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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.; 61/2022
Az.: 60/605 Lau/Gr

Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Gresbach
An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen
202

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

22.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

29.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

04.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Technischer Ausschuss

05.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil
Hier: Kenntnisnahme vom Projektstand sowie Bewilligung der Auftragserweiterung
von Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie Über­
tragung von Haushaltsmitteln und Bewilligung der zusätzlich erforderlichen Haus­
haltsmittel.

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Projektstand und der Gesamtkostenentwicklung
des 1. Bauabschnittes zur Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet
Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung.
2. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Erweiterung des bestehenden Ingenieur­
vertrags 58/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Kanaibau im Trennsystem vom
15.12.2020 / 22.12.2020 an BIT Ingenieure AG, Karlsruhe gemäß Hauptsatzung beim
Investitionsauftrag I 31008020023 ‘'Rheinstraße Nord“ in Höhe von 171.902,65 Euro
inklusive 19 % Umsatzsteuer.
3. Dem Abschluss zweier weiterer Ingenieurverträge für die Umsetzung der erweiterten
Ingenieurbauwerke und der technischen Ausrüstung in Höhe von 54.065,04 Euro inklu­
sive 19 % Umsatzsteuer wird zugestimmt.
4. Die in Folge der Nummern 1 bis 3 entstehenden zusätzlichen erforderlichen Haushalts­
mittel (+975.000,- Euro) werden durch Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigen­
betriebes Abwasserbeseitigung Lahr gedeckt. Der Gemeinderat beschließt außerdem
die Übertragung von 2.045.902,98 Euro aus 2021 noch zur Verfügung stehenden Mit­
teln in 2022, die zusätzlich für die Maßnahme noch in Anspruch genommen werden
können.
5. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Mehrausgaben beim bestehenden Ingeni­
eurvertrag 57/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Verkehrsanlagen vom 15.12.2020
/22.12.2020 beim Rahmenkonto Ost in Höhe von 25.032,26 Euro inklusive 19 % Um­

Drucksache 61/2022

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satzsteuer. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch zur Verfügung stehende Mit­
tel des Rahmenkonto Ost.
6. Das Ergebnis der Ausschreibung des 1. Bauabschnittes Verkehrsanlagen und Ingeni­
eurbauwerke sind auf Grund der aktuellen Preissteigerungen nicht abschätzbar. Die
Ausschreibung erfolgt unter Anerkennung der aktuellen Preisunsicherheiten.

Zusammenfassende Begründung:
im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung hat sich herausgestelft, dass sich die Baukosten
für die Ingenieurbauwerke (Kanal) und der Verkehrsanlagen gegenüber der Kostenannahme erhöhen.
Infolge dessen erhöhen sich neben den Bauausgaben auch das Honorar der Planungsleistung. Eine
Auftragserweiterung der bestehenden Ingenieurverträge ist erforderlich.

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Drucksache 61/2022

Sachdarstellung
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personaimehrbedarf) Auswirkun­
gen
M Die finanziellen/personeilen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als An­
lage beigefügt
□ Die einmaligen (investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
□ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmaliae (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Investition Wirtschaftsplan des Eigenbetrie­
bes Abwasserbeseitigung
Investition Rahmenkonto Ost

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Jährlich ab Inbetriebnahme I
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folaekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkos­
ten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss {+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stetlenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EÜR

1.
2.
SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

[3Ja, mit abweichenden Kosten

□ Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

□Ja, mit abweichenden Kosten

□Nein

Mittelverfügung:
Die Deckung der zusätzlich erforderlichen Flaushaltsmitte! erfolgt durch zur Verfügung stehende Mittel
des Rahmenkonto Ost und durch Einsparungen und Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigen­
betriebes Abwasserbeseitigung.

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Begründung:
I.

Projektstand / Entwicklung der Gesamtkosten:

In der aktuellen Generalentwässerungsplanung der Stadt Lahr für das Gewerbegebiet Rheinstraße
Nord wurde die Behandlungsbedürftigkeit mehrerer öffentlicher Einleitungen im Gewerbegebiet festgestellt. Es ist daher beabsichtigt, die Kanalisation im Gewerbegebiet grundlegend neu aufzubauen
und insgesamt umzugestalten. Kanäle und Leitungen für die Entwässerung in der Rainer-HaungsStraße und David-Schieni-Straße müssen dafür neu verlegt werden.
Zur Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erwei­
terung wurde das Ingenieurbüro BIT Ingenieure AG, Karlsruhe nach Beschluss des Gemeinderats
(Beschlussvorlage Nr. 337/2020) am 14.12.2020 mit den Planungsleistungen für Verkehrsaniagen
und Ingenieurbauwerke (Kanal) im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil beauftragt.
Vorausgegangen war eine europaweite Ausschreibung (= Vergabeverfahren VgV) für die Planungs­
leistungen mit ersten vorläufigen Baukostenannahmen für die Verkehrsanlagen in Höhe von
3.700.000,- Euro sowie 1.200.000,- Euro für die Ingenieurbauwerke (Kanal). Die vorgenannten Bau­
kostenannahmen beziehen sich auf die reinen Baukosten und beinhalten weder Planungs- noch
Nebenkosten, Baugrunduntersuchungen, Gutachten, Auslagen etc. Zu diesem frühen Verfahrens­
stand können noch keine näheren Erkenntnisse zum Baugrund, den zu erwartenden Tiefenlagen
und tatsächlichen Verhältnissen vorliegen. Dementsprechend vage sind die anzunehmenden Planwerte, welche im weiteren Verfahren dann zu konkretisieren sind.

Das Ingenieurbüro BIT Ingenieure hat im Zuge der Grundlagenermittlung, der Vorplanung und an­
schließend basierend auf der Entwurfsplanung eine Kostenberechnung im März 2021 für die Bau­
kosten erstellt. Der Gemeinderat hat dann am 26.04.2021 (Beschlussvorlage Nr. 44/2021) der Ent­
wurfsplanung zugestimmt und die Verwaltung auf dieser Grundlage beauftragt, die Ausführungspla­
nung und Ausschreibung zu beauftragen. Die Ausgaben für den Kanalbau wurden in der Entwurfs­
planung mit reinen Baukosten 3.333.300,- Euro und die Ausgaben für den Straßenbau (RainerHaungs-Straße/Teilausbau David-Schieni-Straße) mit reinen Baukosten 4.035.310,- Euro ange­
nommen. Die Baukosten einschließlich Planungskosten und Nebenkosten wurden in der Entwurfs­
planung (Stand 04/2021) für den Kanalbau mit 3.607.000,- Euro und für den Straßenbau mit
4.330.000,-Euro angegeben.

Die Erkenntnisse der Entwurfsplanung wurden in der vertieften Ausführungsplanung fortgeschrie­
ben. In diese sind zusätzliche Anforderungen eingeflossen. Im Zuge der fortgeschriebenen Ausführungsplanung für die Umgestaltung der Kanalisation hat das fachlich zuständige Landratsamt auf
Basis der aktuellen Rechtslage gefordert, die Regenwasserbehandlung des Teilgebietes gesondert
zu betrachten und durch entsprechende Baumaßnahmen umzusetzen. Dies vor dem Hintergrund,
dass der Verschmutzungsgrad des Niederschlagswassers im Gewerbegebiet sehr hoch ist (z. Bsp.
Reifenabrieb, Ölrückstände, Abrieb von Bremsscheiben, etc.), bislang keine Regenwasserbehand­
lung erfolgt und hier erhöhter Handlungsbedarf besteht.
Zur Behandlung des in die Vorflut einzuleitenden Niederschlagswassers und damit zur Erreichung
eines besseren Gewässerschutzes ist es erforderlich, an der Einleitstelle einen „Schrägklärer“ zur
Reinigung des Regenwassers zu bauen. Auf Grund des sehr flachen Geländes und der Zwangsan­
schlusshöhen ist neben diesem Schrägklärer eine Hebeanlage zur Einleitung des gereinigten

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Regenwassers in die Vorflut erforderlich. Eine Alternativprüfung hat keine günstigere bautechnische
Lösung ergeben.
Die Baukosten einschließlich Planung und Nebenkosten auf Basis der fortgeschriebenen Kosten­
berechnung (Stand 12/2021) belaufen sich mittlerweile für den Kanalbau auf 4.765.000.- Euro und
für den Straßenbau auf 4.985.000,- Euro.

Die inzwischen fortgeschriebene Kostenberechnung (Stand 12/2021) auf Basis der Ausführungs­
planung vom Ingenieurbüro BIT für die Ingenieurbauwerke weicht in Folge von der vorläufigen Kos­
tenannahme (Vergabeverfahren VGV) sowie der Entwurfsplanung - Stand März 2021 - erheblich
ab.

