Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
1. Juni 2022
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2022 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 01.06.22 , Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1 Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 18:15 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Bürgermeister Petters Freie Wähler: Stadtrat Roth Stadtrat Schwarzwälder Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Granderath Rehm Przibilla SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Hirsch Bühler Dreyer CDU: Stadträtin Stadtrat Rompel Wille AfD: Stadtrat Himmelsbach entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Schmieder Volk Durke Protokollführung: Frau Seidler Verwaltung: Herr Frau Herr Herr Frau Frau Herr Frau Frau Frau Bannholzer Fink Happersberger Heinzel Kabisch Romme Sickinger Vollenweider Volz Wagner ab 17:35 Uhr bis 18:43 Uhr bis 18:50 Uhr bis 18:45 Uhr -2- Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technischer Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 100/2022 603 1. KlnvFG II- Sanierung der Luisenschule; Neuwerkhof Vergabe Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses vorliegende Tischvorlage Sitzungsdrucksache 100/2022 1. Ergänzung des Stadtbauamtes, Abt. Gebäudemanagement (Anlage 1). Eine Einführung in die Tischvorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss beschließt: Vorbehaltlich der Prüfung der noch einzureichenden Unterlagen erhält die Firma Schwarz Fensterbau aus Gengenbach den Auftrag der Verglasungsund Sonnenschutzarbeiten in Höhe von 235.298,22 Euro inkl. MwSt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 104/2022 61 2. Bebauungsplan GARTENHÖFE - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) - Beschleunigtes Verfahren nach §§ 13a und 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Teilaufhebung der Bebauungspläne HEILIGENBREITE-NORD, HEILIGENBREITENORD, 3. Änderung und Erweiterung und GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 3. Änderung und Erweiterung Stadtrat Roth kommt zur Sitzung (17:35 Uhr). Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 104/2022 des Stadtplanungsamtes (Anlage). Frau Vollenweider führt anhand einer Präsentation (Anlage 2) in die Vorlage ein. Der Technische Ausschuss empfiehlt: -31. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Auf- stellung des Bebauungsplans GARTENHÖFE gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a und § 13b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). 5. Der Bebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD und GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 3. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG wird teilaufgehoben in dem Bereich, der durch den Bebauungsplan GARTENHÖFE neu definiert wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 107/2022 603 3. Zeitplan Gebäudemanagement 2022 Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 107/2022 des Stadtbauamtes, Abt. Gebäudemanagement (Anlage). Frau Kabisch führt anhand einer Präsentation (Anlage 3) in die Vorlage ein. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Die dargestellten Planungs- und Ausführungszeiten für die im Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Maßnahmen im Bereich Gebäudemanagement werden zur Kenntnis genommen. 2. Die im Anhang zur Vorlage ohne Ausführungszeiten versehenen Maßnahmen und Projekte werden entsprechend der Stellenbesetzungen in den Sachgebieten Technisches Gebäudemanagement, Projektmanagement und Objektmanagement angegangen. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen -4II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 3. Mai 2022 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 02.06.2022 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin