Beschlussvorlage (badenova AG & Co. KG; Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG Diese Vorlage wurde aufgrund technischer Probleme als 1.…
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Singler Drucksache Nr.: 133/2022 1. Ergänzung Az.: 922.5221 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 01.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 08.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 04.07.2022 vorberatend nichtöffentlich Abgesetzt Gemeinderat beschließend öffentlich 18.07.2022 Betreff: badenova AG & Co. KG; Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG Diese Vorlage wurde aufgrund technischer Probleme als 1. Ergänzung neu aufgebaut. Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen. Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt der Gründung der badenova Energie GmbH mit Sitz in Freiburg als 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG mit einem Stammkapital in Höhe von 5.000.000,00 € zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt & Energiedienstleistungen der badenova AG & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2023 in die hierzu neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG badenova Energie GmbH zu, vorbehaltlich der positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Freiburg zur Übertragung des Geschäftsfelds zu steuerlichen Buchwerten. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einen Gewinnabführungsvertrags zugunsten der badenova AG & Co. KG mit der badenova Energie GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 zu. 4. Der Gemeinderat beauftragt den Vertreter der Stadt die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2 und 3 in der(n) Gesellschafterversammlung(-en) der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben. 5. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt auf die Anfechtung des Ausgliederungsbeschlusses, die Prüfung des Ausgliederungsvertrages und die Erstellung des Spaltungsberichtes zu verzichten. Drucksache 133/2022 1. Ergänzung Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Seite 2 Drucksache 133/2022 1. Ergänzung Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Energievertrieb bei der badenova ist direkt in das Unternehmen integriert. Eine Beteiligung von Partnern hieran ist in der aktuellen Struktur nicht möglich. Zielsetzung: Herstellung der Partnerfähigkeit des Energievertriebs bei der badenova. Maßnahmen: Ausgründung des Energievertriebs in eine Tochtergeselslchaft. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 2026 ff. Drucksache 133/2022 1. Ergänzung Seite 4 Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: 1. Ausgangslage Die badenova AG & Co. KG ist als vollumfänglicher Energiedienstleiter tätig. Die Geschäftstätigkeit der badenova AG & Co. KG teilt sich in drei große Geschäftsfelder auf: Markt & Energiedienstleistungen (insb. Beschaffung und Vertrieb von Strom und Gas), Netze & Wasser sowie Wärme & Erzeugung. Sowohl das Geschäftsfeld Netze & Wasser (der Betrieb von Strom-, Gas- und Wassernetzen sowie Abwasserdienstleistungen) als auch das Geschäftsfeld Wärme & Erzeugung (Fernwärmeversorgung und Erzeugung von Strom, Gas und Wärme aus erneuerbaren Energien) sind bereits in 100%ige Tochtergesellschaften der badenova AG & Co. KG ausgegliedert: die bnNETZE GmbH und die badenovaWÄRMEPLUS GmbH & Co. KG. Nunmehr soll auch das Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleistungen (der Vertrieb von Strom und Gas) in eine eigene, 100%-ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG ausgegliedert werden. Bisherige Struktur: badenova AG & Co. KG incl. Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleistungen bnNETZE GmbH Geschäftsfeld Netze & Wasser badenova WÄRMEPLUS GmbH & Co. KG Geschäftsfeld Wärme & Erzeugung … Drucksache 133/2022 1. Ergänzung Seite 5 Zielstruktur: badenova AG & Co. KG bnNETZE GmbH Geschäftsfeld Netze & Wasser badenova Energie GmbH Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleitungen badenova WÄRMEPLUS GmbH & Co. KG Geschäftsfeld Wärme & Erzeugung Mit der Ausgliederung des Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleistungen in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG soll das Vertriebsgeschäft perspektivisch für weitere Partner geöffnet werden können und somit eine potentielle Partnerfähigkeit hergestellt werden. Denn eine Beteiligung Dritter am Vertriebsgeschäft der badenova ist derzeit aufgrund der bestehenden Unternehmensstruktur nicht möglich. Auch wenn aktuell keine Beteiligung Dritter beabsichtigt ist, müssen die Weichen hierfür mit erheblichem zeitlichem Vorlauf gestellt werden. Um etwaige wirtschaftliche Nachteile aus einer Versteuerung sogenannter stiller Reserven zu vermeiden, soll ein steuerlicher Teilbetrieb definiert und mittels einer verbindlichen Auskunft mit dem Finanzamt abgestimmt werden. Dieser steuerliche Teilbetrieb ermöglicht eine steuerneutrale Übertragung des Vermögens in die neu gegründete Tochtergesellschaft. Die Beteiligung