Beschlussvorlage (Erschließung B-Plan Schneidfeld - Bewilligung von Überplanmäßigen Auszahlungen Straßenbau)
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Banholzer Drucksache Nr.: 155/2022 Az.: 60/605 Ban An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 22.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 04.07.2022 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Technischer Ausschuss vorberatend nichtöffentlich 7 Ja-Stimmen 05.07.2022 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 18.07.2022 beschließend öffentlich Betreff: Erschließung B-Plan Schneidfeld - Bewilligung von Überplanmäßigen Auszahlungen Straßenbau Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 auf dem Investitionsauftrag I54100020015 „Neubau Feuerwache West- Tiefbau“ überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von gerundet 200.000 €. Zur Deckung des erforderlichen Betrags werden die Investitionsaufträge I54100020003 „Ausbau Dinglinger Hauptstraße“ mit einem Betrag von 138.600 € und I54106020003 „Ausbau Gereutertalstraße“ mit einem Betrag von 61.400 € herangezogen. Zusammenfassende Begründung: Die aktuelle Kostenprognose für das Gewerk Straßenbau, auf Grundlage des Submissionsergebnisses vom 19. Mai 2022 und der noch ausstehenden Leistungen zeigt auf, dass die bislang kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 750.000 € nicht ausreichend sind. Als aktualisierte Gesamtkosten wird ein Betrag in Höhe von 940.000 € ausgewiesen. Die entsprechende Kostenentwicklung wurde bereits in der Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 117/2022 für den Gemeinderat am 20.06.2022 erläutert. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Keine Drucksache 155/2022 Seite 2 Drucksache 155/2022 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Aufgrund der aktuellen Kostenprognose für das Gewerk Straßenbau, sind zur Deckung der Gesamtkosten weitere gerundet 200.000 € notwendig. Als Gründe für die sich dabei ergebende Kostenerhöhung können folgende, in der ursprünglichen Kostenkalkulation nicht berücksichtigten Leistungen genannt werden: - Kosten für die Baustraße - Kosten der zusätzlichen Zaunanlage zur Abgrenzung der Flugbefeuerung Die Budgetierung der verkehrstechnischen Erschließungsmaßnahme wurde wie folgt aufgenommen: Haushaltsansatz 2019: 500.000 € Haushaltsansatz 2021: 200.000 € Haushaltsansatz 2022: 50.000 € Im Bereich der Straßenbauleistungen entstehen Gesamtkosten einschließlich der Baunebenkosten in Höhe von rund 940.000 €. Hiervon wurden bereits über 50.000 € mit Rechnungen ausgezahlt. Im Haushalt sind auf dem entsprechenden Investitionsauftrag derzeit noch rund 690.000 € zur Verfügung. Das heißt, dass hier ein Mehrbedarf von rund 200.000 € vorliegt. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Drucksache 155/2022 Seite 4 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Die Deckung des Mehrbedarfs kann durch die Investitionsmaßnahme I54100020003 „Ausbau Dinglinger Hauptstraße“ in Höhe von 138.600 € vorgenommen werden, da bei dieser Maßnahme auf Grund von personellen Engpässen in der Abteilung Tiefbau im Jahr 2022 kein Mittelabfluss erfolgen wird. Ebenso liegen keine weiteren Verpflichtungen bzw. Beauftragungen über diesen Betrag vor. Die Mittel, werden für den kommenden Haushalt 2023 neu angemeldet. Die restliche Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 61.400 € kann durch die Investitionsmaßnahme I54106020003 „Ausbau Gereutertalstraße“ vorgenommen werden, da hier ebenfalls im Jahr 2022 kein Mittelabfluss auf Grund von personellen Engpässen in der Abteilung Tiefbau erfolgen wird. Auch hier liegen keine weiteren Verpflichtungen bzw. Beauftragungen über diesen Betrag vor. Die Mittel werden nach derzeitigem Stand in der mittelfristigen Investitionsplanung für den Haushalt 2023 bis 2028 neu angemeldet. Des Weiteren ist anzumerken, dass für den Radweg und den zwischen dem Radweg und der Straße befindlichen Grünstreifen ein Zuschussantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt wurde. Gemäß der Mitteilung vom Regierungspräsidium Freiburg wurde der Förderantrag in das Förderprogramm 2022-2026 für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem LGVFG aufgenommen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat bzgl. des Antrags einen Zuschuss in Höhe von 89.790 € in Aussicht gestellt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzgl. der Zuschlagserteilung vor der Bewilligung liegt vor. Drucksache 155/2022 Seite 5 Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von gerundet 200.000 € mit den oben aufgeführten Finanzpositionen (als Deckungsvorschlag) zu bewilligen. Tilman Petters Udo Lau Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.