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Gemeinderat als Stiftungsrat (Schlussbericht 2012)

                                    
                                        Schlussbericht 2012
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses bzw.
der Jahresrechnung 2012
des Hospital- und Armenfonds Lahr

HOSPITAL- UND ARMENFONDS LAHR
Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege 1

Vorbemerkungen ..................................................................... 3

2

Überörtliche Prüfung ............................................................... 4

3

Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 .............................. 4

4

Wirtschaftsplan und Haushaltsplan 2012 .............................. 4

5
5.1
5.2
5.3
5.3.1
5.3.1.1
5.3.1.2
5.3.1.3
5.3.1.4
5.3.1.5
5.3.1.6
5.3.1.7
5.3.1.8
5.3.1.9
5.3.1.10
5.3.1.11
5.3.1.12
5.4
5.4.1
5.5
5.5.1
5.5.2
5.6
5.6.1
5.6.2
5.6.3
5.6.4
5.6.4.1
5.6.4.2
5.6.4.3
5.6.4.4
5.6.4.5
5.6.4.6
5.6.4.7
5.6.4.8
5.6.4.9
5.6.4.10
5.6.4.11
5.7

Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege .... 5
Rechnungswesen ......................................................................5
Jahresabschluss ........................................................................6
Bilanz .........................................................................................7
Erläuterungen zur Bilanz ...........................................................7
Anlagevermögen........................................................................8
Vorräte .......................................................................................8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ..........................8
Forderungen aus öffentlicher Förderung ...................................8
sonstige Vermögensgestände ...................................................9
Kassenbestand ..........................................................................9
Eigenkapital .............................................................................10
Sonderposten zur Finanzierung des Sachanlagevermögens ..12
Rückstellungen ........................................................................12
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ...........................13
Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger ................................13
Sonstige Verbindlichkeiten ......................................................14
Gewinn- und Verlustrechnung ................................................. 14
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ....................15
Wirtschaftsplan ........................................................................ 17
Erfolgsplan ...............................................................................17
Vermögensplan........................................................................19
Einzelfeststellungen ................................................................. 23
Versorgungsvertrag .................................................................23
Mitgliedschaften .......................................................................24
Heimentgelte............................................................................24
Sonstige Feststellungen ..........................................................24
Kassenprüfungen.....................................................................24
Arbeitszeitkonten Personal ......................................................25
Einzelwertberichtigungen .........................................................26
Spenden ..................................................................................26
Essenslieferungen an Dritte .....................................................27
Telefonkostenersatz von Beschäftigten ...................................27
Wäscherei- und Reinigungsleistungen ....................................28
Konto 1693 - Wäschenamen - .................................................28
Konto 1695 - Nebenleistungen - ..............................................28
Konto 6818 - Gartenpflege Material -.......................................28
Beiträge Krankenversicherung.................................................28
Bestätigungsvermerk ............................................................... 28

6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.8
6.9
6.10
6.11
6.12
7

Hospital- und Armenfonds - Allgemeines Grundvermögen
und Betreutes Wohnen- ........................................................ 29
Rechnungsergebnis 2012 ........................................................ 29
Verwaltungshaushalt (Zuführungsrate) .................................... 29
Vermögenshaushalt (Allgemeine Rücklage) ............................ 30
Haushaltsreste ......................................................................... 31
Kasseneinnahmereste ............................................................. 31
Niedergeschlagene Forderungen ............................................ 31
Kassenausgabereste ............................................................... 31
Kassenlage .............................................................................. 31
Schuldenstand ......................................................................... 31
Anlagennachweis..................................................................... 32
Vermögensrechnung ............................................................... 32
Gesamtrechnungsabschluss 2012........................................... 32
Beschlussvorschlag .............................................................. 33

1 Vorbemerkungen
Die rechtlich selbständige Stiftung wird nach dem Stiftungsgesetz für BadenWürttemberg (StiftG vom 4.10.1977 in der jetzt gültigen Fassung) von der Stadt Lahr
verwaltet und als Sonderrechnung geführt.
Der satzungsgemäße Stiftungszweck ist der Unterhalt und Betrieb eines Altersheimes.
Gemäß Schreiben des Landratsamtes Ortenaukreis vom 16.12.2002 wurde das Spital
mit 76 Dauerpflegeplätzen und 4 eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen in das KreisPflegeheimverzeichnis aufgenommen.
Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat (Gemeinderat der Stadt Lahr) und der
Vorsitzende des Stiftungsrates (Oberbürgermeister der Stadt Lahr).
Die Prüfung ist dem Rechnungsprüfungsamt übertragen (§ 31 StiftG i.V. mit § 101
GemO).
Prüfer des Jahresabschlusses 2012 war Christian Ziser.
Das Spital wird ab 01.01.2000 als Eigenbetrieb geführt (Gemeinderatsbeschluss vom
20.12.1999). Zum 23.05.2013 erhielt das Alten- und Pflegeheim den Namen „Spital Wohnen und Pflege“. Der Prüfbericht für 2012 verwendet die neue Bezeichnung soweit als möglich. Aufgrund der Pflegebuchführungsverordnung des Bundes ist das
Spital - Wohnen und Pflege - zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet.
Die Buchführung für die Bereiche „Allgemeines Grundvermögen“ und „Betreutes Wohnen“ erfolgt weiterhin kameral. Diese Kassengeschäfte werden im Rahmen der Einheitskasse abgewickelt.
Rechtliche Grundlagen
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG) vom 04.10.1977 zuletzt geändert
am 25.01.2012
Erlass des Innenministeriums zum Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg vom
06.12.1977
Stiftungssatzung vom 26.09.1978
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000, zuletzt
geändert am 14.10.2008, altes Recht (*)
Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) i.d.F. vom 14.6.1993, zuletzt geändert am
14.12.2005
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 07.02.1973, zuletzt geändert
durch Verordnung vom 10.07.2001, altes Recht (*)
Gemeindekassenverordnung (GemKVO) i.d.F. vom 26.08.1991, zuletzt geändert
durch Verordnung vom 23.08.2001, altes Recht (*)
Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) vom 26.5.1994, zuletzt geändert am
15.07.2013
Pflegebuchführungsverordnung (PBV) vom 22.11.1995, zuletzt geändert am
20.12.2012
Betriebssatzung vom 06.05.2013
Eigenbetriebsgesetz (EigBG) i.d.F. vom 08.01.1992, zuletzt geändert am
04.05.2009
Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) vom 07.12.1992

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 3

* Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur
Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten
diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter.

2 Überörtliche Prüfung
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat nach den §§ 113 und 114
GemO i.V. mit § 2 des Gesetzes über die Gemeindeprüfungsanstalt i.d.F. vom
14.07.1983 (zuletzt geändert am 16.04.2013) im Januar 2008 die überörtliche Prüfung
der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Hospital- und ArmenfondsStiftung in den Haushaltsjahren 2000 bis 2006 vorgenommen.
Das Regierungspräsidium Freiburg bestätigte mit Schreiben vom 11.02.2009, dass die
Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt erledigt sind. Der Gemeinderat als Stiftungsrat wurde am 06.04.2009 vom Abschluss der Prüfung unterrichtet.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Prüfberichts im ersten Halbjahr 2014 erfolgte die
nächste Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt für die Jahre 2007 - 2012.

3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2011
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 des Hospital- und Armenfonds wurde dem Gemeinderat am 19.11.2012
vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte die Jahresabschlüsse fest. Der Jahresverlust des Spitals - Wohnen und Pflege - in Höhe von
905.114,24 € wurde auf die neue Rechnung vorgetragen.

4 Wirtschaftsplan und Haushaltsplan 2012
Der Wirtschaftsplan für das Spital - Wohnen und Pflege - und der Haushaltsplan des
Hospital- und Armenfonds Lahr wurden gemeinsam im Gremium beraten und der
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Gemeinderatsbeschluss
Bestätigung und Kenntnisnahme durch
die Rechtsaufsichtsbehörde

18.06.2012
27.06.2012

Der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan wurden mit Schreiben vom 19.06.2012
gem. § 97 Abs. 1 i.V. mit § 81 Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die Frist von einem Monat vor Beginn des Haushaltsjahres wurde nicht eingehalten.
Der Wirtschaftsplan für das Spital - Wohnen und Pflege - und der Haushaltsplan des
Hospital- und Armenfonds wurden wie folgt festgesetzt:

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 4

Haushaltsplan 2012
Hospital- und Armenfonds

Wirtschaftsplan 2012
Spital - Wohnen und Pflege -

Vermögenshaushalt
Einnahmen
4.426.000 €
Ausgaben
4.426.000 €
Verwaltungshaushalt
Einnahmen
127.000 €
Ausgaben
127.000 €
Verpflichtungsermächtigung
- €
Kreditaufnahmen
- €
Kassenkredite
- €

Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
Fehlbetrag
Kreditaufnahmen
Kassenkredite

5.830.000 €
5.830.000 €
3.388.000 €
4.096.000 €
708.000 €
- €
1.000.000 €

5 Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege
5.1

Rechnungswesen

Ab dem 01.01.1997 wird entsprechend der Pflegebuchführungsverordnung beim Spital
- Wohnen und Pflege - kaufmännisch gebucht.
Mit der Buchhaltung wurde die Fa. eldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lahr
am 08.11.1996 beauftragt. Der Gemeinderat erteilte am 08.07.2002 nachträglich seine
Zustimmung zur Übertragung der kaufmännischen Buchführung an ein Fremdunternehmen. Die Geschäftsvorfälle werden über das Finanzbuchhaltungsprogramm der
DATEV eG. Verbucht. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt über das Programm ANLAG
der DATEV.
Das von der Heimverwaltung eingesetzte Programm TOPSOZ All for Social der Firma
All for One Systemhaus AG, Oberessendorf wurde durch die Betriebsleitung am
19.09.2001 bzw. den Fachbeamten für das Finanzwesen am 14.06.2002 freigegeben
(§§ 11 und 23 GemKVO bzw. § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. mit
§§ 97 und 101 GemO).
Beim Stiftungsvermögen wird seit 01.01.2004 im Ausgabebereich das Programm SAP
IS-PS eingesetzt. Die Programmfreigabe durch den Fachbeamten für das Finanzwesen erfolgte am 12.11.2004.
Mit der Sparkasse Offenburg/Ortenau wurde am 16./27.01.1997 eine Vereinbarung
über die Teilnahme am beleglosen Datenträgeraustauschverfahren abgeschlossen.
Für das Spital - Wohnen und Pflege - besteht ein Girokonto bei der Sparkasse
Offenburg/Ortenau, zeichnungsberechtigt sind 4 Beschäftigte der Stadtkasse.
Die Personalsachbearbeitung (einschließlich der Gehalts- und Lohnabrechnungen)
wird vom Haupt- und Personalamt der Stadt Lahr wahrgenommen.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 5

5.2

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Pflegeeinrichtung besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang mit Lagebericht (§ 4 PBV). Für die Aufstellung und
den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die in § 4 PBV aufgeführten Vorschriften des
Handelsgesetzbuches -HGB- entsprechend.
Die BTG -Bad. Treuhand Gesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Lahr- wurde am 23.01.2013 durch den Betriebsleiter schriftlich beauftragt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 zu erstellen.
Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 wurde von
der BTG am 11.12.2013 ausgefertigt und der Rechnungsprüfung am 23.01.2014
übergeben.
Der vorgegebene Termin, sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (§ 4
PBV) wurde somit nicht eingehalten. Der diesjährige Bericht ist auf Grund der
Baumaßnahmen und allen diesbezüglichen Zusammenhängen sehr umfangreich
und zeitintensiv, auch im Rahmen der Prüfung.
Beim Spital - Wohnen und Pflege - handelt es sich um eine gemischte Einrichtung (§ 1
Abs. 2 Satz 2 PBV). Für diese Einrichtungen besteht die Pflicht, einen auf die Leistungen nach dem SGB XI (Pflegestufen 0, 1 bis 3, Unterkunft und Verpflegung und Investitionskostenanteil) begrenzten Jahresabschluss oder eine entsprechende TeilGewinn- und Verlustrechnung zu erstellen (§ 4 Abs. 3 PBV).
Der Jahresabschlussbericht zum 31.12.2012 enthält in Anlage 8 die nach der PBV geforderte Teil-GuV für den SGB XI-Bereich, die aus der Kosten- und Leistungsrechnung
entwickelt wurde.
Die nach § 7 PBV erforderliche Kosten- und Leistungsrechnung wurde über das
Buchhaltungsprogramm DATEV erstellt.
Sie entspricht der GuV und ist in die Leistungsbereiche „SGB XI“ (Pflegestufen 1 – 3,
Unterkunft und Verpflegung, Investitionskostenanteil, Außenwohngruppe) und „nicht
SGB XI“ (Essenslieferungen an Dritte, Betreutes Wohnen, Pflegestufe 0 und Spenden)
gegliedert. Dem Erfordernis einer Abgrenzung der Leistungsbereiche nach § 4 Abs. 3
PBV wurde dadurch nach unserer Auffassung nachgekommen.
Zur Kosten- und Leistungsrechnung ist die gleiche Feststellung wie in den Vorjahren zu treffen. Nach Aussage des Betriebsleiters ist aufgrund des Neu-/Umbaues
und der Einrichtung der Außenwohngruppe eine entsprechende Anpassung der
Kosten- und Leistungsrechnung aus Zeitgründen unterblieben. Die Zahlen der Kosten- und Leistungsrechnung entsprechen daher nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Auch die überörtliche Prüfung 2014 regt an, dieses Thema zeitnah aufzugreifen.
Obwohl die Ermächtigungsgrundlage für die PBV (§ 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI)
ab 01.01.2002 dahingehend geändert wurde, dass der Geltungsbereich der PBV auf
gemischte Einrichtungen insgesamt erstreckt werden kann, hat der Gesetzgeber hiervon noch keinen Gebrauch gemacht.
Der dem Jahresabschluss beigefügte Anhang entspricht im Hinblick auf die Bedeutung
des Betriebs den gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Erläuterungen im Sinne
der Bestimmungen des HGB halten wir nicht für erforderlich.
Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 6

5.3

Bilanz

Aktiva

31.12.2012

31.12.2011

Immaterielles Anlagevermögen
Sachanlagen
Vorräte
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände
aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus öffentl. Förderung
Sonstige Vermögensgegenstände
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten

383,00 €
8.403.255,59 €
9.635,80 €

993,00 €
6.750.237,17 €
12.119,64 €

73.257,77 €
563.066,00 €
20.101,95 €
65.691,10 €
2.800,25 €

64.203,83 €
857.664,00 €
4.836,43 €
322.850,70 €
2.820,69 €

Bilanzsumme Aktiva

9.138.191,46 €

8.015.725,46 €

31.12.2012

31.12.2011

766.937,82 €
3.460.758,11 €
127.224,70 €
-905.114,24 €
-919.666,20 €

766.937,82 €
77.374,61 €
127.224,70 €
-905.114,24 €

2.043.614,00 €
184.800,00 €

1.771.228,00 €
166.680,00 €

32.194,42 €
3.580.287,77 €
0,00 €
563.066,00 €
199.999,92 €
1.331,49 €
2.757,67 €

28.436,96 €
3.673.553,00 €
1.060.551,83 €
857.664,00 €
386.997,05 €
2.609,28 €
1.582,45 €

9.138.191,46 €

8.015.725,46 €

Passiva
Eigenkapital
Gewährtes Kapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklage
Verlustvortrag
Jahresgewinn/Jahresverlust
Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen
zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber Kreditinstituten
gegenüber dem Träger
aus öffentlichen Fördermitteln
Sonstige Verbindlichkeiten
Verwahrgeldkonten
Umsatzsteuer
Bilanzsumme Passiva

5.3.1 Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanzsumme 2012 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.122.466,- € erhöht,
was auf der Aktivseite hauptsächlich auf die Erhöhung des Anlagevermögens (geleistete Anzahlungen auf Betriebsbauten) zurückzuführen ist.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 7

5.3.1.1 Anlagevermögen
Anlagevermögen
Anfangsbestand
Zugang
Abschreibungen/Abgang
Endbestand

31.12.2012
6.751.230,17 €
2.058.719,64 €
406.311,22 €
8.403.638,59 €

31.12.2011
5.619.632,17 €
1.628.383,77 €
496.785,77 €
6.751.230,17 €

31.12.2010
3.383.741,17 €
2.307.816,47 €
71.925,47 €
5.619.632,17 €

Die Zugänge betreffen überwiegend mit 1.959.948,42 € die geleisteten Anzahlungen
auf Anlagen im Bau.
5.3.1.2 Vorräte
Vorräte
Lebensmittel
Pflegeartikel
Verwaltungsbedarf
Reinigungsmittel/Beleuchtung
Endbestand

31.12.2012
5.273,97 €
1.517,31 €
500,00 €
2.344,52 €
9.635,80 €

31.12.2011
6.588,74 €
2.193,99 €
500,00 €
2.836,91 €
12.119,64 €

31.12.2010
12.252,56 €
1.971,41 €
500,00 €
2.541,45 €
17.265,42 €

Zum 31.12.2012 wurde eine Bestandsaufnahme der Vorräte durchgeführt. Die Bewertung erfolgte nach den Einkaufspreisen.
5.3.1.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zum 31.12.2012 betrugen die Forderungen für die Pflege und Unterkunft der Heimbewohner 80.417,77 € (Debitoren-Habenposten in Höhe von 7.463,69 €).
Zum 31.12.2012 wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 5.230,00 € und eine
3%-ige Pauschalwertberichtigung von 1.930,00 € vorgenommen. Die Forderungen
verringern sich dadurch auf 73.257,77 € (im Vorjahr 64.203,83 €).
Bezüglich der Errechnung der Forderungen wird auf Punkt 5.6.4.3 verwiesen.
Niedergeschlagen wurden 3 Forderungen in Höhe von 527,33 €.
5.3.1.4 Forderungen aus öffentlicher Förderung
Im Jahr 2012 wurde ein noch ausstehender Restzuschuss durch die Stadt Lahr in Höhe von 222.299,- € beglichen, wodurch diese Forderung abgegolten war. Weiterhin
bezahlte das Landratsamt einen Restbetrag von 72.299,- €, wodurch auch die dort
noch offene Forderung in voller Höhe beglichen wurde.
Somit sind nur noch die Fördermittel des Kommunalverbandes für Jugend und Familie
in Höhe von 563.066,- € offen.
Als weitere Auszahlungsvoraussetzungen hierbei sind die Vorlage der baurechtlichen
Abnahmebescheinigungen für den zweiten Bauabschnitt, sowie der Verwendungs-

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 8

nachweis erforderlich. Der Abruf der Mittel wurde letztmalig bis zum 31.12.2013 verlängert. Ein erneuter Verlängerungsantrag wird gestellt.
5.3.1.5 sonstige Vermögensgestände
Unter diesem Posten werden unter anderem die noch zu leistenden Personalstunden
wertmäßig bilanziert. Am 31.12.2012 stand noch ein Betrag von 3.412,49 Euro aus.
Weiter wird auf den Punkt 5.6.4.2 verwiesen.
5.3.1.6 Kassenbestand
Kassenbestand
Handkasse
Girokonto Sparkasse
Barbetragsverwaltung
Festgeld Volksbank
Endbestand

31.12.2012
450,00 €
64.909,61 €
331,49 €
0,00 €
65.691,10 €

31.12.2011
450,00 €
136.791,54 €
2.609,28 €
182.999,88 €
322.850,70 €

31.12.2010
450,00 €
413.343,68 €
1.169,60 €
1.080.699,82
1.495.663,10 €

Der Betrag der Barbeträge der Heimbewohner hat sich deutlich verringert, was einer
Einzahlung zur sicheren Verwahrung in Höhe von 1.000,- Euro am 09.08.2012 geschuldet ist. Der Gesamtstand der Barbeträge liegt damit bei 1.331,49 € statt der ausgewiesenen 331,49 €. Bei dieser Betrachtung würde sich der Stand des Girokontos im
Gegenzug um 1.000,- € reduzieren.
Das Guthaben auf dem Girokonto bei der Sparkasse Offenburg-Ortenau ist durch den
Kontoauszug Nr. 241 zum 29.12.2012 nachgewiesen. Weitere Ausführungen können
dem Punkt 5.6.4.1 (Kassenprüfungsbericht) entnommen werden.
Nicht benötigte Mittel wurden bisher als Festgelder angelegt. Das Festgeld bei der
Volksbank wurde per Überweisung zum 23.01.2012 auf das Girokonto bei der Sparkasse aufgelöst, da die Mittel wieder benötigt wurden. Der Zinsertrag für die Zeit von
Jahresbeginn bis zum Auflösungstag belief sich auf 191,95 €. Für diese Festgelder
bzw. die Transaktion liegen entsprechende Unterlagen der Bank vor.
Ein Kassenkredit musste im Berichtsjahr im Rahmen des von der Stiftung zur Verfügung gestellten Betrages in Höhe von 550.000,- € in Anspruch genommen werden.
Dieser wurde schrittweise erhöht:
Datum

Erhöhung des Kassenkredites

19.03.2012

100.000,00 €

23.04.2012

150.000,00 €

25.04.2012

100.000,00 €

04.05.2012

100.000,00 €

12.06.2012

100.000,00 €

Die Inanspruchnahme der Kassenkredite blieb im Rahmen der Gesamtermächtigung
durch den Wirtschaftsplan (1.000.000,- €).
Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

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Der Eingang der Zahlungen kann auf den Kontoauszügen nachvollzogen werden.
Die täglichen Kassenstände des Girokontos (1260 - bei der Bank) bewegten sich zwar
im gesamten Berichtsjahr im Haben-Bereich, jedoch nur unter Berücksichtigung
der Kassenkredite (von der Stiftung).

5.3.1.7 Eigenkapital
Das gewährte Kapital beträgt

(1.500.000,00 DM)

766.937,82 €

Kapitalrücklage für die Modernisierung des Spitals

3.460.758,11 €

Betriebsmittelrücklage

127.224,70 €

Verlustvortrag 2011

905.114,24 €

Der Bilanzverlust 2012 beträgt

919.666,20 €

Das gewährte Kapital entspricht dem in der Betriebssatzung ab 01.01.2000 festgesetzten Stammkapital.
Die Kapitalrücklage hatte zu Beginn des Jahres 2012 einen Stand von 77.374,61 €.
Durch den Beschluss des Stiftungsrates vom 18.06.2012 wurden zunächst die bestehenden Trägerdarlehen in Höhe von 1.033.383,50 € in Eigenkapital umgewandelt.
Ebenfalls in Kapital umgewandelt wurden die von März bis Juni 2012 gewährten Kassenkredite des Trägers in Höhe von 550.000,- €.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 10

Weiterhin wurde die Stiftungsverwaltung ermächtigt einen Betrag von 2.500.000,- €
ebenfalls der Kapitalrücklage in Form von mehreren Tranchen zuzuführen. Hiervon
wurden zunächst die von März bis Juni 2012 gewährten Kassenkredite des Trägers in
Höhe von 550.000,- € in Eigenkapital umgewandelt. Vom Restbetrag wurden 2012 folgende Tranchen an den Eigenbetrieb zugeführt:

Der noch übrige Restbetrag von 150.616,50 € wurde erst im Jahr 2013 zugeführt, in
dem noch weitere Kapitalzuführungen (Beschluss vom 28.01.2013) erfolgten.
Die Kapitalzuführungen wurden durch ein Gutachten der Kanzlei Menold Bezler auf Ihre Relevanz zu den Vorgaben des EU-Beihilferechts untersucht. Das Gutachten vom
12.03.2012 kommt dabei zu dem Schluss, dass die Tätigkeiten des Hospital- und Armenfonds bzw. des Eigenbetriebs nicht dazu geeignet sind, den zwischenstaatlichen
Handel zu beeinträchtigen. Das Angebot des Eigenbetriebs ist von seinem Zweck her
ausschließlich auf Nutzer aus der Stadt Lahr und dem lokalen Umfeld ausgerichtet.
Weiterhin wird die Einrichtung nahezu ausschließlich von solchen Nutzern in Anspruch
genommen.
Auf Grund der fehlenden beihilferechtlichen Relevanz wird zugleich auch auf die Avalprovision bei der Stiftung verzichtet (Beschluss des Gemeinderates der Stadt Lahr
vom 16.07.2012).
Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates als Stiftungsrat vom 15.10.2011 wurde
der Jahresverlust 2011 in Höhe von 905.114,24 € auf die Rechnung 2012 vorgetragen.
Die Eigenkapitalquote liegt bei 27,69 % im Vergleich zum Vorjahr (8,29 %).

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 11

5.3.1.8 Sonderposten zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
Im Rahmen der Finanzierung durch öffentliche Mittel zeigte sich folgender Stand:
Sonderposten
Anfangsbestand
Zugang
Auflösung
Endbestand

31.12.2012
1.765.417,00 €
294.598,00 €
21.517,00 €
2.038.498,00 €

31.12.2011
1.151.109,00 €
738.452,00 €
124.144,00 €
1.765.417,00 €

31.12.2010
1.115.752,00 €
50.000,00 €
14.643,00 €
1.151.109,00 €

Von den bewilligten Zuschussbeträgen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden–Württemberg, des Ortenaukreises und der Stadt Lahr in Höhe von insgesamt 2.533.794,00 € gingen im Berichtsjahr 294.598,00 € (Vorjahr 738.452,00 €)
ein. Die Buchung der Zuschüsse erfolgte nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Finanzierung durch nicht-öffentliche Förderung ist geprägt durch Spenden des
Fördervereins aus den Jahren 2009, 2010 und 2012. Im Jahr 2012 erfolgte eine
Spende für die Beschaffung eines Beamers. Die Spenden werden analog den Abschreibungen aufgelöst. Die Verbuchung erfolgte über die Gewinn- und Verlustrechnung (Pos. 11 und 13).
Die Auflösung der Spenden aus 2009 und 2010 erfolgte bisher zwar in der Gesamtsumme korrekt, jedoch mit falschen Teilsummen und sollte nochmals überarbeitet werden.
Es wird auf die weiteren Ausführungen unter Punkt 5.6.4.4 verwiesen.
5.3.1.9 Rückstellungen
Rückstellungen
Urlaubsrückstellung
Altersteilzeit
Überstunden
Leistungsorientierte Bezahlung
Jahresabschlusskosten
Ausstehende Rechnungen
Überörtliche Prüfung
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Endbestand

31.12.2012
80.660,00 €
0,00 €
65.390,00 €
20.350,00 €
8.000,00 €
5.500,00 €
3.900,00 €
1.000,00 €
184.800,00 €

31.12.2011
72.810,00 €
0,00 €
59.590,00 €
16.440,00 €
8.000,00 €
5.500,00 €
3.340,00 €
1.000,00 €
166.680,00 €

31.12.2010
86.140,00 €
15.480,00 €
66.700,00 €
13.910,00 €
7.000,00 €
5.500,00 €
2.780,00 €
1.000,00 €
198.510,00 €

Im Jahr 2012 befanden sich keine Beschäftigten in Altersteilzeit, weder in der aktiven
noch in der passiven Phase.
Die Rückstellungen für Überstunden sind wieder auf den Wert des Vorvorjahres angewachsen. Es wird in diesem Zusammenhang auf den Punkt 5.6.4.2 verwiesen.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 12

Die Auflösung der Rückstellung für ausstehende Rechnungen, hier für Baurechnungen, ist für 2013 geplant.
5.3.1.10 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten
31.12.2012 Tilgung 2012
Sparkasse (22952)
41.736,42 €
6.598,83 €
DG Hyp (22954)
821,82 €
8.307,05 €
Landesbank B.-W. (22955)
370.596,84 € 18.631,55 €
Sparkasse (22958a)
1.438.432,99 € 23.840,37 €
Dt. Kreditbank (22958b)
1.728.699,70 € 35.887,43 €
Endbestand
3.580.287,77 € 93.265,23 €

Zinszahlungen
Sparkasse (22952)
DG Hyp (22954)
Landesbank B.-W. (22955)
Sparkasse (22958a)
Dt. Kreditbank (22958b)
Endbestand

31.12.2011
Tilgung 2011 31.12.2010
48.335,25 €
6.296,97 €
54.632,22 €
9.128,87 €
8.063,24 €
17.192,11 €
389.228,39 € 10.180,36 €
399.408,75 €
1.462.273,36 € 23.019,32 € 1.485.292,68 €
1.764.587,13 € 35.412,87 € 1.800.000,00 €
3.673.553,00 € 82.972,76 € 3.756.525,76 €

31.12.2012
31.12.2011
2.161,17 €
2.463,04 €
180,39 €
424,20 €
15.368,45 € 16.583,87 €
51.159,63 € 51.980,68 €
54.918,67 €(*) 54.587,13 €
123.788,31 € 126.038,92 €

31.12.2010
2.751,11 €
660,84 €
22.098,50 €
41.542,68 €
5.870,99 €
72.924,12 €

(*) Laut dem Jahreskontoauszug der Deutschen Kreditbank fiel für das Darlehen
22958b im Jahr 2012 eine Summe von 54.112,57 € an Zinsen an. Die DKB rechnet
dabei vierteljährlich mit Rhythmus zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. ab. Der Zinsaufwand fällt folglich nicht mit der Jahresperiode zusammen, viel mehr wäre eine periodengerechte Abgrenzung notwendig. Diese wurde für 2012 erstmalig dargestellt. Es
erfolgte eine Anpassung in Höhe von 806,10 €.
5.3.1.11 Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger

Anfangsbestand
Zunahme
Abnahme
Endbestand

2012
1.060.551,83 €
0,00 €
1.060.551,83 €
0,00 €

2011
1.033.383,50 €
27.168,33 €
0,00 €
1.060.551,83 €

Von den 1.060.511,83 € an Verbindlichkeiten wurden 1.033.383,50 € als Trägerdarlehen rückgeführt. Die restlichen 27.168,33 € umfassten die im Jahr 2011 ebenfalls dort
dargestellten Zinsen und den Verwaltungskostenbeitrag für das 4. Quartal 2011.
Der Gemeinderat hatte am 24.11.2008 für das Trägerdarlehen in Höhe von
409.033,50 € (800.000,-- DM) einen Zinssatz von 4,5 % festgesetzt. Das weitere Darlehen von 624.350,00 € wurde aufgrund der Bauzeitverlängerung bis zum 31.12.2012
zinslos gewährt (GR-Beschluss vom 19.12.2011).
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 18.06.2012 werden die Trägerdarlehen in
Höhe von insgesamt 1.033.383,50 € in voller Höhe rückgeführt. Der Kapitalrücklage
des Eigenbetriebs werden Mittel in gleicher Höhe zugeführt. Gleichzeitig wird auf die

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 13

Verzinsung des Trägerdarlehens I (409.033,50 €) für das Haushaltsjahr 2012 bis zur
Rückführung verzichtet.
Der zur Verfügung gestellte Kassenkredit von März bis Juni 2012 in Höhe von
550.000,- € wurde in diesem Zeitraum mit einem Zinssatz von 2,5 % verzinst. Hier
wurde ein Betrag von 2.152,78 € fällig. Der Kassenkredit wurde später zusammen mit
den Zuführungen ins Eigenkapital übernommen.
5.3.1.12 Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich von 386.997,05 € im Jahr 2011 auf
199.999,92 € im Berichtsjahr. Auch hier wurde als überwiegender Posten die Bauverbindlichkeiten mit 147.880,74 € ausgewiesen.

