Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
25. April 2022
25. April 2022
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 4/2022) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 25.04.22 , Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1 ÖFFENTLICHE SITZUNG I. EHRUNGEN Ehrungen des Städtetags Baden-Württemberg für die langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeiten der Stadträte Hermann Kleinschmidt und Rolf Mauch (jeweils 30 Jahre) - ohne Beschluss II. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN Teil 1 von 2 69/2022 102 Besetzung der Stelle "Technischer Beigeordneter (m/w/d)" -Persönliche Vorstellung -Wahl Der Gemeinderat beschließt: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Die Stellenbesetzung erfolgt entsprechend dem Wahlergebnis Beratungsergebnis: Abgesetzt V. INFORMATION Ortenau Klinikum Lahr: Vorstellung des Konzepts für einen Ersatzneubau - mündlicher Bericht durch das Ortenau Klinikum Mitteilung: Der mündliche Bericht über die Vorstellung des Konzepts für einen Ersatzneubau wird zur Kenntnis genommen. -2VI. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler auf Aussetzung der geplanten KiTa-Gebührenerhöhung Beschluss: „Der Gemeinderat möge beschließen, die geplante Erhöhung der Benutzungsgebühren städtischer Kinderbetreuungsangebote auszusetzen.“ Herr Täubert stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag: „Der Antrag soll zunächst in den Haupt- und Personalausschuss sowie in den Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport verwiesen werden. Die Verwaltung wird beauftragt dort über die Ergebnisse aus der Expertengruppe zu berichten.“ Beratungsergebnis: Einstimmig Damit ist der Geschäftsordnungsantrag angenommen. VII. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN Teil 2 von 2 18/2022 61 1. Entwicklung des Post-Areals - Grundsatzbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Post-Areal als Brache soll mit einer Nutzungsvielfalt entwickelt werden, die die Lahrer Innenstadt stärkt. Die Neubebauung soll auch zur Schaffung eines repräsentativen Stadteinganges mit einem öffentlichen Parkplatzangebot genutzt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Machbarkeitsstudie alle Alternativen für die städtebauliche und bauliche Umsetzung einer Integration von Mediathek und Volkshochschule in die Gesamtbebauung auf dem Post-Areal zu prüfen. Hierbei sind alle Aspekte von konzeptionellen inhaltlichen Ansätzen über Finanzierungsmodelle und Finanzierbarkeit wie auch Fragen der Nachnutzung bzw. Verwendung der städtischen Immobilien vollumfänglich darzustellen. 3. Das Serviceangebot von Dienstleistungen der Lahrer Stadtverwaltung soll möglichst zentral in der Innenstadt zur Verfügung stehen. Ob entsprechende Bedarfe an Büros ebenso am Standort berücksichtigt werden, ist ebenso zu prüfen 4. Bei allen Überlegungen zu neuen städtischen finanziellen Verbindlichkeiten sind alle möglichen Finanzierungsmodelle auf Basis vollumfassender Kostenermittlungen und Wirtschaftlichkeitsvergleichen unter Einbeziehung der Folgekosten und Fördermöglichkeiten zu prüfen und -3- 5. 6. 7. 8. aufzuzeigen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt setzt dabei den Handlungsrahmen. Zur Lenkung der Entwicklung und zur Absicherung der Umsetzbarkeit soll ein planungsrechtliches Verfahren durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeitplan auszuarbeiten und den Gremien vorzulegen. Der Gemeinderat erklärt seine politische Bereitschaft, die Entwicklung des Post-Areals mit den verwaltungsseitig vorgeschlagenen Nutzungen, aber auch mit allen Verwaltungseinheiten, die zur städtebaulichen Entwicklung des Areals mitwirken müssen, schnellstmöglich zu befördern. Der Entwicklungsprozess mit den Grundstückseigentümerinnen soll kooperativ und von gemeinsamen Werten getragen erfolgen. Die Bildung einer Projektgemeinschaft der Grundstückseigentümerinnen wird begrüßt. Stadtrat Roth stellt folgenden Ergänzungsantrag zu Ziffer 7: „Der Gemeinderat erklärt seine politische Bereitschaft, die Entwicklung des Post-Areals mit den verwaltungsseitig vorgeschlagenen Nutzungen, aber auch mit allen Verwaltungseinheiten, die zur städtebaulichen Entwicklung des Areals mitwirken müssen, schnellstmöglich insbesondere unter Beachtung von Ziffer 4 zu befördern.“ Beratungsergebnis: 24 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Damit ist der Ergänzungsantrag angenommen. 302/2021 61 2. Fachkonferenz Innenstadt vom 17.07.2021 - Ergebnisse, Dokumentation und Ausblick Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Innenstadt und ihrer Stärkung wird weiterhin eine sehr hohe Priorität beigemessen. Die Verwaltung wird beauftragt, hier zielorientiert und gebündelt auf eine Verbesserung der Situation hinzuarbeiten. 