Beschlussvorlage (Mobilitätsnetzwerk Ortenau - Ausschreibung eins öffentlichen Fahrradverleihsystems als Bestandteil der in den Netzwerkkommunen geplanten Mobilitätsstationen)
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 132/2022 Az.: - 0692/MS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 622 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 15.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 22.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Zurückverwiesen Haupt- und Personalausschuss 04.07.2022 vorberatend nichtöffentlich Mündlicher Bericht Gemeinderat 18.07.2022 beschließend öffentlich Betreff: Mobilitätsnetzwerk Ortenau - Ausschreibung eins öffentlichen Fahrradverleihsystems als Bestandteil der in den Netzwerkkommunen geplanten Mobilitätsstationen Beschlussvorschlag: Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.07.2021 zur Vorlage Nr. 63/2021 beauftragt die Stadt Lahr das Mobilitätsnetzwerk Ortenau mit der Ausschreibung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems für die in der Stadt Lahr geplanten Mobilitätsstationen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal neun Jahre (fünf Jahre fix zzgl. zweimalige Verlängerungsoption um je zwei Jahre) und soll am 01.04.2023 beginnen. Somit sind in Ergänzung zum Beschluss der Vorlage Nr. 63/2021 am 19.07.2021 die für den Betrieb notwendigen Mittelbedarfe - in Höhe von EUR 210.000 für das Jahr 2027 und - in Höhe von EUR 53.000 für das Jahr 2028 in die Haushaltspläne 2027 und 2028 der Stadt Lahr einzustellen. Über die beiden optionalen Vertragsverlängerungen wird das Gremium rechtzeitig und erstmalig 2027 beraten. Zusammenfassende Begründung: Durch die Mobilitätsstationen wird ein vielfältiges, den ÖPNV ergänzendes Mobilitätsangebot in den Mitgliedskommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau geschaffen. Das Fahrradverleihsystem ist ein wichtiger Baustein, stadtverträgliche und umweltfreundliche Mobilität zu ermöglichen. Durch die Bereitstellung sowohl von Stadträdern als auch von Pedelecs sowie ggf. (E-)Lastenrädern wird es den unterschiedlichsten Bedürfnissen gerecht und bietet eine sehr gute Alternative zum MIV. Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau übernimmt die Ausschreibung entsprechend der Regelungen in der Anstaltssatzung. Die Laufzeit von mind. fünf Jahren ermöglicht aufgrund der stufenweisen Realisierung ein längerfristiges Angebot und ein höheres Kundenbindungspotenzial, bedeutet für die Kommunen eine wirtschaftlichere Investition bzgl. der vorbereitenden Maßnahmen an den Stationsstandorten und soll für den Anbieter/Betreiber attraktiv sein, was sich im Angebotspreis widerspiegeln wird. Drucksache 132/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Am 19.07.2021 hat der Gemeinderat im Rahmen der Beratung der Vorlage Nr. 63/2021 „Mobilitätsnetzwerk Ortenau: Standort- und Umsetzungsplanung für Mobilitätsstationen in Lahr“ folgende Beschlüsse gefasst: 1. Im Zeitraum 2023-2025 werden in der Stadt Lahr 34 ortsfeste und 1 virtuelle Mobilitätsstation realisiert. 2. Es werden sechs zusätzliche ortsfeste Mobilitätsstationen als Erweiterungsoption in das Konzept aufgenommen. Die Nutzung der Erweiterungsoption sowie grundsätzliche Änderungen am Konzept stehen unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die Gremien. 3. Die notwendigen Mittelbedarfe gemäß Sachdarstellung sind in die Haushaltspläne 2022-2026 der Stadt Lahr mit Bindungswirkung einzustellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen bzw. der Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR (ab 2022 vsl. Kommunalanstalt) Mittel für Ausschreibungen als kommunaler Verbund bereitzustellen. Über die Dauer der Rahmenvereinbarungen wird in einer separaten Vorlage beraten. Eine der ersten Aufgaben der zukünftigen gemeinsamen selbstständigen Kommunalanstalt „Mobilitätsnetzwerk Ortenau, Anstalt des öffentlichen Rechts (gKA)“ unmittelbar nach dem Rechtsformwechsel und nach 3,5 Jahren guter und effektiver Zusammen-/Vorarbeit wird die Ausschreibung des öffentlichen Fahrradverleihsystems für alle Beteiligten sein, damit