Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
18. November 2013
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 13/2013 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 18.11.13 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 19:55 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Dr. Caroli Dreyer Hirsch Dr. John Kleinschmidt Lettau Schmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz Burger Dörfler Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Deusch Girstl Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Granderath Kaiser-Munz Täubert Vollmer FDP: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Hauer Kmitta Uffelmann Volk Die Linke (fraktionslos) Stadtrat Oßwald bis 19:49 U -2- beratendes Mitglied: Herr Herr Frau Bühler Fäßler Frei Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 15 entschuldigt fehlen: Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 14. Oktober 2013 gefassten Beschlusses Der Gemeinderat hat der Verkürzung der Probezeit einer Beamtenstelle zugestimmt und die Einberufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beschlossen. III. INFORMATION Bürgerpanel Lahr, 1. Befragungswelle Frühjahr 2013 - Ergebnisbericht Prof. Dr. Ralf Vandamme Prof. Dr. Ralf Vandamme erläutert die Ergebnisse der ersten Befragungswelle im Rahmen des Bürgerpanels Lahr und beantwortet anschließend die Fragen dazu aus dem Plenum. Eine entsprechende Dokumentation wurde den Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellt. IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 232/2013 202 1. badenova AG & Co. KG; Erweiterung der badenova Netz-GmbH zur großen Netzgesellschaft Oberbürgermeister Dr. Müller kommt mit dem Gremium überein, dass der Tagesordnungspunkt im Interesse einer kürzeren Wartezeit für den Referenten entgegen der vorliegenden Tagesordnung vorgezogen werden kann. Im Anschluss erläutert Herr Maik Wassmer, Finanzvorstand der badenova AG & Co. KG die Hintergründe des vorgelegten Beschlussvorschlags. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der badenova Netz-GmbH zu einer großen Netzgesellschaft - vorbehaltlich der positiven Entscheidung des zuständigen Finanzamtes Freiburg-Stadt über die verbindliche Anfrage der badenova AG & Co. KG - nach Maßgabe des dargestellten Konzeptes zu, das aus folgenden wesentlichen Bestandteilen besteht: Neufassung des Gesellschaftsvertrages der badenova NetzGmbH (Anlage 1), -4Personalüberleitung von ca. 505 Mitarbeitern auf die badenova Netz-GmbH, Verschmelzung der Badische Gas- und Elektrizitätsversorgung AG auf die badenova AG & Co. KG, Ausgliederung der Netzsparte (einschließlich des Eigentums am Gas- und Stromnetz und der Sparte Wasser) von der badenova AG & Co. KG auf die badenova Netz-GmbH. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt, alle die zum Vollzug der Beschlussziffer 1 erforderlichen Erklärungen in den Gesellschafterversammlungen der badenova AG & Co. KG abzugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 212/2013 201 2. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014 Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert im Rahmen seiner Haushaltsrede die wesentlichen Eckpunkte des vorliegenden Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014 entgegen und verweist ihn zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 220/2013 10/101 3. Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und Kreisräte am 25.05.2014 a) Bildung des Gemeindewahlausschusses gem. § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) b) Sitzzahl der Ortschaftsräte a) Bildung des Gemeindewahlausschusses Der Bildung eines Gemeindewahlausschusses wird entsprechend der Vorlage zugestimmt. Frau Friederike Ohnemus wird als Vorsitzende, Herr Elmar Baum zu deren erstem Stellvertreter und Frau Ulrike Karl zu deren zweiten Stellvertreterin im Gemeindewahlausschuss vorgeschlagen. -5Vom Gemeinderat werden folgende Personen als Beisitzer vorgeschlagen: SPD-Fraktion: Ordentliches Mitglied: Herr Peter Wirth Stellvertretendes Mitglied: Herr Bernd Tacke CDU-Fraktion: Ordentliches Mitglied: Herr Johannes Haller Stellvertretendes Mitglied: Herr Klaus Lebfromm Freie Wähler Fraktion: Ordentliches Mitglied: Frau Traudel Bothor Stellvertretendes Mitglied: Herr Klaus Zimber FDP-Fraktion: Ordentliches Mitglied: Herr Hans Waeldin Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Ordentliches Mitglied: Herr Hubert Himmelsbach Stellvertretendes Mitglied: Herr Christian Flick Wahlergebnis: Einstimmig b) Sitzzahl der Ortschaftsräte Der Gemeinderat beschließt: Die Zahl der Ortschaftsräte Langenwinkel, Reichenbach und Sulz wird nicht verändert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 209/2013 202 4. Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages Im Rahmen der Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt stellt Stadträtin Granderath folgenden Antrag: Der neu einzufügende § 7 Abs. 2 Buchstabe f) soll durch folgenden Satz ergänzt werden: -6Dafür gilt eine Höchstgrenze von € 100.000 pro Jahr. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimme(n) 27 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) Damit ist der Antrag von Stadträtin Granderath abgelehnt. Anschließend wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der „Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH“ entsprechend dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages zu. 2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 5 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 223/2013 202 5. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Jahresabschluss 2012 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom erstellten Jahresabschluss 2012. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.162.697,32 € nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag wird entsprechend dem Vorschlag des Haupt- und Personalausschusses als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr zum 02.12.2013 an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7156/2013 202 6. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2012 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen sowie Ausgleich derer für den Zeitraum 2008 – 2012 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat: 1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2012 zur Kenntnis. 2. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2012 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 91.331,47 € zu. 3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2012 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 206.037,55 € zu. 4. stimmt zu die Kostenunterdeckung des Jahres 2012 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 91.331,47 € mit der Kostenüberdeckung des Jahres 2010 zu verrechnen. 5. stimmt zu die Kostenüberdeckung des Jahres 2012 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 206.037,55 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen. 6. nimmt Kenntnis von der Ermittlung der Kostenüber- und – unterdeckungen in den Jahren 2008 – 2012. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 197/2013 202 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) Der Gemeinderat empfiehlt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für das Jahr 2014 folgendes: 1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Oktober 2013 wird zugestimmt. 2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben. 3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. -84. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2014 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. 5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen werden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. 6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt: laufende Kosten Mischwasserbeseitigung (Kanalnetz, Sammler, RÜB) laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung laufende Kosten Kläranlage kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Kläranlage 25 % 0% 50 % 5% 25 % 0% 50 % 5% 7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt. 8. Im Kalkulationsjahr 2014 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse: Von der Kostenüberdeckung des Jahres 2010 werden insgesamt 682.247,08 € ausgeglichen. Die verbleibende Kostenüberdeckung in Höhe von 835.450,68 € wird im Jahr 2015 ausgeglichen. Darüber hinaus erfolgt bei der Niederschlagswasserbeseitigung der Ausgleich der Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2011/2012 in Höhe von 204.895,55 €. 9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen des Jahres 2014, jeweils Stand Oktober 2013, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu. 10. Der Gemeinderat beschließt, für das Abrechnungsjahr 2014 folgende Gebührensätze festzusetzen: Schmutzwassergebühr: Schmutzwasserkanalgebühr: Niederschlagswassergebühr: € 1,60 je m3 Schmutzwasser € 0,40 je m3 Schmutzwasser € 0,20 je m2 gewichteter versiegelter Grundstücksfläche -911. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 203/2013 431 8. Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Lahr Herr Biendl weist auf folgende erforderliche redaktionelle Änderung unter Ziff. 3 Abs. 2 hin: Dort muss es statt „Fälligkeitszinsen“ „Verzugszinsen“ heißen. Der Gemeinderat nimmt diese redaktionelle Änderung zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Lahr wird zugestimmt. 2. Die Änderung tritt ab dem 01. Februar 2014 in Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 219/2013 502 9. Öffentlich-rechtliche Gebührenerhebung für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen und in der Schulkindbetreuung ab 01.01.2014 Der Gemeinderat kommt überein den vorgelegten Satzungsentwurf auf Anregung von Stadträtin Granderath unter § 3 Ziff. 2.5.2 um den Halbsatz „…und schriftlicher Kündigungsandrohung“ zu ergänzen. Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Benutzungsverhältnis bei der Inanspruchnahme der städtischen Kindertageseinrichtungen und der kostenpflichtigen Angebote der Schulkindbetreuung wird ab 1. Januar 2014 öffentlich-rechtlich ausgestaltet. 2. Für den Betrieb dieser Einrichtungen wird die unter Anlage 1 aufgeführte Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Kinderbetreuungssatzung) erlassen. 3. Die Betreuungsgebühren bemessen sich ab dem 01.01.2014 nach dem unter Anlage 2 aufgeführten Gebührenverzeichnis. - 10 4. Die nähere Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses richtet sich ab dem 01.01.2014 nach der Benutzungsordnung der Kindertagesstätten der Stadt Lahr (Kindertagesstättenordnung) unter Anlage 3. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 229/2013 St. Feuerw 10. Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald. Die Änderung tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 230/2013 St. Feuerw 11. Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung - Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Herbert Hurst zum stellvertretenden Leiter der Abteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 20.04.2013 für die Dauer von fünf Jahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 11 215/2013 1. Erg. 603 12. Schulsanierungsprogramm 2014-2023 Der Gemeinderat beschließt: Der Maßnahmenkatalog zur Sanierung der städtischen Schulgebäude für die Jahre 2014 bis 2023 wird (vorbehaltlich unabsehbarer Schäden und Ereignisse und der grundsätzlichen Finanzierbarkeit) beschlossen und im jeweiligen Haushaltsjahr angewendet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 14.10.2013 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 18.11.2013 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin