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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2021) in der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BS)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: Stabsstelle Feuerwehr
Sachbearbeitung: Becherer

Drucksache Nr.: 51/2022
Az.: Stabsstelle FW / BS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20 Stadtkämmerei

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

16.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

04.04.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2021) in der Budgeteinheit
„Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BS

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2021 für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von (aufgerundet)
€ 68.800,00--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen der Kostenstelle 12605050
„Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von € 47.800,00-- sowie der Kostenstelle
12605015 „Kleiderkammer“ in Höhe von € 21.000,00--.

Zusammenfassende Begründung:
Durch erhöhte Ausgaben im Bereich der ehrenamtlichen Entschädigung aufgrund steigeneder Feuerwehreinsätzen, durch den Mehrbedarf an Dienst- und Schutzkleidung sowie
durch altersbedingte Schäden an einem Fahrzeug kam es zu Mehrausgaben in Höhe von
68.800,00 €. Ein Ausgleich der Budgeteinheit in einer ÜPL ist zwingend notwendig. Eine
Deckung soll hierbei aus Mehreinnahmen der betroffenen Kostenstelle geschehen.
Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:
keine

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Das im Haushaltsplan 2021 bewilligte Gesamtvolumen der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ belief
sich auf € 551.200,00 € Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2021 ist die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ um (aufgerundet) € 68.800,00—überschritten.
Im Haushaltsjahr 2021 kam es aufgrund der Vielzahl von Feuerwehreinsätzen zu deutlich erhöhten
Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten in Höhe von 38.287,25€. Darüber hinaus
kam es am Tanklöschfahrzeug LR-LR 224 aufgrund von altersbedingten Schäden zu
üperplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 13.965,82€. Desweiteren wurden für die zentrale
Kleiderkammer mehr Kleidungsstücke beschafft, was auf dieser Kostenstelle zu Mehraufwendungen
führte. Im Gegenzug wurden deutliche Mehrerträge durch die Verrechnung mit den betroffenen
Gemeinden verbucht.
Die Haushaltsrechnung 2021 weist bei der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ bei einem Ansatz 2021 von 269.000,-- € Erträge in Höhe von 514.178,00 € aus.
Bei der Kostenstelle 12605015 „Kleiderkammer“ ergibt die Haushaltsrechnung bei einem Ansatz 2021
von 12.000,00,-- € Erträge in Höhe von 56.423,28 € aus.
Zielsetzung:
Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 auf der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“

Maßnahmen:
Deckung der Mehrausgaben durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“, Kostenart 34870000, und der Kostenstelle 12605015 „Kleiderkamer“, Kostenart
34820000.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die Deckung über andere Kostenstellen bzw. Kostenarten ist grundsätzlich möglich. Die Deckung
über die Kostenstelle auf der die Mehrausgaben entstanden sind, ist aus Sicht der Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz sinnvoller.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in

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der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Bei der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“
entstehen überplanmäßige Aufwendungen i.H.v.
68.800,00€. Zur Deckung werden Mehrerträge bei Kostenstelle 12605050 ,Kostenart 34870000 sowie
Kostenstelle 12605015 ,Kostenart 34820000 vorgeschlagen.
Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft für das Fahrzeug LR-LR 224 mussten die Reparaturen
unverzüglich durchgeführt werden. Darüber hinaus entstanden die Mehraufwendungen aufgrund der
ehöhten Einsatzgelder für ehrenamtliche Kräfte. Eine vorheriger ÜPL-Antrag ist hierbei nicht möglich
gewesen.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Beschlussvorlage HPA 04.04.2022
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.