Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Ausbau und Umgestaltung des westlichen Rosenwegs zwischen Willy-Brandt-Straße und Rosenpark)

26. September 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Winkler

Drucksache Nr.: 175/2022
Az.: -0721/MW

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201

302

Beratungsfolge

602

Termin

605

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagen- 24.08.2022
konferenz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Verwaltungs- und Vorlagen- 31.08.2022
konferenz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

12 Ja-Stimmen

14.09.2022

0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Gemeinderat

26.09.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Ausbau und Umgestaltung des westlichen Rosenwegs zwischen Willy-Brandt-Straße und
Rosenpark

Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in einem der nächsten Haushaltspläne der Stadt Lahr
wird der westliche Rosenweg zwischen Willy-Brandt-Straße und Rosenpark entsprechend
der beigefügten Planung ausgebaut und der Straßenquerschnitt zur Förderung des Radund Fußverkehrs neu aufgeteilt. Die Anordnung einer Fahrradstraße für den gesamten
Rosenweg nach Abschluss der Sanierung wird zur Beratung in den Beirat für Verkehrsangelegenheiten gebracht.

Zusammenfassende Begründung:
Der westliche Abschnitt des Rosenwegs zwischen Willy-Brandt-Straße und Rosenpark ist
stark sanierungsbedürftig und weist deutliche Defizite bei der Führung des Rad- und Fußverkehrs auf. Im Zuge des Ausbaus und der Umgestaltung soll eine sichere und komfortable
Infrastruktur durch eine Neuaufteilung des Straßenquerschnitts geschaffen werden, die der
aktuellen sowie zukünftigen Netzbedeutung des Rad- und Fußverkehrs gerecht wird.

Drucksache 175/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Eine der wichtigsten Hauptverkehrsachsen für den Rad- und Fußverkehr zwischen der Innenstadt Lahr
und dem Schuttertal führt über die Max-Planck-Straße, den Klostermattenweg, den Rosengarten, den
Rosenweg, den Geh- und Radweg entlang der Schutter und die Straßen Breitmatten und Hexenmatt.
Sie erschließt die Geroldsecker Vorstadt im Osten der Kernstadt als auch die beiden Stadtteile Kuhbach
und Reichenbach sowie die Nachbargemeinde Seelbach. Auf dieser Achse findet eine Bündelung des
Pendlerverkehrs (Schüler, Auszubildende, Berufstätige) sowie des Freizeitverkehrs statt. Auf der parallel verlaufenden B 415 ist kein Angebot einer gesicherten Radverkehrsführung vorhanden.
Als zentraler Abschnitt dieser Hauptverkehrsachse für den Rad- und Fußverkehr befindet sich der Rosenweg westlich der Willy-Brandt-Straße in einem schlechten Zustand mit zahlreichen Netzrissen, Ausbrüchen und Unebenheiten in der Fahrbahndecke.
Im Rosenweg ist keine öffentliche Verkehrsfläche, die erkennbar dem Fußverkehr dient (Gehweg), angelegt. Stattdessen befindet sich ein Seitenstreifen rechts neben Fahrbahn. Dieser wird trotz den vorhandenen Abstellmöglichkeiten auf den Grundstücken der Anwohner sowie 9 Stellplätzen in der Wendeanlage des Rosenwegs, primär zum Abstellen von Kfz genutzt. Infolgedessen verläuft der Verkehr
im Rosenweg (Tempo 30-Zone) im Mischverkehr (Kfz-/Rad-/ und Fußverkehr) auf der Fahrbahn.
Zielsetzung:
Die Zielsetzungen der Stadt Lahr bei der künftigen Verkehrsplanung sind im Verkehrsentwicklungsplan
(VEP) festgehalten und definiert. Sie werden auch bei Straßensanierungen berücksichtigt. So sieht es
das Maßnahmenfeld C2 Gestaltung von Straßenräumen vor. Aus dem Zielkonzept des VEP werden
bei dieser Maßnahme folgende Oberziele verfolgt: Förderung sicherer Mobilität für Alle, Stärkung aktiver Mobilität, Reduzierung verkehrsbedingter Umweltbelastungen durch den Kfz-Verkehr (Lärm,
Schadstoffe, Flächenverbrauch) und Gestaltung lebenswerter öffentlicher Räume. Damit wird ein Beitrag zur beabsichtigten Modal Split-Veränderung zu Gunsten des Umweltverbunds gemäß dem Entwicklungsszenario „Mut zur Verkehrswende“ aus dem VEP erreicht. So soll bis 2030 der Anteil des
Fußverkehrs von 21 % auf 23 % und der Anteil des Radverkehrs von 14 % auf 21 % gesteigert werden.
Maßnahmen:
Vor jeder Straßensanierung ist zu prüfen, welche Verkehrsfläche den einzelnen Verkehrsteilnehmern
im Bestand zur Verfügung steht und ob dies noch den aktuellen Empfehlungen aus der Verkehrsplanung sowie den Zielen der Stadt Lahr entspricht. Beim westlichen Rosenweg kommt die Verwaltung zu
dem Ergebnis, dass der Straßenquerschnitt zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs neu aufzuteilen
ist. Die beabsichtige Anordnung einer Fahrradstraße wird dabei bereits berücksichtigt.
Der Seitenstreifen, welcher aktuell zum Abstellen von Kfz genutzt wird, wird entfernt und beidseitig
durch einen Gehweg ersetzt. Der Gehweg auf der südlichen Straßenseite wird mit einer Breite von 3,00
m dimensioniert, da im östlichen Rosenweg ausschließlich auf der südlichen Seite ein Gehweg vorhanden ist. So kann eine durchgehende, sichere Fußverkehrsverbindung geschaffen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Zuge der beabsichtigten Anordnung einer durchgehenden, bevorrechtigten Fahrradstraße ein Fußgängerüberweg direkt neben der Radverkehrsfurt markiert werden
soll. Da der Fußverkehr somit primär auf der südlichen Straßenseite stattfinden wird, wird der nördliche
Gehweg mit einer Breite von lediglich 1,20 m dimensioniert. Dieser soll hauptsächlich eine Verbindung
zwischen den nördlichen Grundstücken und dem Parkstreifen schaffen und das Ein- und Aussteigen

Drucksache 175/2022

Seite 3

auf der Beifahrerseite ermöglichen. In diesem Zusammenhang werden auch die Lichtmasten von der
nördlichen auf die südliche Straßenseite versetzt.
Auf der nördlichen Straßenseite werden zudem sechs Längsparkstände und sieben Baumbeete angelegt. Somit verbleibt eine Fahrbahnbreite von 5,00 m. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer
Fahrradstraße sind damit geschaffen.
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Eine alternative Neuaufteilung des Straßenquerschnitts ist unter der Berücksichtigung von Baumbeeten
zur Straßenbegrünung aufgrund der zahlreichen Versorgungsleitungen sowie der Festlegung der Fußverkehrsinfrastruktur auf der Südseite wie im östlichen Rosenweg nicht möglich.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

525.000

0

0

315.000

-525.000

+315.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Drucksache 175/2022

Seite 4

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Kosten und Förderung:
Bei dem in der obigen Tabelle angegebenen Betrag handelt es sich um eine Kostenschätzung der Abt.
Tiefbau. Sie hat Mittel in dieser Höhe für den Haushaltsplan 2023 der Stadt Lahr angemeldet. Aufgrund
der laufenden Haushaltskonsolidierung wird die Maßnahme in der Gemeinderatsklausur im Oktober zur
Diskussion gestellt. Im Beschlussvorschlag wurde deshalb kein Umsetzungszeitpunkt genannt.
Das Land Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach
dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in den Bereichen Kommunaler Straßenbau, Rad- und Fußverkehr und ÖPNV. Eine Anfrage beim RP Freiburg hat ergeben, dass diese Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist, da Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur geschaffen werden soll bei
gleichzeitiger Neuordnung und Minimierung des Parkraums.
Die Regelförderquote beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten zzgl. 10 % Planungskostenpauschale, insgesamt somit 60 %. Nach einer ersten Einschätzung des RP Freiburg ist die gesamte
Straßenbaumaßnahme zuwendungsfähig. Bestenfalls besteht sogar die Möglichkeit einer erhöhten
Förderquote von 75 % zzgl. 10 % Planungskostenpauschale für Maßnahmen mit einem besonders
positiven Beitrag zum Klimaschutz, insgesamt somit 85 %. Folgende Maßnahmen werden hier erfüllt:
•
•

•

dem Umbau von Fahrspuren und Stellplätzen des Kfz-Verkehrs zu Rad- und/oder Fußverkehrsanlagen im Längsverkehr,
der Bau-, Aus- und Umbau von Fußverkehrsinfrastruktur mit besonderer Netzbedeutung innerorts von mindestens 2,50 m Breite, darunter fallen insbesondere Fußwege, die in einem Fußverkehrskonzept als Hauptverbindung ausgewiesen sind, sowie Fußwege in Ortsmitten, im unmittelbaren Schulumfeld und Zuwegungen zu ÖV-Haltestellen,
Maßnahmen, die der nachträglichen Trennung von Fuß- und Radwegen dienen.

Damit die gesamte Maßnahme förderfähig ist, muss die Anordnung einer Fahrradstraße als radverkehrsfördernde Maßnahme erfolgen. Eine reine Sanierung ohne Fuß- und radverkehrsfördernde Maßnahmen ist nicht förderfähig.
Die Programmanmeldung erfolgt fristgerecht zum 30.09.2022. Die Bestätigung zur Programmaufnahme
wird im März/April 2023 ausgestellt, sodass dann der Förderantrag gestellt werden kann. Da das Förderprogramm bis 2027 läuft, muss der Förderantrag bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Es empfiehlt
sich aber eine Antragsstellung und Umsetzung im Jahr 2023, da die geplante Fahrradstraße ein wichtiger Bestandteil des Fahrradstraßennetzes auf der Hauptradverkehrsachse Innenstadt-Schuttertal ist,
welches 2022/2023 realisiert werden soll.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Anlage(n):
- Anlage 0
- Anlage 1: Planung Ausbau und Umgestaltung Rosenweg
- Anlage 2: Regelquerschnitt
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.