Beschlussvorlage (Kanalsanierung Heitergaß in Sulz Hier: Bewilligung der Auftragserweiterung )
4. April 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Misic Drucksache Nr.: 24/2022 Az.: 60/605 Lau/Mi An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 16.03.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 23.03.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 04.04.2022 beschließend öffentlich Betreff: Kanalsanierung Heitergaß in Sulz Hier: Bewilligung der Auftragserweiterung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt die Erweiterung des Auftrages vom 16.11.2019 an die Firma Lässle gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 3 der Hauptsatzung beim Investitionsauftrag I31007020019 "Kanalsanierung Heitergaß Sulz" in Höhe von 87.498,93 EUR (brutto, inkl. MwSt) Die erforderliche Auftragserweiterung wurde teilweise durch Einsparungen innerhalb des Hauptauftrages gedeckt. Somit ergab sich ein geringerer, tatsächlicher Deckungsbedarf i. H. v 55.203,22 EUR. Die Deckung der Mehrausgaben (tatsächlicher Deckungsbedarf = 55.203,22 EUR) erfolgt durch Einsparungen bzw. Umschichtungen bei anderen Maßnahmen innerhalb des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung. Zusammenfassende Begründung: Im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens, hat sich herausgestellt, dass nachträgliche Leistungen notwendig wurden, die in dieser Form nicht ausgeschrieben waren. Hierbei handelt es sich teils um unvorhersehbare und von der Stadt Lahr, Abteilung Tiefbau geforderte zusätzliche und geänderte Leistungen. Außerdem erfolgte durch den Auftraggeber eine Verlängerung der geplanten Leitungslänge. Die Vergütung der zusätzlichen Leistungen erfolgt im Rahmen des vorhandenen Vertrages mit der Firma Lässle bzw. mit dem Planungsbüro Wald+Corbe. Drucksache 24/2022 Seite 2 Sachdarstellung Allgemein: Die Frma Lässle aus Schwanau wurde, gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 17.02.2020 (Drucksache Nr.21/2020), aufgrund ihres Angebots vom 16.01.2019 beauftragt die erforderlichen Erd-, Straßen-, Pflaster- und Kanalisationsarbeiten im Zuge der Maßnahme „Umgestaltung Ortsmitte Sulz durchzuführen. Anteil der Auftragssumme für die Kanalisationsarbeiten (Bezeichnung der Kanalbaumaßnahme im Haushaltsplan: „Kanalsanierung Heitergaß in Sulz“) beträgt, gemäß Vergabeempfehlung, 165.774,91 EUR (brutto, inkl. MwSt) Im Auftrag der Stadt Lahr führte Ingenieurbüro Wald+Corbe die Prüfung der Nachträge durch. Nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung ergaben sich folgende Nachtragssummen: 1. Infolge der Auftragserweiterung entsteht eine Massenmehrung. Durch diese Massenmehrung entstehen Mehrkosten i. H. v 49.093,24 EUR (brutto, inkl. MwSt). Bitte die Begründung Pkt.1 „Massenmehrung Kanal“ beachten. 2. Aufgrund der zusätzlichen Leistungen entsteht ein Anspruch des Auftragnehmers auf zusätzliche Vergütung. Mit den Nachtragsangeboten Nr.01_Kanal, Nr.06_Kanal, Nr. 08_Kanal, Nr.105A, wurden verschiedene Mehraufwendungen durch die Firma Lässle aus Schwanau, wie folgt, geltend gemacht. Nachtrag Nr. 01_Kanal: 19.786,38 EUR Nachtrag Nr. 06_Kanal: 9.388,76 EUR Nachtrag Nr. 08_Kanal): 2.449,17 EUR Nachtrag Nr. 105A_Kanal: 6.781,38 EUR (brutto, inkl. MwSt) (brutto, inkl. MwSt) (brutto, inkl. MwSt) (brutto, inkl. MwSt) Gesamtsumme: 38.405,69 EUR (brutto, inkl. MwSt) Gesamtmehrkosten (Bezug Auftrag) i. H. v: 87.498,93 EUR (brutto, inkl. MwSt) Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Drucksache 24/2022 Seite 3 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Mittelverfügung: Die Mehrausgaben (Erweiterungsvolumen) i. H. v. 87.498,93 EUR wurden durch Einsparungen innerhalb des Hauptauftrages i. H. v. 32.295,71 EUR teilweise gedeckt. Somit ergab sich tatsächlicher Deckungsbedarf i. H. v 55.203,22 EUR. Die Deckung der Mehrausgaben (tatsächlicher Deckungsbedarf = 55.203,22 EUR) erfolgt durch Einsparungen bzw. Umschichtungen bei anderen Maßnahmen innerhalb des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung. Begründung: 1. Massenmehrung Kanal: Die ausgeschriebene Planung musste, auf Grund von neuen Erkenntnissen, im Laufen der Maßnahme, angepasst werden. Hierbei wurden geplante provisorische Anschlüsse eingespart. 2. Nachtrag Nr.01_Kanal: Aufgrund von Erweiterung der verkehrsrechtlichen Anordnung. Drucksache 24/2022 Seite 4 3. Nachtrag Nr.06_Kanal Bauzeitenverlängerung auf Grund der Umplanung. 4. Nachtrag Nr.08_Kanal Querung von unvorhersehbaren Leitungen. 5. Nachtrag Nr.105A_Kanal Für die Durchführung der o. g Maßnahme (Kanalbauarbeiten) wurde zusätzliche Stundenlohnaufwendungen für Arbeiter, Minibagger Frontlader und Kompressor notwendig. Außerdem wurden auch zusätzliche Materialaufwendungen (Kleinmengen) erforderlich. 6. Zusammenfassung: Diese vorgenannten Leistungen stellen geänderte bzw. zusätzliche Leistungen nach VOB/B §2 Abs 5,6 dar. Die sachliche und rechnerische Prüfung wurde durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass eine Vergütung der Nachträge berechtigt ist. Es wird gebeten der Auftragserweiterung zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Udo Lau Abteilungsleiter Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.