Beschlussvorlage (5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
28. Juli 2014
Beschlussvorlage Amt: 61 Lütkenhaus Datum: 18.06.2014 Az.: -0688 Lü Drucksache Nr.: 165/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 02.07.2014 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.07.2014 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat Kippenheim 22.09.2014 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinsamer Ausschuss 28.10.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Beschlussvorschlag: 1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 20.6.2014 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen - Kasernenareal, Lahr - Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, Lahr - Bebauungsplan HEILIGENBREITE NORD, 5. ÄND., Lahr - Bebauungsplan HEXENMATT, 4. ÄND., Lahr - Bebauungsplan AM GIESENBACH, 1. ÄND., Lahr - Pfaffental, Kippenheim - Unterrittpfad, Kippenheim - Schlossbühl, Lahr/Kippenheim wird in der Fassung vom 20.6.2014 beschlossen. 3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Anlage(n): BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 165/2014 - Erläuterungsbericht mit Anlagen, Pläne Seite - 2 - Drucksache 165/2014 Seite - 3 - Begründung: Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim hat am 27. Juli 2010 die Offenlage der 5. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 9. August 2010 bis einschließlich 17. September 2010 durchgeführt. Auf Grund der hohen Arbeitsbelastung im Stadtplanungsamt kann die 5. Flächennutzungsplanänderung erst jetzt weiterbearbeitet werden. Auf den zeitlichen Ablauf der mit der Flächennutzungsplanänderung verbundenen Projekte hatte dies jedoch keinen negativen Einfluss, weil nach der Offenlage der 5. FNP-Änderung die entsprechenden Bebauungspläne weiter zur Planreife gebracht und damit auch die Projekte realisiert werden konnten. Die eingegangenen Anregungen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches geprüft, untereinander und gegeneinander abgewogen und mit den Planungszielen der Gemeinden abgestimmt. Die Zusammenfassung der Anregungen, sowie die Stellungnahmen hierzu sind in der beiliegenden Liste erläutert; dazu werden Beschlussvorschläge unterbreitet. Insgesamt ergab sich aus den eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung keine Änderung gegenüber dem der Offenlage zu Grunde gelegten Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung. Für den Bereich Pfaffental auf Gemarkung Kippenheim ergab sich im Rahmen eines beendeten Rechtsstreits dahingehend eine Klärung, dass eine in den Baubereich hineinragende Grünzone südwestlich vom Änderungsbereich Pfaffental nach § 34 Baugesetzbuch( Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bebaubar ist. Die Darstellung dieser derzeit nach § 34 BauGB bebaubaren ca. 0,3 ha großen nördlichen Grünzonenfläche als Wohnbaufläche soll aus verfahrenstechnischen Gründen im Rahmen der bereits im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, die 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 20.06.14 zu beschließen und gemäß § 6 BauGB das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Dr. Wolfgang G. Müller Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.