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Beschlussvorlage (Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 501
Sachbearbeitung: Kammerer

Drucksache Nr.: 68/2022 1. Ergänzung
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
60/603
Gebäudemanagement

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

06.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

27.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Abgesetzt

Vorlagenkonferenz

11.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Kuhbach

28.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

C2 –
Einstimmig

Ausschuss für Soziales, Schulen 29.06.2022
und Sport

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

04.07.2022

Einstimmig
12 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Ortschaftsrat Reichenbach

06.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

C2 –
Einstimmig

Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie
der Lahrer Oststadt

Beschlussvorschlag:
1. (Den konzeptionellen Eckpunkten zu den Bedarfsplanungen für den künftigen Kindergarten- und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer
Oststadt wird zugestimmt).
NEU: im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport, 29.06.2022 wie folgt geändert:
1. Die Bedarfsplanungen für den künftigen Kindergarten- und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der zur Diskussion stehenden Varianten (A, B, C1, C2) die weiteren Planungen voranzubringen und eine Gesamtkonzeption mit
entsprechenden Einzelmaßnahmen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

Seite 2

3. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werden jeweils Planungsmittel in Höhe von bis zu
200.000,- Euro benötigt. Diese sind für den Haushalt 2023 und 2024 entsprechend anzumelden.
4. Mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts soll auf der Grundlage, der noch ausstehenden Grundsatzentscheidung des Gemeinderats zur Priorisierung
des investiven Maßnahmenkatalogs der kommenden Jahre, eine sukzessive Projektentwicklung erfolgen.

Zusammenfassende Begründung:
Mit einem Gesamtkonzept soll in den kommenden Jahren ein bedarfsgerechter Kindergarten und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach, sowie der angrenzenden Oststadt gewährleistet werden.

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

Seite 3

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Nach der vorliegenden Bevölkerungsprognose (Zeitraum 2019 – 2035) wird die Einwohnerzahl der
Stadt Lahr von rund 48.000 Einwohner/innen auf über 52.000 Einwohner/innen mit entsprechenden
Auswirkungen auf den künftigen Bedarf an Kita- und Schulplätzen zunehmen. Hinzu kommt der Wunsch
der Eltern nach umfassenderen Betreuungsangeboten im Kita- und Schulbereich. So werden in den
Kindergärten verstärkt Betreuungsangebote mit verlängerten Öffnungszeiten oder Ganztagsangeboten
gewünscht. Im Bereich der Grundschulkinder sind bereits aktuell sämtliche freiwilligen zusätzlichen Betreuungsangebote der Stadt und freien Trägern ausgelastet. Außerdem ist bei den Grundschulen der
ab 2026 zu realisierende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu berücksichtigen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen stehen insbesondere die sich abzeichnenden Bedarfe in
den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach, mit der angrenzenden Oststadt im besonderen Fokus künftiger Entscheidungen. Zu berücksichtigen ist gerade im Lahrer Osten, dass neben aktuell in der Entwicklung befindlichen Baugebieten, in den kommenden Jahren zusätzliche Flächen zur Bebauung zur
Verfügung stehen, die den Zuzug von Familien begünstigen werden.

In den Bedarfsberechnungen Kita und Schulen sind folgende Baugebiete / Projekte erfasst:
Schulbezirk Geroldseckerschule
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+

Albert-Förderer-Straße Bebauungsplan
AKAD-WHL
Altenberg 1. Änderung
Willy-Brandt-Straße
Hosenmatten II, 2
Bebauungsplan Altstadtquartiere
Hochstraße
Bebauungsplan Bottenbrunnen
Baugebiet ehemaliges Autohaus Schillinger Geroldsecker Vorstadt
Altfelixstraße

Schulbezirk Kuhbach
+ 1. Teil Bebauungsplan, Ortsmitte Kuhbach
+ 2. Teil Bebauungsplan, Ortsmitte Kuhbach
+ Eichgarten-Ost
Die nachfolgend genannten Bedarfe und Veränderungen an den verschiedenen Kita- und Schulstandorten zeigen auf, dass die anstehenden konzeptionellen und baulichen Herausforderungen nur in einem
Gesamtkonzept zukunftsfähig gelöst werden können.

Die Kindergarten-Bedarfsplanung weist für das Einzugsgebiet Oststadt (Schulbezirk Geroldseckerschule) Kuhbach / Reichenbach eine langfristige Unterdeckung des Bedarfs von 86 Plätzen Ü3 und 39
Plätzen U3 aus. In der Bedarfsberechnung ist der Mehrbedarf, der sich durch neue Baugebiete und
dem Zuzug ergibt, bereits berücksichtigt. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen.