II. Auftragserweiterung Planungskosten Ingenieurbauwerke (Kanal):
Die Gesamtauftragssumme des Honorars betrug auf Basis der Vergabeverfahrens 331.594,43 Euro
inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die Auftragssumme teilt sich auf das Honorar für Verkehrsanlagen
in Höhe von 231.096,72 Euro, welches über das Rahmenkonto Ost geleistet wird, sowie das Hono­
rar für die Ingenieurbauwerke (Kanal) in Höhe von 100.497,71 Euro, welches vom Eigenbetrieb Ab­
wasserbeseitigung über den Investitionsauftrag I 31008020023 “Rheinstraße Nord" geleistet wird.
Wie bereits dargelegt erhöhen sich die jeweils anrechenbaren Baukosten. Dies hat zur Folge, dass
sich die Planungskosten erhöhen. Des Weiteren wird zusätzlich die Leistungsphase 4 (Genehmi­
gungsplanung) für die Wasserhaltung beauftragt. Ab der Leistungsphase 6 -9 wird der Lamelienklärer mit Hebeanlage mit beauftragt.
Die sich so ergebende Auftragserweiterung (Nachtrag) für den bestehenden ingenieurvertrag Ingeni­
eurbauwerke beträgt 171.902,65 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer.
Des Weiteren sind zwei neue Ingenieurverträge für den zusätzlichen Lamellenklärer mit Hebeanlage
erforderlich.
- Ingenieurvertrag für Ingenäeurbauwerke (Objekt Lamellenklärer) für die Leistungsphasen 2-5
nach HOAI in Höhe von 32.197,79 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer.
- Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung in Höhe von 21.867,25 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer

Die aktuelle Kostensteigerung ist auf mehrere Punkte zurückzuführen:
- Entsorgungskosten für belastetes Material
- geschlossene Wasserhaltungsmaßnahmen für den Kanalbau
- durch Zwangspunkte der Anschlusshöhen und geringen Längsgefälle und Überdeckungshöhe
musste beim Regenwasser in Teilabschnitten ein Rechteckprofil ausgewähit werden, weiches we­
sentlich teurer ist als ein Kreisprofi!
- geringes Gefälle und einhergehende geringe Schubspannung im Mischwasserkanal (MW) erfor­
dern eine mechanische Schwallspülung
- eine größere Verlegetiefe der MW-Kanalisation ist notwendig
- ein zusätzlicher Lameilenklärer/Schrägklärer mit Hebeanalage ist notwendig

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Drucksache 61/2022

Die fortgeschriebene Kostenberechnung der reinen Baukosten für die Ingenieurbauwerke (Kanal)
beträgt mittlerweile 4.019.525,- Euro. Die Mehrkosten gegenüber der Grobkostenannahme betragen
2.819.525,-Euro.

III. Auftragserweiterung Planungskosten Verkehrsanlagen:
Die fortgeschriebene Kostenberechnung (Stand 12/2021) vom Ingenieurbüro BIT für die Verkehrs­
anlagen auf Basis der Ausführungsplanung weicht von der vorläufigen Kostenannahme (Vergabeverfahren VGV) der Baukosten ab. Dies hat zur Folge, dass sich die Planungskosten erhöhen. Die
fortgeschriebene Kostenberechnung (12/2021) der reinen Baukosten für die Verkehrsanlagen (einschl. Leerrohre und Umbau von Feuerlöschbrunnen) beträgt 4.376.820 Euro. Die Mehrkosten der
Kostenberechnung gegenüber der Grobkostenannahme betragen 676.820 Euro. Dadurch erhöhen
sich Kosten für Planungsleistungen für Verkehrsanlagen in Höhe von 25.032,26 Euro.
Die Kostensteigerung ist auf mehrere Punkte zurückzuführen:
- Entsorgungskosten für belastetes Material
- en/veiterte Bodenverbesserung wegen geringer Tragfähigkeit
- Rückbau Grundwasserpegel
- Umbau von Feuerlöschbrunnen
- zusätzliche Verlegung von Leerrohren
- Erweiterung Ausbau Rainer-Haungs bis zur Europastraße (ca. 50 m) einschl. Bushaltestelle
- Optimierung und Lückenschluss Radverkehr nach VEP

IV. Haushaltsmittel:
Für die Kanalmaßnahmen wurden im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung folgende Haushaltsmittel
eingeplant, bzw. beansprucht und übertragen:

