Beschlussvorlage (Aufhebung der am 24.01.2011 vom Gemeinderat beschlossenen "Förderrichtlinie der Stadt Lahr zur Förderung von Familien mit Kindern und zur Förderung von energetisch hochwertigen…
20. Juni 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 622 Sachbearbeitung: Brucker Drucksache Nr.: 52/2022 Az.: 62/622/Br An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 16.03.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 23.03.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Umweltausschuss 31.03.2022 vorberatend nichtöffentlich 19 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Haupt- und Personalausschuss 30.05.2022 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 20.06.2022 beschließend öffentlich Einstimmig Betreff: Aufhebung der am 24.01.2011 vom Gemeinderat beschlossenen "Förderrichtlinie der Stadt Lahr zur Förderung von Familien mit Kindern und zur Förderung von energetisch hochwertigen Wohngebäuden". Beschlussvorschlag: Die am 24.01.2011 vom Gemeinderat beschlossene Förderrichtlinie wird mit Wirkung ab 01.01.2023 aufgehoben. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Anträge werden noch bearbeitet und mit den hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Jahres 2022 abgewickelt. Zusammenfassende Begründung: Im Rahmen der Haushaltsdiskussion für das Jahr 2022 wurde von der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ diese Förderung als freiwillige Leistung der Stadt Lahr identifiziert, die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zukünftig wegfallen könnte. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 52/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: • • • • • Hintergründe und Motivation des damaligen Gemeinderatsbeschlusses war das Ansinnen, junge Familien bei der Gründung von Eigenheimen auf städtischen Bauplätzen zu unterstützen und so einen Beitrag zu einer familienfreundlichen Kommune zu leisten. Ebenso sollte Hauseigentum auf städtischen Bauplätzen gefördert werden, das weniger klimaschädlich sein wird. In der Diskussion der Vorlage stellte damals die Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ den Antrag, für geplante Passivhäuser unabhängig vom Bauplatzverkauf durch die Stadt einen Zuschuss an alle Bauherren auszubezahlen, die ein Passivhaus errichtet haben. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen mit der Folge, dass die potentiellen finanziellen Auswirkungen auf den jeweiligen Jahreshaushalt nicht abschätzbar sind. Die bisher in den vergangenen 9 Jahren (2013 – 2021) eingestellten Mittel von insgesamt 321.000,- € haben seit dem Jahr 2013 für die Zuschusszahlungen ausgereicht. In den vergangenen 9 Jahren wurden bis Ende des Jahres 2021 109.500,- € an Fördermittel nach der o.g. Richtlinie abgerufen. Für das Haushaltsjahr 2022 stehen weitere 75.000,- € zur Verfügung. In der mittelfristigen Finanzplanung ist ein Betrag von jeweils 30.000,- € ausgewiesen. Mit den o.g. Mitteln wurde für 72 Kinder in 47 Familien in den Baugebieten Heubühl und Hosenmatten II (HM II) auf ehem. städtischen Bauplätzen Auszahlungen bewilligt. In zwei Fällen wurde die Errichtung eines KfW-geförderten Wohnhauses bezuschusst. In dem zurückliegenden Zeitraum wurde kein Antrag auf Förderung eines Passivhauses gestellt. Zielsetzung: In der aktuellen Haushaltsdiskussion wurde von der Fraktion „Bündnis90/ Die Grünen“ ein sog. Sperrvermerk zur Diskussion gestellt. Ein formaler Antrag wurde nicht gestellt. Oberbürgermeister Ibert sagte in der damaligen Diskussion einen Bericht und die erneute Behandlung dieses Themas zu. Die Begründung, dass die städtischen Bauplätze ohnehin im Vergleich zum freien Markt günstiger angeboten werden und die städtischen Fördermittel nur einen „Mitnahmeeffekt“ hätten, der die Allgemeinheit jedoch jährlich viel Geld kosten würde kann von der Verwaltung nachvollzogen werden. Die Verwaltung ist ebenfalls der Überzeugung, dass sämtliche städtischen Bauplätze auch ohne den städtischen Zuschuss veräußert worden wären. Die bis dato geltende Förderung mit dem Hintergrund der Familienfreundlichkeit und des Umweltschutzgedanken mit sofortiger Wirkung zu streichen, da auch zum Teil die KfW-Förderung des Bundes in Frage gestellt wurde könnte bei den aktuell Bauenden für Unmut sorgen, zumal es sich vermutlich um die letzte Charge der Begünstigten handeln dürfte, da die städtischen Bauplätze allesamt veräußert sind und die Förderung für den Passivhausbau nicht attraktiv genug zu sein scheint. Maßnahmen: Die Verwaltung schlägt aus den o.g. Gründen die Aufhebung der Förderrichtlinie frühestens mit Wirkung ab 01.01.2023 vor. Da die Förderung erst beantragt werden kann wenn das Gebäude errichtet und bezogen wurde ist davon auszugehen, dass einige der Käufer im Baugebiet HM II nicht mehr in den Genuss der Förderung kommen werden. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Aufhebung der Förderrichtlinie zu einem späteren Zeitpunkt (bspw.31.12.2023) damit die Erwerber in HM II noch in den Genuss der städtischen Förderung kommen können und insoweit gleich behandelt werden. Ansonsten könnten einige Bauende, die in Erwartung eines städtischen Zuschusses Baugrundstücke erworben haben aber ihr Bauvorhaben nicht bis zum 31.12.2022 fertigstellen und beziehen können mit dem Ende der Förderrichtlinie am 31.12.2022 aus der Förderung „heraus fallen“. Drucksache 52/2022 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 75.000 30.000 30.000 30.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Begründung: Möglicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Anlage(n): Anlage 0 Förderrichtlinie Nein Drucksache 52/2022 Seite 4 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen. Tilman Petters Ralph Brucker