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Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 7/2022
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Dienstag, 05.07.22 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 18:15 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender:

Bürgermeister Petters

Freie Wähler:

Stadtrat
Stadtrat

Schwarzwälder
Schmieder

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Täubert
Granderath
Przibilla

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Hirsch
Bühler
Dreyer

CDU:

Stadträtin
Stadtrat

Rompel
Wille

FDP:

Stadtrat

Volk

Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei:

Stadtrat

Durke

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Deusch
Rehm
Himmelsbach

Protokollführung:

Frau

Spelsberg

Verwaltung:

Herr
Frau
Herr
Frau
Herr
Herr
Herr
Herr
Frau

Banholzer
Fink
Heinzel
Kabisch
Löhr
Lau
Müllerleile
Ott
Romme

-2Herr
Herr
Frau
Zuhörende:

Sottru
Stehr
Wagner

8

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
121/2022
61

1.

Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST
- Geänderter Geltungsbereich und Entwurf
- Regelverfahren
- Neuer Offenlagebeschluss

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 121/2022 des Stadtplanungsamtes
(Anlage).
Herr Löhr führt anhand einer Präsentation (Anlage 1) in die Vorlage ein.
Stadträtin Rompel und Stadtrat Durke kommen zur Sitzung (17:35 Uhr).
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Der geänderte Geltungsbereich sowie der geänderte Entwurf zum einfachen Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST werden beschlossen.
2. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren (anstatt im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB) aufgestellt.
3. Die neue Offenlage auf der Grundlage des Entwurfs wird beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
11
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

-3150/2022
61

2.

Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Verfahren nach § 13a BauGB
- Planungsziele

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 150/2022 des Stadtplanungsamtes
(Anlage).
Herr Heinzel stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2) die geplante Bebauung im Bereich des zukünftigen Bebauungsplans LINDENBERGSTRASSE
vor.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes LINDENBERGSTRASSE gemäß
§ 30 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 08.06.2022 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 1. Juni 2022
Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß §
37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft.

-4Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 06.07.2022

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin

-5Anlage 1

-6-

-7-

-8-

-9-

- 10 Anlage 2

- 11 -