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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2021) Querbudget „BGL-Kosten Tiefbau“(Beschlussfassung))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Lau

Drucksache Nr.: 56/2022
Az.: 60/605 Lau

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

06.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

13.04.2022

beschließend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

20.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

02.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

16.05.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2021)
Querbudget „BGL-Kosten Tiefbau“(Beschlussfassung)

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß §84 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2021 beim Querbudget „BGL-Kosten-Tiefbau“
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rund 238.000,- €.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in Gesamthöhe von
238.000.- € bei den folgenden Positionen des Ergebnishaushaltes:
54105000 „Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen“ (42120000)
54105010 „Verkehrsausstattung - Straßenbeleuchtung“ (42710000)

100.000- €
138.000.-€

Zusammenfassende Begründung:
Auf Grund von zusätzlichen Leistungen des BGL auf den Kostenstellen Vorkostenstelle Abt.
605, Feldwege, Verkehrsausstattung, Bundesstraßen und Straßenreinigung der Kostenarten 44550000 „Erstattungen an BGL, Beteiligungen, Sondervermögen“ sind Kostenüberschreitungen der einzelnen Kostenstellen im Haushaltsjahr 2021 entstanden. Durch Einsparungen bei anderen Kostenstellen des BGL-Ouerbudgets und zweier Kostenstellen des
Ergebnishaushaltes der Abteilung Tiefbau können die Mehraufwendungen gedeckt werden.

Drucksache 56/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Querbudget „Erstattungen an BGL, Beteiligungen, Sondervermögen“ des Ergebnishaushaltes sind
die jeweiligen Ausgabepositionen in einem Deckungskreis (gegenseitig deckungsfähig) zusammengefasst.
Das im Haushaltsplan 2021 veranschlagte Gesamtvolumen des Querbudgets im Bewirtschaftstungsbereich der Abteilung 605 belief sich auf 2.236.500.- €. Nach Stand der Haushaltsrechnung für 2021
ist der Deckungskreis um gerundet 238.000.- € überschritten (siehe Anlagenübersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis der Kostenart 44550000).

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

1.
2.

SUMME

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 56/2022

Seite 3

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Die Ausgabenüberschreitung innerhalb des Deckungskreises begründet sich schwerpunktmäßig wie
folgt:
- Jährlich extrem steigende Anzahl von illegalen Müllentsorgungen im gesamten Stadtgebiet und
den Außenbereichen mit erhöhtem Personal- und Beseitigungsaufwand.
- Stetig steigende Zunahme von Vandalismusschäden mit unbekannten Schädigern (zum Teil
auch Wiederholungstaten an gleicher Stelle, wie zum Beispiel entlang dem Schutterufer).
- Vermehrte Straßenreinigung nach Ölspuren ohne bekannten Verursacher oder Reinigungseinsätze nach Feuerwehreinsätzen.
- Hohes Aufkommen an Verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Beschilderungen und Markierungen.
- Unverhältnismäßig hohes Aufkommen an Schadensfällen ohne bekannten Verursacher.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in Gesamthöhe von 238.000.- € bei
den folgenden Positionen des Ergebnishaushaltes:
54105000 „Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen“ (42120000)
54105010 „Verkehrsausstattung - Straßenbeleuchtung“ (42710000)

100.000- €
138.000.-€

Es wird gebeten dem Verwaltungsvorschlag zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Udo Lau
Abteilungsleiter

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.