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Beschlussvorlage (Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen Einwohnern)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Bußhardt

Drucksache Nr.: 94/2022
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Vorlagenkonferenz

13.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.04.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen
Einwohnern

Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt.

Drucksache 94/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2019 die Einrichtung von beratenden Ausschüssen
und sonstigen Gremien beschlossen. Diese sollten mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern
besetzt werden. Daraufhin wurden verschiedene Personen und Organisationen gebeten,
Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für die betreffenden Gremien mitzuteilen.
Bislang wurde die Institution „Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenbezirk Ortenau“ von
Frau Braun im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport vertreten. Da Frau Braun aufgrund ihres
Renteneintritts aus dem Diakonischen Werk ausscheidet, soll nun Frau Ulrike Haeusler im Ausschuss
nachrücken.
Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport
Institution

Mitglied

Stellvertretung

Diakonisches Werk im

bisher: Annedore Braun

bisher: Noelle Wagner

Evangelischen Kirchenbezirk

Austr. 20

Feuerwehrstr. 40

Ortenau

77955 Ettenheim

77933 Lahr

(Sachverst. ohne Stimmrecht)
Diakonisches Werk im

neu: Ulrike Haeusler

bisher: Noelle Wagner

Evangelischen Kirchenbezirk

Hauptstr. 8/1

Feuerwehrstr. 40

Ortenau

77960 Seelbach

77933 Lahr

(Sachverst. ohne Stimmrecht)

Zudem meldet die Fridays for Future Bewegung, dass Frau Heindl und deren Stellvertretung (Frau
Fronmüller) aufgrund ihres Studiums aus dem Umweltausschuss ausscheiden möchten und künftig nur
von Herrn Zipsin vertreten werden sollen.
Umweltausschuss
Institution

Mitglied

Stellvertretung

Fridays for Future

bisher: Mia Heindl

bisher: Lisa Fronmüller

Marie-Juchaczstr. 6/2

Müller-Thurgau-Str. 3

77933 Lahr

77948 Friesenheim
(Sachverst. ohne Stimmrecht)

Fridays for Future

neu: Nevio Zipsin
Flugplatzstr. 89
77933 Lahr

Drucksache 94/2022

Seite 3

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

_______________________
Guido Schöneboom

______________________
Simone Brandenburger

Erster Bürgermeister

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.