Beschlussvorlage (Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr; Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Ettenheim, Kappel-…
20. Juni 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: GGA Sachbearbeitung: Köchel Drucksache Nr.: 140/2022 Az.: AZ. 625.48.4 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 08.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Gemeinderat 20.06.2022 beschließend öffentlich Betreff: Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr; Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Ettenheim, KappelGrafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim, Neuried, Ringsheim, Rust, Schwanau Beschlussvorschlag: Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden ab 01.07.2022 bis zum Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Personen bestellt: Stellvertretender Vorsitzender: Karl Stiegeler, 77951 Ettenheim Weitere ehrenamtliche Gutachter: Für die Stadt Ettenheim: Bernd Billarz, 77951 Ettenheim Rainer Gruninger, 77951 Ettenheim Michaela Schöffel, 77951 Ettenheim Karl Stiegler, 77951 Ettenheim Für die Gemeinde Kappel-Grafenhausen: Mathias Walter, 77966 Kappel-Grafenhausen Martin Häfele, 77966 Kappel-Grafenhausen Heidi Uhl, 79336 Herbolzheim Für die Gemeinde Kippenheim: Rainer Kary, 77971 Kippenheim Frank Degenhart, 77971 Kippenheim Friedbert Kern, 77971 Kippenheim Für die Stadt Mahlberg: Marion Zehnle, 77972 Mahlberg Wolfgang Ehret-Weber, 77972 Mahlberg Manfred Steiner, 77972 Mahlberg Drucksache 140/2022 Seite 2 Für die Gemeinde Meißenheim: Christian Maurer, 77974 Meißenheim Max Schnebel, 77974 Meißenheim Für die Gemeinde Neuried: Anne Walter, 77743 Neuried Ulrike Jäger-Schnebel, 77743 Neuried Franca Biegert, 77743 Neuried Für die Gemeinde Ringsheim: Manfred Weber, 77975 Ringsheim Wolfgang Weber, 77975 Ringsheim Für die Gemeinde Rust: Günter Erny, 77977 Rust Dr. Karl-Heinz Debacher, 77977 Rust Für die Gemeinde Schwanau: Michael Oberle, 77963 Schwanau Michael Lutz, 77963 Schwanau Karl-Rainer Kopf, 77963 Schwanau Vertreter des Finanzamts: Uwe Janouch, Finanzamt Offenburg, Außenstelle Wolfach Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr wird ab 1.1.2023 bis zum Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Person bestellt: Weitere ehrenamtliche Gutachter: Für die Gemeinde Neureid: Thomas Eble, 77743 Neuried Drucksache 140/2022 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Gemeinderat Lahr hat die schrittweise Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit den benachbarten Gemeinden des ehemaligen Landkreises Lahr am 30.09.2019 (Vorlage 223/2019) beschlossen. Während zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden Seelbach, Schuttertal und Friesenheim bereits im Jahr 2020 und 2021 ein Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr gebildet werden konnte, wurde am 10.02.2022 die öffentliche-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden Ettenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim, Neuried, Ringsheim, Rust und Schwanau durch Herrn Oberbürgermeister Ibert und die jeweiligen Gemeindevertreter unterzeichnet. Am 01.07.2022 wird die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Kraft treten. Die Mitgliedsgemeinden konnten in eigener Verantwortung entsprechend dem vereinbartem Einwohnerschlüssel Mitglieder in den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorschlagen. Vom Gemeinderat Ettenheim wurden am 21.12.2021 (Beschlussvorlage BV-373/2021) Bernd Billarz, Rainer Gruninger, Michaela Schöffel und Karl Stiegler als Vertreter der Stadt Ettenheim im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Kappel-Grafenhausen wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 108/2019, 3. Ergänzung) und am 21.02.2022 (Beschlussvorlage Nr. 108/2019, 4. Ergänzung) Mathias Walter, Martin Häfele und Heidi Uhl als Vertreter der Gemeinde Kappel-Grafenhausen im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Kippenheim wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 1/2022) Rainer Kary, Frank Degenhart und Friedbert Kern als Vertreter der Gemeinde Kippenheim im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Mahlberg wurden am 31.01.2022 (Beschlussvorlage 20/2022) Marion Zehnle, Wolfgang Ehret-Weber und Manfred Steiner Kern als Vertreter der Stadt Mahlberg im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Meißenheim wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 1/2022) Christian Maurer und Max Schnebel als Vertreter der Gemeinde Meißenheim im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Neuried wurden am 27.04.2022 (Beschlussvorlage 63/2022) Anne Walter, Ulrike Jäger-Schnebel, Franca Biegert und Thomas Eble als Vertreter der Gemeinde Neuried im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Die Gemeinde Neuried hat zum aktuellen Zeitpunkt die Einwohnerzahl von 10.000 Einwohner überschritten, weshalb gem. dem Einwohnerschlüssel aus der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Folgejahr (1.1.2023) ein 4. Mitglied in den Gutachterausschuss vorgeschlagen werden kann. Vom Gemeinderat Ringsheim wurden am 08.03.2022 (Beschlussvorlage GR-2022-027) Manfred Weber und Wolfgang Walter als Vertreter der Gemeinde Ringsheim im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Drucksache 140/2022 Seite 4 Vom Gemeinderat Rust wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage GR-2022-002) Günter Erny und Dr. Karl-Heinz Debacher als Vertreter der Gemeinde Rust im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Schwanau wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 4/2022) Michael Oberle, Michael Lutz und Karl-Rainer Kopf als Vertreter der Gemeinde Schwanau im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Für den bisherigen Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr wurden vom Gemeinderat Lahr Herr Bernd Haller als Vorsitzender und Herr Helmut Scherr als Stellvertretender Vorsitzender bestellt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr ermöglicht es, aus dem Kreis beigetretenen Mitgliedsgemeinden weitere stellvertretende Vorsitzende vorzuschlagen. Die Stadt Ettenheim hat daher Herr Karl Stiegler als stellvertretenden Vorsitzenden für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Herr Stiegler verfügt aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen u.a. Studium im Bereich Vermessungswesen an der FH Karlsruhe und Studium an der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) an der Universität Freiburg sowie aufgrund seinem beruflichen Werdegang, u.a.in den Jahren 1988 – 2005 GIS Administrator, Abteilungsleiter Bodenordnung und Abteilungsleiter Vermessung bei der Stadt Lahr sowie in den Jahren 2005-2018 stellvertretender Leiter des Bau- und Vermessungsamtes und Leiter des Bereichs Vermessung und Liegenschaften mit den Fachgebieten Vermessung, GIS, Liegenschaften, Bodenordnung, Erschließung und Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal in der Wertermittlung umfassende und fundierte Sachkunde und Erfahrung. ___________________ ______________________ ________________ Markus Ibert Simone Brandenburger Tilman Petters Oberbürgermeister Sachgebietsleitung Ratsarbeit Bürgermeister Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Drucksache 140/2022 Seite 5 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.