Geroldseckerschule
Summe Kernstadt
Kuhbach
Reichenbach
Summe Stadtteile
Summe Schulbezirke

-16
-16
10
10
-6

St. Maria

a.d.Schutt
er

-10
-10
-27
-11
-38
-48

5
5
-35

0

-10
-45
-40

0
0

0
Städt. Kita

0
0

Bedarfsdeckung
langfristig

betrifft Kita
Mehrbedarf
Wohnbau

Zugang/Abgang
Plätze nach 2024

Bedarfsdeckung
2023/2024

betrifft Kita

Bedarfsdeckung
2022/2023
Zugang/Abgang
Plätze

betrifft Kita

Kita-Plätze 3-6
Jahre/Schulbezirk

Seite 4

Zugang/Abgang
Plätze
2021/2022

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

-37
-37
-9

-32
-32
-44

0
-9
-46

-10
-54
-86

Geroldseckerschule
Summe Kernstadt
Kuhbach
Reichenbach
Summe Stadtteile
Summe Schulbezirke ohne
Tagespflege

5
5

0

-7
-7
-16
-2
-18

5

-25

St. Maria

0

-7
-7
-16
-2
-18

0

-25

0

Bedarfsdeckung
langfristig

Mehrbedarf Wohnbau

betrifft Kita

Zugang/Abgang Plätze
nach 2023

Bedarfsdeckung
2023/2024

betrifft Kita

Zugang/Abgang Plätze

Bedarfsdeckung
2022/2023

betrifft Kita

Plätze für Kinder
unter 3 Jahren/
Schulbezirk

Zugang/Abgang Plätze

Zielgröße 95%

0

-11
-11
-3
0
-3

-18
-18
-19
-2
-21

0

-14

-39
Zielgröße

0
Städt. Kita

37% aus drei
durchschnittlichen
Jahrgängen

Stadtteil Kuhbach
Städtischer Kindergarten Kuhbach Ist-Stand:
Aktuell sind in der Einrichtung eine Regelgruppe Ü3 (28 Plätze), sowie eine altersgemischte Gruppe
2-6 Jahre (17 Plätze) untergebracht.
Künftiger langfristiger Bedarf:
Im städtischen Kindergarten fehlen 44 Kita-Plätze U3 und 19 Betreuungsplätze für Kinder Ü3.
Folgende Gruppen müssten für eine Bedarfsdeckung zusätzlich eingerichtet werden:
Ü3: 1 VÖ-Gruppe (max. 25 Plätze) , 1 Ganztagsgruppe (max. 20 Plätze)
U3: 2 Krippengruppen (je 10 Plätze)

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

Seite 5

Durch das bestehende Defizit an Betreuungsplätzen in der Kita Kuhbach, mussten in der Vergangenheit
Eltern auf die angrenzende Kernstadt und Stadtteile ausweichen.

Stadtteil Reichenbach
Städtischer Kindergarten an der Schutter Ist-Stand:
Aktuell sind in der Einrichtung eine Regelgruppe Ü3 (max. 28 Plätze) sowie eine altersgemischte
Gruppe 2-6 Jahre (17 Plätze) und ab Juni 2022 2 Krippengruppen U3 (je 10 Plätze) untergebracht.
Katholischer Kindergarten St. Joseph Ist-Stand:
Die Einrichtung bietet zurzeit Platz für zwei Regelgruppen Ü3 (28 Plätze), sowie eine Krippengruppe
(10 Plätze).
Künftiger langfristiger Bedarf:
Im Stadtteil Reichenbach fehlen 10 Kita-Plätze ü3. Im Bereich der Krippenplätze besteht durch den
aktuellen Ausbau der städtischen Kindertagesstätte an der Schutter nahezu Bedarfsdeckung. Auslöser
für den umfangreichen Handlungsbedarf in Reichenbach ist jedoch der stark sanierungsbedürftige Zustand des Gebäudes der katholischen Kindertagesstätte St. Joseph. Sowohl Gebäudesubstanz als
auch technische Anlagen wie Heizungs- und Elektroinstallationen müssten zeitnah ertüchtigt werden.
Eine Nutzung als Kindertagesstätte nach heutigen Anforderungen ist aufgrund der gegebenen Grundrissstruktur nicht möglich. Für diese Einrichtung ist dringend eine Ersatzlösung zu schaffen, da eine
Sanierung im Bestand technisch ausgeschlossen bzw. unwirtschaftlich ist. Bei der angestrebten Ersatzlösung könnte der Fehlbedarf im Bereich der ü3-Plätze abgedeckt werden. Sollte sich in Kuhbach nur
eine 5-gruppige Lösung für die Kita abzeichnen, könnte in Reichenbach am Standort an der Schutter
über ein weiteres Modul eine zusätzliche ü3 Gruppe geschaffen werden.

Schulbezirk Geroldseckerschule:
Mit dem vom Ortenaukreis beschlossenen Neubau des Klinikum Lahrs wird die Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße voraussichtlich 2024 wegfallen. Ein entsprechender Ersatz mit 70 Kita-Plätzen und
15 Krippen-Plätzen muss geschaffen werden. Ungeachtet dieser kurzfristigen Entwicklung könnte über
die neue Kita Hosenmatten II ein Großteil des Bedarfs im Schulbezirk aufgefangen werden.

Situation Grundschulen:
Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung und Bevölkerungsprognose, sowie der künftigen Entwicklung von Baugebieten wird sich im Schulbezirk Geroldseckerschule und im benachbarten Schulbezirk Kuhbach der größte Schülerzuwachs ergeben. Dagegen bleiben in Reichenbach die Schülerzahlen vergleichsweise stabil. Der Schulbezirk Geroldseckerschule und der Schulbezirk Kuhbach
wurde daher zu einer Planungseinheit zusammengefasst. Neben dem zu erwartenden Schülerzuwachs
im Pflichtbereich, wird sich künftig ein erhöhter Raumbedarf mit dem Ausbau der Schulkindbetreuung
bis hin zur Einführung des Rechtsanspruchs 2026 ergeben.

Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Schülerzahlenentwicklung müssten im Lahrer Osten (Geroldseckerschule / Grundschule Kuhbach) insgesamt Räume für 6 Parallelklassen (Klassenstufen 1-4)

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

Seite 6

im Pflichtbereich, einschließlich Vorbereitungsklassen vorgehalten werden. In Reichenbach ist langfristig ein Raumbedarf für 1 – 2 Parallelklassen einzuplanen.
Die Schülerzahlen werden sich voraussichtlich wie folgt entwickeln:
2022/2023

2023/2024

2024/2025

Kernstadt

1

2

3

4

zus.

1

2

3

4

zus.

1

2

3

4

zus.

Geroldseckerschule

91

89

80

70

330

83

91

89

80

343

95

83

91

89

358

13

13

13

13

52

Geroldseckerschule Zuzug
Wohngebiete
zusammen:

91

89

80

70

330

83

91

89

80

343 108 96 104 102 410

Stadtteile

1

1

2

3

zus.

1

1

1

2

zus.

1

1

1

1

zus.

Kuhbach

22

22

16

22

82

33

22

22

16

93

34

33

22

22

111

3

3

3

3

12

34

33

22

22

111

Kuhbach Zuzug
Wohngebiete
zusammen:

22

22

16

22

INSGESAMT:

113 111 96

92

412 116 113 111 96 436 142 129 126 124 521

Reichenbach

40

28

128

28

32

82

33

24

2025/2026

22

40

22

28

16

32

93

124

33

2026/2027

24

40

28

125

2027/2028

Kernstadt

1

2

3

4

zus.

1

2

3

4

zus.

1

2

3

4

zus.

Geroldseckerschule

84

95

83

91

353

69

84

95

83

331

82

69

84

95

330

Geroldseckerschule Zuzug
Wohngebiete

13

13

13

13

52

13

13

13

13

52

13

13

13

13

52

zusammen:

97 108 96 104 353

82

97 108 96

383

95

82

97 108 382

Stadtteile

1

1

1

1

zus.

1

1

1

1

zus.

1

1

1

1

zus.

Kuhbach

27

34

33

22

116

22

27

34

33

116

33

22

27

34

116

Kuhbach Zuzug
Wohngebiete

3

3

3

3

12

3

3

3

3

12

3

3

3

3

12

zusammen:

30

37

36

25

128

25

30

37

36

128

36

25

30

37

128

INSGESAMT:

127 145 132 129

481 107 127 145 132 511 131 107 127 145 510

Reichenbach

24

121

33

24

40

28

24

33

24

109

36

28

24

33

121

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

Seite 7

Ist-Stand und Bedarfe der einzelnen Grundschulstandorte
Schulbezirk Geroldseckerschule Ist-Stand:
Die Geroldseckerschule einschließlich der neu geschaffenen Außenstelle in der Geroldsecker Vorstadt
kann im Pflichtbereich bis zu 4 Züge aufnehmen. Trotz der Erweiterung ist die Schule am Hauptstandort
und an der Außenstelle zunehmend ausgelastet. Auch im Bereich der Betreuung der Schulkinder sind
nahezu alle Plätze belegt (50 Hortplätze, 100 Plätze flexible Nachmittagsbetreuung).
Künftiger langfristiger Bedarf:
Da bauliche Erweiterungen an beiden Standorten nahezu ausgeschlossen sind, kann der künftige
Raumbedarf zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2026 nur über eine Änderung in der Schulorganisation (Reduzierung der Schulgröße im Pflichtbereich) realisiert werden.
Die Geroldseckerschule wäre daher ab 2026 als 3-zügige Grundschule zu führen. Die erforderlichen
Räume für den wegfallenden 4ten Zug müssten an anderer Stelle, im Rahmen der noch vom Gemeinderat zu beschließenden Gesamtstrategie zum Ganztagsausbau der Lahrer Grundschulen „Schulgipfel
II“ eingeplant werden.

