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Informationsvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Informationsvorlage

Drucksache Nr.: 96/2022
Az.: 60/602

Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Sottru
An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

11.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

18.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Umweitausschuss

14.07.2022

zur Kenntnis

öffentlich

Betreff:
Bericht zu den öffentlichen Grün- und Freiflächen

Mitteilung:
Das Gremium nimmt die Vorlage zur Kenntnis

Drucksache 96/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit;
Auf Wunsch der Umweltausschusses informiert die Verwaltung seit 2020 jährlich zu den Bäumen in
der Stadt. Die Verwaltung nimmt dies nun zum Anlass diese Information nicht auf die Bäume zu be­
grenzen. sondern insgesamt sozusagen einen Statusbericht über das öffentliche Grün der Stadt zu
liefern. Gleichzeitig soll diese Vorlage auch einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben der Fachabtei­
lung geben.

Aufqabenspektrum der Fachabteilunq
•

Öffentliche Grün-und Parkanlagen/Verkehrsgrün

•

Chrysanthema

•
•

Stadtpark
Stadtverschönerung (Wechselflor, Kübelpflanzen. Balkonpflanzen, Osterbeete)

•

Freianlagen von städt. Gebäuden (Schulen, KiTa's u.A.)

•

Spielanlagen

•

Sportanlagen

•

Friedhöfe

•
•

Stadtbäume
Begleitung und Überwachung von sich aus dem Naturschutzgesetz ergebenden Auflagen bei
Bauvorhaben.
Biotopflächen und Ausgleichsflächen (gesonderte Vorlage zu den Aktivitäten des Natur- und
Landschaftsschutzes und Artenschutzaktivitäten)

•
•

Besondere Aufgaben wir Stadtgulden, Tierhaltung im Stadtpark. Wildtiermanagement in Park-

•

u. Grünanlagen.
Bürgerberatung, Beratung in der Bauleitplanung.

•

Begleitung von Veranstaltungen in den städtischen Parkanlagen, Vermietungen und Gestattun­
gen.

Öffentliche Grün- und Parkanlagen
Eine wesentliche Veränderung im Bestand der Grünflächen hat die Stadt durch den Hinzugewinn der
ehemaligen LGS-Flächen erfahren. Mit einem Schlag sind hiermit rund 34 ha Grünfläche hinzugekom­
men. Das Grünflächenkataster weist derzeit einen Bestand von insgesamt etwa 206 ha aus. Erfasst
sind 560 Anlagen mit 12.005 Einzelflächen (Rasen, Wege, Hecken etc.).
Die Pflege dieser Flächen wird in einem Jahresauftrag mit einem Gesamtbudget von 4.213.000 € an
den BGL beauftragt. Lediglich für Ausgleichsflächen und Biotope werden die auf diese Arbeiten spezi­
alisierten Firmen direkt beauftragt. Die Fachabteilung ist damit größter Auftraggeber für den BGL. Der
Jahresauftrag beschreibt in umfassenderWeise die jeweiligen Pflegeziele, Häufigkeiten einzelner Pfle­
gearbeiten wie die besonderen Pfiegeanforderungen einzelner Anlagen. Die Pflege der Anlagen bein­
haltet auch die Aufwendungen für Sauberhaltung und Müiibeseitigung. Diese Kosten werden bisher
nicht separat erfasst. Doch aus Erhebungen anderer Kommunen wird deutlich, dass hierfür bis zu 20
% des Gesamtetats anzusetzen sind.
Der Flächenstandard begrenzt sich auf Gehölze (Sträucher, Bäume) und Krautflächen (Rasen. Wiese)
Wechselflor mit pflegeintensiver Sommer- und Herbstpflanzung wurde im Laufe der Jahre reduziert auf
eine Gesamtfläche von 1.461 qm (einschließlich Stadtpark und Stadtteile).

Drucksache 96/2022

Seite 3

!m Hinblick auf Gestalt, Ökologie, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nutzbarkeit wurden in den in den
letzten Jahren bei Neugestaltung und sofern Mittel vorhanden, auch bei Bestandsanlagen Optimierun­
gen vorgenommen. Dies sind z.B.:
•

Geschlossene Beläge - gute Begehbarkeit, geringster Reinigungsaufwand.

•

Standardisierte Ausstattung - Wiedererkennungswert von Anlage zu Anlage -geringere War­
tungskosten.

