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Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB)

                                    
                                        KLEINFELD NORD, 4. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 12.03.2012 – 13.04.2012)
OZ
1

Beteiligter
RP Freiburg,
Landespolizeidirektion
05.03.2012

2

Deutsche Bahn
05.03.2012

3

RP Freiburg,
Abt.
Denkmalpflege
12.03.2012

4

E-Werk
02.04.2012

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Das Bebauungsplangebiet befindet sich ca. 3.400 m
Der vorstehende Sachverhalt wird in die Hinweise
südsüdöstlich des Bezugspunktes des Sonderflughafens unter Punkt 9 der planungsrechtlichen FestsetLahr innerhalb dessen Bauschutzbereich. Die Bezugshö- zungen übernommen.
he des Flugplatzes beträgt 511 ft (155,75 m) über NN.

26.11.2012
Beschluss

Die Anregung wird berücksichtigt.

Für das Aufstellen von Baukränen, die die Masthöhe von
30,0 m überschreiten, ist eine Krangenehmigung durch
die zivile Luftfahrtbehörde erforderlich.
Es ist zu berücksichtigen, dass es im Nahbereich von
Bahnanlagen zu Immissionen aus dem Bahnbetrieb
kommen kann. Hierzu gehören Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen und Beeinflussungen durch elektromagnetische Felder. Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen
gegen diese Einwirkungen aus dem Bahnbetrieb sind
ggf. im Bebauungsplan festzusetzen. Es können keine
Ansprüche gegenüber der Dt. Bahn für die Errichtung von
Schutzmaßnahmen geltend gemacht werden.

Im Nahbereich der Bahnanlagen kann es zu Im- Zurückweisung.
missionen aus dem Bahnbetrieb kommen.
Der B-Plan-Änderungsbereich befindet sich jedoch
in einem Abstand von ca. 260 m Luftlinie zur
Bahntrasse. Insofern handelt es sich nicht um einen Nahbereich, in dem Immissionen in Form von
Bremsstaub und Erschütterungen oder Beeinflussungen durch elektromagnetische Felder zu erwarten sind. Den vom Bahnbetrieb ausgehenden
Lärmemissionen ist bereits die im Plangebiet vorhandene Wohnnutzung ausgesetzt. Ein Erfordernis
zur Festsetzung von Schutzmaßnahmen wird nicht
gesehen.

Es wird darum gebeten, folgenden Hinweis gem. § 9 (6)
BauGB nachrichtlich in den B-Plan aufzunehmen:

Der vorstehende Hinweis ist im Wesentlichen beDie Anregung wird bereits in den Hinweisen unter Punkt 9 der planungs- rücksichtigt.
rechtlichen Festsetzungen enthalten. Er wird um
Nach § 20 des Denkmalschutzgesetzes (zufällige Funde)
den letzten Satzteil ergänzt;
ist das Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 25 - Denk„…oder falls Bildstöcke, Wegkreuze, alte Grenzmalpflege, Fachbereich Archäologische Denkmalpflege
unverzüglich fernmündlich und schriftlich zu benachrich- steine oder Ähnliches von den Baumaßnahmen
betroffen sein sollten.“
tigen, falls Bodenfunde bei Erdarbeiten zutage treten
oder falls Bildstöcke, Wegkreuze, alte Grenzsteine oder
Ähnliches von den Baumaßnahmen betroffen sein sollten.
Die Versorgung des neuen Mehrfamilienhauses hat das
Die vorstehenden Hinweise haben keine Relevanz
E-Werk im Zuge der Erschließung der beiden angrenfür das Bebauungsplanverfahren.
zenden Wohngebäude vorbereitet. Die Verlegung des
neuen Hausanschlusses ist frühzeitig zu koordinieren.
Auf der Bestandsfläche des geplanten Kinderspielplatzes
hat das E-Werk keinen Leitungsbestand.

Kenntnisnahme.

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– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 12.03.2012 – 13.04.2012)
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Beteiligter

Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für Wasserwirtschaft und
Bodenschutz
03.04.2012

Anregungen d. Beteiligten

Die höchsten und die mittleren Grundwasserstände sind
in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Grundwassermessstelle 111/116-0

Stellungnahme

26.11.2012
Beschluss

Die vorstehenden Angaben und Bestimmungen Die Anregung wird bewerden gemäß § 9 Abs. 6 unter Punkt 9 der pla- rücksichtigt.
nungsrechtlichen Festsetzungen aufgeführt.

NW 157,15 m + NN
MW 159,25 m + NN
HW 161,24 m + NN
Folgende Bestimmungen sind gem. § 9 Abs. 2 BauGB
als planungsrechtliche Festsetzungen in den B-Plan aufzunehmen:
Wenn aus zwingenden Gründen auf ein Bauen im
Grundwasser nicht verzichtet werden kann, ist eine bauplanungsrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich,
die nur in begründeten Einzelfällen und erst nach Ausschluss möglicher Alternativen erteilt werden kann.
Für unvermeidbare bauliche Anlagen unterhalb des
mittleren Grundwasserstandes sowie für Grundwasserabsenkungen im Rahmen von Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate wasserrechtliche Erlaubnis bei der
zuständigen Wasserbehörde (Landratsamt Ortenaukreis)
zu beantragen.
Bauliche Anlagen unterhalb des höchsten Grundwasserstandes sind wasserdicht und auftriebssicher auszuführen. Zur Herstellung der Abdichtung von Baukörpern /
Bauteilen und sonstiger Anlagen dürfen keine Stoffe verwendet werden, bei denen eine Schadstoffbelastung des
Grundwassers zu besorgen ist.
Die Herstellung einer Dränage zum Absenken und Fortleiten von Grundwasser ist unzulässig.

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– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 12.03.2012 – 13.04.2012)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

26.11.2012
Beschluss

Abwasserentsorgung:
Den Unterlagen sind keine Angaben zur Abwasserentsorgung zu entnehmen. Es wird davon ausgegangen,
dass die hydraulische Leistungsfähigkeit des öffentlichen
Entwässerungssystems, an welches angeschlossen wird,
zuvor ausreichend geprüft wurde. In diesem Zusammenhang wird auf den rechtskräftigen Generalentwässerungsplan für den Kernstadtbereich Lahr verwiesen.
Bei künftigen Bebauungsplänen wir darum gebeten, bzgl.
der beabsichtigten Entwässerung den Bezug zum Generalentwässerungsplan herzustellen und das tatsächlich
gewählte Entwässerungssystem zusammenfassend darzustellen.

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Telekom
04.04.2012

Im Plangebiet des Grundstückes 25660/3 (Spielplatz)
befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der
Telekom.

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes um- Kenntnisnahme.
fasst lediglich ein Baugrundstück in einem ansonsten bebauten und voll erschlossenem Gebiet. Das
vorhandene Kanalnetz ist ausreichend dimensioniert, um darüber auch das Abwasser des neu zu
errichtenden Wohnhauses ableiten zu können.

Bei künftigen Bebauungsplänen wird bzgl. der
beabsichtigten Entwässerung der Bezug zum Ge- Die Anregung wird beneralentwässerungsplan hergestellt und das tat- rücksichtigt.
sächlich gewählte Entwässerungssystem zusammenfassend dargestellt.
Die vorstehenden Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen.

Kenntnisnahme.

Im Planbereich der Grundstücke in der Albrechtstraße
befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom.
Das Grundstück 25660/5 ist noch nicht mit einer Telekommunikationslinie versorgt.
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Dem Bauherrn, bzw. dessen Planern liegen bereits Kenntnisnahme.
Als Baugrund sind z.T. setzungsempfindliche Talablagerungen zu erwarten. Das Grundwasser ist bauwerks- entsprechende Erkenntnisse aufgrund gleichartiger
Landesamt für
Bebauung auf den unmittelbar benachbarten
relevant.
Geologie, RohstofGrundstücken vor.
fe und Bergbau
Eine objektbezogene Baugrundberatung durch ein priva- Die vorstehenden Hinweise und Empfehlungen
tes Ingenieurbüro wird daher empfohlen.
werden zur Kenntnis genommen.
18.04.2012
RP Freiburg

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Sabine Fink

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