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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Budgeteinheit “Stadtwald“ im Haushaltsjahr 2021.)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Brucker

Drucksache Nr.: 83/2022
Az.: 62/622/Br

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

20.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

27.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

30.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

20.06.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Budgeteinheit “Stadtwald“ im
Haushaltsjahr 2021.

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gem. §84 Gemeindeordnung (GemO) für das
Haushaltsjahr 2021 für die Budgeteinheit „Stadtwald“ überplanmäßige Aufwendungen in
Höhe von 42.000,- € (aufgerundet).
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle
11335000 „Grundstücksmanagement“ i.V.m. der Kostenart 34110000 „Mieten inkl- Mietnebenkosten“ mit 36.000,- € und der Kostenart 34820000 „Erstattungen von Gemeinden“
mit 6.000,-€.

Zusammenfassende Begründung:
Die entstandenen Mehraufwendungen ergeben sich großteils aus krankheitsbedingten Personalmehrkosten und der vermehrten Inanspruchnahme von Dienstleitern bei der Holzernte
und Kulturenpflege.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 83/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Bereich des Stadtwaldes gab es im vergangenen Jahr durch krankheitsbedingte Ausfälle Defizite
bei der Beförsterung und bei der Holzernte mit eigenen Arbeitskräften.

Der Arbeitsausfall durch den damals amtierenden Revierförster konnte mit einem internen Mitarbeitenden, der teilweise aus einem anderen Arbeitsbereich (BGL (60%)) abgezogen werden konnte, kompensiert werden. Diese Umschichtung bedeutete einen Personalmehraufwand von rd. 49.000,- € und war
bei der Erstellung des Haushaltes 2021 nicht vorhersehbar.
Ebenso kam es verstärkt bei den operativ in der Holzernte tätigen Forstmitarbeitenden zu krankheitsbedingten Ausfällen. Die dadurch entstandene Minderleistung musste mit Leistungen von Dritten ausgeglichen werden damit das durch das Forsteinrichtungswerk vorgegebene Einschlagziel des Regierungspräsidiums Freiburg im Jahr 2021 erfüllt werden konnte.
Ebenso wurde für den Bereich der neu anzulegenden Forstkulturen (Pflanzungen inkl. Vorbereitung der
Flächen und Pflege) rd. 12.000,- € mehr für die Beauftragung von Dritten ausgegeben.
Diese Mehraufwendungen konnten nur zum Teil kompensiert werden, so dass im Vergleich zum eingeplanten Haushaltsergebnis (Defizit geplant: 125.500,- €) 42.000,- € mehr ausgegeben wurde.
Zielsetzung:
Der Gemeinderat hat für das Jahr 2022 beschlossen, eine weitere Försterstelle im gehobenen forsttechnischen Dienst bereit zu stellen, um die krankheitsbedingten Defizite kompensieren zu können. Die
hierfür anfallenden Gehaltskosten sind für das Haushaltsjahr 2022 und 2023 im Haushalt eingeplant.
Maßnahmen:
Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Keine Alternativen möglich.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Drucksache 83/2022

Seite 3
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Drucksache 83/2022

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Begründung:
Die Mehraufwendungen fallen einmalig im Jahr 2021 an, da die Personalentwicklung bei der Haushaltsplanung nicht absehbar war. Ab dem Jahr 2022 sind zumindest die Kosten für die zweite Försterstelle
im Haushalt eingeplant.
Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.