•

Topographie und Flächenzuschnitte-Gewährleistung einer maschinellen Bewirtschaftung, Ver­
zicht auf techn. Entwässerungseinrichtungen

•

Transparenz der Anlagen

•

Reduzierter Einsatz von Formgehölzen - nur wo die Formgebung zur Gestaltungsidee gehört.

•

Langgrasflächen/Blühwiesen - wo mit dem Nutzungsdruck vereinbar.

Bei den hierzu grundsätzlich erfolgenden Abwägungen, wurde in den letzten Jahren einerseits ein
deutlicher Wunsch nach einem höheren Ökologisierungsgrad deutlich, gleichzeitig ist aber auch eine
immense zunehmender Nutzungsdruck in den Grün- und Parkanlagen festzustellen. Beides ist nur
schwer zu vereinbaren, wenn die Flächenzuschnitte der Anlagen zu gering sind. Eine Wiesenfläche
steht per se für die Freizeitnutzung nicht zur Verfügung, sie ist vielmehr - um ihren ökologischen Nut­
zen zu entfalten - vor jedem Zutritt zu schützen.

206 Hektar städtische Grünflächen 2022
Ausgleichsflächen

Straßenbegieitgrün

5'3%

Ausblick:
•

Wo immer es der Nutzungsdruck, oder andere Rahmenbedingungen zulassen, wird eine Extensivierung der Nutzung (vgl. Blühwiese) angestrebt.

•

Neuschaffung von Grünflächen und Grünverbindungen gern. Grünflächenieitplan

•

Flächenbevorratung

Drucksache 96/2022

Seite 4

•

Blaues Band der Schütter
o Uferweg MFG
o Ufer DEKO-Gelände

•

Bei Projekten der Bauleitplanung Sicherung ausreichender Grünflächen für die Niederschlagswasserrückhaltung.
o Quartier Gartenhöfe
Verbesserung der Niederschlagsresilienz vorhandener Anlagen
o Wasserrückhaltung im Stadtpark

•
•

Schaffung neuer Grünräume in der lnnenstadt.(z.B. Hofbegrünung)
o Innenhof Rathaus II

Spielanlaqen
Für das spontane Spiel der Kleinkinder (Altersgruppe bis 3 Jahre) in hausnaher Umgebung hat It. Lan­
desbauordnung der Eigentümer bzw. Bauträger entsprechende Angebote zu schaffen.
Für die folgenden Altersgruppen stellt die Kommune im Rahmen der Daseinsvorsorge Kinderspiefangebote bereit. Diese sollen möglichst wohnortsnah und sicher erreichbar liegen.
Derzeit unterhält die Stadt Lahr 37 Kinderspielplätze. Die verstärkten Investitionen der vergangenen
Jahre in vorhandene Spielaniagen haben sich in der Qualität und Nutzbarkeit deutlich bemerkbar ge­
macht. (u.a. Spielplatz Bergstraße, Kleinfeldpark). Grundlage für die Verteilung der Anlagen im Stadt­
gebiet sind die Erhebungen aus dem Grünflächenleitplan von 2015. Demnach besteht gerade im Kern­
stadtbereich zwischen Arena und Martin-Lutherstraße noch Nachholbedarf.
Spielplätze unterliegen in unserer sicherheitsorientierten Gesellschaft hohen Anforderungen. Dabei
sind die deutschen Spielgerätehersteller weltmarktführend. Spielqualität und Sicherheit haben aller­
dings ihren Preis. Ungeachtet dessen bleibt die Nutzungsdauer der Geräte begrenzt, da Holz aus hap­
tischen Gründen unverzichtbar ist. D.h. in der Regel wäre ein Spielplatz nach 20 Jahren grundlegend
zu erneuern. (Abschreibungstabelie GemHVO 10 Jahre). Bei annähernd 40 Spielplätzen der Stadt Lahr
sollten jährlich wenigstens 2 Plätze grundsaniert werden. Mit den vorhandenen Mitteln sind wir davon
weit entfernt.
Die Ausschreibung der neuer Spielplatzausstattungen erfolgt nach einer funktionalen Beschreibung
der erwarteten Spieleigenschaften. Die Erarbeitung dieser Kriterien erfolgt in enger Abstimmung mit
dem Kinder- und Jugendbüro sowie je nach Objekt mit Schule, KiTa, OV oder Nachbarschaft. In derAusschreibung und Auswertung erfordert dies zwar deutlich mehr Arbeit als früher, führt aber auch zu
besseren Ergebnissen und einem aus Bietersicht transparenten Vergabeverfahren.
Die vom Seniorenbeirat ins Leben gerufene Spielplatzpatenschaft soll zu einer breiteren Identifikation
der Quartiersbewohner mit „ihrem" Spielplatz führen. Die bisherige Resonanz war trotz guter Presse­
arbeit eher verhalten.
Ausblick:
•

