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Beschlussvorlage (Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG; Jahresabschluss 2021 - Entlastung des Aufsichtsrates)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Lehmann

Drucksache Nr.: 118/2022
Az.: 922.5234

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Vorlagenkonferenz
Haupt- und Personalausschuss

Beratung

Kennung

Abstimmung

18.05.2022

nichtöffentlich

Freigabe

30.05.2022

öffentlich

Betreff:
Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG;
Jahresabschluss 2021 - Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.
KG Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

Drucksache 118/2022

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Sachdarstellung
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes
Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage
136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers
– ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25 % oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) – künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.

In der nächsten Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Ag & Co. KG am
22. Juni dieses Jahrs ist im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum
31.12.2021 auch über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 vorgesehen.

Die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG hat insgesamt 21 Aufsichtsräte. Die Stadt Lahr
stellt hiervon neben dem Oberbürgermeister drei weitere Aufsichtsräte (im Jahr 2021: StR Hirsch,
StRin Rompel, StR Roth). Die Gemeinderäte sowie der Oberbürgermeister sind bei der Beschlussfassung über das Abstimmverhalten der Stadt Lahr gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 GemO befangen, da über deren Entlastung als Aufsichtsratsmitglieder entschieden wird. Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf daher aus kommunalrechtlicher
Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst
Aufsichtsratsmitglied ist. Aus diesem Grund muss er sich bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen.

Die Mitglieder des Haupt- und Personalausschusses werden gebeten, die eigene Befangenheit
gemäß § 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu
erklären.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt

Drucksache 118/2022

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Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:

Anlage(n):
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.