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Beschlussvorlage (Anlage 0)

20. Juni 2022
                                    
                                        Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: GGA
Sachbearbeitung: Köchel

Drucksache Nr.: 140/2022
Az.: AZ. 625.48.4

An der Voriagenerstellung beteilig te Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

08.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Gemeinderat

20.06.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss
Lahr;
Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Ettenheim, KappelGrafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim, Neuried, Ringsheim, Rust,
Schwanau

Beschlussvorschlag:
Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten
und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
werden ab 01.07.2022 bis zum Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum
29.02.2024 nachstehende Personen bestellt:
Stellvertretender Vorsitzender: Karl Stiegeler, 77951 Ettenheim
Weitere ehrenamtliche Gutachter:
Für die Stadt Ettenheim:
Bernd Billarz, 77951 Ettenheim
Rainer Gruninger, 77951 Ettenheim
Michaela Schöffel, 77951 Ettenheim
Karl Stiegier, 77951 Ettenheim
Für die Gemeinde Kappel-Grafenhausen:
Mathias Walter, 77966 Kappel-Grafenhausen
Martin Häfele, 77966 Kappel-Grafenhausen
Heidi Uhl, 79336 Herbolzheim
Für die Gemeinde Kippenheim:
Rainer Kary, 77971 Kippenheim
Frank Degenhart, 77971 Kippenheim
Friedbert Kern, 77971 Kippenheim
Für die Stadt Mahlberg:
Marion Zehnle, 77972 Mahlberg
Wolfgang Ehret-Weber, 77972 Mahlberg
Manfred Steiner, 77972 Mahlberg

Drucksache 140/2022

Seite 2

Für die Gemeinde Meißenheim:
Christian Maurer, 77974 Meißenheim
Max Schnebel, 11WIA Meißenheim
Für die Gemeinde Neuried;
Anne Walter. 77743 Neuried
Ulrike Jäger-Schnebel, 111 AZ Neuried
Franca Biegert, 77743 Neuried
Für die Gemeinde Ringsheim:
Manfred Weber, 77975 Ringsheim
Wolfgang Weber, 77975 Ringsheim
Für die Gemeinde Rust:
Günter Erny, 77977 Rust
Dr. Karl-Heinz Debacher, 77977 Rust
Für die Gemeinde Schwanau:
Michael Oberle, 77963 Schwanau
Michael Lutz, 77963 Schwanau
Karl-Rainer Kopf, 77963 Schwanau
Vertreter des Finanzamts:
Uwe Janouch, Finanzamt Offenburg, Außenstelle Wolfach
Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr wird ab 1.1.2023 bis zum Ablauf der
verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Person bestellt:
Weitere ehrenamtliche Gutachter;
Für die Gemeinde Neureid:
Thomas Eble, 77743 Neuried