eine Aufnahme des Betriebs im April 2023 erfolgen kann und es in Lahr zu keiner oder nur einer kurzen Betriebsunterbrechung kommt. Das neue Angebot wird das bestehende Pedelec-Verleihsystem ablösen. Gemäß § 2 Abs. 2c der Anstaltsatzung (siehe Vorlage Nr. 131/2022) erfüllt die gKA für die Beteiligten die folgende Aufgabe: im Falle eines positiven Beschlusses der zuständigen Gremien der jeweiligen Beteiligten über die geplante Maßnahme einschließlich der Zurverfügungstellung der nötigen Mittel: eigenverantwortliche Vergaben und Ausschreibungen zur Umsetzung von interkommunalen Mobilitätsprojekten sowie damit im Zusammenhang stehenden Beschaffungen im Sinne einer zentralen Beschaffungsstelle (§ 120 Abs. 4 Satz 2 Alt. 1 oder Alt. 2 GWB); in diesem Zusammenhang erbringt die AöR die in Anlage Ziff. I genannten Leistungen, während den Beteiligten als beschaffenden Stellen die in Anlage Ziff. II genannten Leistungen obliegen. Weiterhin heißt es in § 6 Abs. 3: Solange und soweit die AöR kein eigenes Personal zur Durchführung der Vergabeverfahren hat, kann der Vorstand jeweils einen oder mehrere Beteiligte beauftragen, einzelne oder alle Aufgaben der AöR in einem Vergabeverfahren für diese wahrzunehmen. Bei der Ausschreibung des Fahrradverleihsystems wird eine Beauftragung der Stadt Lahr, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice (Vergabestelle) beabsichtigt. Der Aufwand wird der gKA in Rechnung gestellt oder bei der Berechnung der jährlichen Umlage der Beteiligten zur Finanzierung der Netzwerkarbeit berücksichtigt. Zielsetzung: Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu erhalten, der ein qualitativ hochwertiges, flächig verfügbares, öffentliches Fahrradverleihsystem mit ortsfesten Stationen zur automatischen Entleihe und Rückgabe von Leihfahrrädern bereitstellt und betreibt, welches ganztägig und ganzjährig mit Drucksache 132/2022 Seite 3 einer hohen Qualität der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit aller Systemkomponenten zur Verfügung steht. Es soll interkommunal nutzbar sein, d.h. Entleih- und Rückgabeort können variieren. Das Fahrradverleihsystem soll kein Konkurrenzangebot zum ÖPNV darstellen, sondern vielmehr eine Ergänzung für die erste und letzte Meile bieten und so Intermodalität ermöglichen und fördern. Durch die Mobilitätsstationen wird ein vielfältiges Mobilitätsangebot in den Netzwerkkommunen geschaffen. Das Fahrradverleihsystem ist ein wichtiger Baustein, stadtverträgliche und umweltfreundliche Mobilität zu ermöglichen. Durch die Bereitstellung sowohl von Stadträdern als auch von Pedelecs sowie ggf. (E-)Lastenrädern wird das Fahrradverleihsystem den unterschiedlichsten Bedürfnissen gerecht und bietet eine sehr gute Alternative zum MIV. Zur Zielgruppe gehören die Bevölkerung in den beteiligten Städten und Gemeinden, Pendlerinnen und Pendler, Touristinnen und Touristen, Geschäftsreisende, Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen mit größerem Einzugsgebiet sowie Studierende in Kehl und Offenburg. Das Angebot soll allen Nutzenden gleichberechtigt zur Verfügung stehen. Ein einfacher, schneller und benutzerfreundlicher Zugang zum System, u.a. über die geplante Mobilitäts-App des Ortenaukreises, sowie ein attraktives, leicht verständliches und kostengünstiges Tarifsystem sind dabei Grundvoraussetzung. Maßnahmen (bezogen auf die Ausschreibung des Fahrradverleihsystems): Wesentliche Leistungsbestandteile des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags sind • • • die Einrichtung von automatisieren Stationen inkl. der hierzu gehörenden Infrastrukturelemente unter Verwendung der Marke EinfachMobil, die Bereitstellung von Leihrädern in Form von Stadträdern und Pedelecs unter Verwendung der Marke EinfachMobil sowie der Betrieb und die Wartung der Leihräder und Stationen (einschließlich Vertrieb, nachfragegerechte Disposition/Umverteilung der Leihräder (dabei ebenso kurzfristiges Entfernen ordnungswidrig abgestellter Leihräder), Reparaturen, Reinigung) über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, maximal aber neun Jahren. Damit einher gehen auch • • • • die (technische) Kundenbetreuung, die Bereitstellung technischer Lösungen für die Leihvorgänge (Registrierung, Entleih- und Rückgabevorgänge der Leihräder, Fahrpause, Reservierung), Marketing und Kommunikation unter Verwendung der Marke EinfachMobil sowie die Datenerfassung und das Reporting für den Auftraggeber. Die Fahrradverleihstationen werden sich auf den Gemarkungen der Mitgliedskommunen des Mobilitätsnetzwerk Ortenau verteilen. Während der Vertragslaufzeit ist eine räumliche und mengenmäßige Erweiterung bzw. Verdichtung möglich und sogar absehbar. Dabei kann es auch zu einer Ausweitung des Bediengebietes auf weitere Städte und Gemeinden, die zukünftig dem Mobilitätsnetzwerk Ortenau beitreten, kommen. Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau beabsichtigt zudem Kooperationen mit Dritten, z.B. öffentliche und private Einrichtungen. So sollen bspw. Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüsse nach Zustimmung des Mobilitätsnetzwerks Ortenau zusätzliche Fahrradverleihstationen unter Verwendung der Marke EinfachMobil direkt beim Auftragnehmer bestellen oder vorhandene Stationen ergänzen können. Drucksache 132/2022 Seite 4 Blick auf Lahr: In Lahr sollen im Zeitraum 2023-2025 insgesamt 34 ortsfeste und 1 virtuelle Mobilitätsstation realisiert werden. Der Gemeinderat hat die Standort- und Umsetzungsplanung am 19.07.2021 beschlossen und gleichzeitig einen Großteil der zur Realisierung notwendigen Mittel bewilligt (Mittel für den Aufbau und den Betrieb bis einschließlich 2026, siehe Seite 2 oben). Die folgende Tabelle stammt aus der Vorlage Nr. 63/2021 und zeigt nochmal die geplanten Stationsstandorte sowie den Zeitpunkt der Realisierung. An allen Standorten sollen Leihräder (Stadträder und Pedelecs) bereitgestellt werden. Die Stationsstandorte des aktuell von nextbike betriebenen PedelecVerleihsystems werden größtenteils übernommen. L M Bahnhof Rathausplatz Seminarstraße Herzzentrum Hosenmatten Stadtpark/Parktheater IHK Gartenhöfe 1vorbehaltlich Stationstypen und Standorte S XS 2023 Schlüssel Bürgerpark Ortenau Klinikum Hugsweier Ersteiner Straße Sulz Kirche Lahr West Kippenheimweiler Waldmattensee Kippenheimweiler Kuhbach Langenwinkel Mietersheim Reichenbach 2024 VHS IBG Karl-Kammer-Straße Archimedesstraße1 Gewerbliche Schulen Malerfachschule 2025 Industriehof Terrassenbad Hochschule für Polizei Reichenbach Ost Heidenburgstraße Friedrich-Maurer-Park AOK-Geschäftsstelle Sulz Sulzberghalle der Zustimmung der Zweckverbandsversammlung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Drucksache 132/2022 Seite 5 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Aufbau: 262.000 + Betrieb: 75.000 = Summe: 337.000 Aufbau: 136.000 + Betrieb: 155.000 = Summe: 291.000 Aufbau: 136.000 + Betrieb: 210.000 = Summe: 346.000 0 0 0 -337.000 -291.000 -346.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag 210.000 (für Betrieb ab 2026 bis Vertragsende) Ertrag / Verminderung von Aufwand 0 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) -210.000 Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang 2025 Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Anmerkungen: Die in der Tabelle angegebenen Kosten stimmen nicht mit den in der Vorlage Nr. 63/2021 genannten Kosten überein, da es bei dieser Vorlage ausschließlich um das Fahrradverleihsystem geht. Die einmaligen (Investitions-)Kosten beschränken sich hier auf die Systemkomponenten des Fahrradverleihsystems, die ausgeschrieben werden sollen. Da diese und auch die Betriebskosten nicht förderfähig sind, wird im Vergleich zur Vorlage Nr. 62/2021 auch keine Förderung in der obigen Tabelle angegeben. Nach einer erfolgreichen Projektvorstellung beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg wurde erfreulicherweise eine Zuwendung für einen Teil der Systemkomponenten des Fahrradverleihsystems im Rahmen einer Einzelprojektförderung in noch unbekannter Höhe in Aussicht gestellt. In Bezug auf die Betriebskosten wird eine Refinanzierung über Werbeeinnahmen angestrebt. Tilman Petters Sabine Fink Anlage(n): - Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.