Beschlussvorlage (Teilschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr über die örtliche Prüfung in den Jahren 2020 und 2021)
16. Mai 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 14 Sachbearbeitung: Zanger Drucksache Nr.: 93/2022 Az.: 095.51 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 02.05.2022 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig zur Kenntnis genommen Gemeinderat 16.05.2022 beschließend öffentlich Betreff: Teilschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr über die örtliche Prüfung in den Jahren 2020 und 2021 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten Teilschlussbericht zur Beratungs- und Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes in den Jahren 2020 und 2021 zur Kenntnis. Drucksache 93/2022 Seite 2 Sachdarstellung Der Gemeinderat wird in der heutigen Sitzung über die Beratungs- und Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes in den Jahren 2020 und 2021 informiert. Aufgrund der Umstellung auf das NKHR kommt es zu Verzögerungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2020, da die Kämmerei zunächst vor allem für den Kernhaushalt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 erstellen muss. Stadt Lahr Kernhaushalt Eröffnungsbilanz 01.01.2020 Vorgabe zur Erstellung bis 31.12.2020 Jahresabschluss 2020 bis 30.06.21 Jahresabschluss 2021 bis 30.06.22 Insofern kann der Gemeinderat nicht wie gewohnt zeitnah durch den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes bei gleichzeitiger Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 informiert werden. Dem Rechnungsprüfungsamt ist es ein Anliegen das Gremium durch diesen „Teilschlussbericht“ über die unterjährige Beratungs- und Prüfungstätigkeit der Jahre 2020 und 2021 in Kenntnis zu setzen. Wie in den bisherigen Schlussberichten wird die Durchführung der gesetzlichen Pflichtaufgaben wie auch der vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben dargelegt, allerdings ohne die eigentliche Jahresabschlussprüfung. Die im Teilschlussbericht dargestellten Prüfungen sind aber Grundlage für die späteren Jahresabschlussprüfungen. Der Bericht wurde daher Teilschlussbericht genannt. Der Bericht informiert insbesondere über die durchgeführten Schwerpunktprüfungen und Themenschwerpunkte der Beratung (ab Seite 13). Wie bisher enthält er auch eine besondere Abhandlung zu den Themen im Rahmen der Bauund Vergabeprüfung (ab Seite 40). Auf Basis der Eröffnungsbilanz werden von der Kämmerei zu einem späteren Zeitpunkt die doppischen Jahresabschlüsse ab 2020 erstellt. Nach erfolgter Prüfung der einzelnen Abschlüsse durch das Rechnungsprüfungsamt werden diese dem Gemeinderat zur Feststellung zusammen mit dem jeweiligen Schlussbericht nach § 110 Abs. 2 GemO vorgelegt. Diese Schlussberichte werden sich dann, für die Jahre für welche ein Teilschlussbericht erstellt wurde, nur noch auf die reine Jahresabschlussprüfung beziehen. Markus Ibert Oberbürgermeister Christian Zanger Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt Drucksache 93/2022 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Anlage(n): Anlage 0 Teilschlussbericht 2020/2021 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.