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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: BM

Drucksache Nr.: 9/2022

Sachbearbeitung: Podachmann

Az.:

An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen
Dezernat I

Dezernat II

Dezernat III

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Vorlagenkonferenz

19.01.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Vorlagenkonferenz

06.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Vorlagenkonferenz

25.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Beirat für die Belange von Men­
schen mit Behinderung

22.06.2022

beschließend

nichtöffentlich

Ausschuss für Soziales, Schulen
und Sport

29.06.2022

beschließend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

nichtöffentlich

Abstimmung

Freigabe

Betreff:
Unterstützung von inklusionsfördernder Arbeit durch die Stadtverwaltung

Beschlussvorschlag:
1. Eine verstärkte Inanspruchnahme von Angeboten von Inklusionsbetrieben wird im Rahmen
der rechtlichen Möglichkeiten angestrebt. Die gesetzlichen Regelungen zur Bevorzugung von
Bewerbern sind dabei zu beachten.
2. Unternehmen mit sozialem Hintergrund, die nicht unter die Regelungen der bevorzugten
Bewerbern fallen, sind regelmäßig.bei Vergabeverfahren einzubeziehen. Über die Umset­
zung wird von den Abteilungen der Dezernate in einem Jahr Bericht erstattet.
3. Abteilungen, die bis jetzt noch wenig bis keine inklusionsfördernde Aufträge vergeben haben,
sollen Vorschläge unterbreiten, im Rahmen welcher ihrer Aufgaben dies geschehen könnte.

Zusammenfassende Begründung:
Förderung von Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat einen hohen Stellenwert in unse­
rer sozial geprägten Gesellschaft. Inklusion ist, wenn jeder die Chance auf Teilhabe am Arbeitsle­
ben und damit am Alltagsleben hat. Neben Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes spielen
Inklusionsbetriebe, bspw. anerkannte Werkstätten und andere soziale Einrichtungen, bei der In­
klusion von Menschen mit Behinderungen eine wichtige Rolle, indem sie neben einer geschützten
Arbeitsumgebung auch besondere Unterstützung, Förderung und Hilfestellung für diese Perso­
nengruppen anbieten, um sie in die alltäglichen Arbeitskreisläufe einzubinden. Um die Förderung
von Inklusionsbetrieben und damit die Inklusion an sich zu ermöglichen, sieht der Gesetzgeber in­
nerhalb des Vergaberechts Spielräume vor, die Anreize bieten, vermeintliche Nachteile in Kauf zu
nehmen.
Das Ziel dieser Vorlage ist es aufzuzeigen, inwiefern die Stadt Lahr aktuell bei Dienstleistungen
und Produkten Externer bereits auf Inklusionsbetriebe und Betriebe mit sozialem Hintergrund zu­
rückgreift und anzuregen, zukünftig diesen Betrieben mehr Relevanz beizumessen und nach Mög­
lichkeit mehr Aufträge zu vergeben.

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Sachdarstellung
Das Dezernat! und die Abteilungen des Dezernats II und III sowie der BGL wurden um Auskunft gebeten, in
welchen Bereichen sie bereits Waren und Dienstleitungen von Inkiusionsbetrieben und Betrieben mit sozialem
Hintergrund bezogen haben. Die Rückmeldungen lassen sich zusammenfassend wie folgt darstellen:
Die Abteilung Ratsarbeit, Marketing und Internationales des Dezernats I betreibt eine Kooperation mit Werk­
stätten für Menschen mit Behinderung. Hierbei werden Kugelschreiber, Holzbrettchen und Filzuntersetzer er­
standen. Würden neue Produkte geplant, gehe man aktiv auf entsprechende Einrichtungen zu. Die Abteilung
Persona! und Organisation begrüßt generell den Vorschlag einer verstärkten Auftragsvergabe an Inklusionsbe­
triebe und weist darauf hin, dass Rechnungen dieser Betriebe von der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe
abgesetzt werden können.
Im Dezernat II wurden ebenfalls bereits Inklusionsbetriebe in Anspruch genommen, z. B. bei der Erweiterung
des Interkulturellen Gartens.
Im Dezernat III werden in der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt (602) Projekte regelmäßig auf Leis­
tungsbestandteile, welche für eine Vergabe an Inklusionsbetriebe geeignet sind, untersucht. So finden regel­
mäßige Vergaben kleinerer, geeigneter Projekte statt, zuletzt als Teilleistung bei der Sanierung der Laufbahn
Dammenmühle oder bei der Betreuung der Pedelecs.
Beim BGL wurden ebenfalls bereits Inklusionsbetriebe in Anspruch genommen, z. B. bei der Fertigung von
Grabkreuzen. Auch im Bereich Grünpfiege wurden mit Inkiusionsbetrieben Projekte abgeschlossen.
In der Abteilung Tiefbau (605) wurden bisher keine Inklusionsbetriebe eingesetzt. Einsatzmöglichkeiten sehe
man hier allenfalls für Baumfällarbeiten.
Hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten im Grünbereich lässt sich für 602, 605 und BGL allgemeingeltend sagen,
dass das Leistungsspektrum der Inklusionsbetriebe überwiegend auf einfache manuelle Arbeiten ohne größe­
ren Maschineneinsatz beschränkt, ist, was es bei der Auswahl zu einer geeigneten Leistungsvergabe zu be­
achten gilt. Eine Beauftragung ist hier vor allem unter einem sozialen Aspekt zu sehen und zu praktizieren.
In der Abteilung Gebäudemanagement (603) kamen bei regulären Vergabeverfahren z.B. bei den Rohbauar­
beiten der Bewirtungserweiterung im Hallensportzentrum oder bei den Schreinerarbeiten der Sporthalle+ Inklu­
sionsbetriebe und Betriebe mit sozialem Hintergrund zum Zuge. Für Wohnungsentrümpelungen wurden eben­
falls bereits Betriebe mit sozialem Hintergrund beauftragt. Derartige Leistungen können ohne großes Vergabe­
verfahren beauftragt werden. Ebenso die Lieferung von z.B. Tüchern oder Bürsten im Bereich des Gebäude­
service.
Die Vergabestelle der Stadt (622) weist regelmäßig auf die Möglichkeiten der Bevorzugung von Inkiusionsbe­
trieben bei Vergabeverfahren hin. Die Dienstanweisung Vergabe enthält hierzu einen entsprechenden Passus.
Die fachliche Beurteilung, ob ein Inklusionsbetrieb für die Auftragserfüllung geeignet ist. obliegt den Fachein­
heiten.
Die gesetzliche Regelung zur Bevorzugung von Bewerbern bestimmt die Art der Bevorzugung bei der Auf­
tragsvergabe hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und des heranzuziehenden Preises mit einem Abschlag von bis
zu 15 %. Zu Bevorzugten Bewerbern zählen anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und
ähnliche soziale Unternehmen. Voraussetzung für ein privilegiertes Unternehmen ist, dass mindestens 30 %
der in den Werkstätten oder Unternehmen beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte
Personen sind. Eine Bevorzugung von Unternehmen mit sozialem Hintergrund sieht der Gesetzgeber zwar
nicht vor, aus sozialen Aspekten gebietet es sich jedoch, diese Firmen regelmäßig im Vergabeverfahren miteinzubeziehen.

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Ziel
Durch verstärkte Auftragsvergabe an Inklusionsbetriebe und Unternehmen mit sozialem Hintergrund wird die
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsieben und deren Eingliederung unterstützt. Mit jedem Auftrag er­
höht man außerdem die Sichtbarkeit, und Relevanz dieser Betriebe und ihrer Mitarbeiter. Dies wirkt sich in Ver­
bindung mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit auch positiv auf die Vorbildwirkung der Stadt Lahr aus. Eine Aus­
weitung der Aufträge, u. a. auf weitere Abteilungen, ist anzustreben.

Maßnahmen
Mit der konsequenten Anwendung der gesetzlichen Regelungen zur Bevorzugung von Bewerbern innerhalb
der Stadtverwaltung sollen sich gegebenenfalls künftig mehr Einsatzmöglichkeiten für Inklusionsbetriebe erge­
ben. Dabei werden Mehrkosten von bis zu 15 % gegenüber Anbietern, die keine Inklusionsbetriebe sind, ak­
zeptiert.
Die auftragvergebenden Facheinheiten stimmen mit der Pressestelle ab, ob eine Auftragsvergabe an einen
Inklusionsbetrieb Gegenstand einer Pressemitteilung werden soll.
Zur Eigenrecherche von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen kann folgender Link genutzt wer­
den: https://www.rehadat-wfbm.de/werkstaetten-finden .
Unternehmen mit sozialem Hintergrund werden bei Vergabeverfahren gezielt regelmäßig miteinbezogen und
zu Angebotsabgabe aufgefordert. Zu solchen gehören beispielsweise die ortsansässigen Firmen Integra Lahr,
NAl-Neue Arbeit Inklusiv, NAL - Neue Arbeit Lahr, R’elan gGmbh, und Afög Ortenau.
Es soll generell eine Klarstellung im Hinblick auf stete Beteiligung der Firmen, Beteiligung bei bestimmten
Vergaben und/oder bevorzugte Vergaben bei bestimmten Aufgaben und freien Vergabe bei bestimmten Auf­
gaben geben.
Zusätzliche und alternative Möglichkeiten einer verstärkten Einbindung inklusionsfördernder Arbeit sollen von
den Abteilungen entwickelt werden.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)

□

Die einmaligen (!nvestitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehen­
den Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR

^

Die finanzielien/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle
dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

Begründung
Die Teiihabe am Arbeitsleben spielt für Menschen mit Behinderung eine ebenso große Rolle wie für alle Men­
schen. Sie ist eine zentrale Voraussetzung sozialer Anerkennung und damit für Selbstwert, persönliche Identi­
tät und gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich. Über die täglichen Kontakte wirkt eine Arbeit außerdem der Ge­
fahr einer sozialen Isolierung entgegen.
Im geschützten Rahmen von Inklusionsbetrieben wird Menschen mit Behinderung ein niederschwelliger Ein­
stieg in das Arbeitsleben möglich gemacht. Inklusionsbetriebe können darüber hinaus den Übergang in den
allgemeinen Arbeitsmarkt fördern und somit als „Sprungbrett“ dienen.
Als Unternehmen mit sozialer Verantwortung sichern Inkiusionsbetriebe die berufliche Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen und behaupten sich dabei gleichzeitig im freien Wettbewerb. Weil der Integrationsauftrag
im Vordergrund steht, fällt es diesen Unternehmen oft schwer, sich unter normalen Marktbedingungen im
Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot durchzusetzen.
Die Stadt Lahr sollte die Inklusionsbetriebe nach Möglichkeit mit mehr Aufträgen unterstützen. Gesetzlich sind
öffentliche Auftraggeber ohnehin dazu verpflichtet, Aufträge, die von Werkstätten, Blindenwerkstätten und Inklu­
sionsbetrieben ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Somit hat auch die Stadt Lahr die
Möglichkeit, diese Unternehmen als gleichwertige Vertragspartner zu etablieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit
zu stärken.

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Neben Inklusionsbetrieben gibt es noch Unternehmen mit sozialem Hintergrund, die aber zum allgemeinen
Arbeitsmarkt zählen und keine Bevorzugung im Rahmen des Vergaberechts erfahren. Mit Blick auf die soziale
Verantwortung gebietet es sich aber auch diese Firmen regelmäßig einzubeziehen.

Tilman Retters
Bürgermeister

Carina Podachmann
Assistenz des Bürgermeisters

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat
sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs,
1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.