2. Das breite Nutzungsspektrum soll im Interesse einer lebendigen und vielfältigen Innenstadt befördert werden. Auch die Identifikation der Menschen mit unserer Innenstadt soll durch ein Maßnahmenbündel gestärkt werden. 3. Vor dem Hintergrund von Klimaveränderungen und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität erhält der Themenbereich Grün und Wasser in die In- -4nenstadt eine besondere Bedeutung und soll bevorzugt in Angriff genommen werden. Folgende Ergebnisse und Schwerpunkte der Fachkonferenz im Einzelnen sind festzuhalten bzw. weiterzuverfolgen: a) Themenbereich Wirtschaft: 1. Der konstruktive Austausch der Stadtverwaltung mit Eigentümern und weiteren Akteuren der Immobilienwirtschaft wird weiter ausgebaut und verstetigt. Als Auftakt für diesen Prozess wird im Jahr 2022 ein Immobiliendialog Innenstadt als Veranstaltung durchgeführt. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Modelle zur Förderung von temporären Nutzungen in der Innenstadt zu prüfen. 3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, städtebauliche und bodenpolitische Instrumente zu prüfen, welche die Etablierung neuer (gewerblicher) Nutzungen in der Innenstadt fördern. b) Themenbereich Stadtmarketing: 1. Das Stadtmarketing wird mit der Initiierung eines runden Tisches zur Fortentwicklung der Innenstadt und der gemeinsamen Entwicklung neuer Ideen für die Innenstadt beauftragt. 2. Der Tages- und Übernachtungstourismus wird als Wirtschaftsfaktor und Innenstadtmotor ausgebaut. Ein entsprechendes Konzept zum Ausbau des nachhaltigen Tourismus in Lahr wird erarbeitet. c) Themenbereich Städtebau, Sanierung, Wohnen: 1. Als konkrete Maßnahmen aus dem Themenbereich Städtebau, Sanierung, Wohnen sind die Ausweisung eines neuen Sanierungsgebietes (v.a. für die östliche und südliche Innenstadt) sowie die Fortschreibung des Rahmenplans zu priorisieren. 2. Grundsätzlich ist die Wohnfunktion (Neubau und Umnutzung) der Innenstadt weiter zu stärken, ihre Freiraum- und Grünqualitäten sind nahezu flächendeckend zu steigern (Schwerpunkte Rathaus- und Marktplatz). d) Themenbereich Kultur, Bildung und städtische Immobilien: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Postareals mit Nutzung VHS und Mediathek vorzubereiten. e) Themenbereich Öffentlicher Raum, Freiraum, Ökologie und Mobilität Die Aufenthaltsqualität in der Lahrer Innenstadt soll im Hinblick auf veränderte Nutzungsanforderungen und Klimawandel deutlich erhöht werden. Vorschläge für mehr Grün und mehr Wasser werden entwickelt. Oberbürgermeister Ibert stellt folgenden Änderungsantrag: -5„Der Punkt 3.d.) Themenbereich Kultur, Bildung und städtische Immobilien wird aus dem Beschlussvorschlag gestrichen.“ Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Damit ist der Änderungsantrag aufgenommen. 299/2021 61 3. Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes - Aufstellung nach Prioritäten Der Gemeinderat beschließt: Der vorgeschlagenen Prioritätensetzung in der Auflistung der Arbeitsprojekte wird zugestimmt. Stadträtin Rompel stellt folgenden Änderungsantrag: „Die vorgeschlagene Prioritätensetzung in der Auflistung der Arbeitsprojekte wird zur Kenntnis genommen.“ Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Damit ist der Änderungsantrag nicht angenommen. Beratungsergebnis: 19 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 47/2022 602 4. Vandalismus und Sicherheit in Bürger- und Seepark Der Gemeinderat beschließt: Das Gremium beschließt eine erweiterte Überwachung der baulichen Anlagen im Innen- und Außenbereich durch Kameras. Diese Maßnahme soll im Gelände der ehemaligen Landesgartenschau das Haus am See, das Krähennest, die Sporthalle+ und das römische Streifenhaus betreffen. Stadtrat Täubert und Stadtrat Oßwald stellen folgenden Ergänzungsantrag: -6„Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht zu erstellen. Die Durchführung der Videoüberwachung zu den eingeschränkten Zeiten wird ausschließlich durch die Stadtverwaltung Lahr wahrgenommen.“ Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Damit ist der Ergänzungsantrag angenommen. Stadtrat Dörfler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend. 53/2022 1. Ergänzung EBM 5. Altvater: Abriss ehemaliges Ringerheim und Renaturierung Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Gelände am Altvater (Flurstück Nr. 6231/4) wird renaturiert. Dafür werden die bestehenden Gebäude zurückgebaut und die Bodenpatte entfernt. 2. Auf Anregung aus der Bürgerschaft werden Informationstafeln zur Geschichte des Geländes und der Bedeutung für den Naturschutz aufgestellt. 3. Die Kosten der Maßnahmen belaufen sich auf 79.355,00 Euro. Anmerkung: Der Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zudem auf die Aufstellung einer Sitzgelegenheit zu verzichten. Stadträtin Rompel beantragt eine getrennte Abstimmung. Stadtrat Frank Himmelsbach stellt folgenden Ergänzungsantrag zu Ziffer 1: „Die Wiesenfläche wird als Wildblumenwiese angelegt.“ Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 6 Enthaltungen Damit ist der Ergänzungsantrag angenommen. Stadtrat Himmelsbach stellt folgenden Ergänzungsantrag zu Ziffer 1: -7„Auf Sitzgelegenheiten auf dem Gelände wird verzichtet.“ Beratungsergebnis: 18 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Damit ist der Ergänzungsantrag angenommen. Stadtrat Himmelsbach und Stadtrat Hirsch stellen folgende Ergänzungsanträge zu Ziffer 1: „Mittels Beschilderung wird ein ganzjähriges Kletterverbot an der Steinwand ausgesprochen.“ Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Damit ist der Ergänzungsantrag angenommen. Anschließend wird über den ergänzten Beschlussvorschlag insgesamt abgestimmt. Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 7 Enthaltungen 64/2022 605 6. Erneuerung der Schutterbrücke "Im Grüneck" in Kuhbach Vergabe von Bauleistungen Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Huber-Bau GmbH & Co.KG aus Ottenhöfen wird aufgrund ihres Angebots vom 08.03.2022 beauftragt, die erforderlichen Bauleistungen im Zuge der Maßnahme - Erneuerung der Schutterbrücke "Im Grüneck" in Kuhbach - durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 299.161,64 EUR Beratungsergebnis: Einstimmig 86/2022 605 7. Baugebiet Gartenhöfe in Lahr / 1. Bauabschnitt "Eichertsgrund" -8- Vergabe der Straßenbau-, Kanalisationsarbeiten und Erdarbeiten (Los 1) - Vergabe der Beleuchtungseinrichtungen (Los 2) Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes vom 28.03.2022 beauftragt, die Straßenbau-, Kanalisationsarbeiten und Erdarbeiten (Los 1) für die Stadt Lahr, der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co.KG aus Lahr und der bnNETZE GmbH aus Freiburg auszuführen. Die Auftragssumme für das Los 1 beträgt 1.067.902,61 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Anteil der Stadt Lahr am Los 1 beträgt insgesamt 962.905,80 Euro einschl. 19 % Umsatzsteuer (Bruttobaukosten 1. BA). Die Summe setzt sich zusammen aus dem Anteil Straßenbauarbeiten in Höhe von 576.229,41 Euro (Kernhaushalt) und für die Kanalbauarbeiten in Höhe von 386.676,39 Euro (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung) jeweils einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Anteil der Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co.KG aus Lahr am Los 1 beträgt 39.143,79 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Anteil der bnNETZE GmbH aus Freiburg am Los 1 beträgt 65.853,01 Euro einschließlich 19% Umsatzsteuer. 2. Die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes vom 28.03.2022 beauftragt, die Beleuchtungseinrichtungen (Los 2) für die Stadt Lahr auszuführen. Die Auftragssumme für das Los 2 beträgt 22.938,68 Euro (Kernhaushalt) einschließlich 19 % Umsatzsteuer Beratungsergebnis: Einstimmig -949/2022 201 8. Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA BW) über die Bauausgaben der Stadt Lahr für die Jahre 2015 bis 2020 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr der Jahre 2015 bis 2020 Kenntnis. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Stadtrat Girstl und Stadtrat Oßwald waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend. 55/2022 201 9. Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg in den Geschäftsjahren 2013 bis 2018 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - nimmt von den wesentlichen Feststellungen der allgemeinen Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg in den Geschäftsjahren 2013 bis 2018 Kenntnis. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 48/2022 61 10. Rechtsformwechsel der Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR Der Gemeinderat beschließt: Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau soll von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in eine andere Rechtsform überführt werden. Die Verwaltung wird die für den Rechtsformwechsel notwendigen Schritte in die Wege leiten, insbesondere das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde - 10 frühzeitig in den Prozess mit einbeziehen und dem Gemeinderat einen Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorlegen. Beratungsergebnis: Einstimmig 94/2022 101 11. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen Einwohnern Der Gemeinderat beschließt: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Beratungsergebnis: Einstimmig VIII. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 21. März 2022 - ohne Beschluss 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kulturausschusses vom 10. März 2022 - ohne Beschluss 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderats vom 16. Dezember 2021 - ohne Beschluss -