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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

18. November 2013
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 13/2013
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 18.11.13 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 19:55 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Lettau
Schmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Deusch
Girstl
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Kaiser-Munz
Täubert
Vollmer

FDP:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Hauer
Kmitta
Uffelmann
Volk

Die Linke (fraktionslos)

Stadtrat

Oßwald

bis 19:49 U

-2-

beratendes Mitglied:

Herr
Herr
Frau

Bühler
Fäßler
Frei

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

15

entschuldigt fehlen:

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen
gestellt.
II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 14. Oktober 2013
gefassten Beschlusses
Der Gemeinderat hat der Verkürzung der Probezeit einer Beamtenstelle
zugestimmt und die Einberufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
beschlossen.
III. INFORMATION
Bürgerpanel Lahr, 1. Befragungswelle Frühjahr 2013
- Ergebnisbericht Prof. Dr. Ralf Vandamme
Prof. Dr. Ralf Vandamme erläutert die Ergebnisse der ersten Befragungswelle im Rahmen des Bürgerpanels Lahr und beantwortet anschließend die Fragen dazu aus dem Plenum. Eine entsprechende Dokumentation wurde den
Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellt.
IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
232/2013
202

1.

badenova AG & Co. KG;
Erweiterung der badenova Netz-GmbH zur großen Netzgesellschaft

Oberbürgermeister Dr. Müller kommt mit dem Gremium überein, dass der
Tagesordnungspunkt im Interesse einer kürzeren Wartezeit für den Referenten entgegen der vorliegenden Tagesordnung vorgezogen werden kann.
Im Anschluss erläutert Herr Maik Wassmer, Finanzvorstand der badenova
AG & Co. KG die Hintergründe des vorgelegten Beschlussvorschlags.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der badenova Netz-GmbH
zu einer großen Netzgesellschaft - vorbehaltlich der positiven Entscheidung des zuständigen Finanzamtes Freiburg-Stadt über die
verbindliche Anfrage der badenova AG & Co. KG - nach Maßgabe
des dargestellten Konzeptes zu, das aus folgenden wesentlichen
Bestandteilen besteht:
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der badenova NetzGmbH (Anlage 1),

-4Personalüberleitung von ca. 505 Mitarbeitern auf die badenova
Netz-GmbH,
Verschmelzung der Badische Gas- und Elektrizitätsversorgung
AG auf die badenova AG & Co. KG,
Ausgliederung der Netzsparte (einschließlich des Eigentums am
Gas- und Stromnetz und der Sparte Wasser) von der badenova
AG & Co. KG auf die badenova Netz-GmbH.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt, alle die zum
Vollzug der Beschlussziffer 1 erforderlichen Erklärungen in den Gesellschafterversammlungen der badenova AG & Co. KG abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

212/2013
201

2.

Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
2014

Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert im Rahmen seiner Haushaltsrede die
wesentlichen Eckpunkte des vorliegenden Entwurfs der Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan 2014.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung eingebrachten Entwurf der
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014 entgegen und verweist ihn zur
Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

220/2013
10/101

3.

Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und Kreisräte am
25.05.2014
a) Bildung des Gemeindewahlausschusses gem. § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG)
b) Sitzzahl der Ortschaftsräte

a) Bildung des Gemeindewahlausschusses
Der Bildung eines Gemeindewahlausschusses wird entsprechend der Vorlage zugestimmt. Frau Friederike Ohnemus wird als Vorsitzende, Herr Elmar
Baum zu deren erstem Stellvertreter und Frau Ulrike Karl zu deren zweiten
Stellvertreterin im Gemeindewahlausschuss vorgeschlagen.

-5Vom Gemeinderat werden folgende Personen als Beisitzer vorgeschlagen:
SPD-Fraktion:
Ordentliches Mitglied: Herr Peter Wirth
Stellvertretendes Mitglied: Herr Bernd Tacke
CDU-Fraktion:
Ordentliches Mitglied: Herr Johannes Haller
Stellvertretendes Mitglied: Herr Klaus Lebfromm
Freie Wähler Fraktion:
Ordentliches Mitglied: Frau Traudel Bothor
Stellvertretendes Mitglied: Herr Klaus Zimber
FDP-Fraktion:
Ordentliches Mitglied: Herr Hans Waeldin
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Ordentliches Mitglied: Herr Hubert Himmelsbach
Stellvertretendes Mitglied: Herr Christian Flick
Wahlergebnis:
Einstimmig
b) Sitzzahl der Ortschaftsräte
Der Gemeinderat beschließt:
Die Zahl der Ortschaftsräte Langenwinkel, Reichenbach und Sulz wird nicht
verändert.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

209/2013
202

4.

Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH;
Änderung des Gesellschaftsvertrages

Im Rahmen der Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt stellt Stadträtin
Granderath folgenden Antrag:
Der neu einzufügende § 7 Abs. 2 Buchstabe f) soll durch folgenden Satz ergänzt werden:

-6Dafür gilt eine Höchstgrenze von € 100.000 pro Jahr.
Abstimmungsergebnis:
4
Ja-Stimme(n)
27
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)
Damit ist der Antrag von Stadträtin Granderath abgelehnt.
Anschließend wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der „Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH“ entsprechend dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages zu.
2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
5
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

223/2013
202

5.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Jahresabschluss 2012

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom erstellten Jahresabschluss 2012.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.162.697,32 € nach Abzug
von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag wird entsprechend dem Vorschlag des Haupt- und Personalausschusses als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr zum 02.12.2013 an den Haushalt der
Stadt Lahr abgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7156/2013
202

6.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2012
2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen sowie Ausgleich
derer für den Zeitraum 2008 – 2012

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat:
1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2012 zur Kenntnis.
2. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2012 bei der
Niederschlagswassergebühr in Höhe von 91.331,47 € zu.
3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2012 bei der
Schmutzwassergebühr in Höhe von 206.037,55 € zu.
4. stimmt zu die Kostenunterdeckung des Jahres 2012 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 91.331,47 € mit der Kostenüberdeckung des Jahres 2010 zu verrechnen.
5. stimmt zu die Kostenüberdeckung des Jahres 2012 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 206.037,55 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen.
6. nimmt Kenntnis von der Ermittlung der Kostenüber- und – unterdeckungen in den Jahren 2008 – 2012.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
197/2013
202

7.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung
von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS)

Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für das Jahr 2014 folgendes:
1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Oktober
2013 wird zugestimmt.
2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten
und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung
angeschlossen sind.

-84. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem
Zeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2014 zugrunde. Die
Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.
5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach
§ 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene
Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In
die Gebührenkalkulationen werden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der
Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den
laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Mischwasserbeseitigung
(Kanalnetz, Sammler, RÜB)
laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung
laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
laufende Kosten Kläranlage
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Kläranlage

25 %
0%
50 %
5%
25 %
0%
50 %
5%

7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt.
8. Im Kalkulationsjahr 2014 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse:
Von der Kostenüberdeckung des Jahres 2010 werden insgesamt
682.247,08 € ausgeglichen. Die verbleibende Kostenüberdeckung
in Höhe von 835.450,68 € wird im Jahr 2015 ausgeglichen.
Darüber hinaus erfolgt bei der Niederschlagswasserbeseitigung der
Ausgleich der Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum
2011/2012 in Höhe von 204.895,55 €.
9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den
Kalkulationen des Jahres 2014, jeweils Stand Oktober 2013, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu.
10. Der Gemeinderat beschließt, für das Abrechnungsjahr 2014 folgende
Gebührensätze festzusetzen:
Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasserkanalgebühr:
Niederschlagswassergebühr:

€ 1,60 je m3 Schmutzwasser
€ 0,40 je m3 Schmutzwasser
€ 0,20 je m2 gewichteter versiegelter
Grundstücksfläche

-911. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für
die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

203/2013
431

8.

Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Volkshochschule Lahr

Herr Biendl weist auf folgende erforderliche redaktionelle Änderung unter
Ziff. 3 Abs. 2 hin: Dort muss es statt „Fälligkeitszinsen“ „Verzugszinsen“ heißen. Der Gemeinderat nimmt diese redaktionelle Änderung zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Lahr wird zugestimmt.
2. Die Änderung tritt ab dem 01. Februar 2014 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

219/2013
502

9.

Öffentlich-rechtliche Gebührenerhebung für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen und in der Schulkindbetreuung ab
01.01.2014

Der Gemeinderat kommt überein den vorgelegten Satzungsentwurf auf Anregung von Stadträtin Granderath unter § 3 Ziff. 2.5.2 um den Halbsatz „…und
schriftlicher Kündigungsandrohung“ zu ergänzen.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Das Benutzungsverhältnis bei der Inanspruchnahme der städtischen
Kindertageseinrichtungen und der kostenpflichtigen Angebote der
Schulkindbetreuung wird ab 1. Januar 2014 öffentlich-rechtlich ausgestaltet.
2. Für den Betrieb dieser Einrichtungen wird die unter Anlage 1 aufgeführte Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren
(Kinderbetreuungssatzung) erlassen.
3. Die Betreuungsgebühren bemessen sich ab dem 01.01.2014 nach
dem unter Anlage 2 aufgeführten Gebührenverzeichnis.

- 10 4. Die nähere Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses richtet sich ab
dem 01.01.2014 nach der Benutzungsordnung der Kindertagesstätten
der Stadt Lahr (Kindertagesstättenordnung) unter Anlage 3.
Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

229/2013
St. Feuerw

10.

Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung
der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald. Die Änderung tritt zum
01.01.2014 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

230/2013
St. Feuerw

11.

Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung
- Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt
Lahr/Schwarzwald zur Wahl des stellvertretenden Leiters der
Abteilung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt
Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Herbert Hurst zum stellvertretenden Leiter der Abteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 20.04.2013 für die Dauer
von fünf Jahren.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 11 215/2013
1. Erg.
603

12.

Schulsanierungsprogramm 2014-2023

Der Gemeinderat beschließt:

Der Maßnahmenkatalog zur Sanierung der städtischen
Schulgebäude für die Jahre 2014 bis 2023 wird (vorbehaltlich unabsehbarer Schäden und Ereignisse und der grundsätzlichen Finanzierbarkeit) beschlossen und im jeweiligen
Haushaltsjahr angewendet.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats
am 14.10.2013
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 18.11.2013

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin