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Beschlussvorlage (Zusätzliche Maßnahmen zur Energieeinsparung)

12. September 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 603
Sachbearbeitung: Kabisch

Drucksache Nr.: 200/2022
Az.: 60/603Ka

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
OB-Büro

ZW 01

101

102

103

Stabsstelle
Umwelt

602

605

Beratungsfolge

622

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 24.08.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Zurückverwiesen

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 31.08.2022
renz

beschließend

nichtöffentlich

Freigabe

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

12.09.2022

Betreff:
Zusätzliche Maßnahmen zur Energieeinsparung

Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der Prüfung und Beurteilung werden zur weiteren Energieeinsparung folgende Beschlüsse gefasst:
E 1:

Absenkung der Badewassertemperatur im Hallenbad.
Sperrung des energieintensiven Sprungturmbereichs und Absenkung 1° C in Becken
und 1°C der Raumluft.

E 3:

Abschaltung der Warmwasserbereitung in ausgewählten öffentlichen Gebäuden
ausgenommen Kitas, Küchen in z.B. Schulmensen, Sportduschen sowie Bereiche
mit entsprechenden hygienischen Vorgaben.

E 6:

Ein Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung und Illuminationen (z.B. Chrysanthema) erfolgt bis 22:00Uhr nicht. Flutlichtanlagen bei Sportplätzen zu Trainingszwecken werden nicht ausgeschaltet. Keine Reduzierung sicherheitsrelevanter Beleuchtung.

E 7:

Die Nachtabsenkung der Straßenbeleuchtung wird auf die gesamte Beleuchtungszeit (ca. 4.000 Std./Jahr) ausgeweitet. Die weitere Umrüstung auf LEDs in der Innenund Außenbeleuchtung soll von der Verwaltung zügig und bevorzugt umgesetzt werden. Sollten konkrete zusätzliche Maßnahmen mit finanziellem Aufwand lt. Zuständigkeitsordnung zu einer außer- oder überplanmäßigen Ausgabe führen, erfolgt eine
entsprechende Ratsbefassung.

E 9:

Absenkung der Raumtemperatur in Sport- und Turnhallen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten.

E 26: Senkung der Museums-Raumtemperatur (Stadtmuseum Tonofenfabrik) unter Beachtung des für die Exponate erforderlichen Raumklimas. Abschalten der Klimaanlage.

Drucksache 200/2022

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E 40: Runterfahren der Energieverbraucher der wenig genutzten Gebäude in Abhängigkeit
von Besucherzahlen und Besuchszeiten im Rahmen einer Optimierungsüberprüfung
E 41: Die Stadt Lahr verzichtet bei der Sanierung von Heizanlagen und bei Neubauten auf
den Einsatz von fossilen Energieträgern.
E 42: Die kurzfristige Modernisierung von Gewächshausdächern und vergleichbaren
Objekten soll untersucht werden. Über die Umsetzung einer entsprechenden
Modernisierung wird in einer gesonderten Vorlage entschieden.

Zusammenfassende Begründung:
Um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden sind
zusätzliche Energieeinsparmaßnahmen zur Stärkung der Vorsorge notwendig.
Anhand der von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlagsliste werden Maßnahmen umgesetzt.

