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Beschlussvorlage (Bewerbung als RadKULTUR-Kommune 2023)

26. September 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 173/2022
Az.: - 0692/MS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 20.07.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 03.08.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

14.09.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

26.09.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bewerbung als RadKULTUR-Kommune 2023

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Lahr bewirbt sich um eine Förderung der Initiative RadKULTUR im kommenden
Jahr 2023. Der Eigenanteil in Höhe von EUR 5.000 ist zusätzlich zu den regulären, jährlichen Haushaltsmitteln für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilität/Verkehr in den Haushaltsplan 2023 der Stadt Lahr unter der KST 51105020 einzustellen.

Zusammenfassende Begründung:
Durch die Unterstützung, die eine RadKULTUR-Kommune erhält, kann die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Radverkehrsförderung im nächsten Jahr deutlich ausgeweitet werden.
Die im Stadtplanungsamt neu geschaffene, zusätzliche Verkehrsplanerstelle übernimmt die
Federführung.

Drucksache 173/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Seit November 2014 ist die Stadt Lahr Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW). Der Beitritt war eine Empfehlung aus
dem 2012 beschlossenen Radverkehrskonzept.
Die AGFK-BW ist ein Zusammenschluss aus inzwischen über 100 Städten, Gemeinden und Landkreises in Baden-Württemberg mit dem Ziel, eine aktive und nachhaltige Mobilitätskultur zu etablieren. Sie
wird aus Landesmitteln unterstützt und fördert das Zufußgehen und Radfahren als selbstverständliche,
umweltfreundliche und günstige Formen der Fortbewegung. Darüber hinaus vertritt sie die Interessen
der Kommunen gegenüber der Politik und steht auch mit der Wirtschaft und Industrie im Dialog.
Die AGFK-Mitgliedschaft bietet eine Menge Vorteile wie kostenfreie oder vergünstigte Projektangebote
und Weiterbildungsangebote, Beratung zu Fachfragen und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Netzwerk werden Fragestellungen zur Rad- und Fußverkehrsförderung diskutiert und oft zeitnah gelöst. Außerdem
erhalten die Mitgliedskommunen direkte Vorteile durch die Partnerschaft mit der Initiative RadKULTUR.
Die Stadt Lahr hat in den vergangenen Jahren insbesondere von den Angeboten zur Öffentlichkeitsarbeit profitiert. So wurden neben der Nutzung von Vorlagen zur Pressearbeit mehrere Aktionen im Rahmen unterschiedlicher Kampagnen durchgeführt, bspw. die Nikolaus-Aktion zum Thema Fahrradbeleuchtung, die Duftherzen-Aktion am Valentinstag zum Thema Schulterblick, die Brötchentüten-Aktion
als Belohnung für alle Radpendler oder die Ausstrahlung eines kurzen Verkehrssicherheitsspots im
Vorprogramm der Sommer-Kino-Nächte auf dem Urteilsplatz.
Seit April 2022 ist im Stadtplanungsamt ein zweiter Verkehrsplaner (50 % Radverkehr, 50 % Mobilitätsstationen) beschäftigt. Damit können das fortgeschriebene Radverkehrskonzept und der Verkehrsentwicklungsplan sukzessive umgesetzt werden. Eine Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit spielt dabei
eine wichtige Rolle. Auf Angebote und Fördermöglichkeiten des Landes soll zurückgegriffen werden.
Zielsetzung:
Gemäß dem Verkehrsentwicklungsplan soll sich der Modal Split (Verkehrsmittelwahl) in Lahr bis 2030
deutlich zugunsten des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV ändern. Der Anteil des Fahrrads bei
der Verkehrsmittelwahl soll von 14 % auf 21 % steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind u.a. Maßnahmen aus dem Maßnahmenfeld D6 Öffentlichkeitsarbeit und Service umzusetzen, welches im Umsetzungskonzept des VEP als Daueraufgabe gekennzeichnet und mit der Priorität 1 versehen wurde. Darüber hinaus ist es auch erklärtes Ziel der Landesregierung, den Radverkehrsanteil deutlich zu erhöhen
– bis 2030 im Landesdurchschnitt auf 20 Prozent.
Bei der Initiative RadKULTUR des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg dreht sich alles um die
Freude am Fahrradfahren im Alltag. Die Begeisterung des Radfahrens vor Ort soll erlebbar und der
Spaß am Radfahren gefördert werden. Die Menschen sollen dazu motiviert werden, in ihrem Alltag
ganz selbstverständlich aufs Rad zu steigen. Denn Radfahren beginnt im Kopf. Deshalb setzt die Initiative RadKULTUR auf positive Erlebnisse und interaktive Mitmach-Aktionen, spannende Veranstaltungen und praktische Service-Angebote – landesweit und vor Ort in den Förderkommunen.
Maßnahmen:
Die Initiative RadKULTUR bietet zwei verschiedene Förderpakete an, die in der folgenden Tabelle gegenübergestellt werden.

