
302.200,35
7,96
480.484,25

IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

EUR 10.098.618,99
i.V.

EUR

5.740.103,64

Zusammensetzung:
31.12.2020
EUR
Volksbank Lahr eG Nr. 1555502
HypoVereinsbank Nr. 322608926
HypoVereinsbank Sparkonto Nr. 208459376
Deutsche Bank Flexgeldkonto Nr. 078882310

38.044,60
4.854.888,40
3.708.666,07
1.497.019,92
10.098.618,99

31.12.2019
EUR
71.788,34
459.819,08
3.708.295,24
1.500.200,98
5.740.103,64

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge zum Bilanzstichtag
nachgewiesen. Übereinstimmung mit den Finanzbuchhaltungskonten ist gegeben.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 7

C. Rechnungsabgrenzungsposten
i.V.

EUR

1.176.961,09

EUR

1.193.528,21

Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand am
01.01.2020
EUR
Kostenbeteiligung Verkehrswege
Kreisverkehr
Jagdpacht Angliederung

1.193.528,21
0,00
1.193.528,21

Zugang

Auflösung

EUR

EUR

14.300,17
45,34
14.345,51

30.912,63
0,00
30.912,63

Stand am
31.12.2020
EUR

1.176.915,75
45,34
1.176.961,09

Durch die Neuansiedlung von Unternehmen im Gewerbepark war die bisherige
verkehrstechnische Anbindung des Gebietes nicht mehr dem tatsächlichen
Aufkommen gewachsen.
Die Stadt Lahr und der Zweckverband haben deshalb die Anpassung der
Verkehrswege an die neue und geplante Beanspruchung beschlossen. In einem
öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 19. Dezember 2016 wurden Inhalt,
Durchführung und Kostenverteilung geregelt.
Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgt eine Abrechnung und Kostenverteilung.
Die Schlussrechnungen der Ingenieurhonorare lagen bei Aufstellung der Bilanz
noch nicht vor.
Bei dem ausgewiesenen Sonderposten handelt es sich um die Kostenbeteiligung
des Zweckverbandes. Die Auflösung erfolgt nach Schlussrechnung entsprechend
der Abschreibungsdauer beim Zuwendungsempfänger. Aufgrund des Beginns der
Abschreibung beim Zuwendungsempfänger zum 1. Januar 2019 wurde die
Auflösung auch beim Zweckverband zum 1. Januar 2019 begonnen. Die Auflösung
erfolgt in Höhe von 2,5 % bei Anschaffungs- und Herstellungskosten von
EUR 1.236.505,19.
Die Gebühr für die Angliederung Jagdpachtbezirk Lahr in Höhe von EUR 183,86
entfällt in Höhe von EUR 45,34 auf den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. März 2021.
In Höhe von EUR 45,34 wurde ein Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten neu
gebildet.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 8

PASSIVA
A. Eigenkapital
II. Rücklagen
Gewinnrücklagen

EUR 11.642.984,37
i.V.

EUR 11.642.984,37

Entwicklung:
EUR
Stand 01.01.2020 / Stand 31.12.2020

11.642.984,37

III. Gewinn/Verlust
Gewinnvortrag
i.V.

EUR

4.177.685,89

EUR

2.898.165,60

Entwicklung der Buchwerte:
EUR
Stand 01.01.2020
+ Jahresüberschuss 2019
Stand 31.12.2020

2.898.165,60
1.279.520,29
4.177.685,89

Gemäß Beschluss der Zweckverbandsversammlung vom 19. Februar 2021 wurde
der Jahresüberschuss des Jahres 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

Jahresgewinn / Jahresverlust
i.V.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

EUR

8.293.054,64

EUR

1.279.520,29

Anlage 6 / 9

C. Empfangene Ertragszuschüsse
i.V.

EUR

6.607.654,87

EUR

6.281.390,84

Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand am
01.01.2020
EUR
3.939.380,54
Erschließungsbeiträge IGP I
986.118,12
Erschließungsbeiträge IGP II
Kostenerstattungsbeträge natur709.882,58
schutzrechtlicher Ausgleich IGP I
Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich IGP II 646.009,60
6.281.390,84

