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Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2021)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler

Drucksache Nr.: 165/2022
Az.: 922.5314

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH);
Jahresabschluss 2021

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt
• die Bilanz zum 31.12.2021
• die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum 31.12.2021,
• den Lagebericht 2021 und
• den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 zuzustimmen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung
a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung,
b) der Entlastung des Geschäftsführers und
c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 165/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Zielsetzung:

Maßnahmen:

Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

1.
2.

SUMME

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 165/2022

Seite 3

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Allgemeines:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes
Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage
136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) – künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum Raum
Lahr GmbH (IGZ GmbH) ist aber noch nicht endgültig terminiert, findet aber vermutlich Ende
Juli/Anfang August statt. Für eine vorherige Befassung im Haupt- und Personalausschuss am
04.07.2022 gingen der Verwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss nicht mehr rechtzeitig
zu. Daher erfolgt die Behandlung im Gemeinderat.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung der IGZ GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2021 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von
94.313,98 €. Aus dem Jahresüberschuss und dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von
1.267.949,86 € ergibt sich zur Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung ein neuer
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 1.362.263,84 €
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferkanzlei Dr. Holger Sachs, Offenburg, geprüft und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn 2021 in
Höhe 1.362.263,84 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Als Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 soll auf Vorschlag der Geschäftsführung wiederum die Kanzlei von Dr. Sachs bestellt werden.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Dieter Singler
Abteilungsleiter

Drucksache 165/2022

Seite 4

Anlage(n):
Bilanz 2021
Gewinn- und Verlustrechnung 2021
Lagebericht 2021
Anhang 2021
Bestätigungsvermerk
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.