Beschlussvorlage (Beteiligungsprojekt "Bürgerbudget - Lahrer Stadtgulden“ Verlängerung der Pilotphase um zwei Jahre)
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 502 Sachbearbeitung: May Drucksache Nr.: 138/2022 Az.: 021.271 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 08.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 15.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ausschuss für Soziales, Schulen 29.06.2022 und Sport vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 04.07.2022 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 18.07.2022 beschließend öffentlich Betreff: Beteiligungsprojekt "Bürgerbudget - Lahrer Stadtgulden“ Verlängerung der Pilotphase um zwei Jahre Beschlussvorschlag: 1.) Die Pilotphase beim Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ wird um zwei Jahre verlängert. 2023 erfolgt die 3. Abstimmung der Pilotphase und 2024 die Umsetzung der Gewinnerprojekte. 2.) Für die Fortführung des Projektes wird für die Jahre 2023 und 2024 eine befristete 25%-Stelle zur Verfügung gestellt. 3.) Die aktualisierte Satzung zum „Lahrer Stadtgulden“ (siehe Anlage 1) wird beschlossen. Zusammenfassende Begründung: Um eine direkte, transparente und möglichst niederschwellige Beteiligung und politische Mitwirkung für alle Lahrerinnen und Lahrer im Rahmen eines Bürgerbudgets zu ermöglichen und zu gewährleisten, wird die Pilotphase des Bürgerbeteiligungsprojekts „Lahrer Stadtgulden“ um zwei Jahre verlängert und sodann grundständig evaluiert und ggf. verstetigt. Drucksache 138/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Stadt Lahr ist es nach wie vor ein wichtiges Anliegen, ihre Einwohnerinnen und Einwohner bei der Kommunalpolitik bestmöglich miteinzubinden und ein intensives Interesse am Stadtgeschehen zu befördern. Mit dem „Lahrer Stadtgulden“ wurde 2019 ein neues und niederschwelliges Beteiligungsprojekt gestartet und im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase die Möglichkeit eröffnet, dass unterschiedliche Ideen aus der Einwohnerschaft mit finanziellen Mitteln aus dem städtischen Haushalt realisiert werden können (vgl. BV 230/2017). Das Prinzip der Mitwirkung ist einfach gestaltet und die Transparenz durch ein gut überschaubares Verfahren gewährleistet. Die zu treffenden Entscheidungen erfolgen durch die Einwohnerschaft und sind mit sichtbaren Effekten und Ergebnissen verknüpft. Einwohnerinnen und Einwohner können so ihr Lebensumfeld aktiv mitgestalten und übernehmen selbst Verantwortung für eine zukunftsfähige und attraktive Stadt. Die Eckpunkte des Stadtgulden-Konzeptes lassen sich dabei folgendermaßen zusammenfassen: Jeder Einwohner ab dem 14. Lebensjahr darf innerhalb eines definierten Zeitraums über die Stadtgulden-Homepage oder auch postalisch Vorschläge bei der städtischen Koordinationsstelle einreichen. Im Anschluss an eine „Machbarkeitsprüfung“ durch die Stadtverwaltung, die anhand von speziellen Kriterien (Gemeinnützigkeit, freiwillige Leistung, maximale Förderhöhe, Umsetzbarkeit, etc.) erfolgt, wird am „Tag der Entscheidung“ in Form einer öffentlichen Veranstaltung darüber abgestimmt, welche Projekte finanziell unterstützt und umgesetzt werden. Die Stimmabgaben sind dabei im Vorfeld online oder direkt vor Ort zu tätigen. 100.000,00 € stehen hierfür als Gesamtbudget zur Verfügung, einzelne Projekte können mit maximal 10.000,00 € bezuschusst werden. Weitere Details der Konzeption sind der Anlage 2 (Satzung zum „Lahrer Stadtgulden“ vom 03.06.2019) zu entnehmen. Im Rahmen der Pilotphase konnten 2019 und 2021 zwei Durchgänge erfolgreich durchlaufen werden, 2020 musste das Projekt pandemiebedingt für ein Jahr aussetzen und wurde infolgedessen um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Mit Hilfe der bislang vorliegenden Daten und Erfahrungen lässt sich dabei folgendes konstatieren: Im ersten Projektjahr 2019 wurden 115 Vorschläge eingereicht, 47 Vorschläge konnten zur Abstimmung gestellt werden, 21 Projektvorschläge befanden sich bereits außerhalb des Stadtguldens durch die Stadtverwaltung in Umsetzung, 44 Projektvorschläge konnten wegen Nichterfüllung der Machbarkeitsprüfung nicht zur Abstimmung gestellt werden und 3 Projektvorschläge wurden zugunsten anderen, ähnlicher Projektvorschläge zurückgezogen (vgl. zur Übersicht Anlage 3: Projektbroschüre 2019). Bei der Abstimmung nahmen insgesamt 703 Personen teil, davon 121 online und 582 in Präsenz vor Ort. Von den insgesamt 14 Gewinnerprojekten sind 13 vollständig umgesetzt, eine Projektumsetzung wurde coronabedingt auf 2023 verschoben (vgl. Anlage 4: Dokumentation der Umsetzung der Stadtgulden-Projekte von 2019). Im Pandemiejahr 2021 wurden 68 Vorschläge eingereicht, von denen 33 zur Abstimmung gestellt werden konnten. 11 Projektvorschläge erfahren oder erfuhren bereits eine Umsetzung und 24 Vorschläge erfüllten nicht die Kriterien der Machbarkeitsprüfung und standen somit nicht zur Abstimmung (vgl. zur Übersicht Anlage 5: Projektbroschüre 2021). Insgesamt beteiligten sich 545 Personen, davon 262 online und 283 direkt vor Ort. Von den insgesamt 12 Gewinnerprojekten sind 2 bereits umgesetzt, 10 Projekte befinden sich noch in der Umsetzungsphase (vgl. Anlage 6: Dokumentation der Umsetzung der Stadtgulden-Projekte von 2021). Angesichts der jeweils vorherrschenden Rahmenbedingungen ist der bisherige Projektverlauf insgesamt positiv zu bewerten: 2019 konnte ein sehr guter Auftakt verzeichnet werden, insbesondere mit Hilfe der Postwurfsendungen konnte eine breite Öffentlichkeit erreicht und angesprochen werden. Viele Ideen, die Drucksache 138/2022 Seite 3 vielleicht auch schon mehrere Jahre „schlummerten“, wurden publik gemacht und zur Abstimmung gestellt. Seitens der Bürgerschaft gab es viel Lob für diese neue Art der Bürgerbeteiligung. Mit der Corona-Pandemie kam es 2020 zu einem deutlichen Rückgang bei den eingereichten Ideen. Daher wurde die Ideensammlungsphase um ein Jahr gestreckt, um dann 2021 – noch mitten in der Pandemie die zweite Abstimmungsrunde durchführen zu können, bei der verständlicherweise auch vermehrt online abgestimmt wurde. Trägt man dabei auch der Tatsache Rechnung, dass viele Ideen schon durch den ersten Durchgang abgeschöpft wurden und überdies gemäß Satzung Gewinner in der Pilotphase von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen sind, kann man auch diesen Durchgang durchaus als Erfolg verbuchen. 2022 zeigt sich nun ein ähnliches Bild wie 2020: die Anzahl der bislang eingereichten Vorschläge reicht nicht aus, um in sinnvoller Weise eine Abstimmung durchzuführen. Auch hier wirkt sicherlich noch die Corona-Pandemie nach, zudem stellt sich aber auch die grundsätzlichere Frage, wie viele Ideen es insgesamt wohl zu bergen gäbe und wie schnell sich der „Ideen-Pool“ nach einer Abstimmung wieder auffüllt. Um den jetzigen Durchgang erfolgreich abschließen zu können, scheint auf alle Fälle eine erneute Streckung der Ideensammlungsphase bis ins Jahr 2023 geboten und vorzunehmen. 2024 würden dann die Gewinnerprojekte umgesetzt und mit Abschluss der Pilotphase ist sodann eine grundständige Gesamtevaluation des Projektes durchzuführen. Zielsetzung: Mit dem Bürgerbudget „Lahrer Stadtgulden“ wurde ein niederschwelliges und praktikables Instrument für eine zeitgemäße und direkte Bürgerbeteiligung in Lahr erfolgreich auf den Weg gebracht. Das Projekt soll nun weiter etabliert, optimiert und nach Abschluss der Pilotphase gemäß den Ergebnissen der Evaluation ggf. verstetigt werden. Maßnahmen: Um das Bürgerprojekt „Lahrer Stadtgulden“ erfolgreich fortzuschreiben und um die Pilotphase erfolgreich zu beenden werden folgende Maßnahmen als zielführend angesehen und zur Umsetzung vorgeschlagen: • • • • Umstellung auf einen 2-Jahreszyklus: Vorschläge können jederzeit eingereicht werden, eine Abstimmung erfolgt alle zwei Jahre, in den „Zwischenjahren“ steht die begleitungsintensive Umsetzung der Gewinnerprojekte im Fokus. Zur weiteren Organisation, Planung, Durchführung und Umsetzung des Projektes wird für 2023 und 2024 eine befristete 25%-Stelle geschaffen. Das Projekt wird durch die Abteilung Soziales des Amtes 50 koordiniert und geleitet. Die Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung wird insbesondere hinsichtlich der bildungsferneren Schichten und Personen mit Migrationshintergrund weiter intensiviert. Außerdem werden Kinder und Jugendliche im Zuge von „Jugendprojektschmieden“ in niederschwelliger Weise noch mehr unterstützt und gefördert. Die Satzung des Stadtguldens wird dahingehend geändert, dass Ideengeber von Gewinnerprojekten keinem zeitweiligen Ausschluss mehr unterliegen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Zur Fortführung und zum Abschluss der Pilotphase des Bürgerprojektes „Lahrer Stadtgulden“ können die bis dato entstandenen Materialien (Werbemittel, Projektbroschüren, Gulden für die Abstimmung, usw.) und technischen Hilfsmittel (Stadtgulden-Homepage) in z. T. abzuwandelnder Form weiterverwendet werden. Für den dritten Durchgang der Pilotphase sind die Haushaltsmittel bereits bewilligt so dass sich folgendes Bild ergibt: Drucksache 138/2022 Seite 4 Haushaltsjahre 2023 und 2024 (= 3. Durchgang der Pilotphase): 125.000,00 Euro (Ausschüttung Bürgerbudget und Durchführungskosten, HH-Mittel bereits bewilligt) zzgl. Personalkosten (25%-Stelle) Mit einer sachgemäß modifizierten und finanziell verantwortungsvollen Fortführung des Bürgerbudgets sorgt der Gemeinderat und die Stadtverwaltung für eine attraktive und moderne Form der Bürgerbeteiligung und befördert somit eine direkte und nachhaltige Mitwirkung der Lahrerinnen und Lahrer bei der auf Zukunftsfähigkeit ausgerichteten Gestaltung ihrer Stadt. Erster Bürgermeister Guido Schöneboom Senja Töpfer Andreas May Anlage(n): Satzung Neufassung Entwurf (28_04_2022) Satzung Neufassung Stand_2019_04_25 Stadt_Lahr_Magazin_v3.6_DRUCK_web 10_05_2022 Stadtgulden 2019 - Zwischenstand zur Umsetzung der Gewinnerprojekte (Update mit Tiergehege) Stadt_Lahr_Magazin_2021_v4.5_web-1 Zwischenstand zur Umsetzung der Gewinnerprojekte 2021 (Bearbeitungsmodus) 138-2022 Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.