Zugang

Auflösung

EUR

EUR

Stand am
31.12.2020
EUR

505.058,40
0,00

189.070,93
34.804,17

4.255.368,21
951.313,95

79.202,34

19.766,49

769.318,43

0,00
584.260,74

14.355,32
257.996,91

631.654,28
6.607.654,87

Vereinnahmte Erschließungsbeiträge IGP I
Gemäß Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zum
Jahresabschluss 2006, Rd. Nr. 17, werden hier die bisher vereinnahmten
Erschließungsbeiträge ausgewiesen und zeitanteilig ertragswirksam aufgelöst.
Entsprechend wurde bei den Grundstücksverkäufen im Jahre 2008 verfahren.
Entgegen dieser Praxis wurde ab dem Jahresabschluss 2008 bei der Berechnung
dieser Bilanzposition nicht mehr von dem
vorläufig geschätzten
Erschließungsaufwand von EUR 7,33 pro qm ausgegangen. Vielmehr wird nunmehr
der
von
einer
sachverständigen
Stelle
ermittelte
zu
erwartende
Erschließungsaufwand von ca. EUR 7,82 pro qm (Stand 2008) und ab 2015 EUR 8,80
pro qm in Abhängigkeit von der bisher veräußerten Fläche von 658.784 qm
ausgewiesen.
Der Zugang im Berichtsjahr resultiert aus zwei Grundstücksverkäufen. Die
Auflösung erfolgte analog der Abschreibung der Straßen mit 3 % bei einer
Bemessungsgrundlage von EUR 5.871.905,60.

Vereinnahmte Erschließungsbeiträge IGP II
Analog der Handhabung der vereinnahmten Erschließungsbeiträge für IGP I wurde
für die verkaufte Fläche von IGP II von 184.591 qm ein Erschließungsaufwand von
EUR 6,28 pro qm ermittelt. Die Abgrenzung betrug somit EUR 1.160.138,97 im Jahr
2015. Wie bei IGP I beträgt der jährliche Auflösungsbetrag 3 %. Die
Bemessungsgrundlage beträgt unverändert EUR 1.160.138,97.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 10

Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich IGP I
Nach § 1 a Abs. 3 BauBG in Verbindung mit den Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes waren zur Aufstellung des Bebauungsplans vom Zweckverband als
Vorhabenträger ökologische Ausgleichsflächen zu schaffen. Nach § 135 a Abs. 3
BauGB steht dem Vorhabenträger hierfür ein Kostenerstattungsanspruch zu.
Unter Anwendung der Abgrenzungsregeln für Erschließungsbeiträge werden die
Kosten der Maßnahmen, die für den Naturschutz getätigt wurden bzw. getätigt
werden, als Sonderposten ausgewiesen. Die Maßnahmen werden mit 2 % jährlich
aufgelöst.
Für den Bereich IGP I wurde die Abgrenzung erstmals im Jahre 2015 rückwirkend
vorgenommen. Gegenläufig wurde für die Jahre ab 2003 die Auflösung ebenfalls
rückwirkend erfasst. Für IGP I wurde ein Kostenerstattungsbetrag von EUR 1,38 pro
qm ermittelt. Der Zugang im Berichtsjahr resultiert aus zwei Grundstücksverkäufen.
Die Bemessungsgrundlage für die Auflösung beträgt EUR 920.821,56.

Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich IGP II
Nach der KuF Rechnung entstehen für die naturschutzrechtlichen Maßnahmen bis
einschließlich 2020 Gesamtkosten von EUR 1.447.734,25. Bei insgesamt
372.320 qm Verkaufsfläche ergibt sich ein Wert pro qm von EUR 3,89. Für die
bereits verkaufte Fläche von 184.591 qm war somit im Jahr 2015 eine Passivierung
als Sonderposten von EUR 717.766,20 vorzunehmen. Die Auflösung war für 2020
mit 2 % gleich EUR 14.355,32 vorzunehmen.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 11

D. Rückstellungen
3. Sonstige Rückstellungen

EUR

232.477,63

EUR

257.104,52

Zuführung

Stand am
31.12.2020

EUR

EUR

i.V.
Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand am
01.01.2020
EUR
Übernahmeverpflichtung
Niederschlagswassergebühren
Zukünftige Herrichtungskosten
IGP II (vor endgültiger Fertigstellung veräußerte Grundstücke)
Zukünftige Herrichtungskosten
IGP Nord (vor endgültiger Fertigstellung veräußerte Grundstücke)
Rückzahlung möglicher Niederschlagswassergebühr
Abschluss und Prüfung

Inanspruchnahme
Auflösung*
EUR

113.470,08

7.846,41

3.436,65

109.060,32

44.300,00

0,00

0,00

44.300,00

20.984,52

0,00

0,00

20.984,52

7.846,41
27.565,00

28.367,79
29.765,00

38.848,06

232.477,63

33.799,92
44.550,00
257.104,52

Die Zusammensetzung und Entwicklung der
nachstehenden Rückstellungsspiegel zu entnehmen.

