Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Altvater: Abriss ehemaliges Ringerheim und Renaturierung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: EBM
Sachbearbeitung: Giedemann

Drucksache Nr.: 53/2022
1. Ergänzung
Az.: 364.322/01

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
Gebäudemanagement

Öffentliches Grün

Liegenschaften

und Umwelt

und Verwaltungsservice

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

09.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

16.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Umweltausschuss

31.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

25.04.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Altvater: Abriss ehemaliges Ringerheim und Renaturierung

Beschlussvorschlag:
1. Das Gelände am Altvater (Flurstück Nr. 6231/4) wird renaturiert. Dafür werden die bestehenden Gebäude zurückgebaut und die Bodenpatte entfernt.
2. Auf Anregung aus der Bürgerschaft werden Informationstafeln zur Geschichte des Geländes und der Bedeutung für den Naturschutz aufgestellt.
3. Die Kosten der Maßnahmen belaufen sich auf 79.355,00 Euro.
Anmerkung: Der Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zudem auf die Aufstellung
einer Sitzgelegenheit zu verzichten.

Zusammenfassende Begründung:
Nach Ablauf des Erbbaupachtvertrags zwischen der Stadt Lahr und der Ringergemeinschaft Lahr
e.V. für das ehemalige Athletenheim am Altvater ist über die weitere Verfahrensweise mit der Liegenschaft zu entscheiden. Aufgrund von Vandalismus, der erforderlichen Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben und in Ermangelung eines schlüssigen Folgenutzungskonzepts ist nach dezernatsübergreifender fachlicher Beurteilung eine vollständige Renaturierung des Areals (Flurstück Nr. 6231/4) und der Rückbau aller Anlagen vorgesehen. Das Gelände soll wie eine übliche
Waldfläche nach dem Landeswaldgesetz frei zugänglich sein.

Drucksache 53/2022 1. Ergänzung

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
In der Gemeinderatssitzung am 16. Juli 1984 wurde beschlossen, Grundstücksflächen, auf denen Vereinsheime errichtet worden sind, im Erbbaurecht an die Vereine abzugeben. Das Grundgebäude des Vereinsheims
auf dem Flurstück Nr. 6231/4 am Altvater stand zu diesem Zeitpunkt bereits, erbaut von der Stadt Lahr im Jahr
1968. Auf der Grundlage der Erbbaurechtsverordnung wurde der Zeitraum des Erbbaupachtvertrags auf 35
Jahre festgesetzt. Das Pachtverhältnis mit der RG Lahr bestand vom 14. Februar 1986 (Grundbucheintrag) bis
zum 31. Januar 2021.
Die Ringergemeinschaft verpachtete Teile des Vereinsheims in den zurückliegenden Jahren für gastronomische Zwecke an einen Dritten. Mit diesem Unterpächter gab es in den vergangenen Jahren verstärkt Probleme
(keine ordnungsgerechte Müll- und Abwasserentsorgung, unerlaubte Eingriffe ins Biotop, illegale Anbauten und
Haltung von Tieren, unzulässige Eingriffe in die Waldfläche), worauf eine Kündigung des Pachtverhältnisses
durch die RG erfolgte. Bedingt durch den nachfolgenden Leerstand und aufgrund des abgelegenen Areals
wurde das Gebäude Zielscheibe von Vandalismus und Verunreinigung.
2016 gab es erste Überlegungen, wie nach Ablauf des Erbpachtvertrages mit der Liegenschaft weiter verfahren
werden soll. Es haben mehrfache Gespräche innerhalb der Verwaltung und mit der Ringergemeinschaft über
mögliche Perspektiven stattgefunden. Da das Vereinsheim ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Zwecke des
Sports und der direkten Vereinstätigkeit genutzt wurde, hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Ringergemeinschaft vereinbart, einen Ersatz an anderer Stelle zu schaffen und den Erbbaupachtvertrag im Bereich Altvater nicht zu verlängern. Mit dem Umbau der ehemaligen Kegelbahn in Kuhbach zum “Ringertreff“ erhält die
RG eine neue Trainings- und Vereinsstätte. Die notwendigen Maßnahmen hierzu wurden in den Haushaltsplan
2021 aufgenommen und vom Gemeinderat beschlossen (Drucksachennr. 35/2021). Eine Inbetriebnahme ist
nach Ende der Baumaßnahmen im 3. Quartal 2022 vorgesehen.
Verschiedene Fachabteilungen der Stadtverwaltung Lahr haben sich im Zuge der sich abzeichnenden Veränderungen dafür ausgesprochen, den Belangen des Natur- und Umweltschutzes Vorrang einzuräumen. In einem ökologisch empfindlichen Gebiet wie dem Altvater ist es von besonderer Wichtigkeit, schutzwürdige Interessen von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu beachten.
Am 10. Juli 2021 wurde das Gelände gemeinsam mit der RG von Unrat geräumt und die Gebäude vom BGL
gesichert, um Vandalismus vorzubeugen

Zielsetzung:
Das Areal am Altvater soll vollständig renaturiert und „dem Wald zurückgegeben“ werden. Das Gelände soll
weiterhin als Waldfläche im Sinne des Landeswaldgesetzes frei zugänglich sein, aber den Gesichtspunkten
des Naturschutzes Rechnung tragen.

