Beschlussvorlage (Geh- und Radwegsanierung inkl. Begleitmaßnahmen beim Max-Planck-Gymnasium)
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 127/2022 Az.: - 0692/MS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 302 602 603 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 15.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 22.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss 05.07.2022 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 18.07.2022 beschließend öffentlich Betreff: Geh- und Radwegsanierung inkl. Begleitmaßnahmen beim Max-Planck-Gymnasium Beschlussvorschlag: 1. Der Geh- und Radweg zwischen der Max-Planck-Straße und Klostermühlgasse sowie seine Abgrenzung zum Schulhof des Max-Planck-Gymnasiums werden gemäß beigefügter Planung saniert – vorbehaltlich der Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022. 2. Damit einher gehen die Neugestaltung der südlich an den Friedhof angrenzenden Fläche, von der momentan ein Teil als Lehrerparkplatz genutzt wird, als Grünfläche sowie eine Verbindung der Grünflächen südlich der Fahrradüberdachungen mit einer Neuordnung des Abstellbereiches der Mülltonnen. 3. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2023 werden die Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums gemäß beigefügter Planung saniert. 4. Für die Max-Planck-Straße wird eine Planung zur Anordnung einer Fahrradstraße erstellt. Die Senkrechtstellplätze in der Max-Planck-Straße sind dabei mit einzubeziehen. Die Planung wird in einer der nächsten Sitzungen des Beirates für Verkehrsangelegenheiten zur Beratung vorgestellt. Zusammenfassende Begründung: Der Geh- und Radweg zwischen Max-Planck-Straße und Klostermühlgasse sowie die angrenzenden Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums sind stark sanierungsbedürftig. Durch die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen kann die wichtige Funktion des Weges als Hauptradverkehrsachse weiterhin sichergestellt und darüber hinaus gefördert werden, um die Ziele aus dem Verkehrsentwicklungsplan zu erreichen. Drucksache 127/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Eine der Hauptradverkehrsachsen zwischen der Innenstadt und dem Schuttertal verläuft über die MaxPlanck-Straße, den Geh- und Radweg entlang des Schulhofs des Max-Planck-Gymnasiums und des Parkplatzes Klostermatte sowie über die Klostermühlgasse weiter in Richtung Rosenpark. Sie weist neben einer generellen Sanierungserfordernis weitere Mängel, insbesondere Sicherheits- und Komfortmängel, auf, die im Folgenden beschrieben und mit der als Anlage 1 beigefügten Fotodokumentation belegt werden. Max-Planck-Straße Die Radverkehrsführung erfolgt im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Es kommt häufig zu Konflikten zwischen ein- und ausparkenden Fahrzeugen im Bereich der straßenbegleitenden, parkscheibenpflichtigen Senkrechtparkstände gegenüber der Kita sowie der am westlichen Fahrbahnrand, d.h. auf der Seite der Kita parkenden/haltenden Fahrzeuge. Geh- und Radweg Für eine gemeinsame, konfliktfreie Führung des Fuß- und Radverkehrs in beide Richtungen ist der Gehweg zu schmal. Zudem stellen ein Beleuchtungsmast im Übergangsbereich Parkplatz-Schulhof sowie ein Baum im darauffolgenden Kurvenbereich Hindernisse dar. Der gesamte Verlauf des Geh- und Radwegs mit mehreren engen und scharfen Kurven senkt die Attraktivität des Weges für den Radverkehr deutlich. Auch die beiden Übergangsbereiche sind optimierungsbedürftig. Im Übergangsbereich Max-Planck-Straße besteht eine Sichtbehinderung durch die Hecke. Beim Übergangsbereich Klostermühlgasse verhindern das Baumbeet vor dem Eingang zum Sportplatz sowie der Bordstein zur Klostermühlgasse ein komfortables Abbiegen aus beiden Richtungen. Der Asphaltdecke des Geh- und Radwegs ist an zahlreichen Stellen beschädigt. Lehrerparkplatz des Max-Planck-Gymnasiums Die Zufahrt erfolgt über den Geh- und Radweg. Die hohe Mauer ermöglicht dabei keinerlei Sicht. Zudem kann die versiegelte Parkplatzfläche nicht optimal ausgenutzt werden. Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums Die Fahrradabstellanlagen sind stark sanierungsbedürftig. Die Fahrradständer unter den Überdachungen sind beschädigt, unkomfortabel, unsicher und zu nah beieinander, was sich in der Nutzung widerspiegelt. Sie werden nicht (mehr) vollumfänglich genutzt. Viele Räder werden entlang der Palisaden abgestellt. Insgesamt entsprechen sie nicht mehr den Empfehlungen für Fahrradabstellanlagen. Zielsetzung: Ziel ist die Erhöhung des Radverkehrsanteils in der Stadt Lahr gemäß dem beschlossenen Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“ aus dem Verkehrsentwicklungsplan. Bis 2030 soll der Radverkehrsanteil im Vergleich zu 2019 von 14 % auf 21 % steigen. Das Radfahren und das Radparken in Lahr sollen für alle komfortabler und sicherer werden. Drucksache 127/2022 Seite 3 Maßnahmen: Im Bereich des Max-Planck-Gymnasiums sind mehrere Maßnahmen zur Radverkehrsförderung geplant bzw. können nach einer Beschlussfassung planerisch vertieft werden. Ein Großteil der Maßnahmen soll noch in diesem Jahr realisiert werden. Lediglich die Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums sollen im nächsten Jahr ausgetauscht/erneuert werden. Für ein bessere Verständnis der folgenden Maßnahmenbeschreibungen können die als Anlage 1 beigefügte Fotodokumentation und der als Anlage 2 beigefügte Plan herangezogen werden. Geh- und Radweg (2022) Anmerkung vorab: Die Beschreibung der Maßnahmen erfolgt aus Fahrtrichtung Klostermühlgasse. Im Übergangsbereich von der Klostermühlgasse zum Geh- und Radweg wird der Bordstein entfernt, um die Grundlage für eine vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße, die bei der Zufahrt zum Rosenpark beginnt, zu schaffen. Das Baumbeet wird verkleinert (Verlust eines Baumes), um den Kurvenradius vergrößern zu können. Vor der Rechtskurve wird der Weg bis zum bestehenden Zaun verbreitert, in der Rechtskurve wird der Baum entfernt. Damit kann auch dort der Kurvenradius vergrößert werden. Auf dem nächsten Abschnitt wird der Verlauf des Geh- und Radwegs begradigt. Gleichzeitig wird eine Verbreiterung vorgenommen. Der mitten im Weg stehende Beleuchtungsmast und der Stein im Übergangsbereich Parkplatz-Schulhof werden versetzt. Der Radius der darauffolgenden Linkskurve wird vergrößert, dafür muss ein Baum weichen. Entlang der Fahrradabstellanlagen des Max-PlanckGymnasiums wird der Weg verbreitert. Im Übergangsbereich von der Max-Planck-Straße zum Gehund Radweg wird die Hecke entfernt, um die Sichtverhältnisse zu verbessern und durch eine gleichzeitige Vergrößerung des Kurvenradius ein sicheres und komfortableres Abbiegen zu ermöglichen. Das Denkmal wird versetzt (siehe Ausführungen zum Lehrerparkplatz). Ein Teil des Geh- und Radwegs zwischen Parkplatz und Schulhof kann erst nach Abschluss der Fassadenarbeiten beim Max-Planck-Gymnasium saniert werden, da das Tor als Baustellen- und Feuerwehrzufahrt dient. Die Fassadenarbeiten sollen voraussichtlich im November 2022 abgeschlossen sein. Palisaden/Zaun/Bänke (2022) Die Abgrenzung des Schulhofs und der Fahrradabstellanlagen vom Geh- und Radweg erfolgt momentan überwiegend durch bunt bemalte, runde Palisaden. Zum Parkplatz Klostermatte hin existieren zudem zwei Tore, von denen eines als Rettungszufahrt dient. Durch die Geh- und Radwegsanierung entfallen im Bereich zwischen Schulhof und Parkplatz einige Palisaden. Zukünftig ist eine natürliche Trennung durch eine Erweiterung der Grünfläche vorgesehen. Neue Bänke dienen als zusätzliche trennende Elemente. Die Feuerwehrzufahrt bleibt erhalten, wird zukünftig aber durch einen Poller anstatt des Tores gesichert. Lehrerparkplatz des Max-Planck-Gymnasiums (2022) Die südlich an den Friedhof angrenzenden Fläche, von der momentan ein Teil als Lehrerparkplatz mit ca. 8 Stellplätzen genutzt wird, wird entsiegelt und als Grünfläche neu gestaltet. Dort können Ersatzpflanzungen für die drei zu fällenden Bäume (siehe vorheriger Absatz) vorgenommen werden. Das Denkmal kann dort ebenfalls einen neuen Platz finden. Die bislang auf dem Lehrerparkplatz abgestellten Fahrzeuge müssen auf die beiden umliegenden öffentlichen Parkplätze ausweichen. Drucksache 127/2022 Seite 4 Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums (2023) Die bestehenden Fahrradständer werden durch ein neues Modell ersetzt, welches bereits beim Bahnhof zum Einsatz kommt und ein Anschließen am Fahrradrahmen ermöglicht. Dieses Modell eignet sich insbesondere für Orte mit hoher Kapazitätserfordernis und wurde vom ADFC geprüft. Es ist nicht mit den einzelnen Fahrradbügeln in der Innenstadt vergleichbar. Der Abstand der Radeinstellungen (TiefHoch) vergrößert sich dennoch von 30 cm auf 50 cm. Die Fahrradüberdachungen werden neu gestrichen, damit insgesamt ein besseres Erscheinungsbild entsteht. Die Überdachung für motorisierte Zweiräder (Roller) wird gekürzt, um beim Geh- und Radweg einen größeren Kurvenradius zu ermöglichen (siehe Abschnitt Geh- und Radwegsanierung). Die Kosten für dieses Maßnahmenpaket belaufen sich auf ca. EUR 40.000. Max-Planck-Straße (Planung) Grundsätzlich ist hier die Anordnung einer Fahrradstraße möglich. Die Vorgaben aus der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) werden mehrheitlich erfüllt. Lediglich der Punkt „Auf Senkrecht- oder Schrägparkstände sollte grundsätzlich verzichtet werden“. ist planerisch durch eine alternative Markierung von Längsparkständen zu prüfen. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Eine alternative, sichere Radverkehrsführung ausschließlich über die B 415 ist nicht möglich. Die MaxPlanck-Straße und der Geh- und Radweg zwischen Max-Planck-Straße und Klostermühlgasse werden auch zukünftig ein wesentlicher Bestandteil der Hauptradverkehrsachse Innenstadt-Schuttertal sein. Zudem liegt das Max-Planck-Gymnasium als wichtiger Quell- und Zielpunkt und Radverkehr erzeugende Einrichtung auf dieser Achse. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2022 2023 2024 in EUR 300.000 40.000 (Fahrradabstellanlagen) 0 0 -300.000 -40.000 2025 2026 ff. Drucksache 127/2022 Seite 5 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Anmerkungen Im Haushaltsplan 2022 ist kein eigenständiger Investitionsauftrag für das Maßnahmenpaket angelegt. Die Mittel in Höhe von EUR 300.000 stehen stattdessen unter dem Investitionsauftrag I54100020002 Bau von Radwegen zur Verfügung – vorbehaltlich der Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022. Die Sanierung der Fahrradabstellanlagen ist im Investitionsprogramm 2021-2026 (mehrjähriges Maßnahmenprogramm) unter dem Investitionsauftrag I21100010902 (lfd. Nr. 98) für das Jahr 2025 mit einem Betrag in Höhe von EUR 19.000 gelistet. Förderung Das Land Baden-Württemberg fördert öffentliche Fahrradabstellanlagen. Zuwendungsfähig sind u.a. auch der Bau bzw. die Sanierung von Fahrradabstellanlagen an Schulen in kommunaler Trägerschaft. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 20.000 der zuwendungsfähigen Kosten. Voraussetzung ist die Auswahl eines Modells mit 80 cm Mindestabstand zwischen den einzelnen Radeinstellungen. Bei diesem Mindestabstand müssten zur Kapazitätswahrung mindestens drei weitere Fahrradüberdachungen gebaut werden, was aus Platzgründen nicht möglich ist. Zudem würden die zusätzlichen Investitionen die Förderung auffressen. Das Stadtplanungsamt hat deshalb Kontakt mit dem RP Freiburg aufgenommen. Man ist so verblieben, dass eine Anmeldung zur Programmaufnahme bis zum 30.09.2022 vorgenommen werden soll und dabei stichhaltig begründet werden soll, warum der geforderte Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und welcher Abstand stattdessen vorgesehen ist. Sollte die Begründung akzeptiert und die Maßnahme nachrichtlich ins Förderprogramm aufgenommen werden, könnte der eigentliche Förderantrag unmittelbar nach der Bestätigung, die i.d.R. im März/April eines jeden Jahres durch das RP Freiburg erfolgt, vorgenommen werden. Eine (ergänzende) Förderung durch den Bund ist momentan aussichtlos, da für das Förderprogramm „Stadt und Land“ bereits eine lange Warteliste existiert. Für die Sanierung des Geh- und Radwegs können keine Förderprogramme vom Land oder Bund in Anspruch genommen werden, da der Bau oder die Sanierung gemeinsamer Geh- und Radwege innerorts nicht gefördert werden. Drucksache 127/2022 Seite 6 Begründung: Der Geh- und Radweg zwischen Max-Planck-Straße und Klostermühlgasse sowie die angrenzenden Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums sind stark sanierungsbedürftig. Im Zuge der notwendigen Sanierungen besteht die Möglichkeit, weitere Maßnahmen umzusetzen, die die Sicherheit und den Komfort für die Radfahrenden deutlich erhöhen. Damit kann die wichtige Funktion des Weges als Hauptradverkehrsachse weiterhin sichergestellt und darüber hinaus gefördert werden, um die Ziele aus dem Verkehrsentwicklungsplan zu erreichen. Es ist wichtig, dass sich die Radverkehrsförderung nicht nur auf Radwege beschränkt, sondern auch Fahrradabstellanlagen berücksichtigt. Dabei sind alle Altersklassen und Nutzergruppen anzusprechen. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler sind nicht zu vernachlässigen, denn in diesem Alter darf das Fahrrad nicht nur Mittel zum Zweck sein. Das Radfahren muss Spaß machen, aber auch sicher und komfortabel sein, damit das Fahrrad auch in den Folgejahren ein bevorzugtes Verkehrsmittel bleibt. Tilman Petters Sabine Fink Anlage(n): - Anlage 1: Fotodokumentation - Anlage 2: Planung - Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.