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Beschlussvorlage (- Anlage 9 Übersicht von Arbeitsaufträgen, die noch nicht zugeteilt sind)

                                    
                                        Anlage 9
Stadt Lahr
Stadtplanungsamt

10. Februar 2022
Az.: Fk

Arbeitsaufträge, die noch nicht zugeteilt sind:

Störfallkonzept
Das Regierungspräsidium Freiburg regt dieses mit Nachdruck für die Stadt an. Vorteile sind,
dass Bauanträge nicht mehr zur Beurteilung ans RP geschickt werden müssen, sondern die
Bauordnung dies auf der Grundlage eines Konzeptes eigenständig bewerten könnte. Bei
Bebauungsplanverfahren im Umfeld der Störfallbetriebe gäbe es durch das Konzept eine
Benennung des Rahmens, was die Stadt planungsrechtlich festsetzen kann ohne in Konflikt
zu geraten.
Unter Federführung der Abteilung Bauordnung soll eine externe Konzepterstellung erfolgen.
Das Stadtplanungsamt wird zuarbeiten.

Mustervertrag zur Sozialwohnungsquote
Es gibt den politischen Wunsch, die u.U. im Raum stehende Vertragsstrafe höher
anzusetzen, um die Ernsthaftigkeit bei der Umsetzung zu befördern. Es ist zu ermitteln, ob
die Verwaltungskostenpauschale von 600 Euro pro Verfahrensschritt zu gering ist.
Grundsätzlich besteht der Wunsch, in Städtebaulichen Verträgen auch energetische
Anforderungen aufzunehmen. Dies ist noch vorzubereiten und politisch zu behandeln.

Kommunale Stellplatzsatzung
Diese ist ein Baustein im Verkehrsentwicklungsplan. Die einmalige politische Diskussion und
Entscheidung hätten Vorteile für die Bauherren und für die Verwaltung. Bei jeder
Projektentwicklung wäre von Anfang klar, welche Stellplatzanzahl nachzuweisen ist. Das
städtebauliche Konzept hätte somit auch einen limitierenden Faktor in Bezug auf die
mögliche Dichte.
Für das gesamte Stadtgebiet wäre eine transparente Forderung definiert, die damit auch die
Verwaltungsarbeit erleichtern würde. Wenn projektbezogen ein Bebauungsplan aufgestellt
wird, wäre dieser Aspekt bereits geklärt und nicht mehr zu diskutieren.

Klinikum-Areal – Vorkaufsrechtsatzung und Bebauungsplan
Für das Umfeld soll eine Möglichkeit geschaffen werden, weitere Grundstücke in öffentliches
Eigentum zu bringen.
Im Zusammenhang mit der Neuplanung ist zu prüfen, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig ist.

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Wohnraumversorgung von Randgruppen
Sowohl im Obdachlosenbereich als auch in der Anschlussunterbringung gibt es Bedarf, neue
dauerhafte Einrichtungen zu schaffen. Baugrundstücke im Eigentum der Stadt stehen dafür
nicht zur Verfügung. Es sind voraussichtlich mehrere Bebauungsplanverfahren dafür
durchzuführen. Sinnvoll wäre, ein dezentrales Gesamtkonzept zu entwickeln und dieses im
Gemeinderat zu behandeln, um die Akzeptanz für die einzelnen Standorte zu erhöhen.

Vorkaufsrechtssatzung für die Erdaushubdeponie in Sulz
Die kreiseigene Deponie muss erweitert werden, dafür ist in größerem Umfang Grunderwerb
durchzuführen. Der Kreis bittet hier um Unterstützung.

Mitarbeit an der Fachkonferenz Wirtschaft
Ende März 2022 soll diese Fachkonferenz unter der Federführung des Wirtschaftsförderers
stattfinden. Es wird mit einem höheren Zuarbeitungsbedarf seitens des Stadtplanungsamtes
gerechnet.

Bodenpolitik (Fachkonferenz Wohnen/GR-Klausur)
Die Federführung liegt bei Abteilung Liegenschaften und Verwaltungsservice, aber eine
starke Verknüpfung mit der Stadtentwicklung ist gegeben. Soll es eine Bodenvorratspolitik
geben? Wo sind Satzungen zur Schaffung weiterer Vorkaufsrechte notwendig? Werden
zukünftig nur noch Flächen entwickelt, wenn sie sich im städtischen Eigentum befinden?
Sollen somit stärker auch energie- und klimapolitische Zielsetzungen verfolgt werden?