Drucksache 140/2022

Seite 3

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Gemeinderat Lahr hat die schrittweise Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit den
benachbarten Gemeinden des ehemaligen Landkreises Lahr am 30.09.2019 {Vorlage 223/2019) be­
schlossen.
Während zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden Seelbach, Schuttertal und Friesenheim bereits
im Jahr 2020 und 2021 ein Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr gebildet werden konnte, wurde
am 10.02.2022 die öffentliche-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden
Ettenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim. Mahlberg. Meißenheim, Neuried, Ringsheim, Rust
und Schwanau durch Herrn Oberbürgermeister Ibert und die jeweiligen Gemeindevertreter unterzeich­
net.
Am 01.07.2022 wird die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Kraft treten. Die Mitgliedsgemeinden
konnten in eigener Verantwortung entsprechend dem vereinbartem Einwohnerschlüssel Mitglieder in
den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorschlagen.
Vom Gemeinderat Ettenheim wurden am 21.12.2021 (Beschfussvorlage BV-373/2021) Bernd Billarz,
Rainer Gruninger, Michaela Schöffel und Karl Stiegler als Vertreter der Stadt Ettenheim im gemeinsa­
men Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Kappel-Grafenhausen wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 108/2019, 3. Er­
gänzung) und am 21,02.2022 (Beschlussvorlage Nr. 108/2019, 4. Ergänzung) Mathias Walter, Martin
Häfele und Heidi Uhl als Vertreter der Gemeinde Kappel-Grafenhausen im gemeinsamen Gutachter­
ausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Kippenheim wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 1/2022) Rainer Kary, Frank
Degenhart und Friedbert Kern als Vertreter der Gemeinde Kippenheim im gemeinsamen Gutachter­
ausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Mahiberg wurden am 31.01.2022 (Beschlussvorlage 20/2022) Marion Zehnle,
Wolfgang Ehret-Weber und Manfred Steiner Kern als Vertreter der Stadt Mahlberg im gemeinsamen
Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Meißenheim wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 1/2022) Christian Maurer
und Max Schnebel als Vertreter der Gemeinde Meißenheim im gemeinsamen Gutachterausschuss
Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Neuried wurden am 27.04.2022 (Beschlussvorlage 63/2022) Anne Walter. Ulrike
Jäger-Schnebel, Franca Biegert und Thomas Eble als Vertreter der Gemeinde Neuried im gemeinsa­
men Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Die Gemeinde Neuried hat zum aktuellen Zeitpunkt
die Einwohnerzahl von 10.000 Einwohner überschritten, weshalb gern, dem Einwohnerschlüssel aus
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Folgejahr (1.1.2023) ein 4. Mitglied in den Gutachteraus­
schuss vorgeschlagen werden kann.
Vom Gemeinderat Ringsheim wurden am 08.03.2022 (Beschlussvorlage GR-2022-027) Manfred We­
ber und Wolfgang Walter als Vertreter der Gemeinde Ringsheim im gemeinsamen Gutachteraus­
schuss Lahr vorgeschlagen.

Drucksache 140/2022

Seite 4

Vom Gemeinderat Rust wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage GR-2022-002) Günter Erny und
Dr. Karl-Heinz Debacher als Vertreter der Gemeinde Rust im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr
vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Schwanau wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 4/2022) Michael Oberle, Mi­
chael Lutz und Karl-Rainer Kopf als Vertreter der Gemeinde Schwanau im gemeinsamen Gutachter­
ausschuss Lahr vorgeschlagen.
Für den bisherigen Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr wurden vom Gemeinderat Lahr Herr
Bernd Haller als Vorsitzender und Herr Helmut Scherr als Stellvertretender Vorsitzender bestellt.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr er­
möglicht es, aus dem Kreis beigetretenen Mitgliedsgemeinden weitere stellvertretende Vorsitzende vor­
zuschlagen.
Die Stadt Ettenheim hat daher Herr Karl Stiegler als stellvertretenden Vorsitzenden für den Gemeinsa­
men Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Herr Stiegler verfügt aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen u.a. Studium im Bereich Vermessungs­
wesen an der FH Karlsruhe und Studium an der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) an der Univer­
sität Freiburg sowie aufgrund seinem beruflichen Werdegang, u.a.in den Jahren 1988 - 2005 GIS Ad­
ministrator, Abteilungsleiter Bodenordnung und Abteilungsleiter Vermessung bei der Stadt Lahr sowie
in den Jahren 2005-2018 stellvertretender Leiter des Bau- und Vermessungsamtes und Leiter des Be­
reichs Vermessung und Liegenschaften mit den Fachgebieten Vermessung, GIS, Liegenschaften, Bo­
denordnung, Erschließung und Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal in der Wertermittlung um­
fassende und fundierte Sachkunde und Erfahrung.

Oberbürgermeister

Sachgebietsleitung Ratsarbeit

Bürgermeister

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen
□ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als An­
lage beigefügt
□ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
□ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Seite 5

Drucksache 140/2022

2022

Einmaliae (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

In EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / In-'
vestition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zu­
schüsse / Drittmittel (ohne Kredite)

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folaekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkos­
ten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

□ Ja. mit abweichenden Kosten

□ Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja. mit den angegebenen Kosten

□ Ja. mit abweichenden Kosten

□ Nein

Begründung:

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.