Drucksache 173/2022

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Kleines Förderpaket

Großes Förderpaket

20.000 € brutto

ab 50.000 € brutto

5.000 €

25.000 €

Anzahl geförderter Module

2

individuell

Microsite auf Website

Ja

Ja

Professionelle Fotomotive

1

3

Werbemittel für 1.000 € netto

Ja

Ja

Unterstützung bei der
Pressearbeit

Ja

Ja

Fördersumme
Eigenanteil (zusätzlich)

Die Stadt Lahr bewirbt sich um das Kleine Förderpaket und hat dementsprechend einen Eigenanteil in
Höhe von EUR 5.000 zu leisten. Bei den geförderten Modulen stehen sechs zur Auswahl: RadCheck,
RadKULTUR-Tag, Fotowettbewerb RadStar, RadService-Punkte, RadSchnitzeljagd, LastenradVerleih,
RadGeber, Kreativwettbewerb, STADTRADELN. Die Stadt hat sich für den RadCheck und die RadSchnitzeljagd entschieden.
Beim RadCheck haben Radfahrer an einem ausgewählten Tag die Möglichkeit, ihre Räder von fachkundigen Mechanikern kostenlos durchchecken zu lassen. Dabei stehen sicherheitsrelevante Bauteile
wie Bremsen, Licht und Klingel im Vordergrund. Kleinere Mängel werden sofort behoben, dazu gehört:
Bremsen einstellen, Lichtanlage überprüfen, Reifen aufpumpen, Fahrradhelm auf richtigen Sitz prüfen,
Reflektoren anbringen, Kette ölen und vieles mehr. Für größere Reparaturen wird an die Fachwerkstätten verwiesen. Zudem gibt es Tipps für die regelmäßige Instandhaltung und viele Informationen rund
ums Radfahren.
Bei der RadSchnitzeljagd fahren Radfahrer verschiedene Stationen im Stadtgebiet und ggf. darüber
hinaus an. Dabei geht es neben der gemeinsam erlebten Freude am Fahrradfahren auch darum, die
eigene Wohn- und Stadtumgebung auf neuen und bekannten Wegen mit dem Rad zu erfahren und
kennenzulernen. Das Ziel der eigens gestalteten Touren und Routen ist es, Radstempel an den unterschiedlichen Stationen im Stadtgebiet und im Umland einzusammeln. Mit den Stempelkarten kann an
einer Verlosung teilgenommen werden. Darüber hinaus bieten die Stempelstellen unterschiedliche kulturelle, sportliche oder gastronomische Angebote, die die Radler nutzen können, bevor sie die Tour
fortsetzen.
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Ohne die Angebote der Initiative RadKULTUR kann die Öffentlichkeitsarbeit nur im bisherigen Umfang
fortgeführt werden.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Drucksache 173/2022

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☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

5.000
0
-5.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Anmerkung:
Die Stadt Lahr hat sich aufgrund der am 31.07.2022 endenden Bewerbungsfrist bereits beworben. Ein
Gremienbeschluss ist bis zum 30.09.2022 nachzureichen. Sollte eine Bewerbung seitens der Gremien
abgelehnt werden, würde die Bewerbung zurückgezogen werden.

Tilman Petters

Sabine Fink

Anlage(n):
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.