Neuanlagen gern. Grünflächenleitplan

•
•

Möglichst Einbettung in größere Grünanlagen
Öffnung der Schulhöfe für das Kinderspiel

•

Etat für Regelerneuerungen.

Sportanlagen

Drucksache 96/2022

Seite 5

Derzeit gibt es in Lahr 8 (vormals 10) Fußballvereine, den Hockeyclub und 5 (vormals 6) Tennisclubs,
die auf großflächigen Anlagen Vereinssport betreiben. Mit Dammenmühle und Klostermatte verfügt die
Stadt über zwei Sportstätten mit leichtathletischen Anlagen. Seit den Planungen zur LGS strebt die
Verwaltung eine Bündelung des Vereinssports an, mit dem Ziel Flächenressourcen besser zu nutzen
und dadurch zu sparen, als auch mitgliederstärkere und damit leistungs- und zukunftsfähigere Vereine
als Partner zu generieren. Die Zusammenführung von Spielvereinigung Lahr und Lahrer FV zum SC
Lahr ist dafür das beste Beispiel. Leider fehlt hier nach wie vor die räumliche Einheit.
Mit der vorgesehenen räumlichen Vereinigung der beiden großen Kernstadtvereine würden im Bereich
Klostermatte Sportflächen für anderweitige Nutzungen frei.
Entsprechend den bundesweiten Entwicklungen besteht eine immer größer werdende Nachfrage nach
vereinsungebundenen Sportangeboten. Dies wird in Lahr deutlich vor allem an der Nutzung der Flä­
chen im Bürgerpark. Multisportanlagen finden sich derzeit noch an der Friedrichschule, und Th.Heuss
Schule (DFB Minifeld). Neben der Ausstattung größerer Neubaugebiete (Gartenhöfe) mit diesem An­
gebot, sieht das Fachamt im Bürgerpark weiteren Bedarf. Dort könnten weitere Kleinspielfelder zu einer
Entspannung des Nutzungsdrucks auf die vereinsgebundenen Flächen sorgen und die Attraktivität der
Anlagen weiter steigern.
Ausblick:
•

Dammenmühle Fusion HC Lahr mit TC - Erneuerung HCL Platz

•

Erweiterung von Vereinsungebundenen Sportangeboten (Multisportfelder, Minifussbailfelder).

•

Konzentration der Vereinssports durch Fusion und Modernisierung.

•

Verbesserung der Erschließung (Dammenmühle)

Friedhöfe
Das operative Geschäft der Friedhofsverwaltung (Durchführung von Bestattungen, Abrechnung etc.)
wurde im Jahr 2020 an den BGL als Dienstleister zugeordnet. In der Abteilung Öffentliches Grün ist
die gestalterische Bearbeitung, sowie Bedarfs- und Belegungsplanung der Friedhofsflächen verblie­
ben.
Friedhöfe sind die dynamischsten öffentlichen Freiräume. Hier werden laufend neue Gräber belegt und
nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungsfrist wieder zurückgegeben. Der Wandel in der Bestattungskultur
(mehr Urnen- statt Erdbestattung; pflegearme Grabformen) wirkt sich auf das Erscheinungsbild des
Friedhofs aus. Strukturelle Veränderungen benötigen hier einen langen Atem. Vielerorts sind bis heute
nicht alle Gräber maschinell bedienbar. Umso wichtiger sind daher Gesamtkonzepte, die bestehende
Gräber berücksichtigen und gleichzeitig die Weichen für eine Neuordnung von Grabfeldern stellen.
Neben dem Friedhof an der Stiftkirche und Alt-Langenwinke! werden 9 aktive Friedhöfe betreut. Der
zunehmende Wunsch nach - kostengünstigen - alternativen Bestattungsformen hat zu einem immer
breiter gefächerten Angebot geführt. Der damit verbundene Bedarf an vorzuhaltenden Flächen erlaubt
nicht überall das gleiche umfassende Angebot.
Gleichzeitig sind stellen Friedhöfe wichtig Grünstrukturen im Siedlungsraum dar, der ökologischen
Funktionen zu fördern sind.

