Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
16. Mai 2022
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 5/2022) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 16.05.22 , Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1 ÖFFENTLICHE SITZUNG II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 102/2022 102 1. Besetzung der Stelle "Technischer Beigeordneter (m/w/d)" -Persönliche Vorstellung -Wahl Zu Beginn der Beratung teilt Oberbürgermeister Ibert mit, dass es lediglich die Bewerbung von Bürgermeister Petters auf die Stelle gibt. Auf Grund der fehlenden Stellungnahme des Regierungspräsidiums wurde die Wahl im Februar auf den 16.05.2022 verschoben. Herr Oberbürgermeister Ibert lässt auf Wunsch der CDU-Fraktion eine Fragerunde der Fraktionen zu. Durch die Fraktion CDU werden einige Fragen an die Verwaltung in Zusammenhand mit der Angelegenheit „Grundstückskauf Familie Petters“ formuliert. Konkret, ob Bürgermeister Petters aufgefordert wurde, den damals entstandenen finanziellen Schaden für die Stadt durch die Differenz von ca. 42.000€ auszugleichen. Oberbürgermeister Ibert teilt mit, dass es nach der Prüfung keine Anspruchsgrundlage für das Zahlen der Differenzsumme gibt. Stadtrat Roth führt aus, dass diese Fragen bereits seit November bekannt sind und Bürgermeister Petters nicht in den Vorgang involviert gewesen sei. Das Thema wurde zudem im Ortschaftsrat Sulz, im Technischen Ausschuss sowie im Gemeinderat behandelt. Der Grundstückspreis wurde damals vom unabhängigen Gutachterausschuss richtig bewertet. Daher besteht nun kein Anspruch auf Rückforderung. Stadtrat Täubert schließt sich Stadtrat Roth an. Auf juristischer Grundlage gibt es keinen Anspruch zur Rückforderung. Auch Stadtrat Hirsch und Stadtrat Uffelmann schließen sich an. Stadtrat Oßwald ist der Auffassung, dass die Annahme das Grundstück hätte zu einem höheren Preis verkauft werden können eine sehr subjektive Annahme ist. Niemand kann wissen ob und zu welchem höheren Preis das Grundstück hätte verkauft werden können. -2Oberbürgermeister Ibert weist darauf hin, dass Bürgermeister Petters während seiner Vorstellung 20 Minuten Redezeit hat und anschließend Fragen vom Gremium gestellt werden können. Bürgermeister Petters stellt sich persönlich vor. Danach haben die Fraktionen die Möglichkeit Fragen an den Bewerber Tilman Petters zu stellen. Stadtrat M. Himmelsbach führte eine Rede aus, bei der es sich um eine Stellungnahme und nicht um eine konkrete Frage handelt. Nach mehrmaliger Ankündigung und Aufforderung nun eine Frage zu stellen, entzieht ihm Oberbürgermeister Ibert das Wort. Herr Oberbürgermeister Ibert bietet den Fraktionen an, die Sitzung zu unterbrechen um sich zu Fraktionsberatungen zurückziehen zu können. Dies wird von keiner Fraktion gewünscht. Oberbürgermeister Ibert informiert über den Wahlvorgang. Da nur ein Bewerber zur Wahl steht, gilt dieser als gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Es wird geheim per Stimmzettel in den im Sitzungssaal aufgestellten Wahlkabinen gewählt. Dabei gilt die positive Kennzeichnungspflicht. Eine Unterscheidung zwischen Nein-Stimme und Enthaltung wird nicht gemacht. Jedem anwesend stimmberechtigten Mitglied wird persönlich ein Stimmzettel überreicht. Es wird festgestellt, dass 30 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Nach einstimmiger Wahl gelten Stadträtin Deusch und Stadträtin Nguyen als Wahlhelferinnen, welche das Ergebnis auszählen. Beide prüfen die Wahlurne und stellen fest, dass diese leer ist. Oberbürgermeister Ibert eröffnet um 19:05 Uhr den Wahlvorgang. Alle Stimmberechtigten füllen Ihre Stimmzettel einzeln in den Wahlkabinen aus und werfen diese gefaltet in die offen platzierte Wahlurne. Nach vollständiger Stimmabgabe schließt Herr Oberbürgermeister Ibert den Wahlvorgang um 19:10 Uhr. Nach Ende des Wahlvorgangs öffnen die Wahlhelferinnen die Wahlurne und zählen die Stimmzettel aus. Von den 30 anwesenden Stimmberechtigten wurden 30 Stimmzettel abgegeben. Die Auszählung der Stimmzettel ergab folgendes Wahlergebnis: Herr Tilman Petter: 21 Stimmen Damit ist Bürgermeister Petters für die zweite Amtszeit wiedergewählt. -3Oberbürgermeister Ibert, Erster Bürgermeister Schöneboom sowie einzelne Stadträte beglückwünschen ihn zur Wahl. Bürgermeister Petters bedankt sich und teilt mit, dass er die Wahl annimmt. Oberbürgermeister Ibert informiert darüber, dass die Ernennungsurkunde in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2022 überreicht wird. 79/2022 101 2. Fortentwicklung Chrysanthema Der Gemeinderat beschließt: 1. Der GR beschließt die Verkürzung der Chrysanthema um eine Woche auf zwei Wochen und die Fortentwicklung des Blumen- und Kulturfestivals für die Jahre 2022 bis 2027. 