Informationsvorlage (Jahresbericht zu Ausgleichs- und Schutzgebieten)
24. Oktober 2022
Informationsvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Sottru Drucksache Nr.: 197/2022 Az.: 60/602 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagen- 31.08.2022 konferenz beschließend nichtöffentlich Freigabe Umweltausschuss zur Kenntnis nichtöffentlich Einstimmig zur 06.10.2022 Kenntnis genommen Gemeinderat 24.10.2022 zur Kenntnis öffentlich Betreff: Jahresbericht zu Ausgleichs- und Schutzgebieten Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zu den Ausgleichs- und Schutzgebieten der Stadt Lahr zur Kenntnis. Drucksache 197/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation Sachdarstellung: Im Umweltausschuss am 15. Juni 2021 wurde zuletzt ein umfassender Sachstandsbericht zu Kompensationsmaßnahmen gegeben. 1. Allgemeine Information zur Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seit 1976 gibt das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass Eingriffe in Natur und Landschaft (sog. „Eingriffe“) durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vom Verursacher zu kompensieren sind. Für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz muss die Ökokontoverordnung BadenWürttemberg zugrunde gelegt werden. Der Ausgleich kann im Ortenaukreis i.d.R. schutzgutübergreifend erfolgen. Hierbei wird ein Komplementärschlüssel von 1:1 zwischen Ökopunkten für Biotope und Ökopunkten für das Schutzgut Boden angenommen. Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Eine besondere Herausforderung stellen die Regelungen des Artenschutzrechtes dar. Sie gelten als direkte Rechtsvorgabe und unabhängig davon, ob bereits Baurecht besteht. Die Regelungen in den §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz sehen vor, dass Fangen, Tötung oder Verletzung der besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie die Beschädigung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng verboten sind. Dies erfordert in fast allen Fällen eine Grundlagenerhebung die meist ein ganzes Jahr in Anspruch nimmt (Projektverzögerung) sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) für die betroffenen Arten. Das Weiterbestehen der Population der geschützten Art muss garantiert und nachgewiesen sein, bevor der Eingriff in den bisherigen Lebensraum erfolgt. Die Maßnahmen können somit auch nicht durch Ökopunkte abgegolten werden. Zudem müssen sich die Ersatzflächen häufig in unmittelbarer Nähe der Eingriffsprojekte befinden und eine besondere Biotopausstattung aufweisen, die den Bedürfnissen der Art entspricht. Eidechsen: Die artenschutzrechtlichen Auflagen für Eidechsen, stellt die Stadt regelmäßig vor besondere Herausforderungen. Begünstigt, durch geänderte klimatischen Verhältnisse, sind diese Tiere nahezu überall verbreitet. Dennoch erfordert der Schutzstatus die Schaffung von Ersatzhabitaten. Die Bereitstellung dieser großen Flächen (80 qm/Eidechse) bereitet größte Schwierigkeiten und ist dauerhaft in der Pflege mit erheblichen Kosten verbunden. - Vgl. Neubau Feuerwache West, Baugebiet Gartenhöfe, Baugebiet Altenberg Waldersatzflächen Werden Waldflächen für nicht forstliche Zwecke, z.B. ein kommunales Baugebiet oder den Bau einer Windkraftanlage gerodet, muss der Vorhabenträger diese Rodung nach dem Waldrecht ausgleichen. Dies erfolgt i.d.R. durch eine Aufforstung in gleicher Größe an anderer Stelle. Gesetzlich Geschützte Biotope Sobald im Rahmen von Bauvorhaben