Stand 2022
Ansatz WP 2020

200.000,00 € Nicht mehr verfügbar

Ausgaben 2020

-14.321,96 € Verfügt

Mitteiübertraqung 2020 -> 2021

185.678,04 € Nicht mehr verfügbar, ggfs. Rest übertragen

Ansatz WP 2021

2.000.000,00 € Nicht mehr verfügbar

Ausgaben 2021
Mitteiübertraqung 2021 -> 2022

-139.775,06 € verfügt
Noch nicht verfügbar, aber im GR Beschluss
2.045.902,98 € aufgenommen

Ansatz WP 2022

1.900.000,00 € Verfügbar, da HH Genehmigung eingegangen

Die für die Maßnahme eingeplanten Mittel 2020 bis 2022 belaufen sich auf insgesamt 4.100.000 €.
Um alle Mittel voll auszuschöpfen wird empfohlen, aus 2021 Mittel in Höhe von 2.045.902,98 Euro
ins Jahr 2022 zu übertragen. Somit stünden nach dem Beschluss der Mittelübertragung noch ins­
gesamt 3.945.902,98 Euro für die Maßnahme in 2022 zur Verfügung.

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Drucksache 61/2022

Auf Grund der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Lage wurde das Ingenieurbüro beauftragt,
die Koten in Form des bepreisten Leistungsverzeichnisses erneut zu überarbeiten mit folgenden
Ergebnissen.
Die Bau- und Planungskosten für den 1. Bauabschnitt liegen auf Basis der aktuellen Ausführungs­
planung auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses (Stand 06/2022) bei einer Gesamt­
ausgabesumme von 5.075.000,- Euro. Hier sind bereits getätigte Ausgaben in Höhe von 154.097,02
Euro beinhaltet. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel liegen demnach gegenüber der Pla­
nung bei 975.000,- Euro.
Nach § 2 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung Baden-Württemberg sind die Mittel für die einzelnen
Vorhaben übertragbar. Soweit nichts anderes bestimmt wird, sind die'Ansätze für verschiedene Vor­
haben gegenseitig deckungsfähig.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass für die Maßnahme „Stauraumkanal Lahrer Straße" mit geplanten
Ausgaben von 1.600.000,- Euro in diesem Jahr kein Mittelabfluss erfolgen wird. Die restlichen Mittel
können daher für die Deckung der Mehrausgaben herangezogen werden. Die Mittel für den Stau­
raumkanal werden zu einem späteren Zeitpunkt 2025 angemeldet.
Für die Verkehrsanlagen sind in der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Rahmenkontos Ost
Ausgabemittel eingeplant. Die Bau- und Planungskosten liegen auf Basis der aktueller AusführungsPlanung für den 1. Bauabschnitt auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses (Stand
06/2022) bei einer Gesamtausgabensumme von 5.230.000,- €. Die zusätzlich erforderlichen Haus­
haltsmittel liegen demnach bei 900.000,-€.
Die Kostensteigerungen des 1. Bauabschnitts können noch innerhalb des Finanzierungslimits des
Rahmenkontos Ost geleistet werden. Die sich abzeichnenden zusätzlich erforderlichen Haushalts­
mittel sind noch deckungsfähig.
8/2020

4/2021

12/2021

Stand

Stand

Stand

VGV Verfahren

Entwurfsplanung

Ausführungsplanung

Euro

Euro

Euro

Verkehrsanfagen

3.700.000

4.035.310

4.376.820

Kanal

1.200.000

3,333.300

4.019.525

8/2020

4/2021

06/2022

1. Bauabschnitt
reine Baukosten (Kostenberechnung)
ohne Planung und Nebenkosten

Grobkostenannahme

1. Bauabschnitt

Stand

Stand

Stand

VGV Verfahren

Entwurfspianung

Ausführungsplanung

Euro

Euro

Euro

Verkehrsanlagen

4.100.000

4.330.000

5.230.000

Kanal

1.375.000

3.607.000

5.075.000

5.475.000

7.937.000

10.305.000.

Baukosten (bepreistes LV)
einschl. Planung und Nebenkosten

Grobkostenannahme

Gesamtsumme:

Die Kosten der weiteren Bauabschnitte sind in der Vorlage 154/2022 berücksichtigt.

Es wird gebeten der Auftragserweiterung zuzustimmen.

Seite 8

Drucksache 61/2022

Tilman Retters
Bürgermeister

Abteilungsleiter

Hinweis;
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.