Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Kostenstelle Bestattungswesen im Haushaltsjahr 2021)
16. Mai 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Sottru Drucksache Nr.: 58/2022 Az.: -0670 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 30.03.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 06.04.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 02.05.2022 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 16.05.2022 beschließend öffentlich Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Kostenstelle Bestattungswesen im Haushaltsjahr 2021 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 Gemeindeordnung (GemO) für das Haushaltsjahr 2021 bei der Kostenstelle 55305000 „Bestattungswesen“, Kostenart 44550000 „Erstattungen an BGL…“, überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 101.100,00 € (gerundet). Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Minderaufwendungen im Querbudget „BGL-Kosten Grün- und Freiflächen“, Kostenart 44550000 „Erstattungen an BGL…“, i.H.v. 10.100,- € und Mehrerträge bei Kostenstelle 55305000 „Bestattungswesen“, Kostenart 33212000 „Grabstättengebühren“ i.H.v. 91.000,- €. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 58/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Auf der Kostenstelle 55305000 (Bestattungswesen / Kostenart 44550000 (Erstattungen an BGL u.a.) entstanden im Haushaltsjahr 2021 Mehrausgaben, die gedeckt werden müssen. Zielsetzung: Um diese Mehrausgaben ausgleichen zu können werden Minderausgaben und Mehreinnahmen in anderen Haushaltspositionen in Anspruch genommen. Maßnahmen: Inanspruchnahme von Minderausgaben und Mehreinnahmen zum Ausgleich der Mehrausgaben. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 2026 ff. Drucksache 58/2022 Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Seite 3 Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Im Bereich Bestattungswesen mit der Kostenstelle 55305000 auf der Kostenart 44550000 (BGL), Erstattungen an BGL entstanden im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 101.100,00 Euro (gerundet). Insgesamt beliefen sich die Kosten im Haushaltsjahr 2021 für die o.g. Ausgaben 831.009,71 Euro. Der Planansatz lag bei 730.000,00 Euro. Begründung der Mehrausgaben: Witterungsbedingt ergaben sich Mehrarbeiten für den Bau und Gartenbetrieb der Stadt Lahr (BGL) unter anderem durch die Aufarbeitung von durch Trockenschäden ausgefallener Heckenstrukturen und umfangreicher Baumpflegearbeiten. Um diese Mehrausgaben ausgleichen zu können imQuerbudget „BGL-Kosten Grün- und Freiflächen“, Kostenart 44550000 „Erstattungen an BGL…“, Minderaufwendungen i.H.v. 10.100,- € und Mehrerträge bei der Kostenstelle 55305000 „Bestattungswesen“, Kostenart 33212000 „Grabstättengebühren“ i.H.v. 91.000,- Tilman Petters Bürgermeister Richard Sottru Abt. Öffentliches Grün und Umwelt Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.