oder anderen Eingriffen gesetzlich geschützte Biotope geschädigt oder beseitigt werden, muss eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. In der Regel ist dann das Biotop an anderer Stelle in gleicher Größe und Wertigkeit wiederherzustellen und dauerhaft zu erhalten. Der Ausgleich hierfür kann auch über Ökopunkte erfolgen. Eine Besonderheit stellen sog. Mähwiesen dar. Sie können nicht über Ökopunkte ausgegli- Drucksache 197/2022 Seite 3 chen werden, sondern sind im Eingriffsfall 1:1 an anderer Stelle auszugleichen. Da dieser Wiesentyp nicht an jeder beliebigen Stelle entwickelt werden kann, gestaltet sich der Ausgleich ebenfalls meist sehr langwierig. - Vgl. B-Plan Friedhof Kuhbach. Ausgleichsflächen Boden Im Lahrer Stadtwald wurden bislang drei große Teilflächen gekalkt als Ausgleich für Eingriffe in das Schutzgut Boden. Von den insgesamt ca. 230 ha einmal gekalkter Waldflächen stehen aktuell noch 3,4 ha als Reserveguthaben zur Verfügung. Angerechnet wurden die Kalkungen als Bodenausgleichsmaßnahme für die Bebauungspläne LGS Seepark und Bürgerpark, Kleinfeld Süd, 6. Änderung, Moschee sowie für die Erweiterung der Kiesgrube Waldmatt durch die Fa. Vogel-Bau. Waldersatzflächen Als Waldersatz für entfallene Waldfläche im Bebauungsplan Riedmatten und im Bebauungsplan Hosenmatten wurde 2020 eine Aufforstungsfläche im Bereich Nadlergasse genehmigt. Die hier aufkommende Naturverjüngung wurde im Jahr 2021 im Rahmen von waldpflegerischen Maßnahmen aufgewertet, um den gewünschten Baumbestand zu etablieren und zu sichern. Retentionsflächen Aus den Hochwassergefahrenkarten lässt sich ableiten bei welchen Eingriffen Retentionsvolumen auszugleichen ist. Grundsätzlich ist mit jeder Gewässerrenaturierung auch eine Verbesserung des Retentionsumfanges verbunden, die sich dann auf andere Eingriffe anrechnen lässt. Neben dem Nachweis einer erhöhten Wasserrückhaltefunktion können diese Flächen meist auch als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche aufgewertet werden sowie dem Ökokonto angerechnet werden. Ein Beispiel hierfür ist die Ausgleichsfläche am Sulzbach für das Regenüberlaufbecken Sulz. Drucksache 197/2022 Seite 4 Geschützte Biotope und Grünflächen sowie weitere Schutzgebiete nehmen in den Gemarkungsgrenzen der Stadt Lahr 30,7% an Fläche ein, ohne Wald und Agrarflächen zu berücksichtigen. 2. Kompensationsverzeichnis Ausgleichsflächen- und städt. Biotope Eine Übersicht über alle Ausgleichsflächen und Biotopflächen auf der Gemarkung Lahr ist bereits seit längerem bei der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt in Arbeit. Nach Verzögerungen durch einen Wechsel bei den Verarbeitungsprogrammen, sind die Arbeiten für eine Visualisierung der Flächen und zugehöriger Daten im GIS dazu wieder aufgenommen werden. Das Kataster listet derzeit 191 Maßnahmen auf. Davon sind: • 111 Ausgleichsflächen • 22 CEF-Flächen • 13 Reserveflächen • 4 Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen • 1 Waldersatz • 35 Biotop/Biotopersatz/geschütztes Biotop • 5 Grünflächen Drucksache 197/2022 Seite 5 Von diesen Flächen können 157 einem Bauprojekt oder Bebauungsplan zugewiesen werden und 95 befinden sich im Eigentum der Stadt Lahr. Ökokonto Das städtische Ökokonto weist derzeit folgende Maßnahmen auf: Das städtische Ökokonto weist auf der Habenseite derzeit fünf Maßnahmen auf. Unter anderem die „Fischtreppe Hammerschmiede“, die als naturschutzrechtliche Ökokontomaßnahme mit 111.909 