Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Rappenecker
Drucksache Nr.: 55/2022
Az.: 892.43
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
102
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Vorlagenkonferenz
16.03.2022
vorberatend
nichtöffentlich
Freigabe
Haupt- und Personalausschuss
04.04.2022
vorberatend
nichtöffentlich
12 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen
Gemeinderat
25.04.2022
beschließend
öffentlich
Betreff:
Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg in den Geschäftsjahren 2013 bis 2018
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr
und des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - nimmt von den wesentlichen Feststellungen der allgemeinen Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg in den Geschäftsjahren 2013 bis 2018 Kenntnis.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu.
Zusammenfassende Begründung:
Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:
Drucksache 55/2022
Seite 2
Sachdarstellung
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Zeitraum vom 09.11.2020 bis 01.12.2020 eine allgemeine Finanzprüfung des Hospital- und Armenfonds sowie des Eigenbetriebs Spital – Wohnen und Pflege – durchgeführt. Gegenstand der Prüfung waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stiftung in den Haushaltsjahren 2013 bis 2018 sowie die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen des Eigenbetriebs Spital in den Wirtschaftsjahren 2013 bis 2018. Der Stiftungsratsvorsitzende wurde am 26.01.2021 durch die Gemeindeprüfanstalt über die wesentlichen Ergebnisse
der Prüfung mündlich unterrichtet. Der Prüfbericht wurde dem Hospital- und Armenfonds am
11.02.2021 übersandt. Die Verwaltung wurde aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen und zu
den einzelnen Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen.
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat ist gemäß § 31 Stiftungsgesetz i.V.m. § 114 Abs.
4 Satz 2 Gemeindeordnung über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen ist in der Anlage beigefügt. Die Feststellungen betreffen wesentliche Beanstandungen, die nicht schon während der Prüfung
ausgeräumt werden konnten. Dabei ist auch mitzuteilen, ob den Feststellungen Rechnung getragen
wird.
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Markus Ibert
Markus Wurth
Michael Krupinski
Oberbürgermeister
Stadtkämmerer
Heim- und Betriebsleiter
Anlage(n):
2022-03-16 201 HAF Anlage Vorlage 55 2022 Stellungnahme Finanzprüfung GPA
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.