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Beschlussvorlage (Erschließung B-Plan Schneidfeld - Bewilligung von Überplanmäßigen Auszahlungen Straßenbau)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Banholzer

Drucksache Nr.: 155/2022
Az.: 60/605 Ban

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

22.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss 04.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Technischer Ausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

7 Ja-Stimmen

05.07.2022

0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Erschließung B-Plan Schneidfeld
- Bewilligung von Überplanmäßigen Auszahlungen Straßenbau

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 auf dem Investitionsauftrag I54100020015 „Neubau Feuerwache West- Tiefbau“ überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von gerundet 200.000 €.
Zur Deckung des erforderlichen Betrags werden die Investitionsaufträge I54100020003
„Ausbau Dinglinger Hauptstraße“ mit einem Betrag von 138.600 € und I54106020003
„Ausbau Gereutertalstraße“ mit einem Betrag von 61.400 € herangezogen.

Zusammenfassende Begründung:
Die aktuelle Kostenprognose für das Gewerk Straßenbau, auf Grundlage des Submissionsergebnisses vom 19. Mai 2022 und der noch ausstehenden Leistungen zeigt auf, dass die
bislang kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 750.000 € nicht ausreichend sind. Als aktualisierte Gesamtkosten wird ein Betrag in Höhe von 940.000 € ausgewiesen. Die entsprechende Kostenentwicklung wurde bereits in der Beschlussvorlage Drucksache Nr.:
117/2022 für den Gemeinderat am 20.06.2022 erläutert.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:
Keine

Drucksache 155/2022

Seite 2

Drucksache 155/2022

Seite 3

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Aufgrund der aktuellen Kostenprognose für das Gewerk Straßenbau, sind zur Deckung der Gesamtkosten weitere gerundet 200.000 € notwendig.
Als Gründe für die sich dabei ergebende Kostenerhöhung können folgende, in der ursprünglichen Kostenkalkulation nicht berücksichtigten Leistungen genannt werden:
- Kosten für die Baustraße
- Kosten der zusätzlichen Zaunanlage zur Abgrenzung der Flugbefeuerung
Die Budgetierung der verkehrstechnischen Erschließungsmaßnahme wurde wie folgt aufgenommen:
Haushaltsansatz 2019: 500.000 €
Haushaltsansatz 2021: 200.000 €
Haushaltsansatz 2022: 50.000 €

Im Bereich der Straßenbauleistungen entstehen Gesamtkosten einschließlich der Baunebenkosten in
Höhe von rund 940.000 €. Hiervon wurden bereits über 50.000 € mit Rechnungen ausgezahlt. Im Haushalt sind auf dem entsprechenden Investitionsauftrag derzeit noch rund 690.000 € zur Verfügung. Das
heißt, dass hier ein Mehrbedarf von rund 200.000 € vorliegt.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Drucksache 155/2022

Seite 4

2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Die Deckung des Mehrbedarfs kann durch die Investitionsmaßnahme I54100020003 „Ausbau Dinglinger Hauptstraße“ in Höhe von 138.600 € vorgenommen werden, da bei dieser Maßnahme auf Grund
von personellen Engpässen in der Abteilung Tiefbau im Jahr 2022 kein Mittelabfluss erfolgen wird.
Ebenso liegen keine weiteren Verpflichtungen bzw. Beauftragungen über diesen Betrag vor. Die Mittel,
werden für den kommenden Haushalt 2023 neu angemeldet.
Die restliche Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 61.400 € kann durch die Investitionsmaßnahme
I54106020003 „Ausbau Gereutertalstraße“ vorgenommen werden, da hier ebenfalls im Jahr 2022 kein
Mittelabfluss auf Grund von personellen Engpässen in der Abteilung Tiefbau erfolgen wird. Auch hier
liegen keine weiteren Verpflichtungen bzw. Beauftragungen über diesen Betrag vor. Die Mittel werden
nach derzeitigem Stand in der mittelfristigen Investitionsplanung für den Haushalt 2023 bis 2028 neu
angemeldet.
Des Weiteren ist anzumerken, dass für den Radweg und den zwischen dem Radweg und der Straße
befindlichen Grünstreifen ein Zuschussantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt wurde. Gemäß
der Mitteilung vom Regierungspräsidium Freiburg wurde der Förderantrag in das Förderprogramm
2022-2026 für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem LGVFG aufgenommen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat bzgl. des Antrags einen Zuschuss in Höhe von
89.790 € in Aussicht gestellt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzgl. der Zuschlagserteilung vor
der Bewilligung liegt vor.

Drucksache 155/2022

Seite 5

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von gerundet
200.000 € mit den oben aufgeführten Finanzpositionen (als Deckungsvorschlag) zu bewilligen.

Tilman Petters

Udo Lau

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.