Punkten anerkannt wird. Aus zwei Maßnahmen kann ein Ökopunktewert in Höhe von insgesamt ca. 36.000 Punkten ermittelt werden. (Streuobstwiese Eichberg, in Reichenbach sowie Sulzbachrenaturierung, Naturbad Sulz). Eine weitere Maßnahme gilt es noch durch ein Fachbüro zu bewerten. (Anlage 1) Ausblick: • Vervollständigung des Kompensationsverzeichnisses gem. Landesvorgaben. • Aufbereitung der Daten für die Einpflege in eine GIS-gestützte Datenbank. • Ergänzung um eine Erhebung zu anrechenbaren Retentionsflächen. • Ermittlung der vermarktbaren Ökopunkte durch Fachbüro. • Flächenbevorratung. 3 Pflege der Biotope und Ausgleichsflächen Aktuell werden für 34 städtische Biotop- und Ausgleichsflächen sowie die Blühwiesen in den Randflächen der LGS-Parks die jährliche Mahd- und Biotoppflegemaßnahmen an verschiedene lokale Landwirte beauftragt. Hinzu kommen jährlich wechselnd weitere Flächen, auf denen gelegentliche Einzelmaßnahmen z.B. Gehölzschnitt (Hecken auf-den-Stock-Setzen) erforderlich sind. Die Mahd von Graben- und Gewässerufern erfolgt unter Federführung des städtischen Bau- und Gartenbetriebs (BGL). Weitere einzelne Biotoppflegemaßnahmen im Bereich des Stadtwalds oder z.B. die Unterhaltung der Amphibienzäune in Sulz und am Hohbergsee werden ebenfalls durch den BGL durchgeführt. Seit 2020 werden in den meisten Wiesenflächen jährlich wechselnde Altgrasstreifen belassen, die als ungemähte Struktur bis zum Frühjahr stehenbleiben und den Insekten zum Überwintern dienen. Das finanzielle Volumen für die Biotoppflege stieg, seit 2018, kontinuierlich an. Drucksache 197/2022 Seite 6 Aktuelle Maßnahmen und Projekte • B-Plan Hosenmatten II, 3. Änderung Die CEF-Maßnahmen für den Bebauungsplan Hosenmatten II, 3. Änderung, wurden größtenteils unmittelbarer um das Plangebiet herum, sowie extern in Limbruchmatten entwickelt. Gesamtfläche ca. 1,20 ha. Gesamtkosten ca. 810.000 €. • Regenüberlaufbecken Sulz Als Ausgleichsmaßnahme für das Regenüberlaufbecken in Sulz wurde auf Höhe des Stadion Dammenmühle eine ca. 1800 qm große Retentionsfläche mit Flachtümpeln angelegt und die Dauerpflege übernommen. • Seepark Als Ersatzmaßnahme für den neuen Parkplatz beim Haus am See waren in direkter Nachbarschaft Ersatzhabitate für Eidechsen anzulegen. • Feuerwache An insgesamt sieben externen Stellen wurden Ersatzhabitate angelegt, für die Bodenversiegelung wurden Waldkalkungen durchgeführt. Insgesamt umfasst der Ausgleich ein Flächen von ca. 3,8 ha. Die Gesamtkosten für die Herstellung des Ausgleichs belaufen sich auf rund 775.000 €. Nach Abschluss aller Maßnahmen verbleibt ein Überschuss von ca. 24.640 Ökopunkten für das städt. Ökokonto. Die Arbeiten zur Herstellung des Ausgleichs sind weitestgehend abgeschlossen. • Gereutertalbach Die geförderte Maßnahmen umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha. Es wird mit Gesamtkosten von ca. 120.000 € gerechnet. Die Ausschreibung ist derzeit in Arbeit und die Fertigstellung kann bis Mitte/Ende 2023 erwartet werden. • Feldhecke Langenwinkel Als Ersatz für eine gesetzlich geschützte Feldhecke im Gewerbegebiet Langenwinkel ist die Pflanzung einer Ersatzhecke am Südrand des Gebiets ausgeschrieben. Fläche ca. 2.800 qm. Geschätzte Kosten ca. 26.000 €. • Friedhof Kuhbach Der Bebauungsplan für die Friedhofserweiterung in Kuhbach erforderte den Ausgleich von 3.000 qm Mähwiese. Nach langer Suche wurde der Stadt per Zufall ein entsprechendes Grundstück angeboten, welches nach