Drucksache 200/2022

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten
drastisch verschärft. Die Gasimportmengen von russischen Lieferanten nach Deutschland wurde reduziert. Weitere Reduzierungen der Liefermengen sind nicht ausgeschlossen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 30.03.2022 die Frühwarnstufe und am
23. Juni 2022 die Alarmstufe nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1938 in Verbindung mit dem Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie vom September 2019 ausgerufen.
Um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden sind zusätzliche
Energieeinsparmaßnahmen zur vorsorglichen Stärkung der Versorgungssicherheit notwendig. Der drohende Energiemangel fordert somit auch die Kommunen.
Eine Vorschlagsliste zur Energieeinsparung des Deutschen Städtetags wurde durch weitere Punkte,
resultierend aus einem Workshop des Städtetags Baden-Württemberg vom 3. August 2022, sowie Vorschläge der Verwaltung und des Stabs für Außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ergänzt. Die 42 Maßnahmen wurden seitens der Fachabteilungen und des SAE technisch und bezüglich der Machbarkeit
bewertet und Empfehlungen ausgesprochen.
Die Vorschlagsliste ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt. Verschiedene Vorschläge konnten oder
können sofort umgesetzt werden. Einige Maßnahmen bedürfen einer politischen Beratung und Beschlussfassung.
Entsprechende Anträge vom 13. Juli 2022 sowie vom 19. August 2022 der CDU-Gemeinderatsfraktion
sind in das laufende Verwaltungshandeln zum Thema „Energiesparmaßnahmen“ eingeflossen. Die Prüfung der Maßnahmen erfolgte somit auch im Sinne der CDU-Anträge.

Zielsetzung:
Außerordentliche Energieeinsparmaßnahmen sollen vorsorglich ergriffen werden um den Eintritt einer
Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter entgegenzuwirken.

Maßnahmen:

1. Sofortmaßnahmen
Im Anhang zur Vorlage sind die geprüften Maßnahmen aufgeführt und beurteilt. Folgende Maßnahmen
werden, bzw. wurden bereits umgesetzt oder befinden sich aktuell in der Planung zur Umsetzung
(S=Sofortmaßnahme (OB)):

S 5:

Lüftungsanlagen, Klimageräte, Heizlüfter und Ventilatoren außer Betrieb nehmen, wo Fensterlüften möglich (in Abhängigkeit zur Pandemie)

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S 6:

Außenbeleuchtung repräsentativer öffentlicher Gebäude abschalten:
Seit Mitte August sind z.B. Storchenturm, Pylon Ortenaubrücke, B3-Brücke, Altes Rathaus, Tonofenfabrik, Pfluggebäude, Brunnen Urteilsplatz und Rathaus abgeschaltet.

S 8:

Durchführung neuer hydraulischer Abgleiche im Heizungssystem in Vorbereitung auf die Heizperiode: Für die Rathausgebäude, die Kita am Schießrain sowie die Geroldseckerschule erfolgt
beispielsweise aktuell die Überprüfung, welche Schritte notwendig sind und welche Kosten durch
den hydraulischen Abgleich verursacht werden.

S 11: Betriebszeiten und Umfang von Heizung und Lüftung anpassen/prüfen/reduzieren:
Zeiten sollen anhand der tatsächlichen Nutzungen intensiver überprüft werden. Bsp. Elternabend
oder Abendunterricht in nur einem Gebäudeteil, damit nur ein Strang geheizt werden muss und
nur ein Flur beleuchtet sein muss. Reduzierung und Optimierung im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten.
S 13: Verstärkte Dokumentation und Kontrolle von Verbrauchswerten (Messung von
Verbrauchswerten und Sollwerte reduzieren):
Auslesen von Gebäuden/Räumen mit Einzelraumregelung über die GLT zur Überprüfung der
Temperaturen. Ggf. häufigeres Nachsteuern/Sollwertereduzieren. (Personalaufwand).
S 15: Schulungen von Hausmeisterinnen und Hausmeistern:
Finden regelmäßig statt. Bezgl. Heizung aktuell geplant. Begehungen und auf unnötige Verbräuche aufmerksam machen. Nutzersensibilisierung erforderlich.
S 19: Untersagung des Betriebs individueller mobiler Elektroheizgeräte:
Verbot besteht bereits (Brandschutz und Klimaschutz) über Verhaltensregeln für Nutzende kommunaler Liegenschaften.
S 20: Dichtungen an Fenstern überprüfen und ergänzen/erneuern:
Intensiv genutzte Gebäude werden aktuell geprüft.
S 21: Homeoffice/individuelle Arbeitszeiten:
Bei Mitarbeitenden im Homeoffice oder mit individuellen Arbeitszeiten die Büroräume sinnvoll
belegen, damit Temperaturen abgesenkt werden können und Beleuchtung ausgeschaltet
werden kann. Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs muss gesichert sein. Eine Absenkung
soll in zusammenhängenden Nutzungseinheiten mehrerer Räume und nicht in Einzelräumen erfolgen.
S 22: Heizungsabsenkungen nachts und am Wochenende sinnvoll vornehmen:
Absenkungen werden i. d. R programmiert. Zu starke Absenkungen erfordern einen zu hohen
Energieeinsatz beim „wiederhochheizen“. Zudem ausgekühlte Gebäude benötigen lange Aufheizzeiten. Muss im Einzelfall bewertet werden.
S 23: Beginn der Heizperiode hinauszögern:
Abhängig von Außentemperaturen und gesetzlichen Vorgaben. Wird bereits praktiziert.

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S 24: Private Kühlschränke und Kaffeemaschinen untersagen:
Zentrale Sozialbereiche/Teeküchen fehlen. Private Kühlschränke sind nicht zugelassen.
S 25: Schließzeiten der Verwaltung zwischen den Jahren:
Wird bereits seit Jahren über die Feiertage (Jahreswechsel) praktiziert.
S 28: Verwaltungsgebäude Fr/Mo schließen – Geschäftstätigkeit findet im Homeoffice (HO) statt:
Verwaltungsgebäude auf Optimierungsmöglichkeiten prüfen. Die Mitarbeiter/innen eines Gebäudes/Gebäudeteils komplett zu HO am Fr/Mo zu verpflichten ist weniger denkbar.
S 33: Eco-Modus an PCs bzw. Geräte ausschalten, statt Stand-by:
Vorgaben an die Mitarbeitenden sind durch die Abteilung Digitalisierung und IT am 18.08.2022
erfolgt.
S 34: Ampelanlagen nachts abschalten:
Wird grundsätzlich an unkritischen Punkten bereits umgesetzt. Prüfung der Abschaltung zwischen 22:00 und 5:00 Uhr für weitere Ampelanlagen. Ampeln auf neuesten Stand (LED und
Technik) bringen (Kosten jedoch 6-stellig).
Anlagen auf der B 415 nicht im Verantwortungsbereich der Stadt Lahr, Betrieb Landratsamt.
S 35: Beratungsangebote nutzen (KEA, REAs, EnBW..), über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
informieren:
Stabsstelle Umwelt mit KEA - Gespräch zu Contracting für energetische Sanierungsmaßnahmen
geplant.
2. Begründung der Maßnahmenvorschläge für Gremienentscheidungen
Folgende Maßnahmen sind zur Entscheidung durch den Gemeinderat vorgesehen (E=Entscheidung
GR 12.09.2022):

E 1:

Absenkung der Badewassertemperatur in Schwimmhallen
Für das Lahrer Hallenbad sind zwei Szenarien denkbar:
A):
Sperrung energieintensiver Sprungturmbereich
(ca. 1/3 Ersparnis Wasser/Heiz-Energie Wasser
und Luft) und Absenkung 1° C in Becken und 1°C Luft möglich - mit Qualitätseinbußen.
B):
Schließung Hallenbad in der Saison 2022/2023
Die Hallenbadsaison dient dazu u.a. Schwimmkurse abzuhalten. Die Warteliste ist nach zwei
Corona-Jahren lang. Ebenfalls wäre eine komplette Schließung für den Vereinssport nachteilig.
Mit einer Schließung des Hallenbades gingen zudem personelle Konsequenzen einher, die einen Badebetrieb langfristig deutlich erschweren könnten.

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E 3:

Abschaltung der Warmwasserbereitung in ausgewählten öffentlichen Gebäuden:
In vielen öffentlichen Gebäuden ist keine zentrale Warmwasserversorgung vorhanden (Boiler
sollten leer laufen, zudem sollte geprüft werden, ob Rohre zur WW- Versorgung neben und/oder
schlechtgedämmten Heizungsrohren verlaufen = Legionellen-Thema). Dezentrale Warmwasserversorgung (UT-Boiler oder Durchlauferhitzer ausstecken/Sicherung herausnehmen).
Das Reinigungssystem ist auf Kaltwasser basiert.
Ausgenommen sind Kitas, Küchen z.B. Schulmensen, Sportduschen sowie Bereiche mit entsprechenden hygienischen Vorgaben.

