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Informationsvorlage (Bericht über die Haushaltsentwicklung 2014)

                                    
                                        Stadtkämmerei
Allgemeine Finanzverwaltung
und Haushalt

Markus Wurth, Tel.: 0210
markus.wurth@lahr.de
9. September 2014

Bericht über die Haushaltsentwicklung 2014

1. Eckdaten zum Haushaltsplan 2014
Der vom Gemeinderat am 16. Dezember 2013 verabschiedete Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2014 umfasst ein Gesamtvolumen von € 116.430.000,--. Hiervon
entfallen € 102.815.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 13.615.000,-- auf den
Vermögenshaushalt.

Im Planwerk 2014 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von
€ 8.140.000,-- ausgewiesen. Zur Erreichung des Haushaltsausgleichs ist eine
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 490.000,-- veranschlagt.

Mit Erlass vom 16. Januar 2014 hat das Regierungspräsidium Freiburg sowohl die
Gesetzmäßigkeit des Haushaltes 2014 der Stadt Lahr bestätigt als auch den
vorgesehenen Kreditrahmen von 2,0 Mio. € und den vom Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5,957 Mio. € erlaubnispflichtigen
Teilbetrag in Höhe der darauf entfallenden Kreditaufnahmen von 2,2 Mio. € (ohne
jede Einschränkung) genehmigt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 ist am 29. Januar.2014
erfolgt. Der Haushaltsplan 2014 ist in der Zeit vom 30. Januar 2014 bis 7. Februar
2014 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt worden.

2

2. Zusammenfassung: Haushaltsentwicklung / Hochrechnung 2014
Für den Gesamthaushalt 2014 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) zeichnet
sich nach dem Stand des Haushaltsvollzugs zum 01.09.2014 saldiert eine
Verbesserung gegenüber der Planung in einer Größenordnung von ca. 0,5 Mio. €
ab.

Unter

Berücksichtigung

weitergehender

positiver

Erwartungen

bzw.

Einschätzungen bis zum Jahresende 2014 (z.B. weitere Verbesserungen aufgrund
der guten konjunkturellen Lage bei der Gewerbesteuer und den Finanzzuweisungen)
sowie den in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim
Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung
auf 1,0 Mio. € (plus X) erhöhen. Bezüglich der Angabe „plus X“ lässt sich derzeit
keine belastbare Prognose treffen.

Diese Erwartung steht unter dem Vorbehalt, dass bis zum Jahresende 2014 keine
unerwartete haushaltswirksame Vorgänge wie etwa größere Einnahmeverluste (z.B.
Abgänge bei der Gewerbesteuer, Einbußen bei den staatlichen Finanzzuweisungen)
oder wesentliche Ausgabenerhöhungen (z.B. unabweisbar notwendige Unterhaltungsmaßnahmen, wesentliche Kostensteigerungen bei Investitionsmaßnahmen)
eintreten.

Nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2014 wird es zu haushaltswirksamen Veränderungen in Form von saldierten Mehreinnahmen in Höhe von ca.
€ 560.000,-- kommen. Diese Mehreinnahmen sind in der obigen Verbesserungserwartung berücksichtigt. Auf die einzelnen Veränderungen wird in den weiteren
Berichtsausführungen näher eingegangen.

Die Investitionstätigkeiten laufen weitgehend planmäßig, wobei sich einzelne
Verzögerungen bezogen auf den Baubeginn bzw. die Bauausführung abzeichnen.

Der Bericht über die Haushaltsentwicklung 2014 sollte im Zusammenhang mit dem
Rechenschaftsbericht für 2013 gewertet werden.

3

3. Detaillierte Darstellung: Haushaltsentwicklung 2014
(Basis: Stand der Haushaltsrechnung 2014 vom 01.09.2014)

Dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2014 ist als Anlage eine
Zusammenstellung über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit Stand zum 01.09.2014 beigefügt. Die Entwicklung des bisherigen
Haushaltsablaufs 2014 soll mit den nachstehenden Daten und Übersichten
näher erläutert werden:

A) Verwaltungshaushalt 2014
Der Verwaltungshaushalt 2014 weist ein Volumen von € 102.815.000,-- aus.

Zum 01.09.2014 sind nachstehende Sollzahlen gebucht (im Vergleich dazu
jeweils die Sollzahlen für das Haushaltsjahr 2013, Stand 01.07.2013):
Einnahmen

€ 69.669.710,15

(01.07.2013:

€ 57.691.258,27)

Ausgaben

€ 53.805.009,71

(01.07.2013:

€ 36.980.604,12)

Da in den Soll-Einnahmen z.T. auch Buchungen enthalten sind, die den
verbleibenden Zeitraum bis zum Jahresende 2014 betreffen, können aus diesen
Zahlen keine Hochrechnungen abgeleitet werden. Kassenmäßig sind bis zum
01.09.2014 nachstehende Zahlungen (Ist) im Verwaltungshaushalt erfolgt:
Einnahmen:

€ 56.283.703,45

(01.07.2013: € 44.104.600,32)

Ausgaben :

€ 57.450.266,89

(01.07.2013: € 39.384.150,78)

Anmerkung zu den „Einnahmen“, Stand 01.09.2014:
von den Einnahmen ist ein Betrag in Höhe von rd. 2,0 Mio. € abzuziehen, weil das
Gewerbesteueraufkommen und die Einnahmen aus Nachzahlungszinsen
(Gewerbesteuer) jeweils um einen systemtechnisch noch vorzunehmenden SollAbgang in Höhe von rd. 1,3 Mio. € (Gewerbesteuer) und 0,7 Mio. € (Nachzahlungszinsen) zu bereinigen sind.

4

Die Sollzahlen für 2014 setzen sich wie folgt zusammen:
1. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Art der Einnahmen

Ansatz
2014

Sollzahlen
tatsächlich
gebucht bis
01.09.2014
€

€
Grundsteuer A und B

6.635.000,00

6.665.637,14

Gewerbesteuer (*)

19.000.000,00

21.378.843,64

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

15.400.000,00

7.988.003,25

2.507.000,00

1.227.849,47

26.735.000,00

13.840.036,30

Sonstige Zuweisungen v. Land

1.685.000,00

827.895,50

Gebühren u. ähnl. Entgelte

5.774.010,00

4.044.959,75

Einnahmen aus Verkauf, Mieten u. Pachten

2.807.525,00

2.170.829,64

Gewinnanteile v. wirtschaftl. Unternehmen

2.370.500,00

1.330.815,48

Zuweisungen u. Zuschüsse f. laufende Zwecke

9.183.350,00

4.765.578,23

Kalkulatorische Einnahmen

2.057.500,00

0,00

Innere Verrechnungen

2.417.550,00

1.286.050,00

Sonstige Einnahmen (**)

6.242.565,00

4.143.211,75

102.815.000,00

69.669.710,15

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Schlüsselzuweisungen, Investitions.pausch.

Summe Einnahmen

Anmerkungen zur Tabelle:
(*) das Gewerbesteueraufkommen ist um einen noch systemtechnisch
vorzunehmenden Soll-Abgang in Höhe von rd. 1,3 Mio. € zu bereinigen
(**) die sonstigen Einnahmen sind um einen noch systemtechnisch
vorzunehmenden Soll-Abgang in Höhe von rd. 0,7 Mio. € zu bereinigen

E r l ä u t e r u n g e n:
a) Grundsteuer A und B

(Ansatz 2014: 6,635 Mio. €)

Nach der Haushaltsrechnung ist zum 01.09.2014 ein Jahressteuersoll von rd.
6,665 Mio. € verbucht, womit die veranschlagten Einnahmeansätze saldiert um
rd. € 30.000,-- überschritten sind. Auf die Grundsteuer A entfallen (Soll-)
Einnahmen von rd. 0,08 Mio. € und auf die Grundsteuer B rd. 6,58 Mio. €.

5

(Ansatz 2014: 19,0 Mio. €)

b) Gewerbesteuer

Zum 01.09.2014 weist die Haushaltsrechnung verbuchte Gewerbesteuereinnahmen von rd. 21,378 Mio. € aus. Hierin enthalten ist aber noch ein bereits
feststehender Soll-Abgang in Höhe von rd. 1,3 Mio. €, welcher noch rein
systemtechnisch abzuwickeln ist. Das entsprechend bereinigte Gewerbesteueraufkommen beläuft sich somit zum 01.09.2014 auf rd. 20,1 Mio. €. Damit
können derzeit Mehreinnahmen von rd. 1,1 Mio. € verzeichnet werden. Unter
Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen und der örtlichen
Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung 2013 wurde für das Planjahr
2014 ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 19,0 Mio. € als realisierbar
angesehen.

Unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2014 (Ist)
auf rd. 20,1 Mio. € belaufen würde, ergäben sich bei der Gewerbesteuerumlage
im

Vergleich

zur

Veranschlagung

im

Planwerk

2014

in

Höhe

von

€ 3.362.000,-- Mehrausgaben von rd. € 195.000,-- (auf die weiteren
Ausführungen unter Ziffer 2 d) wird verwiesen).

Somit verbliebe von den bereinigten Gewerbesteuermehreinnahmen unter
Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage noch eine saldierte Haushaltsverbesserung von rd. € 905.000,--.

Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sind im Wesentlichen auf die
nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlungsfestsetzungen für das Jahr 2013
und insbesondere für das Jahr 2014 in einem Einzelfall zurückzuführen.

Das tatsächlich zu erwartende (Jahres-)Ergebnis der Gewerbesteuer lässt sich
nur äußerst schwer eingrenzen, da es im weiteren Jahresverlauf noch
regelmäßig zu weiteren Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw.
Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Folgewirkungen (Euro-/
Schuldenkrise, aktuelle Situation in de Ukraine) sowie Einbußen aus den
Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind.

6

Die

nachstehenden

Schaubilder

zeigen

die

Entwicklung

des

Soll-

Aufkommens der Gewerbesteuer zum 01.09.2014 auf (auszugsweise
Wiedergabe der Soll-Einnahmen im Zeitraum 07.01.2014 bis 01.09.2014):

(1) zahlenmäßige Darstellung
(die beiden farblich markierten Positionen zeigen den jeweiligen Minimalbzw. Maximalwert an)
Stand

Gewerbesteuer

Veränderung +/-

zum

Soll-Einnahmen in Euro
01.01.2014 - 01.09.2014

in Euro

07.01.14

16.688.534,37

10.01.14

16.779.088,15

90.553,78

20.01.14

16.564.125,44

-214.962,71

10.02.14

16.106.825,53

-457.299,91

24.02.14

16.321.563,92

214.738,39

24.03.14

16.185.718,19

-135.845,73

07.04.14

16.359.234,84

173.516,65

14.04.14

17.172.947,43

813.712,59

28.04.14

17.654.253,07

481.305,64

05.05.14

17.281.808,41

-372.444,66

12.05.14

17.645.510,05

363.701,64

15.05.14

17.506.476,05

-139.034,00

16.05.14

17.691.676,05

185.200,00

02.06.14

17.465.851,08

-225.824,97

10.06.14

17.643.466,39

177.615,31

24.06.14

19.527.960,76

1.884.494,37

30.06.14

19.938.409,74

410.448,98

14.07.14

20.000.706,22

62.296,48

05.08.14

19.902.801,01

-97.905,21

01.09.14 (*)

20.078.843,64

176.042,63

(*) Betrag Gewerbesteuer 01.09.2014: hier handelt es sich um den bereinigten
Stand, d.h., unter Einrechnung des feststehenden und nur noch rein
systemtechnisch abzuwickelnden Soll-Abgangs von rd. 1,3 Mio. €

7

(2) grafische Darstellung

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens
für die Jahre 2000 bis 2013 auf (Rechnungsergebnisse):

Jahr

Gewerbesteuer

Veränderung +/-

Soll-Einnahmen in Euro

in Euro

2000

17.121.539

2001

17.887.084

765.545

2002

21.484.828

3.597.744

2003

14.710.954

-6.773.874

2004

18.996.958

4.286.004

2005

19.861.117

864.159

2006

21.980.544

2.119.427

2007

19.287.073

-2.693.471

2008

15.499.192

-3.787.881

2009

13.932.095

-1.567.097

2010

12.902.864

-1.029.231

2011

15.552.462

2.649.598

2012

17.449.586

1.897.124

2013

21.514.259

4.064.673

8

c) Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
(Gesamtansatz 2014: 17,907 Mio. €)
Nach der November-Steuerschätzung 2013 hat das Ministerium für Finanzen
und Wirtschaft Baden-Württemberg seine Prognose über das Aufkommen für
den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2014 von zuvor 5,0 Mrd. € auf
5,2 Mrd. € angehoben.

Auf dieser Basis erfolgte unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl der
Stadt Lahr die Veranschlagung des Planansatzes 2014 in Höhe von 15,4 Mio. €
(die gemeindespezifische Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung des
Gemeindenanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer
Steuerstatistik neu festgesetzt).

Nach der Mai-Steuerschätzung 2014 wurde das für den Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer

prognostizierte

Jahresaufkommen

2014

um

weitere

100 Mio. € auf 5,3 Mrd. € angehoben. Hieraus ergeben sich für die Stadt Lahr
rechnerische Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 300.000,--.

Den beiden bisherigen (Abschlags-)Zahlungen im Rahmen der vorläufigen
Abrechnung für 2014 ist ein Aufkommen von zusammen rd. 2,64 Mrd. €
zugrunde gelegt worden, was damit mit Abstand den höchsten Betragswert für
die erste Jahreshälfte seit dem Jahr 2001 darstellt.

Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2013 hat sich im Januar 2014 bei
einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 5,02 Mrd. € eine Nachzahlung
zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von rd. € 177.000,-- ergeben, die im Jahr
2014 verbucht wurde (= Mehreinnahmen).

Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind für das
Berichtsjahr auf der Basis eines Aufkommens von 566 Mio. € mit 2,507 Mio. €
veranschlagt worden. Nach der Mai-Steuerschätzung 2014 hat das Land das
erwartete Jahresaufkommen um 4 Mio. € auf 562 Mio. € abgesenkt. Daraus
ergeben sich für die Stadt Lahr Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 17.000,--.

9

Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2013 hat sich im März 2014 bei einem
schlussgerechneten Aufkommen von rd. 544,11 Mio. € eine Nachzahlung zu
Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von rd. € 45.000,-- ergeben, die im Jahr 2014
verbucht wurde (= Mehreinnahmen).

d) Vergnügungssteuer

(Ansatz 2014: 1,18 Mio.€)

Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer wurden im Haushaltsplan 2014 in
Höhe von € 1.180.000,-- veranschlagt. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung
2014 vom 01.09.2014 sind Einnahmen in Höhe von rd. € 928.000,-- verbucht.
Bis zum Jahresende 2014 werden Gesamteinnahmen von rd. € 1.230.000,-und damit Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 50.000,-- erwartet.

e) Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsgesetz) (Ansatz 2014: 28,42 Mio. €)
Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft wurden für
die ersten beiden Quartale 2014 mit einer Ausschüttungsquote von 35,9 % (im
Vorjahr 34,8 %) und die Mehrzuweisungen mit einer Quote von 14,1 % (im
Vorjahr 15,2 %) gutgeschrieben.

Im Haushaltserlass für das Jahr 2014 vom 17.06.2013 hat das Land den
Gemeinden empfohlen, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von
einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.120,-- auszugehen. Hieraus ergibt sich
für die Stadt Lahr unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl ein Kopfbetrag
von € 1.382,60. Auf dieser Grundlage wurden die Schlüsselzuweisungen nach
dem Finanzausgleichsgesetz für 2014 mit 24,0 Mio. € (im Vorjahr 22,12 Mio. €)
veranschlagt.

Nach der Mai-Steuerschätzung 2014 ist der Grundkopfbetrag zur Ermittlung der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2014 auf € 1.125,-- angehoben worden.
Hieraus resultiert ein stadtspezifischer Kopfbetrag von € 1.388,80, was im Jahr
2014 zu Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 242.000,-- führt.

10

Bei der kommunalen Investitionspauschale, die im Planwerk 2014 bei einem
Kopfbetrag von € 59,-- je gewichtetem Einwohner mit einem Einnahmeansatz in
Höhe von 2,735 Mio. € veranschlagt werden konnte, hat sich der Kopfbetrag
nach der Mai-Steuerschätzung auf € 60,-- je gewichtetem Einwohner erhöht,
was im Berichtsjahr zu Mehreinnahmen von rd. € 46.000,-- führen wird.

Im Gegensatz hierzu werden sich beim Familienleistungsausgleich, bei
einem Einnahmeansatz 2014 in Höhe von 1,285 Mio. €, nach der MaiSteuerschätzung 2014 Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 11.000,-- ergeben.
Dies resultiert aus der Senkung des voraussichtlichen Ausschüttungsvolumens
von zuvor 434 Mio. € auf 430 Mio. €.

Insgesamt gesehen werden die vorstehend erläuterten Auswirkungen der MaiSteuerschätzung 2014 zu einer saldierten Verbesserung bei den Finanzzuweisungen im Rahmen des FAG von rd. € 277.000,--, führen.

Im Zuge der im Juni 2014 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der FAG-Leistungen für
das Jahr 2013 ergab sich eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in
saldierter Höhe von rd. € 31.000,--.

f) Gebühren und ähnliche Entgelte
Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten

(Ansatz 2014: 5,77 Mio. €)
(Ansatz 2014: 2,81 Mio. €)

Zum 01.09.2014 belaufen sich die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen
Entgelten auf rd. 4,04 Mio. € (01.07.2013: rd. 3,45 Mio. €) und die Einnahmen
aus Verkauf, Mieten und Pachten auf rd. 2,17 Mio. € (01.07.2013: rd.
2,07 Mio. €).

g) Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und
aus Konzessionsabgaben

(Ansatz 2014: 2,37 Mio. €)

Die verbuchten Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen sowie aus Konzessionsabgaben belaufen sich
zum 01.09.2014 auf rd. 1,33 Mio. € (01.07.2013: rd. 0,56 Mio. €).

11

Bei der Gewinnabführung vom Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr
Lahr“ zeichnen sich nach derzeitiger Einschätzung Mindereinnahmen von
ca. € 30.000,-- und bei den Konzessionsabgaben Gas-, Wärme- und
Elektrizitätsversorgung Mindereinnahmen von rd. € 22.000,-- ab.

h) Weitere Finanzeinnahmen

(Ansatz 2014: 1,67 Mio. €)

Im Haushaltsplan 2014 sind weitere Finanzeinnahmen in Höhe von insgesamt
1,67 Mio. € veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2014 weist hier zum
01.09.2014 kumulierte Einnahmen von rd. 2,53 Mio. € aus. Hierin enthalten ist
aber noch die bereits eingangs erwähnte und noch systemtechnisch zu
vollziehende Bereinigung bei den Nachzahlungszinsen für die Gewerbesteuer
in Höhe von rd. 0,71 Mio. €. Nach Abzug dieser Betragshöhe verbleiben
bereinigte Einnahmen von rd. 1,82 Mio. € und damit Mehreinnahmen von rd.
0,15 Mio. €. Nach Abwicklung des vorgenannten Soll-Abgangs bei der
Finanzposition

„Nachzahlungszinsen

Gewerbesteuer“

belaufen

sich

die

verbleibenden Einnahmen bei einem Planansatz von € 200.000,-- auf rd.
€ 420.000,--, so dass Mehreinnahmen vor rd. € 220.000,-- zu verzeichnen sind.

Bei den Nebenforderungen aus PK-Verfahren sind nach der Haushaltsrechnung
2014 bei einem Planansatz von € 70.000,-- zum 01.09.2014 Mehreinnahmen
von rd. € 80.000,-- verbucht.
Im Unterabschnitt „Wirtschaftsförderung“ weist die Haushaltsrechnung 2014
unter der Finanzposition „Sonstige Finanzeinnahmen“ bei einem Haushaltsansatz von € 300.000,-- und einem Buchungstand zum 01.09.2014 von
€ 573.732,79 Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 274.000,-- aus. Diese
Finanzposition steht im Zusammenhang mit der Abführung des bereinigten (Ist-)
Aufkommens aus Grund- und Gewerbesteuer, welches gemarkungsbezogen für
das Westareal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
(ZV IGP) der Stadt Lahr zufließt, an den Zweckverband.

12

Die Einnahmeposition wird zum buchungstechnischen Ausgleich der damit
zusammenhängenden Belastung aus dem Finanzausgleich für die Stadt Lahr
benötigt. Im Gegenzug sind bei der korrespondierenden Ausgabefinanzposition
„Ablieferung von Steuern an Zweckverbände“ im gleichen Unterabschnitt
Mehrausgaben in Höhe von rd. € 452.000,-- ausgewiesen, die durch die
bestehende „UD-Beziehung“ mit der vorgenannten Einnahmefinanzposition in
Höhe

der

dortigen

Mehreinnahmen

von

rd.

€

274.000,--

bereits

haushaltstechnisch als gedeckt anzusehen sind ( hierzu wird auch auf die
Ausführungen unter der Ziffer 2. b) verwiesen).

i) Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke

(Ansatz 2014: 9,18 Mio. €)

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind im
Haushaltsplan 2014 in Höhe von insgesamt rd. 9,18 Mio. € veranschlagt. Zum
Berichtszeitpunkt 01.09.2014 weist die Haushaltsrechnung 2014 verbuchte
Einnahmen in Höhe von rd. 4,76 Mio. € aus.

Im Bereich des Kindergartenlastenausgleiches 2014 (Kindergartenkinder im
Alter von 3 bis 6 Jahren) werden sich gemäß einem Rundschreiben des
Städtetags Baden-Württemberg vom 25.02.2014 für die Kommunen des Landes
in aller Regel leichte Einnahmeverbesserungen ergeben. Dies ist auf eine
Anhebung des pauschalen Zuweisungsbetrages auf voraussichtlich € 2.520,-je Kind (Gewichtung 1,0) gegenüber € 2.430,-- je Kind (Gewichtung 1,0) im
Vorjahr zurückzuführen. Für die Stadt Lahr resultieren hieraus voraussichtliche
Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 15.000,--.

Im Gegensatz hierzu wird es nach den weiteren Ausführungen im obigen
Rundschreiben des Städtetags im Rahmen des Kleinkindlastenausgleiches
2014 (Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren) zu einem deutlichen Rückgang
der Zuweisungsbeträge an die Kommunen kommen. Danach wird sich der
Zuweisungsbetrag für 2014 auf voraussichtlich € 9.380,-- je Kind (Gewichtung
1,0) gegenüber € 12.852,-- je Kind (Gewichtung 1,0) im Jahr 2013 belaufen und
somit stark zurückgehen. Für die Stadt Lahr ergeben sich hieraus voraussichtliche Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 490.000,--.

13

Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich 2014 sind von
der Umstellung der bisherigen Festbetragsförderung (in den Jahren 2012 und
2013) auf eine prozentuale Förderbeteiligung geprägt (ab 2014 ff.). Gemäß dem
zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden am
01.12.2011 unterzeichneten „Pakt für Familien mit Kindern“ übernimmt das
Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung
ab dem laufenden Jahr 68 Prozent der kommunalen Brutto-Betriebsausgaben
aus

der

Kleinkindbetreuung

auf

der

Grundlage

der

Ergebnisse

der

Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2014 bezogen auf das Jahr
2012) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der
Kinder- und Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2014 bezogen
auf den 01.03.2013). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die
Kommunen bzw. ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu
finanzieren.

Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine
Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht.
Im Ergebnis führte dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten
Förderbeträgen für die Kleinkindbetreuung. Das Land stellte hierfür im Jahr
2012 zusätzliche Fördermittel von 315 Mio. € und im Jahr 2013 von 325 Mio. €
zur Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung
einer Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder. Diesen
erhöhten Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich
geringere

Betreuungsquote

und

somit

auch

ein

deutlich

geringeres

Platzangebot gegenüber.

Mit der ab 2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die
Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den
tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder
anstelle von Ausbauzielen, tritt nunmehr eine Konsolidierung der bisherigen
Förderbeträge ein.

14

Für die Sanierung des Storchenturms sind im Haushaltsplan 2014 erwartete
Zuweisungen des Bundes in Höhe von € 70.000,-- veranschlagt. Aufgrund der
Verzögerung beim Sanierungsbeginn werden im lfd. Jahr aller Voraussicht nach
keine Fördermittel mehr abrufbar sein.

Da die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes durch eine Soll-Stellung nach
den gemeindewirtschaftlichen Vorgaben im Verwaltungshaushalt nicht möglich
ist, ist diesbezüglich von einer Ergebnisverschlechterung auszugehen.

j) Sonstige Einnahmen

(Ansatz 2014: 6,24 Mio. €)

Die sonstigen Einnahmen sind zum 01.09.2014 mit einem Gesamtbetrag in
Höhe von rd. 4,14 Mio. € verbucht.

In diversen Unterabschnitten weist die Haushaltsrechnung 2014 zum
01.09.2014 verschiedenartige Mehreinnahmen (z.B. vermischte Einnahmen,
Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze) in kumulierter Höhe von rd.
€ 140.000,-- aus.

2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes (Soll) liegen zum 01.09.2014
bei rd. 53,8 Mio. € (01.07.2013: rd. 36,98 Mio.), was einem Anteil von 52,33 %
(01.07.2013: 38,2 %) des Haushaltsvolumens entspricht. Da die kalkulatorischen
Kosten noch nicht und die inneren Verrechnungen nur teilweise verbucht sind und
auch die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt buchmäßig nicht erfasst ist, ist
eine Hochrechnung mit den Sollzahlen nicht aussagekräftig.

15

Im Einzelnen sind folgende Halbjahreswerte darzustellen:

Art der Ausgaben

Personalausgaben

Ansatz

Sollzahlen

2014

tatsächlich gebucht
bis 01.09.2014
(ohne Haushaltsreste)

€

€

27.076.950,00

Unterhaltungskosten

4.853.900,00

Bewirtschaftungskosten

3.326.350,00

Sonstige Sachausgaben

17.302.600,00

16.914.755,84

11.513.401,53

Zuweisungen und Zuschüsse

7.706.750,00

Zinsausgaben

1.123.400,00

756.787,55

Gewerbesteuerumlage

3.362.000,00

2.046.257,08

Finanzausgleichsumlage

10.816.000,00

5.407.617,00

Kreisumlage

14.682.000,00

7.340.656,50

100.000,00

0,00

Kalkulatorische Kosten

2.057.500,00

0,00

Innere Verrechnungen

2.417.550,00

1.286.050,00

100.000,00

0,00

8.140.000,00

0,00

-250.000,00

0,00

102.815.000,00

45.265.525,50

Weitere Finanzausgaben

Deckungsreserve
Zuführung zum Vermögenshaushalt
Globale Minderausgabe
Summe Ausgaben
Neben

den

Ausgabeansätzen

stehen

im

Verwaltungshaushalt

noch

Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 3.511.000,-- zur
Verfügung.

Erläuterungen
a) Personalausgaben

(Ansatz 2014: 27,076 Mio. €)

Die Personalausgaben sind im Verwaltungshaushalt 2014 mit € 27.076.950,-veranschlagt (im Vorjahr: € 25.029.200,--). Zum 01.09.2014 sind rd.
16,91 Mio. € (01.07.2013: rd. 11,53. €) an Personalkosten abgeflossen. Dies
entspricht 62,46 % des Haushaltsansatzes.

16

Die Jahresrechnung für 2013 hat die Personalausgaben 2013 in einer
Gesamthöhe von rd. 24,41 Mio. € ausgewiesen.

Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2012 mit einer Mindestlaufzeit vom
01.03.2012 bis 28.02.2014 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der
Tabellenentgelte in drei Stufen vorgesehen:

ab 01.03.2012:

+ 3,5 %

ab 01.01.2013:

+ 1,4 %

ab 01.08.2013:

+ 1,4 %

Unter Berücksichtigung dieser, bis einschließlich Februar 2014 tarifgebundenen
Grundlage sowie der Annahme einer Erhöhung der Tarifentgelte ab März 2014
um 3,1 % erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für den
Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplan 2014.

Die diesjährigen Tarifverhandlungen haben zu folgender Tarifeinigung ab März
2014 für die Beschäftigten des TVöD geführt:

die Tabellenentgelte werden
ab 01.03.2014 um 3,0 % (jedoch mind. € 90,-- bei Vollbeschäftigung)
ab 01.03.2015 um 2,4 %
erhöht.

Somit liegt das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den Beschäftigtenbereich
ab März 2014 (+ 3,0 %) minimal unter der Veranschlagungsgrundlage (+ 3,1 %)
für den Haushaltsplan 2014.

Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in
Baden-Württemberg 2013/2014 (BVAnpG BW 2013/2014) ist eine nach
Besoldungsgruppen differenzierende zeitliche Anpassung erfolgt.

17

Danach wurden bzw. werden die Besoldungsbezüge
linear um 2,45 % erhöht für die

- Besoldungsgruppen

A5 – A9

zum 01.07.2013

- Besoldungsgruppen

A10 – A11

zum 01.10.2013

- übrigen Besoldungsgruppen

zum 01.01.2014

und im Weiteren linear um 2,75 % erhöht für die

- Besoldungsgruppen

A5 – A9

zum 01.07.2014

- Besoldungsgruppen

A10 – A11

zum 01.10.2014

- übrigen Besoldungsgruppen

zum 01.01.2015.

Die vorgenannten, für das Haushaltsjahr 2014 maßgeblichen Besoldungserhöhungen gemäß BVAnpG BW 2013/2014 sind bei der Veranschlagung der
Dienstbezüge entsprechend berücksichtigt worden.
Im Haushaltsplan 2014 ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 250.000,aufgenommnen worden. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von € 130.000,-- auf
den Personalsektor (auf die ergänzenden Ausführungen unter Ziffer 2 i) wird
verwiesen). Nach derzeitigem Stand sind keine Entwicklungen erkennbar,
welche diese Zielsetzung gefährden könnten.

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Ansatz 2014: 29,95 Mio.€)
Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678
(ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem
Gesamtbetrag von rd. 25,48 Mio. € und damit gegenüber dem Vorjahr um rd.
0,79 Mio. €. höher veranschlagt. Zum 01.09.2014 sind für diesen Bereich rd.
16,13 Mio. (01.07.2013: rd. 8,96 Mio. €) verausgabt worden.

18

Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Bewirtschaftung von
Gebäuden (Gruppierung 54 –Energiekosten, Hausdienst, u.a.) liegen mit
kumuliert rd. 3,32 Mio. € um rd. 0,5 Mio. € über dem Ansatz des Jahres 2013
(rd. 2,82 Mio. €). Bis zum 01.09.2014 sind Ausgaben in Höhe von rd. 2,1 Mio. €
geleistet worden (01.07.2013: 0,99 Mio. €).

Die Unterhaltungsaufwendungen für Grundstücke und bauliche Anlagen wurden
mit insgesamt rd. 4,85 Mio. € (2013: rd. 5,34 Mio. €) und damit im Vorjahresvergleich um rd. 0,49 Mio. € geringer veranschlagt. Im Gesamtansatz 2014
enthalten sind Ausgabemittel in Höhe von rd. 0,93 Mio. € gemäß dem vom
Gemeinderat am 18.11.2013 beschlossenen „Schulsanierungsprogramm 2014
bis 2023“ (Anm.: daneben noch weitere Veranschlagungen im Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 0,33 Mio. €, so dass für das Schulsanierungsprogramm insgesamt Ausgabemittel von rd. 1,26 Mio. € zur Verfügung stehen).

Die bis zum Berichtszeitpunkt (01.09.2014) getätigten Ausgaben für die
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen belaufen sich auf rd. 2,17
Mio. € (01.07.2013: 1,05 Mio. €). Davon entfallen verbuchte Ausgaben von rd.
€ 185.000,-- auf Maßnahmen nach dem Schulsanierungsprogramm.
Beim Kostenanteil für die Straßenentwässerung (Unterabschnitt „Gemeindestraßen“) weist die Haushaltsrechnung 2014 bei einem Ausgabeansatz von
€ 1.147.000,-- und verbuchten Ausgaben von € 1.111.971,87 Minderausgaben
von € 35.028,13 aus.

Im

Unterabschnitt

„Wirtschaftsförderung“

sind unter der Finanzposition

„Ablieferung von Steuern an Zweckverbände“ bei einem Haushaltsansatz von
€ 480.0000,-- und einem Buchungstand zum 01.09.2014 von € 932.303,08
Mehrausgaben in Höhe von rd. € 452.000,-- ausgewiesen. Diese Finanzposition
betrifft die Abführung des bereinigten (Ist-)Aufkommens aus Grund- und
Gewerbesteuer,

welches

gemarkungsbezogen

für

das

Westareal

des

Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) der Stadt
Lahr zufließt, an den Zweckverband.

19

Im Gegenzug sind bei der korrespondierenden Einnahmefinanzposition
„Sonstige Finanzeinnahmen“ im gleichen Unterabschnitt Mehreinnahmen in
Höhe von rd. € 274.000,-- verbucht. Die Einnahmeposition wird zum
buchungstechnischen Ausgleich der damit zusammenhängenden Belastung
aus dem Finanzausgleich für die Stadt Lahr benötigt (hierzu wird auch die
Ausführungen unter der Ziffer 1. h) verwiesen). Durch die bestehende „UDBeziehung“ mit der vorgenenannten Ausgabefinanzposition sind die dortigen
Mehrausgaben bis zur Höhe der hier verbuchten Mehreinnahmen haushaltstechnisch als gedeckt anzusehen.
Beim

Projekt

„CODE24“ zeichnet

sich bezogen

auf

die Kosten für

Sachverständige ein Ausgabenmehrbedarf von rd. € 56.000,-- ab.

c) Zuweisungen und Zuschüsse

(Ansatz 2014: 7,70 Mio. €)

Die Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) sind im Haushaltsplan
2014 mit insgesamt € 7.706.750,-- und damit im Vorjahresvergleich um
€ 539.350,-- höher veranschlagt.

Davon entfallen auf die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale
oder ähnliche Einrichtungen als freiwillige Leistungen der Stadt rd. 7,28 Mio. €
(im Vorjahr rd. 6,68 Mio. €).

Herauszuheben ist hier insbesondere die Zuschussentwicklung für die
Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Planwerk 2014 sind hierfür im
Unterabschnitt 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“
Zuschüsse in Höhe von 1,65 Mio. € veranschlagt. Mit Stand zum 01.09.2014
sind Zuschüsse für die Betreuung von unter Dreijährigen in Höhe von rd. 1,17
Mio. € verausgabt worden.

Hinsichtlich der Kleinkindbetreuung ist aber auch auf die deutlich höheren
Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches seit dem Jahr 2012
(„Pakt für Familien mit Kindern“) hinzuweisen (vgl. auch Ausführungen unter
Ziffer 1 i)).

20

(Ansatz 2014: 3,362 Mio. €)

d) Gewerbesteuerumlage

Der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage beläuft sich im
Jahr 2014 gemäß den Orientierungsdaten des Landes auf (voraussichtlich)
69 v.H. (wie im Vorjahr).

Somit macht die Gewerbesteuerumlage bezogen auf das veranschlagte
Gewerbesteueraufkommen einen Anteil von 17,69 % aus. Die Umlagenberechnung

erfolgt

aus

dem

tatsächlichen

Eingang

(Ist-Zahlen)

der

Gewerbesteuer. Unter Ansetzung des o.g. Vervielfältigers errechnet sich für das
Haushaltsjahr 2014 je 1,0 Mio. € Gewerbesteuereinnahme eine Gewerbesteuerumlage von rd. € 177.000,--.

Wie

bereits

unter

Ziffer

1b)

ausgeführt,

würden

sich

bei

der

Gewerbesteuerumlage unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2014 (Ist) auf rd. 20,1 Mio. € belaufen würde (= bereinigter
Stand der Soll-Einnahmen zum 01.09.2014, d.h., unter Einrechnung des noch
ausstehenden Soll-Abgangs in Höhe von rd. 1,3 Mio. €; auf die Ausführungen
unter Ziffer 1 b wird verwiesen) im Vergleich zum veranschlagten Mittelansatz
im Planwerk 2014 in Höhe von € 3.362.000,-- Mehrausgaben von rd.
€ 195.000,-- ergeben.

Im Zuge der im Januar 2014 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2013 ergab sich bei einem schlussgerechneten
Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen 2013 von rd. 21,72 Mio. € eine Nachzahlung zu
Lasten der Stadt Lahr in Höhe von rd. € 432.000,--, die im Jahr 2014 verbucht
wurde. Aufgrund der bestehenden haushaltstechnischen „UD-Beziehung“ mit
der Einnahmefinanzposition „Gewerbesteuer“ gelten Mehrausgaben bei der
Finanzposition „Gewerbesteuerumlage“ bis zur Höhe der tatsächlich verbuchten
Gewerbesteuermehreinnahmen als gedeckt.

Bis zum 01.09.2014 sind für die Gewerbesteuerumlage Ausgaben in Höhe von
€ 2.046.257,08 geleistet worden.

21

(Ansatz 2014: 10,816 Mio. €)

e) Finanzausgleichsumlage (FAG-Umlage)

Der Umlagesatz für die Berechnung der FAG-Umlage 2014 für die Stadt Lahr
wird sich (wie bei der Planung des Ausgabeansatzes angenommen)
voraussichtlich auf 22,10 v.H. der Steuerkraftsumme belaufen. Somit errechnet
sich bei einer für das Jahr 2014 anzusetzenden Steuerkraftsumme in Höhe von
€ 48.937.710,-- (im Vorjahr: € 44.290.710,--) eine FAG-Umlage von ger.
€ 10.816.000,--. Zum Berichtszeitpunkt 01.09.2014 sind für die FAG-Umlage
Ausgaben in Höhe von € 5.407.617,-- verbucht worden.

f) Kreisumlage
Die

(Ansatz 2014: 14,682 Mio. €)

Veranschlagung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 basiert

auf einem Hebesatz von 30,0 v.H. der Steuerkraftsumme. Hieraus errechnet
sich eine Kreisumlage für 2014 in Höhe von € 14.682.000,-- (im Vorjahr:
€ 13.290.000,--). Nach der Haushaltsrechnung vom 01.09.2014 weist die
Finanzposition „Kreisumlage“ Ausgaben in Höhe von € 7.340.656,50 aus.

g) Die Zinsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2014 mit insgesamt
€ 1.123.400,-- und damit im Vorjahresvergleich um rd. € 163.000,-- niedriger
veranschlagt. Im Gesamtansatz ist ein Betrag von € 150.000,-- (im Vorjahr:
€ 189.000,--) für das Rahmenkonto Ost (Flughafenareal) enthalten. Die zum
01.09.2014 gebuchten Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt rd.
€ 757.000,-- (01.07.12013: rd. € 624.000,--).
Vom vorbezifferten Gesamtansatz 2014 (rd. 1,12 Mio. €) entfallen € 850.900,-auf Zinsen für die bestehenden Darlehen (Kredite des Bundes und von übrigen
Bereichen). Zum 01.09.2014 sind hier Ausgaben in Höhe von rd. € 587.000,-verbucht worden. Nach einer Hochrechnung zum 31.12.2014 können derzeit
Minderausgaben in Höhe von rd. € 65.000,-- erwartet werden. Dies ist
allgemein auf die günstige Entwicklung des Zinsniveaus und im Weiteren
insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum noch keine
Darlehensneuaufnahme erfolgt ist.

22

h) Deckungsreserve
Im Haushaltsplan 2014, Unterabschnitt „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist
betragsgleich wie im Vorjahr eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-eingestellt worden. Damit sollen in erster Linie Mehrausgaben im Bereich der
Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich abgedeckt werden. Bis
zum 01.09.2014 mussten Mittel der Deckungsreserve in Höhe von € 77.500,-in Anspruch genommen worden.

i) Globale Minderausgabe
Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale
Minderausgabe in Höhe von € 250.000,-- (im Vorjahr € 475.000,--) in den
Haushaltsplan 2014 aufgenommen worden.

Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu
kürzenden Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der
Ausgabenansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe).

Im Haushaltsplanentwurf 2014 war die globale Minderausgabe (noch) in Höhe
von € 500.000,-- (rd. 1 % der maßgeblichen Ausgaben-Gruppen) ausgewiesen.
Im Zuge der ganztägigen Vorberatung der Entwurfsfassung durch den Hauptund Personalausschuss am 02.12.2013 wurde die Empfehlung an den
Gemeinderat ausgesprochen, den Ansatz auf € 250.000,-- (rd. 0,5 % der
maßgeblichen Ausgaben-Gruppen) zu reduzieren. Dieser Empfehlung ist der
Gemeinderat im Zuge der Haushaltsverabschiedung am 16.12.2013 auch
gefolgt.
Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 130.000,-auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd.
€ 120.000,-- auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungsund Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6).