weiterer Gesellschafter an dieser Tochtergesellschaft ist erst nach einer Sperrfrist von sieben Jahren vollständig steuerneutral möglich. Sofern sich weitere Gesellschafter innerhalb dieser Sperrfrist beteiligen, würde für jedes Jahr innerhalb der Sperrfrist, das zur Übertragung verstrichen ist, die zu versteuernden stillen Reserven um ein Siebtel geringer ausfallen. Aufgrund dieser langen Frist empfiehlt sich die Umsetzung zum 01.01.2023, so dass ab dem Jahr 2030 eine steuerneutrale Beteiligung Dritter an der neuen Vertriebsgesellschaft möglich wäre. Die badenova hat das Vertriebsgeschäft in den letzten Jahren mit großem Erfolg weiterentwickelt. Der Geschäftskundenvertrieb wird entgegen der allgemeinen Marktentwicklung sehr profitabel betrieben. Im Privatkundenvertrieb können Kundenverluste im Bestandsgeschäft inzwischen deutlich reduziert und durch den bundesweiten Vertriebsansatz profitables Wachstum erzielt werden. Durch Investitionen in kundenorientierte IT-Systeme und Prozesse nimmt die badenova inzwischen eine führende Marktposition in der Thüga-Gruppe ein. Um diese Marktposition auch in Zukunft behaupten zu können, soll durch die Ausgründung das Vertriebsgeschäft partnerfähig und die Optionen im künftigen Vertriebsgeschäft verbessert werden. Hierzu gehören u.a. das Eingehen von Partnerschaften mit Unternehmen der Energiebranche sowie anderer Branchen, Investitionen in neue Technologien, um erforderliche Themen der Digitalisierung umsetzen zu können oder auch die Weiterentwicklung von Plattformen für Energiedienstleistungen und dezentraler Energiewendethemen. … Drucksache 133/2022 1. Ergänzung Seite 6 2. Umsetzung der Ausgliederung Zur Durchführung der Ausgliederung wird das Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleitungen im Rahmen einer Neugründung der badenova Energie GmbH auf diese nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übertragen. Mit übertragen werden sollen die Beteiligungen der badenova AG & Co. KG, die inhaltlich dem Geschäftsbereich Markt & Energiedienstleistungen zuzuordnen sind. Dies sind die sparstrom Energievertriebs GmbH und die Energieservice-Dienstleistungsgesellschaft mbH, beides 100%ige Töchtergesellschaften der badenova AG & Co. KG. Mit der Ausgliederung gem. § 123 UmwG erfolgt bezüglich des Geschäftsfelds Markt & Energiedienstleistungen eine Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet, dass sämtliche Vermögensgegenstände, Verträge und auch Arbeitsverhältnisse, die dem Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleitungen zugeordnet werden, insgesamt auf die neu zu gründende Gesellschaft übertragen werden. Als Gegenleistung erhält die badenova AG & Co. KG als alleinige Gesellschafterin der badenova Energie GmbH sämtliche Geschäftsanteile. Im Rahmen der Ausgliederung wird die badenova Energie GmbH somit ca. 190 Mitarbeiter von der badenova AG & Co. KG übernehmen. Die Übernahme der Mitarbeiter wurde mit dem Betriebsrat im Vorfeld erörtert und in Abstimmung mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di in einem sog. „betrieblichen Interessenausgleich“ festgeschrieben. Für die Ausgliederung ist ein Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter der badenova AG & Co. KG erforderlich, der im Rahmen der notariellen Beurkundung des Ausgliederungsvertrags gefasst werden wird. Um das Geschäft der neuen Vertriebsgesellschaft auch hinsichtlich aller Partner und der Gesellschafter abzusichern, soll, ebenso wie bei der bnNETZE GmbH, ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der badenova Energie GmbH und der badenova AG & Co. KG geschlossen werden. Der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt. Dieser stellt sicher, dass zum einen der wirtschaftliche Erfolg der badenova Energie GmbH der badenova AG & Co. KG zufließt. Zum anderen zeigt er Kunden und Partnern, dass die badenova AG & Co. KG für ihre Vertriebsgesellschaft einsteht und diese auch in Zukunft sicherstellt. Der Einfluss der badenova AG & Co. KG auf das in die badenova Energie GmbH ausgliederte Vertriebsgeschäft wird über den Gesellschaftsvertrag sichergestellt. Dieser entspricht inhaltlich dem Gesellschaftsvertrag der bnNETZE GmbH und sieht somit einen ausführlichen Zustimmungskatalog der Gesellschafterversammlung vor. Die Zustimmungserfordernisse sind § 8 des in der Anlage beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der badenova Energie GmbH zu entnehmen. Zudem ist über die Mehrerfordernisse in § 8 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrags sichergestellt, dass eine Vielzahl an Zustimmungsbeschlüssen zunächst im Aufsichtsrat der badenova AG & Co. KG vorberaten werden müssen, da derzeit sämtliche Beschlüsse, die einer ¾ Mehrheit in der Gesellschafterversammlung der badenova Energie GmbH bedürfen, zuvor im Aufsichtsrat der badenova AG & Co. KG beschlossen werden müssen. Der Gesellschaftsvertrag sieht im Gegensatz zur bnNETZE GmbH keinen Aufsichtsrat vor. Die Bildung des Aufsichtsrats in der bnNETZE GmbH ist dem DrittelBG geschuldet, das vorsieht, dass bei einer Mitarbeiteranzahl von mehr als 500 Arbeitnehmern in einer GmbH ein Aufsichtsrat gebildet werden muss. Da die badenova Energie GmbH diese Mitarbeitergrenze nicht überschreiten wird, kann hierauf verzichtet werden. … Drucksache 133/2022 1. Ergänzung Ansonsten entspricht der Gesellschaftsvertrag inhaltlich dem Gesellschaftsvertrag der bnNETZE GmbH. Allerdings sind teilweise die Formerfordernisse für die Einladung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung überarbeitet worden, um die Gesellschaft an den modernen Stand anzupassen. So können Gesellschafterversammlungen auch online im Rahmen einer Videokonferenz durchgeführt und zu Gesellschaftersammlungen muss nicht schriftlich, also per Brief, sondern kann auch online eingeladen werden. Da die badenova Energie GmbH eine vollkonsolidierte Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG sein wird, wird sie in den Konzernwirtschaftsplan und in den Konzernjahresabschluss mit einbezogen werden. Auch wird den Aufsichtsratsmitgliedern der badenova AG & Co. KG auf Wunsch Einsicht in den Prüfbericht der badenova AG & Co. KG gewährt werden, wie dies auch bei allen anderen Konzerngesellschaften sichergestellt ist. Die Ausgliederung im Rahmen des Umwandlungsgesetzes sieht einige Formalien vor. Beispielsweise sind allen Anteilseignern der Ausgliederungsvertrag zu Übersenden. Des Weiteren können die Anteilseigner einen Spaltungsbericht verlangen, in dem die Ausgliederung und der Vertrag erläutert und begründet werden. Auf diesen Bericht sowie die Prüfung des Ausgliederungsvertrags und die Erstattung des Spaltungsberichtes kann verzichtet werden. Dies würde die Bearbeitungszeit des Handelsregisters und die schnellere Eintragung und somit den rechtzeitigen Vollzug der Ausgliederung sicherstellen. Den Ausgliederungsvertrag wird die badenova AG & Co. KG allen Gesellschaftern rechtzeitig zur Verfügung stellen. Ein Verzicht würde somit die formale Durchführung der Ausgliederung erleichtern. 3. Rechtsaufsicht Die Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt & Energiedienstleistungen wurde federführend von der Stadt Freiburg mit dem Regierungspräsidium Freiburg erörtert. Das Regierungspräsidium sieht das Vorhaben als rechtlich zulässig an. Der jeweilige Beschluss der Gemeinderäte ist den Rechtsaufsichtsbehörden zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorzulegen. Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Lahr ist das Regierungspräsidium Freiburg. 4. Verfahren und Zeitplan Im Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrates am 9. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat der badenova AG & Co. KG der Ausgliederung des Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleistungen in eine neu zugründende Tochtergesellschaft grundsätzlich unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die steuerlichen Fragestellungen positiv geklärt sind und dass die Vereinbarung eines Interessenausgleichs und ggf. Sozialplans mit dem Betriebsrat geschlossen wird. Die Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG wurde ebenfalls am 9. Dezember 2021 über das Vorhaben umfänglich informiert und hat die Geschäftsführung der badenova beauftragt, die Ausgliederung vorzubereiten und zur finalen Beschlussfassung in der Sitzung am 20 Juli 2022 vorzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Vertreter der der Kommanditisten der badenova alle erforderlichen Ermächtigungen/Beschlüsse für die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG eingeholt haben. Die Ausgliederung soll dann zum 1. Januar 2023 vollzogen werden. Die Beteiligung an der badenova AG & Co. KG ist im Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr eingelegt. Dort ist sie in den steuerlichen Querverbund eingebunden, d.h. die Überschüsse aus der Energiebeteiligung können mit steuerlicher Wirkung mit den Verlusten aus dem Verkehrsbereich und seit 2019 auch mit den Verlusten des Hallen- und des Terrassenbades verrechnet werden. … Seite 7 Drucksache 133/2022 1. Ergänzung Seite 8 Die Neustrukturierung bei der badenova hätte durchaus Auswirkungen auf den steuerlichen Querverbund bei der Stadt Lahr haben können und damit bestand die Gefahr steuerlicher Nachteile für die Stadt Lahr. Zur Absicherung der steuerlichen Konstellation bei der Stadt Lahr wurden zwei verbindliche Auskünfte bei der Steuerverwaltung dazu eingeholt. Die Finanzverwaltung bestätigt in der erhaltenen Auskunft, dass die Änderung bei der badenova, sofern es zu einer Verwirklichung des ernsthaft geplanten Sachverhalts kommt, keine Auswirkung auf den steuerlichen Querverbund bei der Stadt Lahr haben wird. Die Verwaltung empfiehlt daher der Beschlussfassung zuzustimmen und den Vertreter der Stadt zu ermächtigen in der/den Gesellschafterversammlung/en die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Gesellschaftsvertrag badenova Energie GmbH Gewinnabführungsvertrag badenova Energie GmbH Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.