Rahmenplan Innenstadt (Fachkonferenz Innenstadt)
Der Rahmenplan von 2003 hat gute Dienste geleistet. Angesichts der Entwicklungen im
Handel – beschleunigt durch die Pandemie – soll dieser fortgeschrieben werden. Wichtig ist
eine Gesamtbetrachtung und damit eine Abstimmung der zahlreichen unterschiedlichen
Maßnahmen und Mitwirkenden.

Gesamtstrategie Wohnen (GR-Klausur)
Die Stadt tut sehr viel, um die Wohnraumversorgung zu verbessern. Die Politik wünscht
einen Gesamtüberblick über die zahlreichen Facetten des Themas und Maßnahmen der
Stadtverwaltung bevor politische Einzelentscheidungen getroffen werden, um diese besser
auf ihre Wirkung beurteilen zu können.

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Erstellung eines Bebauungsplanes auf der Grundlage eines Energiekonzepts
(GR-Klausur)
Energiekonzepte werden heute meist parallel zum Bebauungsplan geprüft und von den
Investoren ausgewählt. Vorstellung ist, Vorgaben auch öffentlich-rechtlich zur
Energieversorgung und zum Energiestandard festzusetzen. Diese Festsetzungen § 9 Abs. 1
Nr. 23b Baugesetzbuch müssen aber auch städtebaulich abgeleitet werden können.

Ortsentwicklungskonzept für die Stadtteile (GR-Klausur)
Die Stärkung der Ortsmitten kann auch dazu beitragen, die Potenziale für eine
Innenentwicklung stärker nutzen zu können. Sie stammen von 1986 bis 1993 und zeigen
somit einen deutlichen Aktualisierungsbedarf. Die Konzepte für Mietersheim und
Kippenheimweiler wurden in Teilbereichen aktualisiert, um erfolgreiche Förderanträge im
Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) stellen zu können. Dies wurde
mit großem Aufwand vom Fachamt selbst geleistet.
In Kuhbach konnten erfreulicherweise ELR-Fördermittel ohne eine aufwändige
Aktualisierung beantragt und bewilligt werden. Das Programm ist mittlerweile
kommunalfreundlicher ausgerichtet.

Qualitätssicherung bei Wohnbauvorhaben (GR-Klausur)
Darum bemüht sich die Verwaltung bei jedem einzelnen Bauvorhaben. In vielen Fällen
können Verbesserungen erreicht werden. Grundsätzlich können die Anforderungen noch
stärker formuliert werden, auch in Bezug auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Ebenso gilt es
der Tendenz einer Renditemaximierung der Wohnbauprojekte durch Maßnahmen zur
Sicherung von Wohn- und Freiraumqualitäten zu begegnen (z.B. geringere Dichte, mehr
Grün). Allerdings gilt es, ein gesundes Maß zu finden, damit nach wie vor in Lahr investiert
wird.

Stadt- und Innenstadteingänge (Fachkonferenz Innenstadt)
Die Lahrer Innenstadt möchte entdeckt werden. Wir wollen es den Besuchern erleichtern,
diese zu finden. Die Ausschilderung ist nur punktuell vorhanden und nicht sehr
nutzerfreundlich.

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes (Fachkonferenz Innenstadt)
Das derzeitige Konzept stammt von 2017. Durch die Pandemie wurden vielfältige
Entwicklungen im Handel extrem beschleunigt. Vor diesem Hintergrund sollte eine
Aktualisierung mittelfristig erfolgen.

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Vorkaufsrechtsatzung für die Innenstadt (Fachkonferenz Innenstadt)
Das Beispiel Hanau zeigt auf, dass dieses Instrument zu einer intensiven Kommunikation
zwischen Eigentümern und der Stadt geführt hat. Durch die flankierende
Programmentwicklung der Stadt Hanau, nämlich Ladengründungen zu fördern – finanziell
und mit Beratung – konnten einige Leerstände abgebaut werden. Voraussetzung ist
allerdings eine Finanzausstattung, um auch exemplarisch das Vorkaufsrecht nutzen zu
können. Eine Umsetzung in Lahr wäre auf alle Fälle eine Prüfung wert.

Werbeanlagensatzung
Sehr häufig müssen Anträge genehmigt werden, die nachteilig für das Stadtbild sind. Eine
solche Satzung könnte hier helfen. Allerdings sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig – im
Hinblick auf räumliche Abgrenzungen, Definitionen von Werbeanlagen und gestalterischen
Anforderungen.

Ortsmitte Sulz
Zwischen Bach- und Waldstraße gibt es Nutzungsaufgaben und ein großes freigeräumtes
Grundstück. Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Zur Steuerung der
städtebaulichen Entwicklung könnte die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig
werden.

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