13.278,54 *
33.350,45
8.999,55 *
41.196,86
22.278,09 *

Rückstellungen

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

sind

dem

Anlage 6 / 13

Zu den einzelnen Rückstellungen ist folgendes anzumerken:
In dieser Bilanzposition ist im wesentlichen die Verpflichtung aus dem
Grundstücksverkauf FI.St Nr. 9144 zur Übernahme der gesplitteten
Abwassergebühr, zum Bilanzstichtag für noch 13 Jahre abgezinst, enthalten.
Bei der Berechnung der Rückstellungen wurde eine Kostenentwicklung von 2,0 %
p.a. unterstellt.

Zukünftige Herrichtungskosten
Die verbliebene Rückstellung für zukünftige Herrichtungskosten IGP II betrifft die
Herstellung des Glasfaseranschlusses mit EUR 44.300,00.
Für das verkaufte Grundstück IGP Nord wurden die geplanten anteiligen Kosten für
das Bebauungsplanverfahren mit EUR 28.367,79 zurückstellt.
Niederschlagswassergebühr
Die bisher entstandenen und noch nicht verjährten Übernahmeverpflichtungen aus
der gesplitteten Abwassergebühr belaufen sich für den Zweckverband auf
EUR 28.367,79.
Abschluss und Prüfung
Die Rückstellung in Höhe der zu erwartenden Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses sowie für die Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt des
Landratsamts Ortenaukreis sowie durch die Gemeindeprüfungsanstalt
(einschließlich Prüfung der Bauausgaben) erfolgte nach vernünftiger,
kaufmännischer Beurteilung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs sowie nach den Angaben der mit der Prüfung betrauten
Institutionen.
Die gebildeten Rückstellungen zum 31. Dezember 2020 gliedern sich wie folgt auf:

EUR
Interne Jahresabschlusskosten
Erstellung Jahresabschluss
Veröffentlichung Jahresabschluss
Prüfung Jahresabschluss Rechnungsprüfungsamt 2019
Prüfung GPA JA 2020
Prüfung GPA JA 2019
Prüfung GPA Bauausgaben 2020

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

4.000,00
10.115,00
450,00
10.000,00
2.200,00
2.200,00
800,00
29.765,00

Anlage 6 / 14

E. Verbindlichkeiten
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
i.V.

EUR

252.754,45

EUR

325.228,17

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 252.754,45 (i.V. TEUR 325)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in einer Offenen-PostenListe aufgestellt, deren Saldo mit dem Konto der Finanzbuchhaltung
übereinstimmt. In Anlage 5 ist die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten
dargestellt.

8. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden
i.V.

EUR

13.676,69

EUR

25.676,06

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 13.676,69 (i.V. TEUR 26)
Zusammensetzung:
EUR
Stadt Lahr
Landratsamt Ortenaukreis

1.004,69
12.672,00
13.676,69

9. Sonstige Verbindlichkeiten
i.V.

EUR

4.286.986,86

EUR

4.661.187,21

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 4.276.503,21 (i.V. TEUR 0)
- davon aus Steuern: EUR 1.214,73 (i.V. TEUR 0)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)
Zusammensetzung:
EUR
Lohn- und Kirchensteuer 12/2020
Abbruchmaßnahmen - Verpflichtung zu Abbruch
und Entsiegelung
Wertbelastete Kosten Eigenbetrieb Abwasser

1.214,73
4.275.288,48
10.483,65
4.286.986,86

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 15

Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr hat mit Vertrag über die
Übernahme der Grundstücke von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim
auch die im Rahmen des Kaufvertrags zwischen dem Bund, der Stadt Lahr und der
Gemeinde Friesenheim eingegangenen Verpflichtungen zum Abbruch und zur
Entsiegelung von Gebäuden und Grundstücken übernommen. Im Rahmen dieses
Vertrages wurden die hierzu erwarteten Aufwendungen geschätzt. Dieser Betrag
wurde von der Kaufpreisverpflichtung für die nunmehr im Eigentum des
Zweckverbandes befindlichen Grundstücke abgesetzt. Gleichzeitig wurde
vereinbart, dass im Falle geringerer Aufwendungen für Abbruch und Entsiegelung
der Differenzbetrag an den Bund abzuführen sei. Eine Verzinsung von
Erstattungsbeträgen war vertraglich nicht vorgesehen. Gemäß der ursprünglichen
Berechnung betrugen die Abbruchkosten für die noch abzureißenden Gebäude und
Entsiegelung der Flächen umgerechnet EUR 3.154.334,60. Diese Berechnung basiert
auf den Werten (Baupreisindex) der Jahre 1994 bis 1996. Zwischenzeitliche
Indexsteigerungen (BPI) werden vom Bund nicht übernommen. Nach den neuen
Berechnungen betragen die Kostensteigerungen bis zum 31. Dezember 2019
49,282 % der ursprünglichen Nominalsumme für die Abbruchverpflichtung der
Gebäude mit EUR 2.547.153,89 und für die Verpflichtung aus der Entsiegelung mit
EUR 575.000,00. Der gesamte Verpflichtungsbetrag aus der zu übernehmenden BPISteigerung zum Jahresende 2019 betrug somit EUR 4.660.817,97. In 2020 wurde
keine Neuberechnung vorgenommen. Aufwendungen in Höhe von EUR 385.529,49
haben in 2020 die Verbindlichkeit auf EUR 4.275.288,48 reduziert.

Mit Vereinbarung vom 21. März / 24. April 2018 wurden die Fristen zum Abbruch
der baulichen Anlagen und zur Entsiegelung der befestigten Flächen mit Wirkung
zum 1. Januar 2017 um 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die
Verlängerungsvereinbarung beinhaltet auch eine Verzinsung ab 1. Januar 2017 in
Höhe von 2 % über dem zum 1. Januar 2017 geltenden Basiszinssatz, wobei die
Verzinsung auf zum Stichtag leerstehende Gebäude beschränkt ist. Es war deshalb
zum 28. Februar 2018 ein Zinsbetrag in Höhe von EUR 4.708,02 zu entrichten, der
eine Gegenleistung für die Gewährung der Fristverlängerung darstellt.
Im Juli 2020 wurde ein erneuter Verlängerungsantrag gestellt, mit dessen
Genehmigung gerechnet wird.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 16

F. Rechnungsabgrenzungsposten
i.V.

EUR

10.884,65

EUR

0,00

Zusammensetzung:
EUR
Nutzungsentgelt Glasfaser Vodafone GmbH
Pachtvorauszahlung L. Müller 01.01.-10.11.2021
Pachtvorauszahlung Jagdpacht 01.01.-31.03.2021

10.448,66
150,88
285,11
10.884,65

Das von der Firma Vodafone GmbH vereinnahmte Einmalentgelt für die Nutzung
des Entwässerungssystems in Höhe von EUR 10.835,65 wurde auf den vereinbarten
Mindestzeitraum von 28 Jahren passivisch abgegrenzt. Die Auflösung erfolgt
ratierlich.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 17

2. Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse
i.V.

EUR

5.148.600,48

EUR

3.369.352,80

Zusammensetzung:

Einnahmen aus Mieten
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Erlöse aus Auflösung Beiträge
Einnahmen aus Jagdpachtanteile
Sonstige Einnahmen
Pachteinnahmen
Mitnutzungsentgelt Glasfaser in Kanälen
Vodafone GmbH
Weiterbelastung Beratungsaufwand
Vodafone GmbH

2020
EUR

2019
EUR

285.217,95
4.596.724,11
257.996,71
732,63
1.331,00
3.828,71

294.653,46
2.826.162,15
241.260,91
972,40
3.925,98
2.377,90

386,99

0,00

2.382,38
5.148.600,48

0,00
3.369.352,80

2. Erhöhung des Bestands an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
i.V.

EUR

749.195,00

EUR

1.100.173,70

Die Bestandsveränderung fertige Erzeugnisse mit EUR 663.897,52 zeigt den Saldo
aus der Veränderung der in 2020 angefallenen Herrichtungskosten in Höhe von
EUR 1.507.186,82 und deren Abgang der veräußerten Grundstücke im Jahr 2020 zu
Einzelkosten von EUR 843.289,30. Diese Position beinhaltet sowohl die
Anschaffungskosten des Grund und Bodens wie auch die Herrichtungskosten.
Die Bestandsveränderung unfertige Erzeugnisse mit EUR 85.297,48 zeigt die
Veränderung der in 2020 angefallenen Aufwendungen für die Druckwasserleitung
der E-Werk Rechenzentren GmbH.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 18