Maßnahmen:
Für eine vollständige Renaturierung des Geländes Altvaterstraße 7 (Flurstück Nr. 6231/4) sind aufwändige Abrissmaßnahmen notwendig.
Das ursprüngliche Gebäude inklusive der Bodenplatte wurde von der Stadt Lahr errichtet. Die RG hat im Laufe
der Jahre verschiedenste Änderungen und Anbauten vorgenommen, zu deren Rückbau die Stadt nicht verpflichtet ist. Die von der Abteilung Gebäudemanagement geschätzten Kosten für den Rückbau des ursprüng-

Drucksache 53/2022 1. Ergänzung

Seite 3

lich städtischen Gebäudes belaufen sich auf rd. 76.000,00 Euro. Die Beseitigung der baulichen Anlagen, die
vom Verein errichtet wurden, ziehen Kosten von rd. 15.000,00 Euro nach sich.
Zur Umweltbildung soll eine Informationstafel zur Besonderheit des FFH-Gebiets und zur sporthistorischen Geschichte des Altvaters (Weltrekord im Hammerwerfen, 1971) aufgestellt werden. Die Kosten hierfür belaufen
sich auf 3.355,00 Euro.
Insbesondere die auf den angrenzenden Waldgrundstück bestehende Felswand des ehemaligen Sandsteinbruchs wird bei der Modifizierung des übrigen Geländes in diesem Bereich Berücksichtigung finden, in dem die
südlich davon gelegene offene Fläche entsprechend ausgestaltet wird (Umlegung Fußweg, Rückbau Restzaun, Anlage unterschiedlicher wertvoller natürlicher Strukturen (Flächen für Stauden, Fußweg, Naturverjüngung, Wildäsung)). Der bestehende Fahrweg und der derzeit bestehende Parkplatz im Nord-Osten werden aus
diesem Grund zurückgebaut. Waldbesucher und Erholungssuchende können zukünftig den offiziellen Waldparkplatz am Hegweg nutzen. Eine weitere Zufahrt zu diesem Gelände ist für die Allgemeinheit nicht mehr erforderlich. Die Kosten der Maßnahmen insgesamt betragen 79.355,00 Euro.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

79.355,00

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

1.
2.

SUMME

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 53/2022 1. Ergänzung

Seite 4

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Die Stadtverwaltung ist nach mehrfacher interner Diskussion zwischen den Dezernaten II und III zur Auffassung gelangt, von einer Folgenutzung der Fläche abzusehen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben mehrfach den Konflikt einer (gewerblichen) Nutzung und der Erfordernisse der Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben aufgezeigt. Das Areal liegt umgeben vom FFH-Gebiet
„Westrand Schwarzwald“ und beinhaltet ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG mit der Besonderheit der frei ragenden Sandsteinfelswand des ehemaligen Steinbruchs, welche u.a. als Brutstätte für Wanderfalken dient.
Bewirtung oder Freizeitaktivitäten außerhalb des bisherigen Bestandsgebäudes waren stets mit Störungen verbunden, die mit dem Naturschutz nicht vereinbar sind. Eine Unberührtheit von Flora und Fauna im Bereich Altvater lässt auch eine nur temporäre und unregelmäßige Nutzung nicht zu. Ein Fahrzeugaufkommen auf dem
Waldweg und im Bereich des Biotops ist unzulässig. Hinzu kommt, dass für eine fortlaufende bzw. erneute Verpachtung für gastronomische Zwecke zusätzliche Kosten durch die erforderliche Modernisierung von Ver- und
Entsorgung entstehen würden. Auch sind Vandalismusprobleme – wie dargestellt – ausgeprägt, weil keine soziale Kontrolle vorhanden ist. Verwaltungsseitig stehen für anderweitige Aktivitäten keine personellen wie finanziellen Ressourcen zur Verfügung.
Alternative Folgenutzungen im Sinne eines „grünen Klassenzimmers“ im Bereich der Natur- und Umweltpädagogik werden beispielsweise vom NABU am Hohbergsee, dem Waldkindergarten in der Nadlergasse und von
der Ökologiestation auf dem Langenhard oder auf dem Abenteuerspielplatz des Jugendwerks im Ortenaukreis
e.V. abgedeckt. Für ein zusätzliches Angebot der Stadt fehlt es an entsprechenden Kapazitäten. Im Bereich
Sulzbachtal entsteht ergänzend zum bestehenden Wasserlehrpfad mit dem neuen „Bangert Hiisli“ (eine neue
Blockhütte am Waldparkplatz) in absehbarer Zeit ein weiterer Ort, an dem sich Kitagruppen und Schulklassen
zur Umweltbildung und zum Naturaufenthalt treffen können.
Fazit: Nach dezernatsübergreifender fachlicher Beurteilung gibt es aktuell aufgrund der Lage wie auch der naturschutzrechtlichen Beschränkungen kein schlüssiges Folgenutzungskonzept für das Areal am Altvater. In Anbetracht eines wachsenden Stadtgebiets soll deshalb das Gelände zum Erhalt und zur Entwicklung von wertvollen Lebensräumen renaturiert und damit zurückgebaut werden.

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.