Beschlussvorlage (Abbau der defekten Fußgängerlichtsignalanlage in der Kaiserstraße Höhe Stadtpark)
13. Oktober 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Gresbach Drucksache Nr.: 196/2022 Az.: 60/605 Lau/Gr An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Amt 61 Beratungsfolge 302 602 Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 28.09.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Stadtseniorenbeirat vorberatend nichtöffentlich beschließend öffentlich 05.10.2022 Beirat für Verkehrsangelegenhei- 13.10.2022 ten Betreff: Abbau der defekten Fußgängerlichtsignalanlage in der Kaiserstraße Höhe Stadtpark Beschlussvorschlag: Die defekte Fußgängersignalanlage in der Kaiserstraße Höhe Stadtpark wird abgebaut. Auf eine kostenintensive Reparatur wird auch vor dem Hintergrund weiterer, absehbarer Erneuerungsmaßnahmen verzichtet. Zusammenfassende Begründung: Auf Grund eines technischen Defektes am Steuergerät und des Alters wird die bestehende Fußgängerlichtsignalanlage in der Kaiserstraße Höhe Stadtpark abgebaut. Sie wird als entbehrlich angesehen, die Aufrechterhaltung einer Querungssicherung an dieser Stelle ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht mehr zwingend erforderlich. Alternative Querungsstellen/-hilfen befinden sich in der näheren Umgebung. Drucksache 196/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Am 03. Juni 2022 ging die bestehende Fußgängerlichtsignalanlage in der Kaiserstraße-Höhe Stadtpark (Ausgang Drehkreuz) auf Grund eines Ameisenbefalles des Steuergerätes und der Steuerplatine außer Betrieb. Die Ameisen erzeugten auf der Steuerplatine Kurzschlüsse, welche zu einer irreparablen Zerstörung der Steuerplatine führten. Ein Ersatz für die ca. 25 Jahre alte Steuerplatine gibt es nicht. Für die Wiederinbetriebnahme der Signalanlage wäre in einem ersten Schritt die Erneuerung des Steuergerätes in Höhe von ca. 8.700,- Euro erforderlich. Auf Grund des hohen Alters der Gesamtanlage (1978) wäre in den nächsten Jahren eine Erneuerung weiterer Komponenten (Mast, Taster, Signalgeber, Schaltschrank, Verkabelung) sowie bauliche Maßnahmen im Gehwegbereich erforderlich. Zudem ist der südliche Gehweg als Warte-/Aufstellbereich sehr schmal. Die Rampe vom Ausgang aus dem Stadtpark zur Lichtsignalanlage weist eine hohe Neigung (zu steil) und ist somit nicht barrierefrei. Ein barrierefreier Umbau mit einer Neigung <= 6 % ist wegen den Zwangsanschlusshöhen nicht umsetzbar. Maßnahmen: Die bestehende, defekte Fußgängerlichtsignalanlage wird abgebaut. Die Gehwegabsenkung auf der Nordseite bleibt bestehen, da es sich um eine Feuerwehrzufahrt zum Stadtpark handelt. Die Bordsteine im Bereich des südlichen Gehwegs werden durch Hochborde ausgetauscht. Alternative sichere Querungsstellen sind auf Höhe der Jammstraße (Entfernung ca. 167 m) und im Bereich der Parkplatzzufahrt zum Parktheater und Stadtpark (Entfernung ca. 240 m) vorhanden. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Anstelle der Fußgängerlichtsignalanlage wurden drei alternative Querungshilfen untersucht, die jedoch nicht realisierbar sind. 1. Barrierefreie Mittelinsel ist beim vorhandenen Straßenquerschnitt nicht regelkonform barrierefrei umsetzbar 2. Mittelinsel wird aufgrund der Unterschreitung der Regelmaße und der fehlenden Barrierefreiheit sowie des Entfalls der Parkmöglichkeiten zur Gewährleistung der Sicht ausgeschlossen 3. Fahrbahnverengung mit Gehwegnase wird zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses nicht empfohlen Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Drucksache 196/2022 Seite 3 ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Die Finanzierung der Rückbaukosten der Lichtsignalanlage erfolgt unter dem Sachkonto 42120000 (Unterhaltung des Infrastrukturvermögens) und der KST 54105000 (Gemeindestraßen). Tilman Petters Udo Lau Anlage(n): Anlage 1_Lageplan Fu-LSA Kaiserstraße Anlage 2_ Foto Fu-LSA Kaiserstraße Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.