23

Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsrechnung 2014 wird davon
ausgegangen, dass die mit der veranschlagten globalen Minderausgabe
einhergehenden Einsparungen auch erreicht werden können.

j) Die sonstigen Ausgaben liegen im Rahmen des Haushaltsplans. Trotz einer
restriktiven Veranschlagung sind derzeit keine stark ergebnisgefährdenden
Entwicklungen erkennbar. Zusätzliche Mittelbedarfe haben sich aber bereits
und werden sich auch im weiteren Jahresverlauf insbesondere bei den Unterhaltungsaufwendungen und auch im Bereich der Bewirtschaftungskosten
ergeben.

Hervorzuheben ist, dass es bereits zu Mehrausgabenbewilligungen durch die
zuständigen Gremien gekommen ist (Bewilligungssumme: € 129.000,--) bzw.
eine solche noch in der Sitzung des Gemeinderats am 29.09.2014 eingeholt
werden soll (hier: Bewilligung von Mehrausgaben in Höhe von € 260.000,-- für
die Brandschutzsanierung am Scheffel-Gymnasium), für die allesamt bislang
nur eine vorläufige Deckung in Form einer erhöhten Rücklagenentnahme
erfolgen

konnte

bzw.

kann.

Insgesamt

beläuft

Deckungssumme

sich

die

vorläufige
auf

€ 389.000,--.

Die sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bis zum Jahresende wird
daher mit hohem Nachdruck weiterzuführen sein.

Fazit für den Verwaltungshaushalt:

Für den Verwaltungshaushalt zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand
zum 01.09.2014 unter Berücksichtigung der noch systemtechnisch ausstehenden
Soll-Abgängen beim Gewerbesteueraufkommen und bei den Nachzahlungszinsen
(Gewerbesteuer) von zusammen rd. 2,0 Mio. € saldiert eine Verbesserung
gegenüber der Planung in Höhe von ca. 0,6 Mio. € ab.

24

Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl
ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich den Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2014
oder der Ausgabenentwicklung im Sachkostenbereich), so dass sich diese
Größenordnung im weiteren Jahresverlauf auch noch (deutlich) verändern kann.

B) Vermögenshaushalt 2014
Der Vermögenshaushalt 2014 weist ein Volumen in Höhe von € 13.615.000,-- aus.

Dabei

ist

für

das

Berichtsjahr

2014

zu

berücksichtigen,

dass

noch

vermögenswirksame Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2013 in Höhe von
€ 9.455.000,-- zur Verfügung stehen, so dass für 2014 ein Gesamtvolumen von
€ 23.070.000,-- bereitgestellt ist. Vom Gesamtansatz 2014 (€ 13.615.000,--) sind
u.a. folgende Mittelverwendungen vorgesehen:
- € 8.906.400,--

für Baumaßnahmen

- € 1.578.600,--,--

für den Vermögenserwerb

- €

für Investitionszuschüsse an Dritte.

630.000,--

1. (Soll-)Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Stand: 01.09.2014)
Art der Einnahmen

Ansatz

tatsächlich

2014

eingegangen
(ohne Haushaltsreste)
bis 01.09.2014
€

€
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
Entnahme aus Rücklagen
Darlehensrückflüsse
Veräußerung von Anlagevermögen
Beiträge u. ähnl. Entgelte
Zuweisungen / Zuschüsse
Darlehensaufnahmen (ohne Umschuldungen)
Darlehensaufnahmen aus Umschuldungen
Summe Einnahmen

8.140.000,00
490.000,00
4.000,00
1.274.000,00
3.000,00
1.704.000,00
2.000.000,00
0,00

0,00
0,00
1.248,82
794.012,43
35.351,68
810.688,70
0,00
0,00

13.615.000,00

1.641.301,63

25

Im Vermögenshaushalt sind neben den im Planwerk 2014 veranschlagten
Einnahmepositionen auch Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr in Höhe
von € 3.929.000,-- zu berücksichtigen.

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um gebildete Einnahmereste im
Rahmen der Förderung von Stadtsanierungs-, Straßenbau- und Schulbaumaßnahmen von zusammen rd. 1,63 Mio. €, um Reste für Erschließungsbeiträge
und Ausgleichsbeträge von rd. 0,3 Mio. € sowie um die in voller Höhe übertragene Kreditermächtigung des Jahres 2013 von 2,0 Mio. € (Gemeinderatsbeschluss vom 31.03.2014). Zuzüglich der Kreditermächtigung gem. Haushaltsplan 2014 in Höhe von ebenfalls 2,0 Mio. € beläuft sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2014 auf 4,0 Mio. € (betragsgleich wie im Vorjahr).

Eine Kreditneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.

Einnahmeseitig zeichnen sich derzeit folgende Verbesserungen im Vergleich zur
Planung ab:
Mehreinnahmen bei den Landeszuweisungen für den Umgestaltung des
Friedrich-Ebert-Platzes in Höhe von € 25.000,-- sowie bei den sonstigen
Beiträgen und Abgaben (Stellplatzablösung) in Höhe von € 40.000,--.
2. (Soll-)Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Stand: 01.09.2014)
Art der Ausgaben

Ansatz
2014

€
Zuführung zur allgem. Rücklage
Erwerb von Beteiligungen
Erwerb von Grundstücken
Erwerb von bewegl. Sachen
Baumaßnahmen
Tilgung von Krediten (ohne Umschuldungen)
Tilgung von Krediten (Umschuldungen)
Zuschüsse für Investitionen an Dritte
Summe Ausgaben

tatsächlich
gebucht
(ohne Haushaltsreste)
bis 01.09.2014
€

500.000,00
25.200,00
695.000,00
858.400,00
8.906.400,00
2.000.000,00
0,00
630.000,00

0,00
20.000,00
0,00
278.036,73
1.478.427,04
1.467.307,07
0,00
99.836,14

13.615.000,00

3.343.606,98

26

Neben den Ausgabeansätzen stehen im Vermögenshaushalt 2014 noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 9.455.000,-- zur Verfügung.

Hiervon entfallen die drei betragsmäßig größten Ausgabereste auf den Abschluss
der

Neubaumaßnahme

„Kindertagesstätte

Alleestraße“

(Rappenareal)

mit

€ 1.253.950,--, auf die fortzuführenden Planungsleistungen für die Landesgartenschau 2018 mit € 727.000,-- sowie auf die Sanierungsmaßnahme „Nördliche
Altstadt“ (Zuschüsse an übrige Bereiche) mit € 652.300,--.

