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Beschlussvorlage (Besetzung der Stelle "Technischer Beigeordneter (m/w/d)" -Persönliche Vorstellung -Wahl)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 102
Sachbearbeitung: Tricard

Drucksache Nr.: 69/2022
Az.: tr/102

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

25.04.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Besetzung der Stelle "Technischer Beigeordneter (m/w/d)"
-Persönliche Vorstellung
-Wahl

Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt.
Die Stellenbesetzung erfolgt entsprechend dem Wahlergebnis

Drucksache 69/2022

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Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 den Tagesordnungspunkt „Ausschreibung der
Stelle Technischer Beigeordneter der Stadt Lahr (m/w/d)“ beraten (Drucksache Nr. 269/2021) und die
notwendigen Rahmenbedingungen sowie den beabsichtigten Verfahrensablauf beschlossen.
Der damals beschlossene Zeitplan sah vor, die Wahl zu Besetzung der Stelle entweder am 25.04.2022
oder am 16.05.2022 durchzuführen.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde die Stelle mit Bewerbungsfrist 16.01.2022 öffentlich ausgeschrieben (Anlage 1). Es liegt die Bewerbung des derzeitigen Amtsinhabers Tilman Petters vor. Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen.
Abweichend vom Beschluss vom 13.12.2021 wurde durch den Gemeinderat am 21.02.2022 mit Drucksache Nr. 23/2022 entschieden, den Bewerber Tilman Petters zur persönlichen Vorstellung in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates schon am 21.03.2022 zuzulassen. Hierfür war ausschlaggebend,
dass neben der Bewerbung des Amtsinhabers keine weitere Bewerbung vorlag. Ebenso wurde durch
den Gemeinderat beschlossen, auf eine Vorstellung (Vorauswahl) in einer nichtöffentlichen Sitzung des
Haupt- und Personalausschusses zu verzichten.
Die Festsetzung der Wahl auf den 21.03.2022 verstößt jedoch gegen § 50 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung
mit § 47 Abs 1 Gemeindeordnung, wonach die Wahl der Bürgermeister frühestens drei Monate und
spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen ist. Die aktuelle Amtszeit des Stelleninhaber läuft bis zum 30.06.2022. Die Wahl kann somit frühestens ab dem 30.03.2022 stattfinden.
Daher hat der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Sitzung am 21.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 21.02.2022 mit der Drucksache 23/2022 wird aufgehoben
2. Die persönliche Vorstellung und Wahl wird heute nicht durchgeführt
3. Der Bewerber Tilman Petters wird vorbehaltlich der Vorlage der abschließenden Stellungnahme
des Regierungspräsidiums zur Person Tilman Petters zur persönlichen Vorstellung in öffentlicher
Sitzung des Gemeinderates am 25.04.2022, alternativ am 16.05.2022 zugelassen. Im direkten
Anschluss an die Vorstellung erfolgt die Wahl zur Besetzung der Stelle „Technischer Beigeordneter der Stadt Lahr (m/w/d)“
4. Auf eine vorherige Vorstellung (Vorauswahl) in einer nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und
Personalausschusses wird verzichtet
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes ist eine Vorstellungszeit von ca. 15 bis 20 Minuten vorgesehen.
Im Anschluss haben die Mitglieder des Gemeinderates die Möglichkeit, Fragen an den Bewerber Tilman
Petters zu richten.
Anschließend ist die Entscheidung des Gemeinderates zur Besetzung der Stelle „Technischer Beigeordneter der Stadt Lahr (m/w/d)“ durch Wahl vorgesehen.
Wahlverfahren:
Die Beigeordneten werden gemäß § 50 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom Gemeinderat gewählt. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 37 Abs. 7 GemO. Somit wird die Wahl geheim
mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderates
widerspricht.
Es steht nur ein Bewerber zu Wahl. Dieser gilt als gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen
der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Erreicht er dies im ersten Wahlgang nicht, findet ein zweiter
Wahlgang statt; auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimm-

Drucksache 69/2022

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berechtigten erforderlich. Steht wie bei dieser Wahl nur ein Bewerber zur Wahl und wird ein zweiter
Wahlgang notwendig, soll dieser nach den Vorgaben der Gemeindeordnung frühestens eine Woche
nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Sébastien Tricard
Abteilung Personal und Organisation

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Anlage(n):
Anlage 1 - Stellenausschreibung
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.