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Beschlussvorlage (Kanalsanierung Heitergaß in Sulz Hier: Bewilligung der Auftragserweiterung )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Misic

Drucksache Nr.: 24/2022
Az.: 60/605 Lau/Mi

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

16.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

23.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

04.04.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Kanalsanierung Heitergaß in Sulz
Hier: Bewilligung der Auftragserweiterung

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt die Erweiterung des Auftrages
vom 16.11.2019 an die Firma Lässle gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 3 der Hauptsatzung beim Investitionsauftrag I31007020019 "Kanalsanierung Heitergaß Sulz" in Höhe von 87.498,93
EUR (brutto, inkl. MwSt)
Die erforderliche Auftragserweiterung wurde teilweise durch Einsparungen innerhalb des
Hauptauftrages gedeckt. Somit ergab sich ein geringerer, tatsächlicher Deckungsbedarf i.
H. v 55.203,22 EUR. Die Deckung der Mehrausgaben (tatsächlicher Deckungsbedarf =
55.203,22 EUR) erfolgt durch Einsparungen bzw. Umschichtungen bei anderen Maßnahmen innerhalb des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung.

Zusammenfassende Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens, hat sich herausgestellt, dass nachträgliche Leistungen notwendig wurden, die in dieser Form nicht ausgeschrieben waren. Hierbei handelt es sich teils um unvorhersehbare und von der Stadt Lahr, Abteilung Tiefbau
geforderte zusätzliche und geänderte Leistungen. Außerdem erfolgte durch den Auftraggeber eine Verlängerung der geplanten Leitungslänge. Die Vergütung der zusätzlichen
Leistungen erfolgt im Rahmen des vorhandenen Vertrages mit der Firma Lässle bzw. mit
dem Planungsbüro Wald+Corbe.

Drucksache 24/2022

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Sachdarstellung
Allgemein:
Die Frma Lässle aus Schwanau wurde, gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 17.02.2020
(Drucksache Nr.21/2020), aufgrund ihres Angebots vom 16.01.2019 beauftragt die erforderlichen
Erd-, Straßen-, Pflaster- und Kanalisationsarbeiten im Zuge der Maßnahme „Umgestaltung Ortsmitte
Sulz durchzuführen.
Anteil der Auftragssumme für die Kanalisationsarbeiten (Bezeichnung der Kanalbaumaßnahme im
Haushaltsplan: „Kanalsanierung Heitergaß in Sulz“) beträgt, gemäß Vergabeempfehlung, 165.774,91
EUR (brutto, inkl. MwSt)
Im Auftrag der Stadt Lahr führte Ingenieurbüro Wald+Corbe die Prüfung der Nachträge durch. Nach
der sachlichen und rechnerischen Prüfung ergaben sich folgende Nachtragssummen:
1. Infolge der Auftragserweiterung entsteht eine Massenmehrung. Durch diese Massenmehrung entstehen Mehrkosten i. H. v 49.093,24 EUR (brutto, inkl. MwSt). Bitte die Begründung Pkt.1 „Massenmehrung Kanal“ beachten.
2. Aufgrund der zusätzlichen Leistungen entsteht ein Anspruch des Auftragnehmers auf zusätzliche
Vergütung. Mit den Nachtragsangeboten Nr.01_Kanal, Nr.06_Kanal, Nr. 08_Kanal, Nr.105A, wurden
verschiedene Mehraufwendungen durch die Firma Lässle aus Schwanau, wie folgt, geltend gemacht.
Nachtrag Nr. 01_Kanal: 19.786,38 EUR
Nachtrag Nr. 06_Kanal:
9.388,76 EUR
Nachtrag Nr. 08_Kanal): 2.449,17 EUR
Nachtrag Nr. 105A_Kanal: 6.781,38 EUR

(brutto, inkl. MwSt)
(brutto, inkl. MwSt)
(brutto, inkl. MwSt)
(brutto, inkl. MwSt)

Gesamtsumme: 38.405,69 EUR (brutto, inkl. MwSt)
Gesamtmehrkosten (Bezug Auftrag) i. H. v: 87.498,93 EUR (brutto, inkl. MwSt)

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Drucksache 24/2022

Seite 3

2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Mittelverfügung:
Die Mehrausgaben (Erweiterungsvolumen) i. H. v. 87.498,93 EUR wurden durch Einsparungen innerhalb des Hauptauftrages i. H. v. 32.295,71 EUR teilweise gedeckt. Somit ergab sich tatsächlicher Deckungsbedarf i. H. v 55.203,22 EUR.
Die Deckung der Mehrausgaben (tatsächlicher Deckungsbedarf = 55.203,22 EUR) erfolgt durch Einsparungen bzw. Umschichtungen bei anderen Maßnahmen innerhalb des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung.
Begründung:
1. Massenmehrung Kanal:
Die ausgeschriebene Planung musste, auf Grund von neuen Erkenntnissen, im Laufen der Maßnahme, angepasst werden. Hierbei wurden geplante provisorische Anschlüsse eingespart.
2. Nachtrag Nr.01_Kanal:
Aufgrund von Erweiterung der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Drucksache 24/2022

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3. Nachtrag Nr.06_Kanal
Bauzeitenverlängerung auf Grund der Umplanung.
4. Nachtrag Nr.08_Kanal
Querung von unvorhersehbaren Leitungen.
5. Nachtrag Nr.105A_Kanal
Für die Durchführung der o. g Maßnahme (Kanalbauarbeiten) wurde zusätzliche Stundenlohnaufwendungen für Arbeiter, Minibagger Frontlader und Kompressor notwendig. Außerdem wurden auch zusätzliche Materialaufwendungen (Kleinmengen) erforderlich.
6. Zusammenfassung:
Diese vorgenannten Leistungen stellen geänderte bzw. zusätzliche Leistungen nach VOB/B §2 Abs
5,6 dar. Die sachliche und rechnerische Prüfung wurde durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass eine
Vergütung der Nachträge berechtigt ist.

Es wird gebeten der Auftragserweiterung zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Udo Lau
Abteilungsleiter

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.