fachlicher Prüfung zum Ausgleich herangezogen werden kann. Somit kann das B-Plan Verfahren nun zum Abschluss gebracht werden. • Ersatzkita Bottenbrunnen Bei einer Standortentscheidung für den ehem. Campingplatz ist zu erwarten, dass sehr umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden. • Baugebiet Gartenhöfe Auch hier sind für den Artenschutz (Eidechsen) vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Die Flächen und die erforderlichen Maßnahmen konnten bereits Gebietsnah nachgewiesen werden. • Beitritt LEV 2022 Der Gemeinderat hat am 20.06.2022 den Beitritt der Stadt Lahr zum Landschaftserhaltungsverband beschlossen. Die Stadt Lahr ist somit seit 07.2022 Mitglied dieses Verbandes. Der Verein unterstützt zurzeit die Abt. Öffentliches Grün und Umwelt bei dem Projekt „Dauerhafte Amphibienleiteinrichtung Hohbergsee“. • Amphibien Hohberg (eigenständige Vorlage) Mit der Bebauung des ehemaligen AKAD Geländes musste das bestehende Leitsystem zeitweise unterbrochen werden. Auf Initiative des NABU ergibt sich nun die Möglichkeit mit einer neuen Linienführung eine dauerhafte Verbesserung und Sicherung der Amphibienwanderweg zu erreichen. • Naturdenkmale (eigenständige Vorlage) Die Liste der Naturdenkmale soll um die Bäume vor der Eichrodt- ,Th. Heuss Schule, der Grünanlage bei der Martin-Luther-Kirche sowie den markanten Bäumen im Anwesen Kai- Drucksache 197/2022 • • Seite 7 serstraße 95 ergänzt werden. Das Naturdenkmal „alte Linde“ in Langenwinkel musste nach einem Stammbruch aus Sicherheitsgründen leider gefällt werden. Blaues Band der Schutter o Auf Beschluss des Gemeinderates konnte die Stadt das ehemalige DEKO-Gewerbegrundstück erwerben. Im Umweltausschuss hat die Abt. öff. Grün und Umwelt eine Gestaltungsidee vorgestellt die, neben anderem, auch eine ökologische Aufwertung der Schutter nach der Idee des Blauen Bandes darstellt. Eine Maßnahme die auch für das Ökokonto anrechenbar ist. o Mit dem beabsichtigten Bau einer neuen Schutterbrücke für die Firma Rubin ist auch eine Renaturierung des Gewässerabschnittes zwischen Eichbrücke und Mühle Rubin in Reichweite. Wesentlich ist dabei, dass in Zusammenhang mit dem Brückenbauwerk, der Anstau der Schutter zur Energiegewinnung obsolet wird. o Die Absicht der DB am Lamparder Wehr in Lahr einen Fischaufstieg als Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen ist vom Tisch. Die DB konnte die benötigten Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle erbringen. Blühwiesen Dem Wunsch nach insektenfreundlichen Blühwiesen kommt die Stadt in vielfältiger Weise nach. Im Großen werden seit Jahren die 12 ha Wiesensaum im ehemaligen LGS Gelände gepflegt, und etliche Ausgleichsflächen mit zusammen ca. 6 ha Wiesen in der freien Landschaft unterhalten. Im Kleinen werden Restflächen gezielt in Blühwiesen umgewandelt. (z.B. Reichenbach) Dabei ist jedoch immer eine Abwägung zwischen freizeitlichen Nutzungserfordernissen, Verkehrssicherheit und öffentlicher Akzeptanz zu treffen. Ebenso gilt zu berücksichtigen, dass sich der Pflegeaufwand einer Blühwiese gegenüber einem 8x gemähten Rasen deutlich erhöht. Ausblick: • Frühzeitige Erfassung anstehender Eingriffe, um Natur- und Artenschutzrechtliche Bauverzögerungen zu vermeiden. • Fortschreibung Landschaftsplan, Fortschreibung Biotopverbundplanung • Flächenbevorratung um teure und zeitraubende Suchgänge zu vermeiden. Tilman Petters Anlage(n): Anlage 0 Anlage 1_2022_Ökokontomaßnahmen Richard Sottru