5.4

Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge aus Pflegeleistungen, Unterkunft und
1
Verpflegung, Investitionskostenanteil
2 Sonstige betriebl. Erträge
3 Personalaufwand
4 Materialaufwand
5 Steuern, Abgaben, Versicherungen
6 Mieten
Zwischenergebnis
Erträge aus öffentl. und nichtöffentl. Förderung von
7
Investitionen
8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/
9
Verbindlichkeiten
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle
10
Vermögensgegenstände
11 Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung
12 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Zwischenergebnis
13 Zinsen und ähnliche Erträge
14 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
15 Außerordentliche Erträge
16 Außerordentliche Aufwendungen
17 weitere Erträge
außerordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

31.12.2012

31.12.2011

2.129.565,32 € 2.055.910,83 €
224.114,13 €
213.801,46 €
1.921.755,18 € 1.957.058,62 €
646.212,29 €
532.336,59 €
20.920,90 €
11.070,43 €
46.526,67 €
44.928,24 €
-281.735,59 € -275.681,59 €
549,00 €

422.299,00 €

22.761,00 €

125.278,00 €

549,00 €

422.299,00 €

406.311,22 €
31.101,51 €
32.029,28 €
-728.416,60 €
912,27 €
125.941,09 €
-853.445,42 €
806,00 €
67.026,78 €
0,00 €
-66.220,78 €
-919.666,20 €

496.785,77 €
24.191,86 €
29.016,80 €
-700.398,02 €
9.418,59 €
144.445,44 €
-835.424,87 €
16.500,63 €
90.000,00 €
3.810,00 €
-69.689,37 €
-905.114,24 €

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 14

5.4.1 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Im Rahmen der Umstellung der E-Bilanz wurden zahlreichen Konten neu deklariert
bzw. zugeordnet. Dies hat Auswirkungen auf die Veränderung der Aufwands- und Ertragsposten. Oft lassen sich diese jedoch dadurch erklären.
Die Einnahmen aus Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung und Investitionskostenanteil haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 73.654,49 € erhöht (Vorjahr
Verminderung um 60.703,20 €). Im Berichtsjahr war ein Anstieg der Pflegetage unter
Berücksichtigung der Fehltage (75 %) von 22.828 auf 23.098 Pflegetage festzustellen.
Die Auslastung lag bei 78,88 % knapp über der des Vorjahres mit 78,18 %. Es standen während der zweiten Bauphase maximal 70 Plätze zur Verfügung.
Die Erlösverprobung des gebuchten Investitionskostenanteils mit dem errechneten
Investitionskostenanteil nach Belegungstagen stimmte im Berichtsjahr überein.
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung wurde das Thema vor Ort näher erläutert. Die
Berechnung der örtlichen Prüfung stellt sich wie folgt dar:
Investitionskostenanteil Konto 4640

213.081,21 €

Belegungstage 2012 (lt. Abrechnung)
x Investitionskostenanteil
Gesamt
Differenz
entspricht Tage

23.161,00
9,20 €
213.081,20 €
0,01 €
0

Der Personalaufwand hat sich auf den ersten Blick um 35.303,44 € vermindert (Vorjahr Erhöhung um 20.272 €). Bei den Löhnen und Gehältern für den Pflege und Betreuungsdienst (Konto 6010) wurden bisher jedoch auch die Fremdleistungen der
Krankenpflege Fräßle mit verbucht. Seit dem Jahr 2012 werden diese Leistungen auf
dem Konto 6829 unter Fremdleistungen Pflege/Soziale Dienste verbucht. Für das Jahr
2012 entfielen hierauf 83.977,95 €. Auf gleicher Betrachtungsgrundlage hat sich damit
der Personalaufwand um 48.674,51 € erhöht.
Wir empfehlen bei solchen Buchungsänderungen künftig entsprechende textliche
Erläuterungen vorzunehmen.
Erhöht hat sich insbesondere der Aufwand für Löhne von Auszubildenden. Er betrug
im Vorjahr 20.095,24 €. Im aktuellen Jahr haben sich die Ausgaben auf 56.180,36 €
nahezu verdreifacht.
Der Aufwand für Rückstellungen, Leistungsorientierte Bezahlung, etc. wurde im Konto
6000 unter den Gehältern der Leitung verbucht.
Der Materialaufwand gliedert sich wie folgt:
Materialaufwand
Lebensmittel, Getränke
Wasser, Energie, Brennstoffe
Wirtschafts- u. Verwaltungsbedarf
Medizinischer Bedarf
Endbestand

31.12.2012
181.887,55 €
92.060,88 €
342.102,20 €
30.161,66 €
646.212,29 €

Änderung
-2,93%
-5,50%
54,85%
13,31%
21,39%

31.12.2011
187.380,54 €
97.418,61 €
220.919,17 €
26.618,27 €
532.336,59 €

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

31.12.2010
177.028,91 €
95.802,16 €
228.465,74 €
26.374,19 €
527.671,00 €

Seite 15

Der Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Stadtkämmerei der Stadt Lahr alle drei
Jahr neu festgesetzt. Im Jahr 2012 erfolgte die letzte Festsetzung mit einem jährlichen
Beitrag von 96.450,- € (vorher 94.500,- €). Die nächste planmäßige Festsetzung erfolgt dann für 2015.
Im Jahr 2011 wurde von dem Betrag von 94.500,- € der Kostenanteil des Stadtbauamtes in Höhe von 33.000,- € den Anzahlungen auf Betriebsbauten zugeordnet. Im Jahr
2012 wurde auf diese Umbuchung verzichtet, was zu einer „Erhöhung“ des Verwaltungskostenbeitrages von rd. 61.500,- € auf 96.450,- € führte. Diese Umbuchung trägt
unter anderem zur Steigerung des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfes dar. Neben der Zuordnung der Kosten für das Stadtbauamt wurden 2012 auch nochmals Ingenieurleistungen in Höhe von 17.373,- € im Rahmen der Baumaßnahme bzw. über
die Anzahlungen auf Betriebsbauten an die Stadt Lahr abgeführt.
Die gewählten unterschiedlichen Darstellungsformen bewirken ein anderes Ergebnis. Wir empfehlen in künftigen Jahren nur eine der Darstellungsvarianten zu verwenden.
Die übrige Erhöhung des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs ist hauptsächlich auf
Umbuchung der Fremdleistungen der Krankenpflege Fräßle zurückzuführen. Auf die
Ausführungen zum Personalaufwand wird verwiesen.
Außerdem fielen hier mit 13.021,61 € in etwa doppelt so hohe Rechtsberatungskosten
an wie im Vorjahr, was hauptsächlich mit Unstimmigkeiten im Rahmen der Baumaßnahme zusammenhängt. Die EDV-Kosten in diesem Posten erhöhten sich auf Grund
eines Serverumzuges.
Der Aufwand für Wasser wird stets von Jahresmitte zu Jahresmitte berechnet und
entspricht nicht dem Kalenderjahr. Es wäre nach dem Erhalt der Jahresrechnung dann
eine entsprechende Periodenabgrenzung notwendig, welche 2012 im Gegensatz zum
Jahr 2011 erfolgt ist.
Wir empfehlen weiterhin von der Periodenabgrenzung soweit als möglich Gebrauch zu machen.
Der Aufwand für Abwasser enthält in der Jahresrechnung immer bereits die erste
Abschlagszahlung des Folgejahres (1. Quartal). Der anteilige Betrag wäre dann auch
entsprechend auf das Folgejahr zu verbuchen.
Wir empfehlen der Periodenabgrenzung den Vorzug zu geben.
Bei den Steuern, Abgaben, Versicherungen wurden in 2012 die Abraum- und Abfallbeseitigungskosten neu zugeordnet. Diese waren bisher im Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf enthalten. Das dortige Konto musste für die Fremdleistungen bei Pflege
und Sozialer Betreuung weichen. Der Aufwandsposten Steuern, Abgaben und Versicherungen hat sich dadurch in etwa verdoppelt.
Bei den Erträgen aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung von Investitionen bzw. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten handelt es sich um
eine Spende des Fördervereins für die Beschaffung eines Beamers.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 16

Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten betrugen 22.761,00 €, wovon
9.155,- € aus öffentlicher und 1.244,- aus nicht öffentlicher Förderung stammen. Aufgrund der Baumaßnahmen wurde weiterhin eine Sonderauflösung in Höhe von
12.362,00 € vorgenommen.
Der erste Bauabschnitt des Umbaus wurde zum 28.07.2011 aktiviert. Zugleich wurde
auch begonnen die Baumaßnahme abzuschreiben. Die erhaltenen Zuschüsse für den
Umbau wurden bisher noch nicht aufgelöst. Dies soll erst mit der Fertigstellung des
zweiten Bauabschnitts erfolgen, sodass den Abschreibungen 2012 keine Auflösung
von Zuschüssen entgegensteht. Eine anteilige Auflösung der Zuschüsse, beispielsweise im Verhältnis der Kostenberechnung der Bauabschnitte, etc. würde eine genauere Darstellung beinhalten. Die Auflösung wurde mit dem Landratsamt Ortenaukreis
nun auf die Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts bzw. dessen Aktivierung vereinbart, da die Zuschüsse dort entsprechend parallel aufgelöst werdn
Die Auflösung der Zuschüsse sollte im kommenden Jahr unbedingt begonnen
werden.
Bei den regelmäßigen Abschreibungen war insgesamt ein Anstieg zu verzeichnen,
wenngleich sich der zahlenmäßige Gesamtwert von 496.785,77 € auf 406.311,22 €
verminderte. Im Vorjahr waren 328.318,50 € an außerplanmäßigen Ausschreibungen
auf Grund der Baumaßnahmen zu verzeichnen, im Jahr 2012 nur 191.943,00 €. Die
Nutzungsdauer für den Bauabschnitt 1(Inventarnummer 11086004) wurde von 33 Jahre auf 40 Jahre verändert. Dadurch ergibt sich ein neuer Ausschreibungssatz von
2,45 % statt 3,03 %. Hintergrund der Anpassung ist die Zugrundelegung des neuen
Abschreibungssatzes bei der Investitionskostenberechnung und die Vereinheitlichung.
Der Zinsaufwand hat sich für 2012 um 18.504,35 € auf insgesamt 125.941,09 € verringert. Der Zinsaufwand reduzierte sich durch die Umwandlung der Trägerdarlehen in
Eigenkapital. Die Zinsen für die aufgenommenen Kassenkredite lagen bei 2.152,78 €.
Als außerordentliche Erträge sind Spenden in Höhe von 806,00 € ausgewiesen.
Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 67.026,78 € beziehen sich auf
eine Vergleichsvereinbarung mit einer Baufirma.