Grundschule Kuhbach Ist-Stand:
+ 4 Klasen 1-4, 1-zügig
+ Betreuungsgruppen Schulkinder:
4Gruppen Verlässliche Grundschule
4 Gruppen Nachmittagsbetreuung
Künftiger langfristiger Bedarf (ohne Berücksichtigung Schulbezirksübergreifender Lösungen einschließlich Schulkindbetreuung bzw. Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung):
+ 6 Klassen 1-4, 1,5-zügig
+ Zusätzlicher Raumbedarf (Programmfläche)
Pflichtbereich: 175 qm
+ Zusätzlicher Raumbedarf (Programmfläche)
Ganztags: 280 qm

Grundschule Reichenbach Ist-Stand:
+ 4 Klasen 1-4, 1-zügig
+ Betreuungsgruppen Schulkinder:
3 Gruppen Verlässliche Grundschule
3 Gruppen Nachmittagsbetreuung
Künftiger langfristiger Bedarf (ohne Berücksichtigung Schulbezirksübergreifender Lösungen einschließlich Schulkindbetreuung bzw. Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung):
+ 6 Klassen 1-4, 1,5-zügig
+ Zusätzlicher Raumbedarf (Programmfläche)
Pflichtbereich: 175 qm
+ Zusätzlicher Raumbedarf (Programmfläche)
Ganztags: 280 qm

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

Seite 8

Zielsetzung:
Mit dem Gesamtprojekt sollen die nachfolgenden Ziele erreicht werden:
✓ Bedarfsgerechter und wohnortnaher Ausbau der Kindertagesstätten und Weiterentwicklung der
Betreuungsangebote
✓ Schaffung von ausreichenden Schulplätzen für Grundschulkinder im Pflichtbereich
✓ Mehr Angebote durch den zunehmenden Förderungs- und Betreuungsbedarf für Grundschulkinder
✓ Realisierung Rechtsanspruch ab 2026

Maßnahmen:
Mit Blick auf die ansteigenden Kinderzahlen im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen und unter
Berücksichtigung, der sich künftig veränderten Betreuungsbedarfe ist ein Ausbau der Kindergarten- und
Schulstandorte in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach notwendig. Dabei werden insbesondere
im Schulbereich stadtteilübergreifend auch die künftigen Bedarfe der Lahrer Oststadt im Gesamtprojekt
berücksichtigt.
Zur Erstellung eines zukunftsweisenden Konzepts zur Kinderbetreuung und Schulausbau wurde eigens
eine Lenkungsgruppe eingerichtet. Gemeinsam mit der katholischen Verrechnungsstelle als Trägerin
der Kita St. Joseph in Reichenbach, den Einrichtungsleitungen, dem Schulamt und den Ortsvorstehern
haben das Amt für Soziales, Schulen und Sport sowie das Gebäudemanagement der Stadt Lahr drei
Varianten erarbeitet. Dabei wurden über den Planungsfortschritt regelmäßig die Ortschaftsräte Kuhbach und Reichbach sowie der Ausschuss Soziales, Schulen und Sport informiert. Zuletzt wurden in
einer Bürgerinformation am 19.01.2022 die Überlegungen zu einem Gesamtkonzept der Öffentlichkeit
vorgestellt. In dieser Veranstaltung wurde erstmalig über die Variante C (nachfolgend C1) mit dem Neubau einer 2-zügigen Ganztagsgrundschule in den Breitmatten ohne Schulturnhalle informiert.

Zur Beratung stehen in Variante A der Neubau einer sechsgruppigen Kita in Kuhbach sowie die Erweiterung der Grundschule um die Räume der ehemaligen Kita im Bestandsgebäude. Als möglicher
Standort für eine neue Kita käme in Kuhbach das Baugebiet Eichgarten-Ost in Betracht. Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, die Umlegung ist noch durchzuführen und die Erschließung ist noch
vollständig zu planen. Die katholische Kita St. Josef in Reichenbach würde am Standort der städtischen Kita an der Schutter in modularer Bauweise auf dem vorhandenen Freigelände als 3 gruppige
Einrichtung unter Beibehaltung der Trägerschaft (Katholische Kirche) errichtet werden.

Variante B sieht den Umbau der Grundschule Kuhbach zur reinen Kindertagesstätte sowie den Umzug der Grundschule Kuhbach nach Reichenbach vor. Das Bestandsgebäude in Kuhbach kann voraussichtlich nur eine 5-gruppige Einrichtung aufnehmen. Außerdem ist die Erweiterung des Außengeländes auf die Fläche des Schulhofes limitiert. Am Schulstandort Reichenbach würde das Bestandsgebäude um die Klassen aus Kuhbach (4 Räume) erweitert werden bzw. im Bestand optimiert. Außerdem könnten dort auch die Zusatzräume für einen Ganztagsbetrieb im Bestand geschaffen werden.
Die Kita St. Josef in Reichenbach würde auch in diesem Szenario modular am Standort Kita an der
Schutter neu gebaut werden. Über die Einplanung einer weiteren U3-Gruppe an diesem Standort
könnte der noch verbleibende Fehlbedarf in Kuhbach und in Reichenbach abgebaut werden.

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

Seite 9

Die Variante C1 kam im Rahmen der Projektentwicklung als 3te Option durch Gespräche mit den
Ortsvorstehern noch ergänzend hinzu. Sie beinhaltet das Konzept, eine neue Grundschule in Kuhbach zu bauen. Das jetzige Schulgebäude in Kuhbach würde zur reinen Kita-Nutzung – wie Variante
B - umgebaut werden. Die Kita St. Josef würde in leerstehende Räume der Schule in Reichenbach
oder in das aktuell von der Schule genutzte Bestandsgebäude (Ostflügel) ziehen. Bei dieser Variante
wäre ein Betrieb der neuen Schule als Ganztagsschule nach dem Schulgesetz (Ganztagsschule in
Wahlform) vorgesehen, sodass es neben der Schutterlindenbergschule im Lahrer Westen auch im
Osten ein solches Angebot geben könnte. Die Schulverwaltung und das Schulamt würden eine zweite
Ganztagsschule in Lahr mit schulischem Förder- und Betreuungskonzept sehr begrüßen, da das
ganzheitliche Angebot für viele Eltern passend ist und eine Alternative zu anderen (kostenpflichtigen)
Nachmittagsbetreuungen bietet.
Zunächst wurde eine mögliche „Breitmatten-Schule“ als 2 zügige Ganztagsgrundschule ohne eigenständige Schulturnhalle konzipiert (Variante C1). Der Größe der künftigen Schule entsprechend ist lediglich ein Sport / Bewegungsraum im Raumprogramm vorgesehen. Der Sportunterricht kann bei entsprechender Unterrichtsorganisation (Stundenplan-Blöcke) nach wie vor in der Festhalle Kuhbach
stattfinden, wobei hier eine Schülerbeförderung eingerichtet werden müsste, dies wird bereits seit vielen Jahren an der Luisenschule und Johann-Peter-Hebel-Schule praktiziert.
Mit Blick auf die notwendigen Veränderungen bei der benachbarten Geroldseckerschule, die mit der
Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nur noch schulorganisatorisch 3-zügig geführt werden könnte, wäre für die neue Schule auch ein 3-zügiger Neubau mit Ganztagsbetrieb als
weitreichende Alternative denkbar (Variante C2). An Stelle einer größeren 3-zügigen „Breitmattenschule“ (Konzept Variante C1) müsste im Rahmen der Gesamtstrategie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Lahrer Grundschulen dann die Eichrodtschule (noch) umfassender erweitert werden, um den Fehlbedarf eines Grundschuljahrgangs im Bereich der Oststadt und
Stadtmitte aufzufangen. Bei dieser Variante müsste keine eigenständige zusätzliche Schulturnhalle
eingeplant werden.
Im Bereich Breitmatten sind städtische Grundstücke vorhanden. Im Flächennutzungsplan ist Grünfläche mit der Zweckbestimmung Park/Grünanlage dargestellt. Somit ist der Flächennutzungsplan zu
ändern. Der Bebauungsplan BREITMATTEN setzt dort ebenfalls eine Grünfläche fest, mit der Eintragung eines Sportplatzes und wäre somit auch zu ändern. Bei Einrichtung einer Ganztagsschule kann
der Schulbezirk geöffnet werden, sodass eine Lenkung der Schülerströme möglich ist.

In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Varianten mit Investitionskosten, Zuschüssen und laufenden Betriebskosten sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile der Konzepte zusammengefasst dargestellt:
Variante A
Neubau Kita 6 Gruppen
Modulare Erweiterung Kita an der Schutter Reichenbach
Umbau Schulgebäude Kuhbach zur reinen Schulnutzung

Variante A

Maßnahme

Indikative Kostenprognose

Zusätzliche
Betriebskosten Gebäude
pro Jahr

Zusätzliche
Betriebskosten Kita
Kuhbach
pro Jahr

Zusätzliche
Betriebskosten Betreuung
Schulkinder
bzw. Ganztagsschule

Kalkulatorische
Kosten (Gesamtaufwendungen)

Fördereinnahmen
ca.

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

Seite 10

Neubau
6.000.000 €
Kita 6 Gruppen

Modulare
Erweiterung
Kita an der
Schutter Reichenbach

236.000
€

140.000 €

900.000 €

50.000 €

Umbau Schulgebäude Kuhbach
1.000.000 €
zur reinen Schulnutzung (1 zügig)

0€

7.900.000 €

190.000 €

528.000 €

0€
z.Z. keine
Förderrichtlinien
in Kraft

neutral

154.000€
236.000
€

154.000
€

500.000 €

242.581,- €

1.028.000 €

Vorteile:
+ Flexible Anpassung des Kitastandortes Reichenbach an künftige Raumbedarfe durch modulare
Bauweise
+ Bei einem Kita Neubau in Kuhbach könnte ein größerer Außenbereich eingeplant werden.
+ Kein / nur begrenzter Schülertransport zum Schulstandort Reichenbach („kurze Beine – kurze
Wege“)
Nachteile:
-

Die Grundstücke im Baugebiet Eichgarten-Ost sind noch vollständig in Privatbesitz, kein schneller Zugriff für ein städtisches Projekt möglich.

-

Bei einem gemeinsamen Standort Städt. Kita an der Schutter und Ersatz St. Josef gestaltet sich
eine trägerübergreifende Kooperation (Stadt / kath. Kirche) eher schwierig.

-

Nur 1-zügiger Ausbau an der Grundschule Kuhbach mit Erweitertem Raumbedarf für Ganztag
möglich, künftiger Bedarf im Schulbezirk Kuhbach liegt bei 1,5 Zügen mit Ganztagsräumen.

-

Erhöhte Betriebskosten bei 2 Ganztagsstandorten an der Kuhbacher und Reichenbacher Schule
(Doppelstrukturen)

Neutral:
o Mittlere Investitionskosten – nur 1-zügiger Schulausbau in Kuhbach
Variante B
Umbau Schule Kuhbach zur reinen Kita-Nutzung (6 Gruppen)
Modulare Erweiterung Kita an der Schutter Reichenbach
Erweiterung Grundschule Reichenbach (alternativ Umbau Bestand Alte Schule)

Variante B

Maßnahme

Indikative Kostenprognose

ZusätzlicheBetriebskosZusätzliche
ten Kita KuhBetriebskosbach pro
ten Gebäude
Jahr
pro Jahr

Zusätzliche
Betriebskosten Betreuung Schulkinder bzw.
Ganztagsschule

Kalkulatorische
Kosten

Fördereinnahmen
ca.

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung
Umbau Schule
Kuhbach
zur reinen KitaNutzung (6 Gruppen)
Modulare
Erweiterung
Kita an der
Schutter Reichenbach
Erweiterung
Grundschule Reichenbach
(alternativ Umbau
Bestand Alte
Schule)

Seite 11

2.500.000 €

0€

900.000 €

50.000 €

3.000.000 €
bis 3.500.000
€

80.000 €

6.400.000 €
bis 6.900.000 130.000 €
€

236.000€

308.000 €

0€
z.Z. keine
Förderrichtlinien in Kraft

neutral

308.000 €

236.000 €

308.000 €

1.500.000 €

179.747 €

1.808.000 €

Vorteile:
+ Niedrige Investitionskosten – Beim Ausbau des Schulstandortes Reichenbach werden nur die
Schüler*innen aus Kuhbach aufgenommen.
+ Flexible Anpassung des Kitastandortes Reichenbach an künftige Raumbedarfe durch modulare
Bauweise
+ Ausreichendes Flächenangebot am Schulstandort Reichenbach im Pflicht- und Ganztagsbereich
für alle Kuhbacher und Reichenbacher Schulkinder
Nachteile:
-

Bei einem gemeinsamen Standort Städt. Kita an der Schutter und Ersatz St. Josef gestaltet sich
eine trägerübergreifende Kooperation (Stadt / kath. Kirche) eher schwierig.

-

Keine Wohnortnahe Versorgung der Grundschüler*innen in Kuhbach

-

Organisation / Durchführung Schülertransport nach Reichenbach – dauerhafte Beförderungskosten

-

Die Bedarfe im Schulbereich Oststadt werden bei einer zentralen Schullösung in Reichenbach
nicht berücksichtigt

Neutral:
o Größe Außenanlage am Kitastandort Kuhbach limitiert
Varianten C1 / C2
Umbau Schulgebäude Kuhbach zur reinen Kita-Nutzung (5 Gruppen) bzw. Umbau gesamtes OG, unabhängig der Gruppenanzahl
Umbau / Erweiterung Schule Reichenbach zur Aufnahme Kita St. Joseph
Einrichtung einer zusätzlichen Kitagruppe an der Kita an der Schutter (Ergänzung modulare Bauweise)

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

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Neubau „Breitmattenschule“, 2- zügige Grundschule (Variante C1) bzw. 3-zügige Grundschule (Variante C2)

Variante C1

Maßnahme

Umbau Schule
Kuhbach
zur reinen KitaNutzung (6 Gruppen)
Umbau / Erweiterung
Schule Reichenbach zur Aufnahme Kita (Ersatz kath. Kita)
und Erweiterung 1
Gruppe modular
an der Schutter
Neubau „Breitmattenschule“
2 zügige Grundschule
(FNP-/B-Planänderung berücksichtigen!)

Zusätzliche
Betriebskosten Gebäude
pro Jahr

Zusätzliche
Betriebskosten Kita Kuhbach pro
Jahr

2.500.000 €

0€

160.000€

2.000.000 €

50.000 €

Indikative Kostenprognose

76.000€

9.100.000 € 250.000 €

Zusätzliche
Betriebskosten
Betreuung
Kalkulatorische
Schulkinder
Kosten
bzw. Ganztagsschule

Fördereinnahmen
ca.

308.000 €

130.000 €

0€

3.700.000 €

60.000 €

(2 Mio € GTS/1,7 Mio €
Pflichtbereich)

Kostenschätzung 8,4
Mio €/Außenanlage
700.000 €

13.600.000 € 300.000 €

236.000 €

190.000 €

338.597 €

4.008.000 €

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

3 zügige
Grundschule
Variante C2

Maßnahme

Umbau Schule
Kuhbach
zur reinen KitaNutzung (5 Gruppen)
Umbau / Erweiterung
Schule Reichenbach zur Aufnahme Kita (Ersatz kath. Kita)
und Erweiterung 1
Gruppe modular
an der Schutter
Neubau „Breitmattenschule“
3 zügige Grundschule
(FNP-/B-Planänderung berücksichtigen!)

Seite 13

Zusätzliche
Betriebskosten Gebäude
pro Jahr

Zusätzliche
Betriebskosten Kita Kuhbach pro
Jahr

2.500.000 €

0€

160.000 €

308.000 €

2.000.000 €
400.000 €

50.000 €
15.000 €

76.000 €

0€
z.Z. keine
Förderrichtlinien in Kraft

Indikative Kostenprognose

12.100.000 € 300.000 €

Zusätzliche
Betriebskosten
Betreuung
Kalkulatorische
Schulkinder
Kosten
bzw. Ganztagsschule

130.000€

Fördereinnahmen
ca.

4.300.000 €

130.000 €

(2,8 Mio € GTS/1,5 Mio
€ Pflichtbereich)

Kostenschätzung 11,1
Mio €/Außenanlage
1.000.000 €

1 Feld-Schulturnhalle

3.200.000 € 100.000 €
20.200.000 € 465.000 € 236.000 €

270.000 €
260.000 €

540.866 €

4.878.000 €

Vorteile:
+ Intensive Kooperation Schule und Kita „Bildungshaus“ an der Reichenbacher Schule künftig
möglich
+ 2 Kitastandorte in Reichenbach bedeuten eine wohnortnahe Versorgung mit Betreuungsangeboten
+ Keine / Nur begrenzte Schülertransporte zwischen den Standorten („kurze Beine – kurze Wege“)
+ Ausreichendes Flächenangebot Pflicht – und Ganztagsbereich für alle Kuhbacher und Reichenbacher Schulkinder
+ Möglichkeit zur Schaffung eines 2ten Ganztagsschulstandort (mit Schulprogramm) in Lahr als
Pendant zur Schutterlindenbergschule im Lahrer Westen
+ Umsetzung eines „niederschwelligen“ – für Eltern kostenfreies – Ganztagskonzept mit Schwerpunkt der schulischen Förderung der Schülerinnen und Schüler
+ Entlastung der benachbarten Schulbezirke in der Oststadt und Kompensation der zunehmenden
Schülerzahlen (neue Wohngebiete) bei Bau einer 3-zügigen Grundschule in den Breitmatten
Kuhbach

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

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+ Bei einer 2-zügigen Lösung müsste keine eigenständige Turnhalle eingeplant werden (Sport
bzw. Turnraum ausreichend, im Rahmen des Sportunterricht Schülerbeförderung zur Festhalle
Kuhbach).
Nachteile:
-

Hohe Investitionskosten – Bei einer 3-zügigen „Breitmattenschule“ werden auch die künftigen
Bedarfe der Lahrer Oststadt abgedeckt. Bei einer 2-zügigen Lösung müsste der Fehlbedarf von
einem Grundschuljahrgang an anderer Stelle realisiert werden (z.B. Standort Eichrodtschule,
siehe Seite 9 Variante C1)

Neutral:
o Größe Außenanlage am Kitastandort Kuhbach limitiert
Ergänzende Anmerkungen zu den Kostenbetrachtungen der verschiedenen Varianten:
•

In der Vorlage sind die zusätzlichen Betriebskosten benannt, die zur IST-Situation mit den verschiedenen Varianten einhergehen.
• In den Folgekostenbetrachtungen sind die kalkulatorischen Kosten jeweils als Gesamtaufwendung berücksichtigt.
• Grundstückskosten:
Bei Variante A in Bezug auf den Neubau einer Kita in Kuhbach sind Kosten für einen Grunderwerb in Höhe von 650.000,- € enthalten. Diese Größenordnung ist jedoch eine Annahme.
Bei den Varianten B, C1 und C2 fallen zum derzeitigen Stand keine Grundstückskosten an.
•

Erschließung:
Bei einem erschlossenen Grundstück für die Kita in Variante A kämen hier keine zusätzlichen
Kosten.
Bei den Varianten B, C1 und C2 fallen keine zusätzlichen Erschließungskosten an. Für eine
Grundschule in den „Breitmatten“ kann über die vorhandene Straße eine Erschließung ohne zusätzlichen Aufwand erfolgen. Die innere Erschließung auf dem Schulgrundstück ist in den Kosten
enthalten.

•

Außenanlagen:
Die Kosten für Außenanlagen (einschließlich Aufenthalts- und Spielflächen) sind enthalten. Je
nach Erweiterungsbedarf der Schule in Reichenbach zur Kitanutzung sind jedoch Anpassungen
an der jetzigen Außenanlage zusätzlich erforderlich.

•

Kosten für B-Plan-Aufstellung:
Bei Variante C ist für den Neubau der Schule ein Bebauungsplan zu erstellen. Sollte die B-PlanErstellung extern vergeben werden, sind hier noch Honorarkosten vorzusehen.

•

Ausstattung:
Die Erstausstattung einschließlich beweglichen Mobiliars ist in den Kosten enthalten.

•

Verwaltungsseitig wird gemeinsam mit der kath. Kirche ausgelotet inwieweit von Seiten der Kirche eine Kostenbeteiligung bei einer Verlagerung der Kita St. Josef in städtische Räumlichkeiten
möglich ist.

Zusammenfassung:

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

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Unter Berücksichtigung der einleitend in der Vorlage geschilderten Ausgangslage und der Zielsetzung für die Kinderbetreuung und Schulversorgung im Lahrer Osten nach zukunftsfähigen Lösungen
zu suchen, wird die Verwaltung beauftragt auf der Grundlage der zur Diskussion stehenden Varianten (A, B, C1, C2) die weiteren Planungen voranzubringen und eine Gesamtkonzeption mit entsprechenden Einzelmaßnahmen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts soll auf der Grundlage, der
noch ausstehenden Grundsatzentscheidung des Gemeinderats zur Priorisierung des investiven
Maßnahmenkatalogs der kommenden Jahre, eine sukzessive Projektentwicklung erfolgen.

Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werden jeweils Planungsmittel in Höhe von bis zu 200.000,Euro benötigt. Diese sind für den Haushalt 2023 und 2024 entsprechend anzumelden.
Zur Umsetzung der vier Teilprojekte wird unter der Voraussetzung der Fremdvergabe durchschnittlich
von 2025 bis 2030 eine sowie in den Jahren 2027 bis 2029 eine 0,5 Ingenieur/Technikerstelle benötigt

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Alternativen sind in der Vorlage dargestellt.

Guido Schöneboom

Senja Töpfer

Harry Ott

Erster Bürgermeister

Amtsleiterin

Abteilungsleiter

Gesamtdarstellung ist für die Tabelle zu komplex. Alle wichtigen Informationen wurden in den Text eingearbeitet.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024
in EUR

2025

2026 ff.

Drucksache 68/2022 1. Ergänzung

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Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.