Wesentliche Besonderheiten im Haushaltsvollzug 2014 bezogen auf vermögenswirksame Maßnahmen haben sich im Berichtszeitraum mit Ausnahme von bereits
bewilligten

Mehrausgaben

(Erneuerungen

nach

für

das

Brandschaden)

Familienin

und

Höhe

Freizeitbad

von

€

Reichenbach

82.000,--,

für

die

Straßenbaumaßnahme „Umgestaltung Friedrich-Ebert-Platz“ in Höhe von € 51.000,-und

für

bauliche

Verbesserungsmaßnahmen

beim

Scheffel-Gymnasium

(Elektroinstallation) in Höhe von € 88.000,-- nicht ergeben.

Gemein haben alle drei vorgenannten Mehrausgabenbewilligungen, dass diese
lediglich unter Ansetzung einer vorläufigen Deckung in Form einer erhöhten
Rücklagenentnahme beschlossen werden konnten. Insgesamt beläuft sich die
vorläufige Deckungssumme auf € 221.000,--.

Ansonsten

zeichnen

sich

derzeit

bei

verschiedenen

im

Planwerk

2014

veranschlagten baulichen Maßnahmen Einsparungen in kumulierter Höhe von ca.
€ 50.000,-- ab. Bei den Tilgungsaufwendungen werden bis zum Jahresende
Minderausgaben in Höhe von ca. € 15.000,-- erwartet.

Fazit für den Vermögenshaushalt:

Für den Vermögenshaushalt zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand
zum 01.09.2014 saldiert eine Verschlechterung gegenüber der Planung in Höhe von
ca. € 100.000,-- ab.

27

C) Übersicht über den Stand der Schulden (Kernhaushalt)
Der Schuldenstand entwickelte sich wie folgt:
Schuldenstand zum 01.01.2014:

€

25.191.584,18

Neuaufnahme bis zum 01.09.2014:

€

0,00

Geleistete Tilgungen bis zum 01.09.2014:

€

1.467.307,07

Schuldenstand zum 01.09.2014:

€

23.724.277,11

Im Haushaltsplan 2014 sind die Einnahmen aus Kreditaufnahmen in Höhe von
€

2.000.000,--

veranschlagt.

Zuzüglich

dem

betragsgleichen

Haushalts-

einnahmerest aus dem Vorjahr beläuft sich die Gesamtkreditermächtigung für
das Jahr 2014 auf € 4.000.000,--.

Eine Darlehensneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.

D) Zusammenfassung Gesamthaushalt
Die folgenden Übersichten mit Stand vom 01.09.2014 zeigen die wesentlichen
Abweichungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes gegenüber der
Planung zusammenfassend auf:

28

UA

Bezeichnung

Abweichung
+ /€

Einnahmen Verwaltungshaushalt 2014

Bemerkung

(Stand: 01.09.2014)

Diverse Unterabschnitte

+

140.000

0300
0310

Stadtkämmerei, Stadtkasse

+

300.000 Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer und Nebenforderungen
aus PK-Verfahren

3660

Denkmalpflege

-

4640
bis

Kindertagesstätten, Kinderhorte
einschl. Förderung von Kindergärten

-

4650

70.000

Vermischte Einnahmen, Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze u.a.

Sanierung Storchenturm (aufgrund der Verzögerung beim
Sanierungsbeginn ist voraussichtlich kein Abruf der
veranschlagten Fördermittel des Bundes in 2014 möglich)

490.000 a). Zuweisungen des Landes für Kleinkindbetreuung (deutlich
geringerer Zuweisungsbetrag je betreutem Kind -u 3-)

+

15.000

b). Zuweisungen des Landes für Kinder ab 3 Jahren
(Kindergartenlastenausgleich -ü 3-)

7910

Wirtschaftsförderung

+

274.000

Sonstige Finanzeinnahmen

8100
8170

Elektrizitäts-, Gas-,Wärme- und
Wasserversorgung

-

22.000

Konzessionsabgaben

8300

Versorgung und Verkehr

-

30.000

Gewinnablieferung Eigenbetrieb VVL

9000

Steuern, allg. Zuweisungen
und allg. Umlagen

+

30.000

Grundsteuer B

+

1.100.000

Gewerbesteuer:
Stand am 01.09.2014: 21.378.843,64 € abzügl.
noch ausstehender Soll-Abgang von ca. 1,3 Mio. € =
bereinigtes Soll von ca. 20,1 Mio. € bei einem
Haushaltsansatz von 19,0 Mio. €

+
+

177.000
300.000

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:
a). Abschlusszahlung 2013
b). Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2014

+
-

45.000
17.000

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
a). Abschlusszahlung 2013
b). Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2014

+

50.000

+
+

31.000
277.000

+

2.110.000

Saldo Einnahmen:
Ausgaben Verwaltungshaushalt 2014

Vergnügungssteuer
(Ansatz 2014: 1.180 T€, Hochrechn. 2014: 1.230 T€)
Finanzzuweisungen (FAG):
a). Schlussabrechnung 2013
b). Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2014

(Stand: 01.09.2014)

6300

Gemeindestraßen

-

35.000,00

Kostenanteil Straßenentwässerung

7910

Wirtschaftsförderung

+

452.000

Ablieferung von Steuern an Zweckverbände

7912

EU-Interreg IVb-Programm
"CODE24"

+

56.000

Mehrbedarf Kosten für Sachverständige

+
+

432.000
195.000

Gewerbesteuerumlage:
a). Abschlusszahlung 2013
b). höheres Gew.St.-Aufkommen 2014

Sonstige allg. Finanzwirtschaft

-

65.000

Zinsen f. Kredite v. übrigen Bereichen

Diverse Unterabschnitte

+

475.000

Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g.
Mehreinnahmen/Minderausgaben bzw. vorläufige Deckung
durch erhöhte Rücklagenentnahme)

Saldo Ausgaben:

+

1.510.000

Saldo Verwaltungshaushalt
( + = Verbesserung / - = Verschlechterung)

+

600.000

9000

9100

Steuern, allg. Zuweisungen
und allg. Umlagen

29

UA

Bezeichnung

Abweichung
+ /€

Einnahmen Vermögenshaushalt 2014

Bemerkung

(Stand: 01.09.2014)

6300

Gemeindestraßen

+

25.000

Zuweisung des Landes für die Straßenbaumaßnahme
"Umgestaltung Friedrich-Ebert-Platz"

6800

Parkhäuser, Parkplätze

+

40.000

Sonstige Beiträge u. Abgaben (Stellplatzablösung)

Saldo Einnahmen:

+

65.000

Ausgaben Vermögenshaushalt 2014

7679 u.a.

(Stand: 01.09.2014)

-

50.000

Einsparungen bei verschiedenen baulichen Maßnahmen

Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft

-

15.000

Tilgungsaufwendungen

Diverse Unterabschnitte

+

230.000

Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g.
Mehreinnahmen/Minderausgaben bzw. vorläufige Deckung
durch erhöhte Rücklagenentnahme)

Saldo Ausgaben:

+

165.000

Saldo Vermögenshaushlt
( + = Verbesserung / - = Verschlechterung)

-

100.000

Saldo Gesamthaushalt

+

500.000

9100

( + = Verbesserung / - = Verschlechterung)

Lahr, 9. September 2014

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer