Beschlussvorlage (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA BW) über die Bauausgaben der Stadt Lahr für die Jahre 2015 bis 2020)
25. April 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Gebhardt Drucksache Nr.: 49/2022 Az.: 095.62 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 09.03.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 04.04.2022 vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 25.04.2022 beschließend öffentlich Betreff: Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA BW) über die Bauausgaben der Stadt Lahr für die Jahre 2015 bis 2020 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr der Jahre 2015 bis 2020 Kenntnis. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Zusammenfassende Begründung: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom 01.07.2021 den Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr der Jahre 2015 bis 2020 mit der Bitte übersandt das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde auf die Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Es liegt nunmehr eine Stellungnahme der Verwaltung vor, ob und inwiefern zu den wesentlichen Feststellungen Rechnungen getragen wurde. Diese soll in der vorliegenden Fassung der GPA übersendet werden. Drucksache 49/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach Abschluss einer überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt liegt der Verwaltung immer ein entsprechender Prüfbericht vor. Dieser beinhaltet wesentliche Prüfungsfeststellungen, welche mit Randnummer bzw. (Rand-)Buchstaben „A“ besonders gekennzeichnet sind. Zu diesen ist seitens der Verwaltung eine Stellungnahme abzugeben. Die vorliegende Stellungnahme wird durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen und anschließend der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur weiteren Prüfung überreicht. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Drucksache 49/2022 Seite 3 Begründung: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom 01.07.2021, eingegangen bei der Stadtverwaltung Lahr am 02.07.2021, den Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2015 bis 2020 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde auf die Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Darin ist geregelt, dass der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu informieren und dass jedem Gemeinderat auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren ist. Der Prüfungsbericht beschränkt sich auf wesentliche Feststellungen aufgrund einzelner Schwerpunkte und auf Stichproben, die mit fortlaufenden Randnummern versehen sind. Randnummern, die mit dem Buchstaben „A“ besonders gekennzeichnet sind, beinhalten wesentliche Feststellungen, die nicht im Prüfungsverfahren ausgeräumt werden konnten. Zu diesen Prüfungsfeststellung ist Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob und inwiefern den Feststellungen Rechnung getragen wird (§ 114 Abs. 5 Satz 1 GemO). Die Prüfung durch die GPA erfolgte -mit Unterbrechungen- in der Zeit vom 18.01.2021 bis 12.02.2021. Der abschließende Prüfungsbericht mit Datum vom 01.07.2021 umfasst 24 Seiten (zuzüglich Anlagen). Die Einzelbemerkungen wurden den zuständigen Ämtern und Abteilungen mit der Bitte zugeleitet, zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen. Die Stadtkämmerei hat die wesentlichen Prüfungsfeststellungen und die zugehörigen Ergebnisse in einer Stellungnahme der Verwaltung zusammengefasst und der Vorlage beigefügt (Anlage). Von einer Schlussbesprechung des Prüfungsberichtes i.S. des § 18 Abs. 2 der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) wurde seitens der Prüfbehörde abgesehen. Die Verwaltungsleitung ist am 03.03.2021 vom Prüfungsleiter über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich unterrichtet worden. Der Prüfungsbericht ist an den Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung gerichtet. Damit der Gemeinderat aber sein allgemeines Kontrollrecht gegenüber der Verwaltung ausüben kann, ist das Gremium über das Prüfungsergebnis zu unterrichten. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichtes zugeleitet. Gleichzeitig soll damit auch die Öffentlichkeit über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung informiert werden. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Stellungnahme Bauausgabenprüfung -Stand vom 24.02.2022 Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.