5.5
5.5.1

Wirtschaftsplan
Erfolgsplan
Erträge

Aufwendungen

Planansätze
(nach Einzelpositionen)

3.388.000,00 €

4.096.000,00 €

Ergebnis

2.378.707,72 €

3.298.373,92 €

Jahresgewinn
Jahresverlust
-708.000,00 €
-919.666,20 €

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 17

Abrechnung Erfolgsplan 2012 (GuV)
Werte 2012
Ansatz
Ergebnis
Euro
Euro
1
2
4
8
9
9a
9b
10
10a
10b
10c
10d
12
14

Erträge aus allg. Pflegeleistungen
einschl. PS 0
Erträge aus U. u. V.
Erträge aus IK
Sonstige betriebl. Ertäge
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Soz.abgaben, Altersvers. u. sonst
Aufwändungen
Materialaufwand
Lebensmittel
Wasser, Energie, Brennstoffe
Wirt.-/Verwaltg.bedarf
medizin. u. therap. Aufwand
Steuern, Abgaben, Versicherungen
Mieten, Pachten, Leasing

Zwischenergebnis
Erträge a. öffentl. Förderung
Erträge aus Auflösung v.
16 Sonderposten
Aufwendungen a. Zuführung zu
17 SOPO
20 Abschreibungen
Abschr. auf immatr. Vermögeng. und
20a Sachanlagen
Abschr. auf Forderungen und sonst.
20b Vermögensgegenst.
Aufwendungen für Instandhaltung u.
21 Instandsetzung
Sonstige ordentliche u. außerordentl.
22 Aufwendungen
15

Abweichung
Euro

1.420.000 1.419.953,75

-46,25

%
0,00

523.000 496.530,36
241.000 213.081,21
246.000 224.114,13
2.430.000 2.353.679,45

-26.469,64 -5,06
-27.918,79 -11,58
-21.885,87 -8,90
-76.320,55 -3,14

1.598.000 1.500.185,81

-97.814,19

475.000

421.569,37

-6,12

-53.430,63 -11,25

181.000 181.887,55
887,55
0,49
100.000
92.060,88
-7.939,12 -7,94
261.000 342.102,20
81.102,20 31,07
28.000
30.161,66
2.161,66
7,72
10.000
20.920,90
10.920,90 109,21
38.000
46.526,67
8.526,67 22,44
2.691.000 2.635.415,04
-55.584,96 -2,07
-261.000 -281.735,59
-20.735,59
7,94
857.000
549,00 -856.451,00
-100
66.000
857.000

22.761,00

-43.239,00

-66

549,00 -856.451,00

-100

185.000

406.311,22

221.311,22

120

0

0

25.000

31.101,51

6.101,51

24

22.000

32.029,28

10.029,28

46

-166.000
-427.000
0
0
124.000
-124.000

-446.681,01 -280.681,01
-728.416,60 -301.416,60
0
912,27
912,27
125.941,09
1.941,09
-125.028,82
-1.028,82

169
71

24
25
27

Zwischenergebnis
Erträge aus Finanzanlagen
Zinsen und ähnl. Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen

28
29
30
32

Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Außerordentl. u. weit. Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentl. Ergebnis

-551.000

-853.445,42 -302.445,42

55

35.000
192.000
-157.000

806,00
-34.194,00
67.026,78 -124.973,22
67.832,78 224.832,78

-98
-65
-143

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-708.000

-919.666,20 -211.666,20

30

33

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

100
2
1

Seite 18

Bei den Positionen 15 und 17 wurde bei der Veranschlagung der ausstehenden KVJSZuschüsse in Höhe von rd. 563.000 € sowie die Zuschüsse der Stadt Lahr (rd.
222.000 €) und des Landratsamtes (rd. 72.000 €) die Gesamtsumme von 857.000 €
dargestellt. Eingegangen sind die letzteren beiden Zuschüsse, der Zuschuss der KVJS
steht noch aus. Somit lag das Ergebnis hier bei rd. 294.000 € statt bei 857.000 €.
Trotzdem sind hier nur 549,- € ausgewiesen. Die BTG hat in ihrem Abschluss auf die
insgesamt neutrale Buchung bei den Positionen 15 und 17 verzichtet. Es ist lediglich
die Spendenbuchung hier dargestellt. 2011 hat die BTG die Zuschüsse hingegen hier
verbucht.
Grundsätzlich sollten Zuschüsse über die Jahre nach dem gleichen Muster verbucht werden.
Bei den Abschreibungen wurde im Wirtschaftsplan unterschieden zwischen ordentlichen Abschreibungen (Pos. 20a) und außerordentlichen Abschreibungen (Pos. 30).
Bei der Abrechnung durch die BTG wurden alle Ausschreibungen der Position 20a zugeordnet. Unter Position 30 hingegen sind außerordentliche Aufwendungen aus einem
gerichtlichen Vergleich verbucht. Bei den dazugehörigen außerordentlichen Erträgen
wurde nach dem gleichen Prinzip verfahren: Im Wirtschaftsplan wurden diese unter
gesondert unter Position 29 dargestellt, während die BTG diese unter Position 16 verbucht hat.
Der Wirtschaftsplan und die Abrechnung sollten die gleiche Systematik verwenden.
Im Übrigen kann auf die Ausführungen unter Punkt 5.4.1 verwiesen werden.

5.5.2 Vermögensplan
Im Vermögensplan sind alle vorhandenen Finanzierungsmittel sowie der gesamte Finanzierungsbedarf zu veranschlagen. Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse und -fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren.
Das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung ist im Vermögensplan als „erübrigte Mittel“ oder als „Finanzierungsfehlbetrag“ zu veranschlagen (vgl. Anlage 6 zur EigBVO).
Im Zuge der Jahresabschlussprüfung wurde durch die Stadtkämmerei und das Rechnungsprüfungsamt eine Abrechnung des Vermögensplans 2012 erstellt und ein Finanzierungsüberschuss von 506.340,00 € ermittelt.
Diese stellt sich wie folgt dar:

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 19

Vollzug und Abrechnung des Vermögensplans

2012

Finanzierungsmittel (Einnahmen)
lfd. Nr. Bezeichnung
1
2
3

4
5

7
8

9
10
11
12

Zuführungen zum Stammkapital
Zuführungen zu Rücklagen
abzüglich Entnahmen
Jahresgewinn
Verlustabdeckung durch Gemeinde
Verlustabdeckung durch Rücklageentnahme
Zuführungen zu Sonderposten
mit Rücklageanteil
Zuweisungen und Zuschüsse abzüglich
Auflösungsbeträge
Zuschuss Träger
Zuschuss Land
Zuschuss Ortenaukreis
Zuschuss Förderverein (Sachspende)
Zuschuss Stadt Lahr
Zuführungen zu langfristigen
Rückstellungen abzügl. Entnahmen
Kredite
a) vom Träger
b) von Dritten
Abschreibungen und
+Anlageabgänge
- aufgelaufene AFA der Anlageabgänge
Rückflüsse aus gewährten Krediten
erübrigte Mittel aus Vorjahren
Finanzierungsmittel insgesamt

Ansatz
Euro
3.534.000,00

Ergebnis
Euro
3.383.383,50

0,00
0,00
0,00
0,00

0,00
0,00
0,00

0,00

0,00

0,00
0,00
563.000,00
72.000,00
0,00
1.122.000,00

0,00
0,00
72.299,00
549,00
222.299,00

0,00

0,00

0,00
0,00
377.000,00

0,00
0,00
406.311,22

0,00
162.000,00
5.830.000,00

0,00
549.293,85
4.634.135,57

Abweichung
Euro
%
-150.616,50
-4,26

-563.000,00 -100,00
299,00
0,42
549,00 100,00
-899.701,00 -80,19

29.311,22

7,77

387.293,85 239,07
-1.195.864,43 -20,51

Finanzierungsbedarf (Ausgaben)
lfd. Nr. Bezeichnung
1

2
3
4
5

6
7
8
9
10

11
12

Sachanlagen und
immaterielle Anlagewerte
Modernisierung
Finanzanlagen (einschl. Kapitaleinlagen
und Umlagen zur Vermögensfinanzierung
Rückzahlung von Stammkapital
Entnahme aus Rücklage
Jahresverlust
Gewinnabführung an Stiftung
Gewinnabführung an Rücklage
Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil
Auflösung Ertragszuschüsse
Entnahme langfristiger Rückstellungen
Tilgung von Krediten
Sondertilgung Trägerdarlehen
Gewährung von Krediten
a) an Gemeinde
b) an Dritten
Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren
Finanzierungsbedarf insgesamt

Ansatz
Euro

Ergebnis
Euro

22.000,00
3.873.000,00

98.771,22
1.959.948,42

0,00
0,00
0,00
708.000,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
0,00
93.000,00
1.034.000,00

0,00
0,00
0,00
919.666,20
0,00
0,00
0,00
22.761,00
0,00
93.265,23
1.033.383,50

0,00
0,00
0,00
5.830.000,00

0,00
0,00
0,00
4.127.795,57

Saldo

506.340,00

Abweichung
Euro
%
76.771,22 348,96
-1.913.051,58 -49,39

211.666,20

29,90

-77.239,00

-77,24

265,23
-616,50

0,29
-0,06

-1.702.204,43 -29,20
erübrigte Mittel

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 20

Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und
langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG).
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben des
Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von
Haushaltsresten wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist
handelsrechtlich allerdings nicht zulässig.
In Position 7 des Vermögensplans (Einnahmeseite) wurde ein Zuschuss von der Stadt
Lahr in Höhe von 900.000,- € eingeplant. Dieser wurde zum Zeitpunkt der Planung
ermittelt. Letztendlich wurde die Zuführung der Stadt Lahr über die Stiftung jedoch auf
einen Betrag von 2.500.000,- € festgelegt. Da die Zahlungen erst 2013 begannen,
blieb der Betrag im Jahr 2012 hier stehen.

Auf der Ausgabeseite wurde die Position 2 „Modernisierung“ im Wirtschaftsplan ergänzt. Diese verändert den Gliederungsaufbau dahingehend, dass die folgenden Positionen nach hinten verschoben werden.
Wir empfehlen den Aufbau nach Anlage 6 der Eigenbetriebsverordnung beizubehalten und stattdessen hier einen weiteren Unterpunkt wie 1 g) (letzter Unterpunkt
aktuell 1f)) zu wählen. Dies gilt auch für weitere Gliederungspunkte, wie beispielsweise „Sondertilgung von Darlehen“ (Position 11 wäre eigentlich „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“) oder „Gewinnabführungen“.
Die Abweichungen im Ergebnis der Modernisierungen beruhen auf der verzögerten
Fertigstellung des Umbaus. Im Zuge dessen wurden kleinere Teile als Sachanlagen
aktiviert.
In Position 8 wurden unter dem Titel „Auflösung Ertragszuschüsse“ neben den Auflösungen der Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln auch die Auflösungen aus
Sonderposten aus nicht-öffentlicher Fördermitteln ausgewiesen.
Die Veränderung der Vermögens- und Finanzlage kann der folgenden Darstellung
entnommen werden.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 21

Die Vermögens- und Finanzlage hat sich im Vorjahresvergleich wie folgt verändert:
Vermögens- und Finanzlage

31.12.2012
TEUR
v.H.

31.12.2011
TEUR
v.H.

Aktivseite
langfristig

Immatrielle Vermögensgegenstände einschl.
Sachanlagen und Finanzanlagen
abzüglich Sonderposten aus öffentl. Fördermitteln
abzüglich Sonderposten aus nicht öffentl. Fördermitteln
langfristig gebundenes Vermögen
kurzfristig
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Kassenbestand
kurzfristige Forderungen und Sonstiges
Summe Aktivseite

8.404
-2.038
-5
6.361

118,43
-28,72
-0,07
89,64

6.751
-1.765
-6
4.980

108,10
-28,26
-0,10
79,74

10
66
659
7.096

0,14
0,93
9,29
100,00

12
323
930
6.245

0,19
5,17
14,89
100,00

767
3.461
127
-1.825
0
0
3.491
6.021

11,25
50,75
1,86
-26,76

767
77
127
-905
0
0
3.618
3.684

12,28
1,23
2,03
-14,49

Passivseite
langfristig

Gezeichnetes Eigenkapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Jahresergebnis (einschl. Verlustvortrag)
langfristige Rückstellungen (z.B. Personal)
Trägerkredite (> 1 Jahr)
Fremdkredite (> 1 Jahr)
langfristige Finanzierungsmittel
kurzfristig
Kassenmehrausgaben
kurzfristige Rückstellungen
Trägerkredite (< 1 Jahr)
Fremdkredite (< 1 Jahr)
sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Summe Passivseite
Über-(+) bzw. Unterfinanzierung (-)
des langfristigen Vermögens

0
185
0
89
799
6.820
-340

51,19
88,3

57,93
58,99

1,30
11,72
100,0

0
167
1.061
56
1.277
6.245

2,67
16,99
0,90
20,45
100,00

94,65

-1.296

73,98

2,71

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden im Rahmen des Abschlusses dem kurzfristigen
Vermögen zugeordnet. Weiterhin wurden die Träger- und Fremdkredite entsprechend
der Restlaufzeit (> bzw. < 1 Jahr) aufgeteilt.
Das Anlagevermögen stellt langfristig gebundenes Vermögen dar. Es ist demzufolge
auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll
sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter veräußert werden
müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.
Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des
Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 22

Da beim Eigenbetrieb auf Eigenkapital sogar ganz verzichtet werden kann, ist es daher sinnvoll die Goldene Finanzierungsregel (oder Deckungsgrad II) zu betrachten:
Goldene Finanzierungsregel =
(Deckungsgrad II)

Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital
Anlagevermögen (ohne Sonderposten)

Eine höhere finanzielle Stabilität ist gegeben, je weiter der Deckungsgrad II über 100%
liegt. Dann ist auch das Umlaufvermögen durch langfristiges Kapital finanziert. Ist das
Anlagevermögen z.B. zum Teil kurzfristig finanziert (Anlagendeckungsgrad II unter
100%) könnten bei Fälligkeit kurzfristiger Verbindlichkeiten Zahlungsschwierigkeiten
entstehen, da das Umlaufvermögen zur Deckung nicht ausreicht und das Anlagevermögen nicht so schnell liquidierbar ist.
Der Deckungsgrad II beim Eigenbetrieb beträgt 94,64 %. Eigentlich sollten hier 100 %
erreicht werden. Im Vergleich zum Vorjahr bei 73,98 % ist jedoch eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen. Das Liquiditätsrisiko besteht jedoch weiterhin fort.
Weitere Bilanzkennzahlen sind:
Bilanzkennzahlen:
Eigenkapitalquote
Eigenkapitalquote (mit SoPo)
Fremdkapitalquote
Fremdkapitalquote (mit SoPo)
Anlageintensität
Liquidität 1. Grades
Liquidität 2. Grades
Liquidität 3. Grades

(Eigenkapital / Gesamtkapital)
(Eigenkapital / Gesamtkapital-Sonderposten)
(Fremdkapital / Gesamtkapital)
(Fremdkapital / Gesamtkapital-Sonderposten)
(Anlagevermögen / Gesamtvermögen)
(liquide Mittel / kurzfristiges Fremdkapital)
(monetäres Umlaufvermögen / kurzfristiges Fremdkapital)
(Umlaufvermögen / kurzfristiges Fremdkapital)

28%
36%
50%
64%
92%
20%
43%
52%

Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30–40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt zu
beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss.
Nach neuesten Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings immer öfter
auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet.
Problematisch hingegen sind eher die geringen Liquiditätsgrade bzw. die hohe Anlagenintensität. Sie lässt Rückschlüsse auf die finanzielle Flexibilität zu, da sie Aufschluss über Kapitalbindung und Belastung durch Fixkosten gibt.
Es ist für den Eigenbetrieb ein Konzept zur dauerhaften Liquiditätssicherung erforderlich. Aktuell laufen hierzu Untersuchungen durch einen externen Berater.

5.6

Einzelfeststellungen

5.6.1 Versorgungsvertrag
Nach § 72 SGB XI ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages zwischen Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen erforderlich.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 23

Zur Ablösung der Bestandsschutzzusicherung vom 05.09.1996 wurde am
11.04.2004/12.07.2004 ein Versorgungsvertrag zwischen dem Hospital- und Armenfonds für das Spital - Wohnen und Pflege - und den Pflegekassen geschlossen.
5.6.2 Mitgliedschaften
Der Hospital- und Armenfonds ist Mitglied
♦ beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg,
♦ bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V., Stuttgart,
♦ bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (gesetzliche Unfallversicherung),
♦ beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband
5.6.3 Heimentgelte
Der Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 24.09.2012 die Festsetzung der in den Pflegesatzverhandlungen vom
17.09.2012 vereinbarten Pflegesätze zum 01.10.2012 (1. Stufe) bzw. 01.06.2013
(2.Stufe). Weiter werden ab 01.10.2012 die Vergütungen für die Zusatzleistungen erhöht, bzw. neu festgesetzt.

Pflegeklasse 0
Pflegeklasse 0 / G
Pflegeklasse I
Pflegeklasse II
Pflegeklasse III
Pflegeklasse III (Härtefälle)
Unterkunft
Verpflegung
Investitionskostenanteil

Pflegesätze
ab 01.06.2013
22,30 €
38,00 €
51,20 €
65,50 €
88,60 €
100,70 €
12,55 €
10,25 €
9,20 €

Pflegesätze
ab 01.10.2012
21,80 €
37,10 €
50,00 €
64,00 €
86,20 €
98,30 €
12,30 €
10,00 €
9,20 €

Pflegesätze
ab 01.12.2008
18,00 €
36,00 €
48,80 €
62,20 €
83,60 €
92,80 €
11,70 €
9,60 €
9,20 €

Die Ausbildungsumlage wird jährlich landesweit festgelegt. Sie belief sich im Berichtsjahr auf 0,93 €/Tag (Vorjahr 0,90€/Tag).
5.6.4 Sonstige Feststellungen
5.6.4.1 Kassenprüfungen
Die nach der GemPrO vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 02.08.2012 statt. Wir
erstellten darüber den Prüfungsteilbericht Nr. 14/2012, der wie folgt zusammenfasst:
(…) Zwischen dem letzten Buchungstag (29.06.2012) und dem Prüfungszeitpunkt
(Kontoauszug v. 01.08.2012) ergaben sich Schwebeposten in Höhe von 103.420,13 €
bei 409.086,53 € in Auszahlungen und 305.666,40 € in Einzahlungen.(…)
Die Überprüfung der Auszahlungen anhand der Ausgabeprotokolle auf ihre Vollständigkeit und der Abgleich der Zahlungseingänge mit den Rechnungsausgangsbüchern
und den offenen Posten (OPOS) ergab keine Beanstandungen.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 24

In der OPOS- Liste sind noch Forderungen bzw. Überzahlungen aus Vorjahren ausgewiesen. Diese Posten sind zu überprüfen und die Konten durch Ausbuchung der
Kleinstbeträge, Niederschlagungen und Zahlungseingängen auszugleichen.
Für die Verwaltung der Kassenmittel ist die Stadtkasse Lahr -nach Absprache mit der
Betriebsleitung- zuständig. Zum Prüfungszeitpunkt waren keine Festgelder angelegt.
Um die Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs zu gewährleisten, gewährt die Stiftung
Hospital- und Armenfonds Kassenkredite je nach akutem Bedarf; seit März 2012 bis
zum Prüfungszeitpunkt erhielt der Eigenbetrieb Kassenkredite von insgesamt
550.000 €.
Die Zahlungsbereitschaft der Kasse des Spital - Wohnen und Pflege - war zum Prüfungszeitpunkt gegeben.
5.6.4.2 Arbeitszeitkonten Personal
Das Personal im Pflegebereich arbeitet nach einem durch die Pflegedienstleitung erstellten Dienstplan im Schichtmodus. Die Schichten haben jeweils unterschiedliche
Dauer. Eine Abendschicht umfasst beispielsweise nur in etwa 6 Stunden, während für
die Nachschicht über 10 Stunden an Arbeitszeit erbracht werden.
Im Spital - Wohnen und Pflege - werden die Zeiten nach dem Ausfallprinzip ermittelt.
Dies hat bei Krankheit oder Urlaub zur Folge, dass die Zeit, die zu arbeiten gewesen
wäre auf dem Konto gutgeschrieben wird. Dies führt zwangsläufig sowohl zu Überstunden als auch zu Minderstunden der Beschäftigten. Grundsätzlich gilt das Prinzip
jedoch bei der Verwendung in Dienstplänen als möglich, wenngleich umstritten. Besteht die Krankheit allerdings über längere Zeit hinweg oder umfasst der Dienstplan
einen außerordentlich langen Zeitraum, so ist der Dienstplan so zu gestalten, dass
Ausgeglichenheit bezogen auf die Regelarbeitszeit besteht.
Die Stadt Lahr erarbeitet hier bei einigen Beschäftigten mit der „Arbeitszeitfestlegung“
eine individuelle Regelung. Im Krankheitsfall wird bei der Festlegung die „eigentlich zu
erbringende“ Arbeitszeit verwendet, für Urlaub die Regelarbeitszeit. Ohne individuelle
Vereinbarung wird auf die Regelarbeitszeit Bezug genommen. Die Systematik der
Dienstvereinbarung für den Bau- und Gartenbetrieb baut hierauf auf.
Im Falle eines bestehenden Dienstplanes gilt für die Ermittlung der Plus- oder Minusstunden sowie der anrechenbaren Arbeitszeit im Falle von Urlaub, Krankheit und
Dienstbefreiung unabhängig vom Inhalt des Dienstplans die anzuwendende Regelarbeitszeit.
Für das Spital -Wohnen und Pflege- liegt keine (aktuelle) Dienstanweisung zur Arbeitszeit vor. Auch im Rahmen der aktuellen Beratung durch das Büro Eiselen wurde
diese Fragestellung aufgeworfen. Die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub liegen zusammen bei 146.050,- Euro. Teile hiervon sind sicherlich den genannten Modalitäten geschuldet.
Es wird empfohlen, hier eine Regelung zu treffen.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 25

5.6.4.3 Einzelwertberichtigungen
Die Einzelwertberichtigung dient dazu, die Forderungen eines Betriebs neu zu bewerten. Es werden erkannte und konkret absehbare Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen in der Bilanz berücksichtigt. Eine Einzelwertberichtigung dient dazu, das spezielle Ausfallrisiko des einzelnen Vertragspartners zu betrachten. Pauschalwertberichtigungen tun gerade dies nicht. Die Buchungen zur Einstellung der Einzelwertberichtigung bzw. Anpassung läuft über das GuV-Konto 7555, der Ausweis der Einzelwertberichtigung auf Forderungen erfolgt in der Bilanz über das Konto 1180.
Für 2012 wurden folgende Fälle zur Wertberichtigung herangezogen:
Debitor
51932
51933
51941
51971
52860
Gesamt

Saldo zum
31.12.2012
647,64 €
559,80 €
39,58 €
345,85 €
14.618,10 €

Saldo zum
31.07.2013
67,64 €
559,80 €
39,58 €
356,85 €
14.618,10 €

Prozentsatz
30
100
100
50
30

Errechnete
EWB
67,64 €
559,80 €
39,58 €
172,93 €
4.385,43 €

EWB
70,00 €
560,00 €
40,00 €
170,00 €
4.390,00 €
5.230,00 €

Im Falle des Debitors 51932 wurde zunächst eine Berichtigung von 30 % geplant. Da
die Forderung zum 31.07.2013 jedoch nur noch in Höhe von 67,64 € bestand, wurde
der gesamte Betrag berichtigt.
Die nur geringe Anzahl an Fällen beruht auf der Betrachtung des Saldos nach über
7 Monaten, was jedoch nur möglich ist, wenn der Abschluss erst später erstellt wird.
Als weitere Fälle wären auch noch offene Forderungen anderer Debitoren, wie beispielsweise bei den Debitoren 51158 und 51998 zu prüfen gewesen.
Die Bewertung sollte grundsätzlich in Abstimmung mit der Betriebsleitung unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls erfolgen.
Wir empfehlen hier eine Dokumentation aller geprüften Einzelfälle vorzunehmen.
Auch Gründe für den Verzicht auf eine Berichtigung der Forderung sollten festgehalten werden.
5.6.4.4 Spenden
Mit Beschluss vom 21.05.2012 wurde vom Betriebsausschuss Beschluss gefasst, eingegangene Spenden anzunehmen. Neben Geldspenden sind hierunter auch Sachspenden und andere Spenden enthalten wie beispielsweise, Kochtöpfe, Pfannen, Bücher, Weinflaschen und Zeitungen.
Eingegangene Geldspenden und Sachspenden, die das Anlagevermögen betreffen,
wurden entsprechend verbucht. Die nicht zu aktivierenden Sachspenden (unter
150,- €) müssen auf jeden Fall dann verbucht werden, wenn eine Spendenquittung
ausgestellt wurde. Nach Auskunft der BTG ist dies hingegen nicht erforderlich, wenn
keine Quittung ausgestellt wurde, da dies zu einer Verlängerung der Gewinn- und Verlustrechnung ohne weitere Erkenntnisse führen würde.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 26

Es ist darauf zu achten, dass bei der BTG alle Unterlagen zu Spenden vorliegen,
die nicht über das Bankkonto eingehen. Weiterhin sollte erkennbar sein, ob bei der
jeweiligen Spende eine Quittung ausgestellt wurde.
5.6.4.5 Essenslieferungen an Dritte
Im Zuge der letzten Betriebsprüfung (Prüfungsjahre 2007 – 2010) hat das Finanzamt
festgestellt, dass rund 45% der Leistungen der Küche des Spitals an Dritte (Mitarbeiter, Gastesser aus Verwaltung und betreutem Wohnen, Belieferungen) gehen.
Hieraus ergaben sich folgende Probleme: Die Küche des Spitals kann grundsätzlich
nur dann als Zweckbetrieb (anerkannter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) charakterisiert werden, wenn weniger als 20% der erbrachten Leistungen an Dritte gehen. Dies
war nicht der Fall. Die Folge wäre eine Einstufung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, bei welchem die Steuerbegünstigung entfällt.
Bei der Einstufung des Küchenbetriebes des Spitals als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wäre ein Ausgleich von Fehlbeträgen mit Mitteln aus dem Kernbetrieb bzw. der
eigentlichen (mildtätigen/gemeinnützigen) Tätigkeit des Spitals nicht zulässig gewesen. Es bestand die Gefahr, dass das Alten- und Pflegeheim die Gemeinnützigkeit
verliert.
Eine Reduzierung der Leistungen an Dritte unter 20% der Küchenleistung war anzustreben. Zugleich sind die Leistungen an Dritte dabei kostendeckend zu erbringen. Da
dies nicht möglich war, wurde am 07.12.2012 folgende Festlegung getroffen:
•
•
•
•
•

Beendigung der Belieferung des Horts an der Eichrodtschule zum 31.12.2012
Beendigung der Belieferung des Max-Planck-Gymnasiums zum Ende des Schuljahres
Beendigung der Belieferung der Max-Planck-Kita zum Ende des Kindergartenjahres
Beendigung der Belieferung der Kita Arche Noah so schnell wie möglich
Beendigung der Belieferung der Gutenbergschule so schnell wie möglich

Die Einstellungen der Lieferungen wurden zwischenzeitlich entsprechend umgesetzt.
Die Beurteilung der Angebote an Gastesser und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sollte
2013 erfolgen. Hierzu muss auch die Kosten- und Leistungsrechnung bzw. die Kalkulation der einzelnen Essen angepasst werden.
Die Auswertung steht noch aus.
5.6.4.6 Telefonkostenersatz von Beschäftigten
Bereits in den Vorjahresberichten wurde darauf hingewiesen, dass eine Regelung für
den Telefonkostenersatz durch die Beschäftigten geschaffen werden muss. Zwischenzeitlich wurde hierzu eine Dienstanweisung verfasst, die die Gegebenheiten zum Telefonkostenersatz regelt.
Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 27

5.6.4.7 Wäscherei- und Reinigungsleistungen
Im Rahmen der diesjährigen überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass der Vertrag mit der Firma
Wolfsperger seit einigen Jahren besteht und hier wieder eine Ausschreibung durchgeführt werden müsste.
Eine neue Ausschreibung ist durchzuführen.
5.6.4.8 Konto 1693 - Wäschenamen Es handelt sich hier um Ausgaben für die Erstellung von Wäschenamen. Die Kosten
werden laut Aussage des Eigenbetriebs an die Bewohner weitergereicht bzw. selbst
getragen bei Wäschenamen für Dienstkleidung. Das Konto müsste somit ausgeglichen
sein bzw. müsste eine entsprechende Verbuchung an ein Aufwandskonto die Ausgeglichenheit herstellen. Der EB-Wert lag am 01.01.2012 bei 37,92 € im Soll, zum Jahresende bei 119,96 € im Haben.
Eine Überprüfung, soweit noch nicht geschehen, ist erforderlich.
5.6.4.9 Konto 1695 - Nebenleistungen Die vorschüsslich verausgabten Nebenleistungen müssen in gleicher Höhe wieder
vereinnahmt werden. Zum 01.01.2012 belief sich der EB-Wert im Haben auf
1.486,74 €, der Wert zum Jahresende betrug 2.043,44 € im Haben.
Eine Überprüfung, soweit noch nicht geschehen, ist erforderlich.
5.6.4.10 Konto 6818 - Gartenpflege Material Auf dem Aufwandskonto wurde am 22.08.2012 eine Rechnung für die Fertigstellungspflege verbucht.
Fertigstellungspflegearbeiten zählen nach herrschender Meinung noch zur Baumaßnahme und sollten entsprechend verbucht werden.
5.6.4.11 Beiträge Krankenversicherung
Die Krankenkassen sind grundsätzlich dazu berechtigt für verspätete Beitragszahlungen Säumniszuschläge zu erheben, so im Einzelfall auch im Jahr 2012.
Auf pünktliche Zahlung der Beiträge ist daher zu achten.
5.7

Bestätigungsvermerk

Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen
Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss ist korrekt erstellt.
Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 28

6 Hospital- und Armenfonds
- Allgemeines Grundvermögen und Betreutes Wohnen6.1

Rechnungsergebnis 2012

Verwaltungshaushalt

Einnahmen

Ausgaben

Haushaltsansätze

127.000,00 €

127.000,00 €

Anordnungssoll

145.837,35 €

145.837,35 €

Mehr

30.682,12 €

36.039,76 €

Weniger

-11.844,77 €

-17.202,41 €

Vermögenshaushalt

Einnahmen

Ausgaben

Haushaltsansätze

4.426.000,00 €

4.426.000,00 €

Anordnungssoll

4.394.975,69 €

4.394.975,69 €

Mehr

123.442,19 €

0,00 €

Weniger

-154.466,50 €

-31.024,31 €

Im Haushaltsjahr 2012 wurden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 300,00 €
durch den Stadtkämmerer genehmigt.
Bei den Finanzpositionen 1.4310.500000 und 1.4310.540000 wurden Mehrausgaben
in Höhe von 8.405,- € getätigt, welche nicht vollständig durch die Deckungsfähigkeit
abgedeckt wurden.
Ein Antrag der überplanmäßigen Ausgaben konnte den Akten nicht entnommen
werden.
Das Kommunale Rechenzentrum Baden-FrankenGmbH hat am 18.03.2013 gem.
§ 11 Abs. 2 GmKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2012 die dem
automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist.
6.2

Verwaltungshaushalt (Zuführungsrate)

Im Verwaltungshaushalt war eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe
von 28.900,00 € veranschlagt. Zum Jahresende ergab sich ein erwirtschafteter Überschuss in Höhe von 56.260,09 €. Er wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt.
Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 29

Verwaltungshaushalt

Einnahmen

Ausgaben

Stiftungsverwaltung

0,00 €

7.775,04 €

Finanzverwaltung

16,00 €

0,00 €

Spital - Wohnen und Pflege -

2.152,78 €

0,00 €

Betreute Altenwohnungen

76.704,40 €

38.019,63 €

Allgemeines Grundvermögen

23.558,67 €

29.978,01 €

Sonstige allgem. Finanzwirtschaft

43.405,50 €

13.804,58 €

Zwischensumme

145.837,35 €

89.577,26 €

Zuführung

0,00 €

56.260,09 €

Gesamtsumme

145.837,35 €

145.837,35 €

Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von 56.260,09 € liegt um
38.301,52 € über den ordentlichen Tilgungsbeträgen von 17.958,57 €.
Es wurden Sondertilgungen in Höhe von 868.010,52 € geleistet.
Die Einnahmen in Höhe von 2.152,78 € umfassen die Zinsen für die Kassenkredite an
den Eigenbetrieb. Auf die Verzinsung des Darlehens I in Höhe von 409.033,50 € vom
Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim wurde verzichtet (lt. GR-Beschluss v. 18.06.12).
Der Verwaltungskostenbeitrag belief sich auf 23.850,00 €.
6.3

Vermögenshaushalt (Allgemeine Rücklage)

Vermögenshaushalt
Stiftungsverwaltung
Betreute Altenwohnungen
(Sondertilgung: 868.010,52 €)

Einnahmen

Ausgaben
0,00 €

0,00 €

0,00 €

885.969,09 €

Allgemeines Grundvermögen

2.416.150,00 €

3.509.006,60 €

Sonstige allgem. Finanzwirtschaft

1.089.643,59 €

0,00 €

Zwischensumme

3.505.793,59 €

4.394.975,69 €

889.182,10 €

0,00 €

4.394.975,69 €

4.394.975,69 €

Entnahme aus der Rücklage
Gesamtsumme

Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage war mit 793.100,00 € veranschlagt.
Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2011
Entnahme 2012
Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2012

1.394.829,65 €
889.182,10 €
505.647,55 €

Für die allgemeine Rücklage muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel
auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem
Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft (§ 20
GemHVO); dies sind für das Berichtsjahr 4.041,54 €. Die gesetzliche Vorgabe ist bei
weitem erfüllt.

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 30

6.4

Haushaltsreste

Der Gemeinderat genehmigte in seiner Funktion als Stiftungsrat am 25.02.2013 die
Bildung folgender Haushaltsausgabereste:
Im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt
6.5

2.500,00 € (Kostenerstattung an BGL),
150.616,50 € (Zuführung Kapitalrücklage EB Spital)

Kasseneinnahmereste

Zum 31.12.2012 bestanden noch Kassenreste im Verwaltungshaushalt mit 8,00 € im
Bereich Finanzverwaltung und mit 93,73 € beim allgemeinen Grundvermögen.
6.6

Niedergeschlagene Forderungen

Der Stand der niedergeschlagenen Forderungen zum 31.12.2012 beläuft sich auf
4.126,25 €. Im Jahr 2012 sind keine Zugänge zu verzeichnen gewesen.
6.7

Kassenausgabereste

Zum 31.12.2012 wurden keine Kassenausgabereste gebildet.
6.8

Kassenlage

Im Rahmen der Genehmigung des Haushaltsplanes wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 € festgesetzt. Für die Stiftung ist die Kassensituation maßgeblich,
da die Verzinsung zugleich die Generierung von Einnahmen darstellt.
Aus der Zinsrechnung zum Jahresende ist zu ersehen, dass sich die Kassenstände
auf Monatsende durchgehend zwischen 0,6 und 1,6 Mio. € im Haben bewegten. Die
Zinserstattung von 2 % (Vorjahr 2,5 %) von der Hauptkasse belief sich auf 23.180,- €
Der Kassenbestand zum 31.12.2012 ist mit 658.662,32 € ausgewiesen.
6.9

Schuldenstand

Darlehen vom Kreditmarkt Stand 31.12.2012
+ Aufnahme
- Tilgung

257.678,62 €
0,00 €
257.678,62 €

0,00 €

Darlehen vom sonstigem Stand 31.12.2012
Öffentl. Bereich
+ Aufnahme
- Tilgung

592.290,47 €
0,00 €
592.290,47 €

0,00 €

Stand 31.12.2012

0,00 €

Mit Kaufvertrag vom 11.05.2012 wurde das Grundstück Bismarckstraße 6 (betreutes
Wohnen) veräußert. Mit dem Kauferlös konnten die o.g. Darlehen vollständig getilgt
Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

Seite 31

werden. Für die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens musste ein Entgelt in Höhe
von 36.000,- € entrichtet werden.
Die Zinsaufwendungen bis zur Tilgung der Darlehen betrugen 13.804,58 €.
Die an die Stadt Lahr abzuführende Avalprovision wäre erstmalig am 31.03.2012 für
das Jahr 2011 fällig gewesen. Im Rahmen der beihilferechtlichen Untersuchung der
Kanzlei Menold Bezler wurde die Zahlung einer Avalprovision für nicht erforderlich gehalten, da der Tatbestand der Beihilfe nicht erfüllt ist. Mit Beschluss vom 16.07.2012
wurde durch den Gemeinderat deshalb hierauf verzichtet.
6.10

Anlagennachweis

Im Berichtsjahr war ein Vermögenszugang in Höhe von 4.150.027,14 € bzw. Vermögensabgang in Höhe von 3.238.155,12 € zu verzeichnen. Zum 31.12.2012 wird (einschließlich Beteiligungen) ein Buchrestwert von insgesamt 5.828.575,22 € (Vorjahr
4.916.703,20 €) ausgewiesen.
6.11

Vermögensrechnung

Die Vermögensrechnung wird in der Form der Vollvermögensrechnung geführt. Die Bilanzsumme hat sich von 6.371.205,70 € um 266.750,07 € vermehrt und beträgt im
Berichtsjahr 6.637.955,77 €. Es kann bestätigt werden, dass die Zu- und Abgänge
richtig aus der Haushaltsrechnung bzw. dem Anlagennachweis entwickelt wurden.

6.12

Gesamtrechnungsabschluss 2012

Einnahmen
VwH
VmH
SHV
Zwischensumme
Kassenvorrat
Gesamtsumme

Rest Vorjahr
4.603,57 € K
0,00 €
1.424.898,93 € K
1.429.502,50 €

Ausgaben
VwH
VmH

Rest Vorjahr
3.065,71 €
25.000,00 €
6.607,14 €
1.394.829,65 €
1.429.502,50 €
0,00 €
1.429.502,50 €

SHV
Zwischensumme
Kassenvorrat
Gesamtsumme

1.429.502,50 €

K
H
K
K

SOLL
145.837,35 €
4.394.975,69 €
550.000,00 €
5.090.813,04 €
658.662,32 €
5.749.475,36 €

IST
150.339,19 €
4.394.975,69 €
1.974.898,93 €
6.520.213,81 €
0,00 €
6.520.213,81 €

Rest neu
101,73 € K
0,00 €
0,00 €
101,73 €
658.662,32 €
658.764,05 €

SOLL
145.837,35 €

IST
146.403,06 €

4.394.975,69 €
550.000,00 €
5.090.813,04 €
658.662,32 €
5.749.475,36 €

4.275.966,33 €
1.439.182,10 €
5.861.551,49 €
658.662,32 €
6.520.213,81 €

Rest neu
2.500,00 € H
150.616,50 € H
0,00 €
505.647,55 €
658.764,05 €
0,00 €
658.764,05 €

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- vom 7. Dez. 1992Angaben in den Beschlüssen über
1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2012
2. die Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlusts
3. die Verwendung der für den Haushalt der Stiftung eingeplanten Finanzierungsmittel
1

Feststellung des Jahresabschlusses
1.1

Bilanzsumme

9.138.191,46

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- die Rechnungsabgrenzungsposten

8.403.638,59
722.116,82
2.800,25

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten

2.530.140,19
2.043.614,00
184.800,00
4.379.637,27

1.2

Jahresverlust

1.2.1 Summe der Erträge
1.2.2 Summe der Aufwendungen
2

Euro

919.666,20
2.378.707,72
3.298.373,92

Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlusts
2.1

bei einem Jahresgewinn
a)
b)
c)
d)

2.2

zur Tilgung des Verlustvortrags
zur Einstellung in die Rücklagen
zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
auf neue Rechnung vorzutragen

bei einem Jahresverlust
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) aus dem Haushalt der Stiftung auszugleichen
c) auf neue Rechnung vorzutragen

916.666,20

Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 -

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