2. Für das aktuelle HH-Jahr beschließt der GR eine anteilige Übertragung von HH-Mitteln aus dem Jahr 2021 in Höhe von 60.000 Euro von der Kostenstelle Chrysanthema auf das aktuelle HH-Jahr 2022. Im vergangenen Jahr sind 164.300 Euro des städtischen Ansatzes für die Chrysanthema nicht abgerufen worden. 3. Einer Erhöhung des städtischen Kostenanteils ab 2023 bis 2027 für die Fortentwicklung der Chrysanthema um 60.000 Euro jährlich, von planmäßig 330.000 Euro auf einen Planansatz in Höhe von 390.000 Euro jährlich wird zugestimmt. Beratungsergebnis: Abstimmungsergebnis Ziffer 1: Einstimmig Abstimmungsergebnis Ziffer 2 und 3: 24 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 82/2022 1. Ergänzung 61 3. DORV-Zentrum und neues Wohnen im Stadtteil Hugsweier - Sozialwohnungsquote Der Gemeinderat beschließt: Unter der Voraussetzung, dass die soziale Einrichtung „DORVZentrum“ realisiert wird, wird diese als Umsetzung der Sozialwohnungsquote anerkannt. -4Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 93/2022 14 4. Teilschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr über die örtliche Prüfung in den Jahren 2020 und 2021 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten Teilschlussbericht zur Beratungsund Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes in den Jahren 2020 und 2021 zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 38/2022 1. Ergänzung 501 5. Satzung über die Benutzung der Schulhöfe der Stadt Lahr (Benutzungsordnung Schulhöfe) Der Gemeinderat beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.05.2022 den Beschlussvorschlag um Punkt 3 ergänzt und empfiehlt dem Gemeinderat diesem zuzustimmen. 1. Der „Satzung über die Benutzung der Schulhöfe der Stadt Lahr (Benutzungsordnung Schulhöfe) vom XX.XX.2022 wird zugestimmt. 2. Die Benutzungsschilder für sämtliche Schulhöfe werden erneuert. Die hierfür anfallenden Ausgaben sind von den laufenden Schulbudgets zu übernehmen. 3. Nach einem Jahr nach Einführung findet eine Evaluierung statt. Beratungsergebnis: Abgesetzt 58/2022 602 6. Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Kostenstelle Bestattungswesen im Haushaltsjahr 2021 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 Gemeindeordnung (GemO) für das Haushaltsjahr 2021 bei der Kostenstelle 55305000 „Bestattungswesen“, Kos- -5tenart 44550000 „Erstattungen an BGL…“, überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 101.100,00 € (gerundet). Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Minderaufwendungen im Querbudget „BGL-Kosten Grün- und Freiflächen“, Kostenart 44550000 „Erstattungen an BGL…“, i.H.v. 10.100,- € und Mehrerträge bei Kostenstelle 55305000 „Bestattungswesen“, Kostenart 33212000 „Grabstättengebühren“ i.H.v. 91.000,- €. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 56/2022 605 7. Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2021) Querbudget „BGL-Kosten Tiefbau“(Beschlussfassung) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2021 beim Querbudget „BGL-Kosten-Tiefbau“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rund 238.000,- €. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in Gesamthöhe von 238.000.- € bei den folgenden Positionen des Ergebnishaushaltes: 54105000 „Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen“ (42120000) 100.000€ 54105010 „Verkehrsausstattung - Straßenbeleuchtung“ (42710000) 138.000.-€ Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 88/2022 603 8. Schulsanierungsmaßnahmen, Scheffel-Gymnasium - Projektmanagement - Bericht 12, Stand April 2022 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 12, Stand April 2022 zur Sanierung des Scheffel-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen -689/2022 603 9. Schulsanierungsmaßnahmen, Max-Planck-Gymnasium - Projektmanagement - Bericht 12, Stand April 2022 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 12, Stand April 2022 zur Sanierung des Max-Planck-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 91/2022 603 10. Schulsanierungsmaßnahmen, Schutterlindenbergschule - Projektmanagement - Bericht 12, Stand April 2022 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 12, Stand April 2022 zur Sanierung der Schutterlindenbergschule wird zur Kenntnis genommen Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 90/2022 603 11. Neubau Feuerwache West - Projektmanagement - Bericht 10, Stand April 2022 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 10, Stand April 2022 zum Neubau Feuerwache West wird zur Kenntnis genommen Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 25. April 2022 - ohne Beschluss 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 02. Februar 2022 - ohne Beschluss 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom 31. März 2022 -7- ohne Beschluss -