Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
5. Juli 2022
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 7/2022 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Dienstag, 05.07.22 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 18:15 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender: Bürgermeister Petters Freie Wähler: Stadtrat Stadtrat Schwarzwälder Schmieder Bündnis 90/Die Grünen: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Täubert Granderath Przibilla SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Hirsch Bühler Dreyer CDU: Stadträtin Stadtrat Rompel Wille FDP: Stadtrat Volk Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei: Stadtrat Durke entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Deusch Rehm Himmelsbach Protokollführung: Frau Spelsberg Verwaltung: Herr Frau Herr Frau Herr Herr Herr Herr Frau Banholzer Fink Heinzel Kabisch Löhr Lau Müllerleile Ott Romme -2Herr Herr Frau Zuhörende: Sottru Stehr Wagner 8 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 121/2022 61 1. Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Geänderter Geltungsbereich und Entwurf - Regelverfahren - Neuer Offenlagebeschluss Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 121/2022 des Stadtplanungsamtes (Anlage). Herr Löhr führt anhand einer Präsentation (Anlage 1) in die Vorlage ein. Stadträtin Rompel und Stadtrat Durke kommen zur Sitzung (17:35 Uhr). Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Der geänderte Geltungsbereich sowie der geänderte Entwurf zum einfachen Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST werden beschlossen. 2. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren (anstatt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB) aufgestellt. 3. Die neue Offenlage auf der Grundlage des Entwurfs wird beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) -3150/2022 61 2. Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Verfahren nach § 13a BauGB - Planungsziele Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 150/2022 des Stadtplanungsamtes (Anlage). Herr Heinzel stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2) die geplante Bebauung im Bereich des zukünftigen Bebauungsplans LINDENBERGSTRASSE vor. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes LINDENBERGSTRASSE gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 08.06.2022 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 1. Juni 2022 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. -4Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 06.07.2022 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin -5Anlage 1 -6- -7- -8- -9- - 10 Anlage 2 - 11 -