Ausblick:
•

Erweiterung Friedhof Kuhbach und Neu Strukturierung der Bestandsflächen

•

Neue Bestattungskonzepte

Drucksache 96/2022

•

Fortschreibung der Friedhofs- und Gebührensatzung

•

Maßnahmen zur Pflegevereinfachung und Strukturierung am Bergfriedhof

•

Vorplatz Bergfriedhof mit Parkplatzsituation im Zuge der Wohnbebauung dort.

Seite 6

Stadtbäume
Das Baumkataster weist derzeit einen Bestand von 15305. (Vorjahr 15.447) Bäumen aus.
Vorrangige Baumart ist nach wie vor der Ahorn. Ahorn bietet mit seinen verschiedensten Unterarten
ein sehr breites Spektrum an Bäumen, die für die unterschiedlichsten Anwendungen in der Stadt ge­
eignet sind. Mehr und mehr Bedeutung erlangen aber auch bei uns bisher wenig bekannte Arten aus
anderen Kiimaregionen. Hier hat sich gezeigt, dass man sich bei dem Ziel ein klimatisch wirksames
und resilientes Stadtgrün zu etablieren, keinesfalls nur auf „einheimische“ Gehölze verlassen kann.
Der Stadtraum ist für Bäume generell ein schwieriger Standort. Abgase, Versiegelung, Leitungen, Was­
sermangel und nun auch die klimatischen Veränderungen lassen es immer schwieriger werden, den
richtigen Baum zu finden, der möglichst auch noch in 20 bis 30 Jahren eine gute Figur macht und die
ihm angedachten Wohlfahrtswirkungen entfaltet.

Die Baumkontrolle für 2022 weist zur Gewährung der Verkehrssicherheit 227 Bäume zur Fällung aus.
Davon wurden 142 vollzogen. Die überwiegende Zahl der zur Fällung vorgeschlagenen Bäume stellen
mit 56% die Eschen dar. Das Eschentriebsterben Ist eine seit 2007 bei uns nachgewiesene Pilzerkran­
kung an Eschen die zur Welke und zum Absterben der Krone führt. Vor allem in der Forstwirtschaft für
das Eschentriebsterben zu großen - wirtschaftlichen- Schäden. Im öffentlichen Grün ist die Krankheit
vor allem und dem Aspekt der Standsicherheit zu sehen. Durch Schnittmaßnahmen wird versucht dies
zu gewährleisten und den Standort solange als möglich zu erhalten.
im Luftbild betrachtet ist Lahr eine im Grün gelegene und auch durchgrünte Stadt. Da scheint es zu­
nächst verwunderlich, dass bei Veranstaltungen wie der Innenstadtkonferenz der Wunsch nach mehr
Grün und Bäumen in der Stadt mit an vorderster Stelle steht. Andererseits lässt dieser Wunsch nach­
vollziehbar deutlich werden, welche Bedeutung Grün/Bäume als Heilmittel für architektonische-, ge­
sellschaftliche- und seelische- Mangelerscheinungen hat. Genau eben die Wohlfahrtswirkung für einen
als lebenswert empfundenen öffentlichen Raum. Dies bringt die zuständigen Fachämter mitunter in
Schwierigkeiten. Denn längst nicht überall, wo sich die Bürger nach Grün sehnen, ist dies realisierbar.
Zunächst fehlt meist ober- und vor allem unterirdisch (Wurzel-) Raum für einen Baum. In der Konkur­
renz zwischen Parkplatz, Bauplatz oder Verkehrsweg, Feuerwehrflächen, rangiert der Baum dann im­
mer noch an letzter Steile. Auch rechtliche Einschränkungen wie das Nachbarrecht machen eine Pflan­
zung oft unmöglich. Und selbst nach erfolgreicher Pflanzung gilt es dann auch über die gesamte Le­
benszeit des Baumes die Aufwendungen für die Pflege (Wässern, Kronenpflege, Laubbeseitigung etc.)
durch entsprechendes Personal und Bereitstellung der Finanzmittel zu gewährleisten.
Ausblick:
•

Weitere Baumpflanzung wenn ausreichender Wurzel- und Kronenraum eine habitusgerechte
Entwicklung ermöglichen.

•

Ausreichend große Flächen für Pflanzungen vorsehen.

•

Keine Beschränkung des Artenspektrums auf nur „einheimische“ Bäume.

Drucksache 96/2022

Seite 7

•

Bei Neupflanzungen und auch im Bestand begleitende bauliche Maßnahmen zur Verbesserung
des Wasserangebotes für die Bäume. (Wasserführung von Oberflächen, Entsiegelung, Rigolen
etc.)

•
•

Gemischte Alleen für mehr Resilienz.
Erhebung möglicher Neustandorte im Stadtgebiet und Darstellung in einer Übersichtkarte.
Bisher vorzuschlagen:
o Fahrbahnteiler im Bereich Doler Platz
o Rathausplatz (Vervollständigung Baumkante Ostseite)
o Schillerstraße oberer Teil
o Lotzbeckstraße (vor Rathaus II bis ehern. Post)
o mobiles Grün auf Abruf in der Innenstadt. („Intermezzo“)

•

Temporäre Begrünung von Baulücken
„Tiny Forest“ auf dem Gelände Stadtbahnhof (Vorhaitefläche Stadthalle)

Wald
Über die städtischen Forste berichtet die Abteilung Liegenschaften, der dieser Arbeitsbereich zugeord­
net ist regelmäßig über das Forsteinrichtungswerk, Der GR hatte das FEW am 19.10.2020 beschlos­
sen. Laufzeit für die forstliche Planung ist 10 Jahre; d.h. von 2020 - 2029.
Langfristige Entwicklung:
Fläche ha

Staatswald

Körperschaftswald

Privatwald

Forstl. Betriebsfi.

Bewaldung %

1978 (FNP)

6.982

430(17%)

1.442 (58%)

632 (25%)

2.504 (100%)

36

2022

6.984

400 (15%)

1.497 (58%)

694 (27%)

2591 (100%)

37,1

(inci.146 Kirche)

Als Bannwald sind 88,4 ha klassifiziert.

Fazit:
Das hier beschriebene Aufgabenspektrum ist nicht abschliessend. Es soll dennoch eine Vorstellung
der vielfältigen Aufgaben des Fachamtes geben, das sich diesen Aufgaben neben der Abteilungslei­
tung mit einem Stamm von derzeit 3 Mitarbeitern stellt. (Der Bereich Landschaftsplanung und Ökologie
und Artenschutz wird aufgrund seiner Abgrenzbarkeit in einer eigenen Vorlage dargestellt werden).
Eine Bemessung nach einem umgesetzten Finanzvolumen je Mitarbeiter kann hier nicht erfolgen. Da
sehr viele Projekte gerade im Hinblick auf Ihre Öffentlichkeitswirksamkeit zu bearbeiten sind (Chrysanthema, Stadtgulden u.A.) besteht ein ungleich höherer Kommunikations- und Abstimmungsaufwand
als beim reinen Haushaltsvollzug.
Die Herausforderungen einer wachsenden Stadt treffen die öffentlichen Freiräume gleichermaßen wie
alle anderen kommunalen Infrastrukturen. Hinzu kommen die berechtigten ökologischen und klimati­
schen Anforderung die heutzutage an das öffentliche Grün gestellt werden.
Dabei wird immer wieder deutlich, dass noch vor finanziellen Handlungsspielräumen, vor allem eine
langfristige Flächenbevorratung essentiell ist, um diese Herausforderungen so bewältigen zu können,
dass eine lebenswerte, resiliente Stadtgestalt erhalten und fortentwickelt werden kann.
Grün kann nur dort seine Wohlfahrtswirkung entfalten, wo es im Rahmen der Stadtentwicklung ganz
frühzeitig mitgedacht wird, wo Ihm gegenüber anderen Interessen genügend Raum bereitgestellt und
verteidigt wird.

Seite 8

Drucksache 96/2022

Zielsetzung:
Umfassende Information zum Status der öffentlichen Grünanlagen und Stadtbäume.

Maßnahmen:
Ausblick auf die Zielsetzungen der Arbeit der Fachabteilung

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Hier.unmaßgeblich

Tilman Retters

Richard Sottru