4. Sonstige betriebliche Erträge
i.V.

EUR

4.879.710,87

EUR

1.932.515,56

Zusammensetzung:
Zusammensetzung:

EUR
Weiterbelastung Personalaufwand an EBA
Erlöse Sachanlageverkäufe
Abgänge Sachanlagen Restbuchwert
Erträge Auflösung von Rückstellungen
Erstattungen Aufwendungsausgleichsgesetz
Periodenfremde Erträge
Sonstige betriebliche Erträge
Einnahmen aus Grundsteuer
Einnahmen aus Gewerbesteuer

418,29
409,92

2020
EUR

2019
EUR

32.513,74

30.492,76

8,37
22.278,09

0,00
50.430,95

0,00
0,00
5,00
449.727,18
4.375.178,49
4.879.710,87

1.177,24
4.084,90
3.220,00
479.024,52
1.364.085,19
1.932.515,56

5. Materialaufwand
Aufwand für bezogene Leistungen
i.V.

EUR

1.614.741,48

EUR

1.989.767,10

Zusammensetzung:

Pflege Ausgleichsfläche/Grünflächen-Bauland
Aufwendungen Abholzung
Aufwendungen Druckwasserleitung
Aufwendungen Herrichtungskosten IGP I-III
Aufwendungen Hausanschlüsse

2020
EUR

2019
EUR

22.257,18
0,00
85.297,48
1.456.186,82
51.000,00
1.614.741,48

32.094,86
3.244,54
0,00
1.954.427,70
0,00
1.989.767,10

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 19

6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
i.V.

EUR

70.497,83

EUR

73.657,39

Zusammensetzung:
2020
EUR
Gehälter
Corona-Bonus
Aushilfslöhne
Pauschale Steuer für Aushilfen
Firmenjubiläum

2019
EUR

68.883,90
1.000,00
601,88
12,05
0,00
70.497,83

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
i.V.

71.131,19
0,00
1.496,27
29,93
1.000,00
73.657,39

EUR

20.336,49

EUR

18.065,66

- davon für Altersversorgung: EUR 5.641,35
(i.V. TEUR 5)
Zusammensetzung:
2020
EUR
Gesetzliche Sozialaufwendungen
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Freiwillige soziale Aufwendung LSt-frei
Aufwendungen für Altersversorgung
Beiträge ZVK-Umlage Angestellte /
Sanierungsgeld
Versorgungskassen

2019
EUR

13.908,35
258,79
528,00
0,00

12.677,18
228,65
308,00
1.497,72

5.641,35
0,00
20.336,49

0,00
3.354,11
18.065,66

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 20

7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
i.V.

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
i.V.

EUR

220.861,06

EUR

202.284,44

EUR

528.251,84

EUR

2.825.997,63

Zusammensetzung:

a)
b)
c)
d)
e)

Versicherungen, Beiträge und Abgaben
Reparaturen und Instandhaltungen
Werbe- und Reisekosten
Kosten der Warenabgabe
Verschiedene betriebliche Kosten

2020
EUR

2019
EUR

2.174,61
205.000,63
117.540,50
76.375,00
127.161,10
528.251,84

2.204,61
229.442,90
120.493,24
77.350,00
2.396.506,88
2.825.997,63

2020
EUR

2019
EUR

2.174,61
0,00
2.174,61

2.174,61
30,00
2.204,61

Die Aufwendungen gliedern sich im Einzelnen wie folgt auf:

a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben
Versicherungen
sonstige Abgaben

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 21

2020
EUR

2019
EUR

b) Reparaturen und Instandhaltungen
Unterhaltung Öffentliche Straßen - DLV
Straßenentwässerungskostenanteil
Straßenbeleuchtung
Pflege Grünflächen - DLV
Reparaturen und Instandhaltungen von Bauten
Reparaturen und Instandhaltungen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Reparaturen und Instandhaltungen andere
Anlagen
Altlastenerkundung / -sanierung
Sonstige Reparaturen

49.937,50
97.505,34
5.737,54
49.937,50
1.004,69

50.575,00
101.538,70
5.691,50
50.575,00
18.183,76

0,00

230,35

0,00
0,00
878,06
205.000,63

125,08
2.523,51
0,00
229.442,90

0,00
29.375,00
88.125,00
0,00
0,00
0,00
40,50
117.540,50

916,30
29.750,00
89.250,00
107,10
95,00
258,00
116,84
120.493,24

76.375,00

77.350,00

c) Werbe- und Reisekosten
Werbekosten
Vergütung Werbung-Dienstleistungsvertrag
Vergütung Akquise-Dienstleistungsvertrag
Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG
Reisekosten AN Übernachtungsaufwand
Reisekosten AN, Fahrtkosten
Bewirtungskosten

d) Kosten der Warenabgabe
Vergütung Verbandsverwaltung
Dienstleistungsvertrag

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 22

2020
EUR

2019
EUR

e) Verschiedene betriebliche Kosten
Raumkosten
Zuführung zu Verbindlichkeiten (Verpflichtung zu
Abbruch und Entsiegelung)
Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten
Fortbildungskosten
Rechts- und Beratungskosten
Abschluss- und Prüfungskosten
Buchführungskosten
Verwaltungskostenbeitrag Altlasten
Sitzungsgeldentschädigung
Nebenkosten des Geldverkehrs
Aufwand Abraum-/Abfallbeseitigung
Bürobedarf
Periodenfremde Aufwendungen
Verluste auf dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens
Rückzahlung Verbandsumlage
Sonstige betriebliche Aufwendungen

331,00

0,00

0,00
30.912,63
139,20
7.538,47
42.456,83
986,81
0,00
2.380,00
1.182,90
18.220,14
267,36
0,00

670.482,25
28.676,81
1.034,50
14.693,54
21.649,00
804,74
2.112,05
3.120,00
2.199,70
4.635,44
0,00
0,19

0,00
0,00
22.745,76
127.161,10

1,00
1.625.000,00
22.097,66
2.396.506,88

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen in Höhe von EUR 22.562,76
auf die Anbindung für den öffentlichen Personenverkehr für die Bereiche IGP I und
IGP II.
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens
i.V.

EUR

41.650,84

EUR

42.885,16

Ausgewiesen
werden
die
Zinserträge
vom
Eigenbetrieb
aus
der
Darlehensgewährung. Für das Jahr 2020 waren EUR 43.751,50 zu erfassen. Im Jahre
2020 waren aber noch Korrekturen für das Jahr 2019 mit EUR -1.399,44 und für das
Jahr 2018 mit EUR -701,22 vorzunehmen.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 23

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
i.V.

EUR

-20.202,08

EUR

8.327,41

- davon Zinserträge aus der Abzinsung
von Rückstellungen: EUR 0,00 (i.V. TEUR 8)
Zusammensetzung:
2020
EUR
Sonstige Zinserträge
Zinsertrag Abzinsung von Rückstellungen
Verwahrentgelte

2019
EUR

520,81
0,00
-20.722,89
-20.202,08

511,77
7.815,64
0,00
8.327,41

Nach dem Beckschen Bilanzkommentar, 12. Auflage 2020, (§ 275 Tz 193) ist es
sachgerecht, negative Zinsen, die vom bilanzierenden Unternehmen aufgrund
besonderer Marktverhältnisse auf Einlagen bei Banken zu leisten sind, im Soll des
Zinsertrages zu erfassen, da die zu leistenden Zahlungen im Zusammenhang mit
einer Kapitalanlage stehen.

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
i.V.

EUR

3.436,65

EUR

4.321,87

- davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von
Rückstellungen: EUR 3.436,35 (i.V. TEUR 4)
Zusammensetzung:

Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten
Zinsaufwand Aufzinsung Rückstellungen

2020
EUR

2019
EUR

0,00
3.436,65
3.436,65

42,81
4.279,06
4.321,87

Die Zinsaufwendungen Bund 2018 betrafen die Verzinsung der Abbruch- und
Entsiegelungsverpflichtung als Gegenleistung für die Gewährung der
Fristverlängerung zum Abbruch der baulichen Anlagen und der Entsiegelung der
befestigten Flächen bis zum 31. Dezember 2021.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Anlage 6 / 24

14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
i.V.

21. Sonstige Steuern
i.V.

EUR

8.340.829,76

EUR

1.339.160,54

EUR

47.775,12

EUR

59.640,25

EUR

8.293.054,64

EUR

1.279.520,29

Ausgewiesen ist die Grundsteuer.

22. Jahresgewinn / Jahresverlust
i.V.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Allgemeine Auftragsbedingungen
für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.

9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.