E 6:

Ein Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung und Illuminationen (z.B. Chrysanthema) erfolgt bis
22:00 Uhr nicht. Flutlichtanlagen bei Sportplätzen zu Trainingszwecken werden nicht ausgeschaltet.
Keine Reduzierung sicherheitsrelevanter Beleuchtung.
Dieser Punkt soll die Attraktivität der Innenstadt zur Weihnachtszeit, auch im Sinne kurzer Wege,
aufrecht erhalten und eine dunkle Innenstadt vermeiden.
Eine Einschränkung der Vereinstätigkeiten durch die Abschaltung von Flutlichtanlagen bei Sportplätzen und eine damit verbundene Einstellung des Sportbetriebs wurde insbesondere unter Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen als nicht zielführend betrachtet.
Die florale Illumination während der Chrysanthema ist nicht nur ein gestalterischer Baustein im
Rahmen der Fortentwicklung der Chrysanthema, sondern auch eine wichtige Säule der Besucherlenkung im Kontext des Sicherheitskonzeptes der Chrysanthema. Mit der abendlichen Illumination sollen die Besucherströme während der auf zwei Wochen verkürzten Chrysanthema in
die Abendstunden (bis 22:00 Uhr) hineingelenkt werden.

E 7:

Weitere Umrüstung auf LED in der Innen- und Außenbeleuchtung:
Die Grundlage für ein weiteres Einsparpotential liegt darin die Nachtabsenkung der Straßenbeleuchtung auf die gesamte Beleuchtungszeit (ca. 4.000 Std./Jahr) auszuweiten.
Momentan wird in der Zeit von 22:05 Uhr bis 06:05 Uhr reduziert.
Unter Berücksichtigung der Brenndauer pro Jahr ergibt sich aus der vorgenannten Maßnahme
eine jährliche Energieeinsparung von ca. 204.000 kWh, dies entspricht ca. 13,5 % des aktuellen Jahresverbrauchs.
Die Kosten für die Zeitänderung der Leistungsreduzierung sind überschaubar und wären recht
zeitnah umsetzbar.
Sollten konkrete zusätzliche Maßnahmen mit finanziellem Aufwand lt. Zuständigkeitsordnung zu
einer außer- oder überplanmäßigen Ausgabe führen, erfolgt eine entsprechende Ratsbefassung.

E 9:

Absenkung der Raumtemperatur in Sport- und Turnhallen:
Bei gemischtem Betrieb nutzungsbezogene Raumtemperatur:
- Reine Sportnutzung 15° C sofern es keine Ausnahmen gibt (z.B. Wettkampfbetrieb).
- Bei Veranstaltungen 19 Grad.
Weitere Absenkungen wenn gesetzliche Vorgaben dies ermöglichen.

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E 26: Museum-Raumtemperatur senken:
Raumtemperatur unter Beachtung des für die Exponate erforderlichen Raumklimas senken. Klimaanlage abschalten. Villa Jamm wird im Winter (außerhalb der Nutzungszeiten) abgesenkt
E 40: Wenig genutzte öffentliche Gebäude runterfahren (Besucheranzahl /Besuchszeiten):
In Verwaltungsgebäuden mit vielen Beschäftigten (Rathausareal) liegt der durchschnittliche Verbrauch an Heizenergie bei 3.500 KWh im Jahr. In Gebäuden wie dem Alten Rathaus liegt der
Verbrauch pro Beschäftigte bei bis zu 15.000 KWh im Jahr. Der Stromverbrauch liegt beim Rathausareal bei rund 500 KWh/Beschäftigte jährlich, bei den Gebäuden mit wenig Beschäftigten
bei bis zu 1.500 KWh im Jahr. Optimierungen in Bezug auf Nutzungszeiten sollen geprüft werden.
Neben den Verwaltungsgebäuden sollen auch die weiteren öffentlichen Gebäude, z.B. (Veranstaltungs-)Hallen, Schulgebäude, etc. einer Optimierungsüberprüfung im Hinblick auf Energieverbrauch unterzogen werden.

E 41: Verzicht auf den Einsatz von fossilen Energieträgern bei der Sanierung von Heizanlagen und bei
Neubauten:
Mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Energie und Klima – Leitziel sowie dem Klima - Arbeitsprogrammplus besteht für die Stadt Lahr bereits ein faktisches Verbot von neuen fossilen
Heizungen.

E 42: Die Beheizung der Gewächshäuser im Stadtpark erfolgt mit Gas. Es handelt sich um das große
Gewächshaus mit eigener Gasheizung, sowie das kleinere, welches mit der Heizung an Tierhaltung (ebenfalls Gas) angeschlossen ist. Die Temperaturen (es gibt unterschiedliche Temperaturbereiche) sind auf die jeweiligen Pflanzengesellschaften angepasst und nicht flexibel. Es
handelt sich jeweils um Mindesttemperaturen.
Eine Einsparmöglichkeit besteht lediglich in der Modernisierung, diese würde den Austausch
der derzeitigen Einfachverglasung gegen Doppelstegplatten bzw. Luftpolsterfolie bedeuten. Damit wären dauerhafte Einsparungen von bis zu 40 % möglich.
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Im Anhang zur Vorlage sind die geprüften Maßnahmen aufgeführt und beurteilt.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt

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☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Begründung:
Die Lahrer Stadtverwaltung befasst sich schon seit mehreren Jahrzehnten mit den Themen Energie
einsparen, Energie effizienter nutzen und erneuerbare Energie gewinnen und nutzen – zum Schutze
des Klimas und zur Senkung des Energieverbrauchs und damit auch der Betriebskosten. Im Dezember 2021 wurden zur weiteren Umsetzung vom Gemeinderat das neue Energie und Klima – Leitziel
und das Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus beschlossen (siehe Drucksachen 184/2021 und
32/2021). Über die vielfältigen Aktivitäten in den verschiedenen Bereichen werden die Gremien regelmäßig informiert, so zum Beispiel im „Energie und Klima – Fortschrittsbericht 2021“ (siehe Drucksache 274/2021): „Betrachtet man die Verbräuche aus 2020 mit dem Basisjahr, ergibt sich in Bezugssetzung zu dem rund 24% gestiegenem Flächenanteil, eine sichtbar positive Entwicklung. Es wurden
22% weniger Wärme (witterungsbereinigt), 17% weniger Strom und 32% weniger Wasser verbraucht.
Was an der Stelle aber nicht außen vor bleiben darf, ist die pandemiebedingte Schließung vieler Gebäude in 2020.“ Viele Maßnahmen mit einer vergleichsweisen einfachen und schnellen Umsetzung
wurden in Lahr bereits entsprechend umgesetzt. Zusätzlich auch langfristig wirkende Maßnahmen,
wie erhöhte Standards beim Bau oder der Sanierung von städtischen Gebäuden oder der Vorrang
von Fernwärme oder Heizanlagen mit erneuerbaren Energiequellen, Maßnahmen die sich aufgrund
der gestiegenen Energiekosten inzwischen noch stärker positiv auszahlen (Bsp. Solare Beheizung
Terrassenbad).
Die Ziele und die dazu notwendigen Maßnahmen sind der Stadtverwaltung bekannt. Gerne würde die
Stadtverwaltung in einigen Bereichen weiter sein (z.B. Sanierung städtischer Gebäude, Installation von
PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden), dies ist aber abhängig von den zur Verfügung stehenden Ressourcen, vor allem vom vorhandenen Personal.
Besonders intensiv, weil in den positiven Auswirkungen sehr relevant, werden gegenwärtig die schon
beschlossenen Projekte, wie die Unterstützung der Ansiedlung weiterer Windenergieanlagen auf der
Lahrer Gemarkung, Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäudedächern und die Kommunale Wärmeplanung betreut. Über den Umsetzungsstand dieser und weiterer Energie und Klima - Projekte (z.B. der Projektierung von PV-Freiflächenanlagen) wird im Umweltausschuss im Dezember 2022
berichtet werden.
Aufgrund der weltpolitischen Lage und der dadurch ausgelösten Energiekrise wurde jetzt nochmals
geprüft, ob weitere Maßnahmen möglich und sinnvoll sind, sowie ob schon beschlossene Maßnahmen
vorgezogen oder beschleunigt werden können.
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (56 Buchstaben!) – EnSikuMaV) der Bundesregierung trat zum 01. September 2022 in Kraft.

