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Infotext (Antrag der Linken Liste Lahr & Tierschutzpartei)

18. Juli 2022
                                    
                                        Jürgen Durke | Finanzpolitischer Sprecher | Fraktion “Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei”
2022‐06‐10 | Antrag | Errichtung einer Hundespielwiese

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Gemeinderatsfraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei der Stadt Lahr

Stadtverwaltung Lahr
Rathausplatz 4
D‐77933 Lahr/Schwarzwald
10. Juni 2022
Antrag zur Errichtung einer Hundespielwiese
Antrag:
Die Fraktion “Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei” stellt für die kommende Gemeinderatssitzung am Montag,
den 20. Juni 2022, den Antrag, dass die Stadt Lahr eine Hundespielwiese errichten möge.
Begründung:
Die meisten Hundebesitzer:innen in Lahr kennen die Problematik: Es gibt hier zwar keine Leinenpflicht, aber
auch keine wirklich geeigneten Flächen in der Stadt, um Hunde frei spielen und laufen lassen zu können.
Weder im umgebenden Wald noch auf landwirtschaftlichen Flächen sind freilaufende Hunde erwünscht.
Die Wege, die zum Gassigehen genutzt werden, teilen sich hundehaltende Personen notgedrungen zumeist
mit anderen Fußgängern, Fahrradfahrern und allzu oft leider auch mit motorisierten Zweirädern, welche die
gemischten Fahrrad‐ und Fußwege verkehrswidrig mit benutzen. An den meisten Stellen ist jedoch auch die
Straße und damit der reguläre Kraftfahrzeugverkehr nicht weit entfernt. Die Unfallgefahren bei nicht
angeleinten Hunden sind also relativ hoch.
Dadurch sehen sich die meisten Hundehaltenden dennoch dazu gezwungen ihre Hunde an der Leine zu
führen, selbst wenn wir in Lahr keine allgemeine Leinenpflicht haben, um beispielsweise zu verhindern,
dass ihr Hund im Spiel auf die Straße und in den Verkehr läuft. Aber auch bei angeleinten Hunden kann es
auf Fahrrad‐ und Fußwegen immer dazu kommen, dass ein Hund an der Leine kurzzeitig im falschen
Moment ausschert und dadurch einen Unfall verursacht. Bei gut genutzten Wegen fehlt beispielsweise oft
der Platz, um mit dem Fahrrad ausweichen zu können, oder Passanten können Ängste entwickeln und
unbedacht reagieren, wenn sie etwa sehen, dass ein Hund plötzlich auf sie zukommt.
Dabei sind Hunde sehr soziale Tiere und sie benötigen neben dem reinen Auslauf auch die Möglichkeit zur
Interaktion mit ihren Artgenossen. Deshalb gehören zu einer artgerechten Haltung auch öffentliche Plätze,
an denen sich die Hunde frei und sicher bewegen und mit ihresgleichen zusammen kommen können. Eine
entsprechende Umzäunung oder sinnvoller etwa auch Hecken schützen Unbeteiligte vor Gefährdungen.
Für viele Menschen sind Hunde eine Bereicherung in ihrem Leben. Sie vermitteln Sicherheit und sind oft
lebenslange Weggefährten und treue Begleiter. Hunde sind für den Menschen auch psychologisch sinnvoll,
indem sie etwa in Lebenskrisen für einen da sind oder vor drohender Vereinsamung im Alter bewahren.
Eine gemeinsame öffentliche Auslauffläche bietet nicht zuletzt auch den Hundehalter:innen selbst die
Möglichkeit des Kennenlernens und des Austauschs untereinander. Damit hat eine Hundespielwiese auch
ganz konkrete soziale und gesellschaftliche Effekte und bietet einen bürgerschaftlichen Mehrwert.
Deshalb ist es gut und richtig Bereiche zu schaffen, in denen die Hunde ihren Bewegungsdrang ausleben
und in denen sich auch deren Halter:innen frei mit ihnen bewegen können. Eine angemessene Abgrenzung
gewährleistet gleichzeitig den Schutz von Passanten, Fahrradfahrern und Straßenverkehrsteilnehmern.
Integrierte Hundeklos erleichtern die Reinigung. Hundespielwiesen sind eine kostengünstige Bereicherung
für Hunde und deren Halter:innen und sie erhöhen die Lebensqualität und die Sicherheit aller Bürger:innen.

Jürgen Durke | Finanzpolitischer Sprecher | Fraktion “Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei”
2022‐06‐10 | Antrag | Errichtung einer Hundespielwiese

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Die von der Stadt erhobene Hundesteuer ist von 187.638,‐ € im Jahr 2020 auf 242.356,‐ € im Jahr 2021
angewachsen. Der Aufwand für die Errichtung von Hundewiesen und deren zeitweisen Reinigungsarbeiten
verursachen nur einen Bruchteil an Kosten. Und obwohl die Hundesteuer nicht zweckgebunden erhoben
und eingesetzt werden darf, wäre es von Seiten der Stadt aus nur fair und gerecht, sich auch bei diesen
Steuerzahlern einmal zu bedanken, ihnen entgegenzukommen und ihnen auf diese Weise auch wieder
etwas zurück zu geben. Die Finanzierung steht damit nicht in Frage, sondern ist mehr als gerechtfertigt.
Einen möglichen Standort für eine Hundespielwiese sehen wir beispielsweise auf der freien Rasenfläche im
Bürgerpark zwischen der B415 und dem Römerhaus entlang der B3‐Brücke. An diesen Parkbereich grenzend
befinden sich bereits umzäunte Sportanlagen und die anliegenden Straßenverläufe beziehungsweise der
Brückenwall bieten Abstand und Lärmschutz zu umliegenden Gewerbe‐ und Wohngebäuden.