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Die Verordnung beinhaltet folgende auf kommunaler Ebene umzusetzende Maßnahmen:
-

Für Büroräume in öffentlichen Gebäuden wird vorübergehend eine Temperaturhöchstgrenze von
19 Grad festgelegt.
Räumlichkeiten, in welchen sich Personen nicht permanent aufhalten (Flure, Hallen, Foyers oder
Technikräume) sollen grundsätzlich nicht mehr beheizt werden.
Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen sowie soziale Einrichtungen sind
von den Temperaturvorgaben ausgenommen.
Untersagung der Beleuchtung (repräsentativer) öffentlicher Gebäude und Baudenkmälern von
außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung. Ausgenommen sind auch kurzzeitige Beleuchtung bei Kulturveranstaltungen (z.B. Chysanthema, Weihnachtsmarkt).

Die gesetzlichen Vorgaben stehen im Einklang mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gremienentscheidung sowie mit den Sofortmaßnahmen des Oberbürgermeisters.
Eine weitere Verordnung der Bundesregierung über mittelfristige Energiesparmaßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (58 Buchstaben!) – EnSimiMaV) wird zum 01.
Oktober 2022 in Kraft treten. Diese Verordnung beinhaltet hauptsächlich Vorgaben und Regelungen
zur Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung.
Von eigenen Aufklärungskampagnen zum Thema Energiesparmaßnahmen aufgrund der Energiekrise
sieht die Stadt Lahr derzeit ab. Die Stadtverwaltung (Stabsstelle Umwelt) informiert regelmäßig verschiedene Lahrer Zielgruppen mit unterschiedlichen Ansätzen (z.B. Escape Game, Klimafit, KulturStammtisch, Energietag, WEG-Info, Klimawette, Sanierungskampagnen in den Stadtteilen, Klimakolumne, Klimathon, Nachhaltigkeits-Tag). Die lokalen Energieversorger führen eigene Kampagnen für
ihre Kunden durch. Es gilt jedoch zu bedenken, dass Lahrer Bürger nicht unbedingt Kunden des EWerk Mittelbaden (Strom) oder der badenova (Strom, Gas, Fernwärme) sein müssen.
Zusätzlich wird es entsprechende Kampagnen des Bundes und des Landes geben. Diese wird die Pressestelle über die medialen Kanäle der Stadt Lahr unterstützen und begleiten.
Hinweis zur Darstellung der Energieeffizienz:
Eine Darstellung der in dieser Vorlage aufgeführten Maßnahmen zur Energieeinsparung der Stadt
Lahr im prozentualen Verhältnis zum Gesamtenergieverbrauch nach Gas und Strom, ist pauschal
nicht möglich, da jede Maßnahme als Einzelfall betrachtet werden muss. Es ist jedoch festzuhalten,
dass die aufgewendete Energie für die Erwärmung von Gebäuden, Wasser und Raumluft mit jedem
Grad weniger rund 6% Heizenergie eingespart werden können. Jede eingesparte Kilowattstunde
Strom ist zur Energieeinsparung förderlich.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Silke Kabisch
Abteilungsleitung

Drucksache 200/2022

Seite 10

Anlage(n):
Anlage0
TabelleAnhangVorlage200_2022
Anträge der CDU vom 13.07.2022 und 19.08.2022 zum Thema "Energie sparen"
Informationspapier_Stadtkämmerei
Papier Energieeinsparpotentiale Gebäudemanagement
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.